Unfall - wie gehts weiter?

Opel Meriva A

Liebe Opel-Meriva-Gemeinde,

das ist mein erster Beitrag und ich erhoffe mir ein wenig Hilfe/Licht ins Dunkel.
Ich hatte heute den ersten Unfall meines Lebens mit meinem Meriva A, Baujahr 2009, Automatik. Mir wurde auf der Landstraße die Vorfahrt genommen und der Unfallgegner ist mir dann voll in die Fahrerseite gekracht. Seitenairback wurde ausgelöst, was ich aber gar nicht gemerkt habe - habe es dann erst gesehen, als der Abschleppdienst gekommen ist.
Da ich bislang ja glücklicherweise keinerlei Unfall-Erfahrung hatte, kann ich absolut nicht einschätzen, bei welchem Schaden wir uns hier bewegen und ob da wohl noch was zu machen ist oder ob ich das Auto abschreiben kann. Für mich sieht der Schaden natürlich ziemlich krass aus, auch wenn ich wirklich sehr froh bin, dass es "nur" die Hintertür weggeschabt hat und nicht die Fahrertür.
Ich habe heute bei der Versicherung einen Gutachter angefordert, der soll mich wohl morgen anrufen. Muss ich dabei irgendwas beachten? Macht es Sinn, noch einen Anwalt einzuschalten?

Ich denke, es steht außer Frage, dass der Unfallgegner hier zu 100% verantwortlich ist. Da wir bei derselben Versicherung sind, stelle ich mir die Abwicklung einigermaßen einfach vor, möchte mich natürlich aber auch nicht "übers Ohr hauen" lassen. Ich mag mein Auto eigentlich sehr und würde es gern behalten, kann aber null einschätzen, ob sich das wohl noch lohnt. Habe ihn gebraucht mit 60k Kilometern für knapp 6000 Euro gekauft, vor gerade mal einem Jahr.

Über Tipps/Einschätzungen wäre ich sehr dankbar!

Unfallschaden Seitenkollision
18 Antworten

Großer Fehler, man "bestellt" keinen Gutachter bei der gegnerischen Versicherung. Auch nicht wenn es die gleiche Versicherung ist der du versichert bist.
Man nimmt immer einen unabhängigen anerkannten Gutachter, denn die Gutachter die von der Versicherung beauftragt werden handeln in ihrem Sinne. Sprich die Werte werden nicht die Höhe erreichen die ein unabhängiger ermittelt.
Versuche den der kommen soll aufs schärfste zu stornieren und lass dich nicht von der Versicherung bzw. der Schadensabteilung einlullen. Das sind Profis und die werden dafür bezahlt so wenig wie möglich auszugeben.
Und dann suchst du dir einen unabhängigen vereidigten Gutachter, dessen Gutachten haben bei einem eventuellen gerichtlichen Verfahren bestand.
Der Moppel wird ein wirtschaftlicher Totalschaden werden, deshalb ist es wichtig dass der Gutachter einen hohen Wiederbeschaffungswert ermittelt, denn diesen Betrag bekommst du auf die Hand.

Außerdem, bitte einen Mod. das Theme in den Bereich Versicherung zu schieben, da schreiben jeden Tag Profis die dir noch weiter helfen werden. Denn als Laie bist du den Versicherungsprofis nicht gewachsen.
Viel Glück.

Lieben Dank! Dann werde ich das morgen gleich mal versuchen. Aus Erfahrung wird man wohl klug in dem Fall.

Zitat:

@Kat_234 schrieb am 03. Jan. 2024 um 21:21:22 Uhr:


Liebe Opel-Meriva-Gemeinde

Gibt es zumindest hier nicht ... 😉

Eiigenen öbuv-Gutachter und eigenen Anwalt zur Seite nehmen. Der Schaden wird auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen (beide Türen, Schweller, Seitenwand hinten, ggf. B+C-Säule). Den würde ich nicht mehr reparieren lassen sondern so wie er ist zum gutachterlichen Restwert verkaufen und einen anderen Wagen kaufen.

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Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Gruß

Uwe

Lieben Dank! Ich kümmere mich morgen direkt um eigenen Gutachter und Anwalt. Rechtschutzversicherung habe ich und eine Unfallversicherung ebenfalls, auch wenn die wohl eher für gesundheitliche Folgen aufkommen würde.

Das Auto muss ich dann wohl abschreiben, dann kommt hoffentlich genug für was neues gebrauchtes bei der Sache rum.

