Unfall wer ist schuld?
Schönen guten Abend
Ich hätte mal eine Frage. Hatte heute einen Unfall. Ich musste die vorfahrt gewähren das steht ausser Frage. Ich musste jedoch da einige Autos rechts und links parkten ein Stück nach vorne fahren um zu sehen ob die Straße frei ist da ich auf Grund der Autos wirklich sonst nichts sehen konnte. ( Siehe Foto wie ich stand)
In einer 30 Zone kam dann von links ein Auto angerast (angeblich fuhr er nur 30 das er schneller war ist ihm ja nicht nachzuweisen da keine Zeugen) und fuhr mir vorne den Lack und das Nummernschild ab. Er fuhr quasi sehr sehr nah. Als die Polizei kam sagte der Polizist mir in diesem Fall bin erst mal ich schuld da ich das vorfahrt gewähren Schild hatte. Aber der Unfall Gegner hat sich wirklich unmöglich verhalten vllt bin ich auch deshalb so sauer. Ich sollte mein Auto weg fahren da da ja Leute raus fahren wollten hinter mir er meinte Fotos wo das Auto stand müsse ich nicht machen ich sollte es einfach nochmal so hinstellen (hab ich natürlich nicht gemacht hab Fotos gemacht wie ich stand damit ersichtlich ist das ich nicht mitten auf der Straße stand)
Hat jmd Infos wie da die Sachlage ist? Meine Versicherung kümmert sich jetzt mal abwarten. Glg
60 Antworten
Wenn ich anhand der Fotos urteilen darf, müsste man an der Stelle erstens auf Fahrradfahrer aufgrund des Radweges achten und zweites aufgrund der schlechten Sicht, mit Schrittgeschwindigkeit in den Kreuzungsbereich hineintasten. Dem Unfallgegner fehlte es wohl an mangelnder Risikoeinschätzung an dieser Stelle. Überhöhte Geschwindigkeit kann man da durchaus unterstellen.
Wobei mir durchaus bewusst ist das dass alles ganz anders aussieht wenn man daran direkt beteiligt ist, 100% Schuld kann ich mir trotzdem nicht vorstellen.
Wäre nett zu Erfahren wie es ausgegangen ist.
Ja und er ist sehr weit rechts gefahren. Er gab die Schuld vor mir ja zu jedoch nicht mehr vor den Beamten da war nur noch die Rede dass er Freunde bei der Polizei hat etc. Meine Versicherung trägt den Schaden ging mir nur drum mal zu hören ob es wirklich so ist dass ich in dieser Situation wirklich von vorne herein immer schuld bin. Ich bin niemand der seine Schuld nicht zugibt wenn er schuld ist aber in dem Fall hab ich gestanden und bin mir echt keiner Schuld bewusst aber danke für die vielen Antworten
Zitat:
@Jeny10 schrieb am 7. März 2021 um 12:35:55 Uhr:
Ja und er ist sehr weit rechts gefahren. Er gab die Schuld vor mir ja zu jedoch nicht mehr vor den Beamten da war nur noch die Rede dass er Freunde bei der Polizei hat etc. Meine Versicherung trägt den Schaden ging mir nur drum mal zu hören ob es wirklich so ist dass ich in dieser Situation wirklich von vorne herein immer schuld bin. Ich bin niemand der seine Schuld nicht zugibt wenn er schuld ist aber in dem Fall hab ich gestanden und bin mir echt keiner Schuld bewusst aber danke für die vielen Antworten
Welche Schuld?
Überhöhte Geschwindigkeit? Am rechten Fahrbahnrand gefahren zu sein? Über den Radweg gefahren zu sein?
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Wobei die Geschichte insgesamt komisch ist ... schlimmer als die Erwähnung "ich habe Freunde bei der Polizei" dürfte nur noch eine Beleidigung sein.
Er gab zu nicht aufgepasst zu haben und zu weit rechts gefahren zu sein. Er sagte von Anfang an er wäre nur 30 gefahren weil er ja hier in der Gegend wohnen würde und gab mir anschließend eine Adresse von seinem Wohnsitz in Frankreich Auto war auf seinen Sohn zu gelassen. Keine Ahnung ist ja jetzt wohl auch egal. War echt ne blöde starasse wegen der Einsicht leider hat die Polizei die Fotos und ich hab keine gemacht aber ist ja wohl auch hinfällig. Die Schuld wird mir wohl sowieso zugeschrieben.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. März 2021 um 11:39:18 Uhr:
Zitat:
Und die TE steht schon einiges in der Fahrbahn drin, zumindest so weit, dass ein Radfahrer über die Motorhaube geflogen wäre.
Es war aber kein Radfahrer, sondern ein PKW, der auf diesen markierten Radweg nix zu suchern hat.
