1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall wer ist schuld?

Unfall wer ist schuld?

VW

Schönen guten Abend

Ich hätte mal eine Frage. Hatte heute einen Unfall. Ich musste die vorfahrt gewähren das steht ausser Frage. Ich musste jedoch da einige Autos rechts und links parkten ein Stück nach vorne fahren um zu sehen ob die Straße frei ist da ich auf Grund der Autos wirklich sonst nichts sehen konnte. ( Siehe Foto wie ich stand)
In einer 30 Zone kam dann von links ein Auto angerast (angeblich fuhr er nur 30 das er schneller war ist ihm ja nicht nachzuweisen da keine Zeugen) und fuhr mir vorne den Lack und das Nummernschild ab. Er fuhr quasi sehr sehr nah. Als die Polizei kam sagte der Polizist mir in diesem Fall bin erst mal ich schuld da ich das vorfahrt gewähren Schild hatte. Aber der Unfall Gegner hat sich wirklich unmöglich verhalten vllt bin ich auch deshalb so sauer. Ich sollte mein Auto weg fahren da da ja Leute raus fahren wollten hinter mir er meinte Fotos wo das Auto stand müsse ich nicht machen ich sollte es einfach nochmal so hinstellen (hab ich natürlich nicht gemacht hab Fotos gemacht wie ich stand damit ersichtlich ist das ich nicht mitten auf der Straße stand)
Hat jmd Infos wie da die Sachlage ist? Meine Versicherung kümmert sich jetzt mal abwarten. Glg

60 Antworten

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 7. März 2021 um 13:31:32 Uhr:



Worauf sollte er aufpassen. Er hat Vorfahrt! ....

Also mit der Einstellung würde ich nicht über den Tag kommen ohne einen Unfall zu haben.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. März 2021 um 19:11:00 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 7. März 2021 um 13:31:32 Uhr:



Worauf sollte er aufpassen. Er hat Vorfahrt! ....

Also mit der Einstellung würde ich nicht über den Tag kommen ohne einen Unfall zu haben.

Aha!

Vorfahrt haben bedeutet ja nicht, dass man unaufmerksam durch die Gegend fahren kann. Und wenn ein Wartepflichtiger mit seinem Fahrzeug etwas in meine Fahrbahn hineinreicht, weiche ich aus und rempel ihm nicht vorne das Nummernschild ab.

Ja die Vorfahrt gilt auf der gesamten Fahrbahn Breite, aber etwas aktive Unfallvermeidung darf und soll auch der Vorfahrtberechtigte betreiben.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 7. März 2021 um 19:40:07 Uhr:


Vorfahrt haben bedeutet ja nicht, dass man unaufmerksam durch die Gegend fahren kann. Und wenn ein Wartepflichtiger mit seinem Fahrzeug etwas in meine Fahrbahn hineinreicht, weiche ich aus und rempel ihm nicht vorne das Nummernschild ab.

Ja die Vorfahrt gilt auf der gesamten Fahrbahn Breite, aber etwas aktive Unfallvermeidung darf und soll auch der Vorfahrtberechtigte betreiben.

Sicher, aber hier ging es um die Aussage, er habe seine Schuld eingestanden, welches absolut kein Schuldeingestädniss ist.
Besonders wenn man seine Vorfahrt mit in Betracht zieht.

Ähnliche Themen

Schuld im verkehrsrechtlichen Sinne hat er so ja nicht. Ich weiß jetzt nur nicht, ob sich das auf die Schaden Regulierung seitens der Versicherung(en) auswirkt und ob da evtl auch geprüft wird, ob der Vorfahrtberechtigte den Unfall hätte vermeiden können.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich, was ich meine.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 7. März 2021 um 20:01:32 Uhr:


Schuld im verkehrsrechtlichen Sinne hat er so ja nicht. Ich weiß jetzt nur nicht, ob sich das auf die Schaden Regulierung seitens der Versicherung(en) auswirkt und ob da evtl auch geprüft wird, ob der Vorfahrtberechtigte den Unfall hätte vermeiden können.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich, was ich meine.

Alles gut.

Interessant in diesem Zusammenhang wären Bilder der Schäden an beiden Fahrzeugen.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 7. März 2021 um 20:01:32 Uhr:


Schuld im verkehrsrechtlichen Sinne hat er so ja nicht. Ich weiß jetzt nur nicht, ob sich das auf die Schaden Regulierung seitens der Versicherung(en) auswirkt und ob da evtl auch geprüft wird, ob der Vorfahrtberechtigte den Unfall hätte vermeiden können.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich, was ich meine.

Die Haftung aus der Gefährdungshaftung kann nur ausgeschlossen werden, wenn auch ein sogenannter „Idealfahrer“ den Unfall nicht hätte vermeiden können.

Ich denke, dass die Sachlage nicht wirklich so eindeutig ist, wie sie auf den ersten Blick scheinen mag.
Allerdings ist es auch eine Sache der Beweislage - was ich damit meine ist:

Ja, Du musst hier Vorfahrt gewähren, das stimmt.
Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, ist Dein Auto zu diesem Zeitpunkt vollständig gestanden (Du musst es beweisen können), dann ist Dein Gegner schuld. Auch wenn Du etwas in die Hauptstraße hinein ragst - man darf keine stehenden “Hindernisse” beschädigen. Das Gleiche gibt für Fahrzeuge im Halteverbot oder schlecht geparkte Fahrzeuge, die beispielsweise in die Straße hinein ragen.
Man darf keine stehenden Fahrzeuge “anfahren” oder “beschädigen” - diese müssen als Hindernis immer umfahren werden.
Was meinst, was los wäre, wenn man jedes falsch stehende Fahrzeug anfahren würde und dann noch Geld von der gegnerischen Versicherung kassieren dürfte?!

