Unfall wer ist schuld?

VW

Schönen guten Abend

Ich hätte mal eine Frage. Hatte heute einen Unfall. Ich musste die vorfahrt gewähren das steht ausser Frage. Ich musste jedoch da einige Autos rechts und links parkten ein Stück nach vorne fahren um zu sehen ob die Straße frei ist da ich auf Grund der Autos wirklich sonst nichts sehen konnte. ( Siehe Foto wie ich stand)
In einer 30 Zone kam dann von links ein Auto angerast (angeblich fuhr er nur 30 das er schneller war ist ihm ja nicht nachzuweisen da keine Zeugen) und fuhr mir vorne den Lack und das Nummernschild ab. Er fuhr quasi sehr sehr nah. Als die Polizei kam sagte der Polizist mir in diesem Fall bin erst mal ich schuld da ich das vorfahrt gewähren Schild hatte. Aber der Unfall Gegner hat sich wirklich unmöglich verhalten vllt bin ich auch deshalb so sauer. Ich sollte mein Auto weg fahren da da ja Leute raus fahren wollten hinter mir er meinte Fotos wo das Auto stand müsse ich nicht machen ich sollte es einfach nochmal so hinstellen (hab ich natürlich nicht gemacht hab Fotos gemacht wie ich stand damit ersichtlich ist das ich nicht mitten auf der Straße stand)
Hat jmd Infos wie da die Sachlage ist? Meine Versicherung kümmert sich jetzt mal abwarten. Glg

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Zitat:

@Rasanty schrieb am 9. März 2021 um 14:56:52 Uhr:


Auweia 🙁

Die Versicherung wird ganz sicher keinen externen Anwalt beauftragen. Sie schickt normalerweise ihre eigenen Leute.

Eine Rechtsschutzversicherung braucht der TE ebenfalls nicht. Er zahlt Versicherungsprämien. In deren Leistungen ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche bereits enthalten.

Die Zeiten sind vorbei. Ich kenne heute keine Versicherung mehr, die eigene Leute in den Rechtsstreit schickt. Im Gegenteil, bei einer Versicherung hatte ich schon zweimal den gleichen Anwalt auf der Gegenseite.

Outsourcing, oder wie das auf französisch heißt. Selbst die Schadensregulierung wird teilweise bereits von externen Unternehmen gemanagt.

Von der Abwehr unberechtigter Ansprüche hat die TE leider noch keine Erfüllung ihrer eigenen Ansprüche. Ist zwar ein Indiz, aber weder für die eigene Klage noch für die gegnerische Versicherung bindend, auch wenn oft dann entsprechend reguliert wird.

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