Da eine Rechtschutz vorhanden ist, empfehle ich dir, alles über den Anwalt machen zu lassen. Dieser wickelt auch sämtlichen Schriftverkehr und auch alles Mündliche mit der Versicherung ab. Mit dem klärst du auch, welchen Gutachter du beauftragen kannst.

Wichtig ist noch, wenn du einen Leihwagen brauchst, Vergleichsangebote einzuholen und das günstigste zu wählen. Vergleichsangebote reiche auch einfach über das Internet und Screenshots aus.

Eventuell macht es auch Sinn, der Versicherung über den Anwalt mitzuteilen, dass du nicht vorfinanzierungsfähig bist, also ohne Auszahlung der Versicherung es dir nicht möglich ist, dein Fahrzeug reparieren zu lassen oder bei einem Totalschaden ein anderes Fahrzeug zu kaufen. Dies kann dir zusätzlich ein paar Tage Nutzungsausfallentschädigung bringen oder dir stehen ein paar Tage länger ein Ersatzwagen zur Verfügung.

Wichtig ist auch noch, den Unfallhergang sehr genau zu beschreiben und das Ganze muss auch logisch nachvollziehbar sein. Sehr hilfreich können auch Google-Satellitenbilder sein, in denen du den Unfallhergang grafisch darstellst. Das ist dann eine gute Basis, mit der der Anwalt arbeiten kann und umso besser die Basis und die Informationen sind, die du dem Anwalt lieferst, umso mehr Möglichkeiten gibst du ihm, in deinem Sinne zu handeln.

Nochmal, wenn Anwalt, dann sofort. Wenn du ihn erst später einschaltest, kann er eventuelle Fehler, die du gemacht hast, vielleicht nicht mehr geradeziehen. Weiterhin ist sein Honorar auch abhängig vom geforderten Schaden. Wenn nun die Versicherung eine Teilregulierung anbietet und du damit nicht einverstanden bist und erst dann den Anwalt einschaltest, um den Restbetrag einzufordern, ist sein Honorar geringer und er muss schon aus wirtschaftlichen Gründen weniger Aufwand in deinen Fall stecken.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. Januar 2024 um 23:18:30 Uhr:


Da eine Rechtschutz vorhanden ist, empfehle ich dir, alles über den Anwalt machen zu lassen. Dieser wickelt auch sämtlichen Schriftverkehr und auch alles Mündliche mit der Versicherung ab. Mit dem klärst du auch, welchen Gutachter du beauftragen kannst.

Ob man eine eigene Rechtsschutzversicherung hat, ist in dem Fall irrelevant, da die sowieso nichts damit zu tun hat.

Wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt, dann trägt auch dessen Versicherung die Rechtsanwaltskosten.

Ja, in einer idealen Welt, in der man gut eingekuschelt in seinen Geldreserven ruht, hast du natürlich recht. Leider sieht für viele die reale Welt etwas anders aus, denn es gibt viele Menschen, die eben nicht solche Geldreserven haben. Auch wenn letztendlich die Versicherung am Ende alles zahlt, müssen sie für Gutachten usw. finanzielle Mittel vorstrecken, die sie nicht haben. Außerdem ist letztendlich auch nicht immer gesagt, dass der Andere 100% Haftungsanteil bekommt.

Ich kenne die finanzielle Situation der Fragesteller und auch den Unfallhergang nicht, daher rate ich in der Regel nur zum Anwalt, wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, ansonsten halte ich mich mit jegliche Empfehlung Anwalt oder nicht, lieber zurück.

Hier geht es um reale Menschen, mit ihren Familien und finanziellen Sorgen und Problemen. Da gebe ich keine Empfehlungen, ohne letztendlich die Auswirkungen abschätzen zu können und sicher zu sein, dass sie die Zermürbungstaktik der Versicherung auch durchhalten.

Daher eben mein Statement in diesem Fall, Rechtschutz also ganz klar Anwalt.

Gruß

Uwe

Ich danke euch. Mir wurde bereits eine gute Anwältin empfohlen, die ich gleich heute Vormittag anrufe. Auch meine Rechtsschutzversicherung rufe ich an, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, auch wenn ich ein Honorar schon vorstrecken könnte, sofern sich das nicht über etliche Wochen zieht.