Auf diesem RadStreifen darfst du mit dem Auto rumfahren wie du lustig bist. Deshalb ist der Radsteifen nur gestrichelt.
Wenn der RadStreifen eine durchgezogene Linie hat darf man mit dem PKW da nicht drauf.
Sonst hätten auf dieser Straße zwei Entgegenkommende PKW ein Problem durch zu kommen.
Der Unfall Gegner muss nur sagen er hatte Gegenverkehr, deshalb ist er weiter rechts gefahren. Lässt sich nicht beweisen.
Zitat:
@Jeny10 schrieb am 7. März 2021 um 12:32:24 Uhr:
Richtig der Kombi ist der Unfall Gegner
Wenn er da zum stehen gekommen ist, kann der nicht so schnell gewesen sein.
Zitat:
@Jeny10 schrieb am 07. März 2021 um 13:15:53 Uhr:
Er gab zu nicht aufgepasst zu haben und zu weit rechts gefahren zu sein.
Beides nicht verboten...
Kurz mal ein kleiner Hinweis würde bei den beiden Bildern die Nummernschilder unkenntlich machen
Es ist fast egal, ob Du 100% oder 70% der Schuld bekommst. Darum kümmert sich Deine Versicherung und Dein Rabatt wird eh belastet. Einzig die Frage, ob Du vielleicht noch 30% Deines Schadens von seiner Versicherung eintreiben könntest, ist für Dich relevant. Das sind zwei getrennte Verfahren, die Versicherungen sprechen sich da nicht ab.
Um das zu versuchen, bräuchtest Du aber Anwalt und Gutachter, nur mit Rechtschutz empfehlenswert.
Zitat:
@Jeny10 schrieb am 7. März 2021 um 13:15:53 Uhr:
Er gab zu nicht aufgepasst zu haben und zu weit rechts gefahren zu sein. Er sagte von Anfang an er wäre nur 30 gefahren weil er ja hier in der Gegend wohnen würde und gab mir anschließend eine Adresse von seinem Wohnsitz in Frankreich Auto war auf seinen Sohn zu gelassen. Keine Ahnung ist ja jetzt wohl auch egal. War echt ne blöde starasse wegen der Einsicht leider hat die Polizei die Fotos und ich hab keine gemacht aber ist ja wohl auch hinfällig. Die Schuld wird mir wohl sowieso zugeschrieben.
Tut mir leid, da sehe ich kein Schuldeingestädniss.
Worauf sollte er aufpassen. Er hat Vorfahrt! Bei 30kmh kann auch nicht davon ausgegangen werden, das er der Situation unangepasst gefahren ist.
Zu weit rechts fahren ist auch ok. So lange er die Fahrspur nicht verlässt, kann er innerhalb dieser Fahren wo er möchte.
Zu mal du der ganzen Strasse Vorfahrt gewähren musst, und nicht nur seiner Spur.
Zitat:
Auf diesem RadStreifen darfst du mit dem Auto rumfahren wie du lustig bist. Deshalb ist der Radsteifen nur gestrichelt.
Du darfst, ohne verkehrsbedingten Grund, auf keinen von beiden mit dem KFZ fahren.
Unterschieden haben sie sich nur darin, das man auf jenem, mit unterbrocherner Linie, bis zu 3min parken darf, wo hingegen auf den anderen absolutes Halteverbot besteht.
Ob das kurzzeitige Parken/Halten auch bei der gestrichelten Ausführung aktuell genauso verboten ist, kann ich jetzt nicht sagen, inwiefern da die Irritationen der neuen StVO-Fassunmg auch dieses Thema betreffen.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 7. März 2021 um 13:25:01 Uhr:
Auf diesem RadStreifen darfst du mit dem Auto rumfahren wie du lustig bist.
Der Schutzstreifen darf nur bei Bedarf überfahren werden, z.B. wenn man auf einer schmalen Fahrbahn bei Gegenverkehr ausweichen muss.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. März 2021 um 13:59:44 Uhr:
Ob das kurzzeitige Parken/Halten auch bei der gestrichelten Ausführung aktuell genauso verboten ist, kann ich jetzt nicht sagen,
Früher war dort Parkverbot, mittlerweile gilt dort Haltverbot.
Zitat:
@Jeny10 schrieb am 6. März 2021 um 23:31:19 Uhr:
Ich musste jedoch da einige Autos rechts und links parkten ein Stück nach vorne fahren um zu sehen ob die Straße frei ist da ich auf Grund der Autos wirklich sonst nichts sehen konnte. ( Siehe Foto wie ich stand)
Interessant wäre, ob du langsam rollend dich vortasteste oder ob du und wie lange du in der Position standst?
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