Es gibt auch eine gesetzliche Grundlage zu “Erzwungener Vorfahrt”, diese stellt eine Mithaftung für den Gegner da. Also, Du ragst in die Straße rein oder führst einen Spurwechsel durch und der Fahrer auf der Vorfahrt beschleunigt massiv, um eine Vorfahrt zu erzwingen oder er zieht trotz ausreichend Platz in Dein Fahrzeug (absichtlich) - so handelt es sich um eine erzwungene Vorfahrt.

Was selbstverständlich auch gegen §1StVO widerspricht:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Bist Du allerdings im leichten Rollen gewesen (also kurz vor dem Stillstand) und Dein Gegner behauptet dies - dann bist Du an diesem Unfall schuld, da Du auch bei geringer Geschwindigkeit in die Kreuzung eingefahren bist.

Zitat:

@Slash_182 schrieb am 08. März 2021 um 09:26:51 Uhr:


Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, ist Dein Auto zu diesem Zeitpunkt vollständig gestanden (Du musst es beweisen können), dann ist Dein Gegner schuld.

So einfach ist es nun nicht...

Zitat:

@Slash_182 schrieb am 8. März 2021 um 09:26:51 Uhr:


....................

an dem Post ist so ungefähr alles falsch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. März 2021 um 14:31:37 Uhr:



Zitat:

@Slash_182 schrieb am 8. März 2021 um 09:26:51 Uhr:


....................

an dem Post ist so ungefähr alles falsch.

Schon komisch, wenn man andauernd irgendwo einhakt und seinen Senft dazu gibt aus Irrelevanz keine Antwort bekommt...
Hier die Antwort, die Du anscheinend haben möchtest...

Zitat:

@Slash_182 schrieb am 8. März 2021 um 15:05:16 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. März 2021 um 14:31:37 Uhr:



an dem Post ist so ungefähr alles falsch.

Schon komisch, wenn man andauernd irgendwo einhakt und seinen Senft dazu gibt aus Irrelevanz keine Antwort bekommt...
Hier die Antwort, die Du anscheinend haben möchtest...

Es kommt ja wohl sehr stark darauf an, wie lange der TE schon gestanden hat. Hat seine Motorhaube schon von weitem sichtbar auf die bevorrechtigte Straße geragt und der Bevorrechtigte hätte ohne Probleme anhalten können, hättest Du Recht. Wenn die Haube des TE aber für den Bevorrechtigten unvorhersehbar wenige Meter und innerhalb seines Anhalteweges vor ihm aufgetaucht ist, hat der TE Schuld. Egal ob er zum Zeitpunkt des Anpralls gestanden ist oder nicht.

Zitat:

Zitat:

@Slash_182 schrieb am 8. März 2021 um 15:05:16 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. März 2021 um 14:31:37 Uhr:



an dem Post ist so ungefähr alles falsch.

Schon komisch, wenn man andauernd irgendwo einhakt und seinen Senft dazu gibt aus Irrelevanz keine Antwort bekommt...
Hier die Antwort, die Du anscheinend haben möchtest...

Es kommt ja wohl sehr stark darauf an, wie lange der TE schon gestanden hat. Hat seine Motorhaube schon von weitem sichtbar auf die bevorrechtigte Straße geragt und der Bevorrechtigte hätte ohne Probleme anhalten können, hättest Du Recht. Wenn die Haube des TE aber für den Bevorrechtigten unvorhersehbar wenige Meter und innerhalb seines Anhalteweges vor ihm aufgetaucht ist, hat der TE Schuld. Egal ob er zum Zeitpunkt des Anpralls gestanden ist oder nicht.

Danke!
Und das ist eben der geschilderte Unterschied zu "erzwungener Vorfahrt" oder eben nicht.

Zitat:

@Slash_182 schrieb am 8. März 2021 um 15:24:31 Uhr:



Zitat:

Es kommt ja wohl sehr stark darauf an, wie lange der TE schon gestanden hat. Hat seine Motorhaube schon von weitem sichtbar auf die bevorrechtigte Straße geragt und der Bevorrechtigte hätte ohne Probleme anhalten können, hättest Du Recht. Wenn die Haube des TE aber für den Bevorrechtigten unvorhersehbar wenige Meter und innerhalb seines Anhalteweges vor ihm aufgetaucht ist, hat der TE Schuld. Egal ob er zum Zeitpunkt des Anpralls gestanden ist oder nicht.

Danke!
Und das ist eben der geschilderte Unterschied zu "erzwungener Vorfahrt" oder eben nicht.

Du schriebst aber auch:

Zitat:

Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, ist Dein Auto zu diesem Zeitpunkt vollständig gestanden (Du musst es beweisen können), dann ist Dein Gegner schuld. Auch wenn Du etwas in die Hauptstraße hinein ragst - man darf keine stehenden “Hindernisse” beschädigen.

Und das stimmt so eben nicht.

Ich möchte keine Rechthabereien.
Ich möchte sachliche Argumentationen.

........ und seinen Senf dazu gibt .......zählt dann nicht zum Gewünschten Beitragsstil.

Moorteufelchen/Moderator

Deine Antwort
Ähnliche Themen