Der Unfallhergang ist recht eindeutig, ich war auf einer Hauptstraße kurz vor Ortseinfahrt unterwegs, habe den anderen Fahrer von links zwar wahrgenommen, aber nicht, dass der nicht vorhat, anzuhalten. Die Hauptstraße ist so gerade und ohne Sichtbeschränkungen, dass man ein kommendes Fahrzeug da nicht übersehen kann - außer man pennt. Ich war unter Geschwindigkeitsgrenze unterwegs, aber selbst wenn ich die Lage in sofern erkannt hätte, hätte ich den Unfall nicht verhindern können - dann wäre nur ich ihm reingefahren und nicht andersrum. Mein Unfallgegner hat sowohl mir gegenüber als auch der Polizei gegenüber direkt gesagt, dass die Schuld bei ihm liegt, er hat die Vorfahrt missachtet. NAtürlich ist mir klar, dass er bei der Versicherung immer noch was anderes sagen könnte, aber da wird die Anwältin dann hoffentlich helfen. Einen Zeugen hätte ich zumindest für diese Aussage auch, er hat sich nochmal entschuldigt, als ich abgeholt wurde. Eine Anzeige wird er wohl auch bekommen, die Polizei sprach jedenfalls von Vorladung, während ich nur als Zeugin verhört wurde.

Ich danke euch jedenfalls sehr für die hilfreichen Tipps und hoffe, dass ich den DEKRA-Gutachter der Versicherung noch "abbestellen" kann

Zitat:

@Kat_234 schrieb am 4. Januar 2024 um 07:33:40 Uhr:


Ich danke euch. Mir wurde bereits eine gute Anwältin empfohlen, die ich gleich heute Vormittag anrufe. Auch meine Rechtsschutzversicherung rufe ich an, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, auch wenn ich ein Honorar schon vorstrecken könnte, sofern sich das nicht über etliche Wochen zieht.

Gehe nur zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Lass auch die Sache mit der Rechtsschutzversicherung von diesem erledigen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. Januar 2024 um 07:00:20 Uhr:


Ja, in einer idealen Welt, in der man gut eingekuschelt in seinen Geldreserven ruht, hast du natürlich recht. Leider sieht für viele die reale Welt etwas anders aus, denn es gibt viele Menschen, die eben nicht solche Geldreserven haben. Auch wenn letztendlich die Versicherung am Ende alles zahlt, müssen sie für Gutachten usw. finanzielle Mittel vorstrecken, die sie nicht haben. Außerdem ist letztendlich auch nicht immer gesagt, dass der Andere 100% Haftungsanteil bekommt.

Ich habe in meinem Leben schon ein paar Unfälle abgewickelt bei denen ich keine Schuld hatte. Aber noch nie musste ich irgendwelche Kosten für Gutachter oder Anwalt oder sonstwas vorstrecken.

Auch hatte ich schon den Fall, dass die Werkstatt die Abwicklung übernommen hat, und somit auch alles über den Anwalt der Werkstatt lief.

Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, ist das etwas anderes. Aber das trifft ja in diesem Fall wohl nicht zu, da der andere die Vorfahrt genommen hat. In dem Fall würde ich immer einen Anwalt nehmen, auch wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 4. Januar 2024 um 09:24:55 Uhr:


Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, ist das etwas anderes. Aber das trifft ja in diesem Fall wohl nicht zu, da der andere die Vorfahrt genommen hat. In dem Fall würde ich immer einen Anwalt nehmen, auch wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.

In diesem Fall trifft ja auch nicht zu, dass keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist. Warum willst du jetzt diese OT-Situation hier diskutieren. Ich möchte dem TE helfen und für irgendwelche Grundsatzdiskussionen, was, wäre, wenn, ist mir meine Situation zu schade.

Da nun immer wieder Leute nur OT-Grundsatzdiskussionen führen wollen (du hast ja dem TE nicht einmal einen Rat gegeben), ich auf OT-Diskussionen keine Lust und dafür keine Zeit opfern möchte, werde ich es zukünftig nach deinem Moto halten „BMW = Bin mal weg“ und somit in Threads mit Unfallschäden keine Beiträge mehr schreiben, auch wenn sie für den Fragenden hilfreich sein könnten.

Gruß

Uwe

Zitat:

@ME1200 schrieb am 3. Januar 2024 um 22:04:50 Uhr:



Zitat:

@Kat_234 schrieb am 03. Jan. 2024 um 21:21:22 Uhr:


Liebe Opel-Meriva-Gemeinde

Gibt es zumindest hier nicht ... 😉

Das kommt daher, daß der Eröffnungsthread vom Meriva-A Unterforum hier her geschoben wurde.

Und doch gibt es diese "Gemeinde", denn mit mir sind es schon zwei Moppels-Fahrer.

Ich hatte ihm auch empfohlen das von einem Mod. hierher schieben zu lassen da hier doch mehr Input kommt als auf der Moppel-Seite.

-Off Topik off-

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