Unfall Verursacher nicht zu erreichen
Hallo zusammen, 🙂
letzte Woche ist mir jemand an mein Auto gefahren beim Versuch einem ausparkenden Auto auszuweichen. Ich stand auf einem Teilauto Parkplatz. Habe aber nur gehalten nicht geparkt, weil ich Freunde einsteigen lassen wollte. Deshalb war ich beim Unfall dabei. Der Unfall Verursacher war Franzose deshalb haben wir uns auf Englisch unterhalten, was natürlich bei der Aufregung etwas schwieriger war. Ich habe am Heck ziemlich tiefe Kratzer im Lack, aber keine Beule oder funktionale Schäden. Zudem waren wir einig dass er den Schaden verursacht hat, niemand war Verletzt und mein Auto funktionierte ja noch, deshalb regelten wir es ohne Polizei. Er gab mir seine Telefonnummer und als Absicherung 100 Euro. Wir verblieben so, dass ich ihm die Rechnung schicke. In der Werkstatt meines Vertrauens sagte man mir, ich müsste zum Lackierer ca. 300 Euro würde die Reparatur kosten. Er meinte auch Versicherung würde erst ab 1000 Euro Schaden wirklich was bringen. So nun haben wir das Problem dass der liebe Verursacher sein Handy scheinbar schon seit ein paar Tage ausgeschalten hat. Ich habe sein Kennzeichen, Bilder von beiden Autos und Augenzeugen. Hat jemand etwas ähnliches schon mal erlebt? Ist es sinnvoll die Polizei einzuschalten oder werde ich aufgrund des Teilauto Parkplatzes eh wenig Chancen haben.
Danke im Voraus 🙂)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Justalongnightmare schrieb am 20. November 2019 um 15:05:35 Uhr:
... Teilauto Parkplatz ...
Was muß ich mir denn darunter vorstellen?
Gruß Metalhead
24 Antworten
Gehe mit den EUR 100 zu einem Smartrepairer, runde die Differenz zum Rechnungsbetrag aus eigener Tasche auf und betrachte es als Lehrgeld für die Zukunft. Alles andere bringt nichts.
Na klar bringt das was. Am wichtigsten ist es, dass du das Kennzeichen hast. Ob das aus F oder D kommt, ist erstmal egal. Über das deutsche Büro grüne Karte bekommst du die Versicherung raus. Dann lässt du die Schadenshöhe feststellen und beanspruchst diese bei der Partnerversicherung des frz. Versicherers in D. Unter Anrechnung der 100€ selbstverständlich.
Oder aber: Lass das alles deinen Anwalt machen. Auch wenn manche hier im Forum ihn nicht brauchen/wollen: bei Auslandsbezug wird es meistens länger dauern und ein bisschen komplizierter. Kostet ja auch nix. Zumindest wenn du darlegen und beweisen kannst, dass der andere dir in die Karre gefahren ist.
Zitat:
@weltleser schrieb am 20. November 2019 um 18:50:41 Uhr:
Bevor Du schlechtem noch gutes Geld hinterher wirfst. Meine mal mitbekommen zu haben, dass man in Frankreich auf etwaigen Inkassokosten sitzen bleibt. Ob das so ist oder jemals so war und ob Du in die Situation kommst, keine Ahnung. Aber im Fall der Fälle sollte Du dies eventuell vorab prüfen.
Wenn der Unfall in D passiert ist, gilt das deutsche Recht. Und da bekommt man vielleicht keine Inkasso-, jedenfalls aber die Anwalts- und Gutachterkosten ersetzt. Und noch mehr.
Zitat:
@astra33 schrieb am 21. November 2019 um 08:32:39 Uhr:
Gehe mit den EUR 100 zu einem Smartrepairer, runde die Differenz zum Rechnungsbetrag aus eigener Tasche auf und betrachte es als Lehrgeld für die Zukunft. Alles andere bringt nichts.
Das halte ich in diesem Fall auch für die sinnvollste Variante.
Ich habe es so verstanden, dass er Dir eine Mobilfunknummer gegeben hat? Wenn Du ihm eine SMS schickst und (z.B. bei der Telekom) vor dem Text ein *T# setzt, wird Dir die SMS-Auslieferung sofort angezeigt. Dann versuchen ihn zu erreichen (u.U. ohne Rufnummernübertragung). Ist zumindest einen Versuch wert und würde Dir etwas mehr Klarheit verschaffen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er deswegen die Rufnummer wechselt, sofern da nicht was anderes dranhängt.
peso
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was sollte es ihm denn bringen, den Unfallgegner zu erreichen?
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 21. November 2019 um 13:38:26 Uhr:
Na klar bringt das was. Am wichtigsten ist es, dass du das Kennzeichen hast. Ob das aus F oder D kommt, ist erstmal egal. Über das deutsche Büro grüne Karte bekommst du die Versicherung raus. Dann lässt du die Schadenshöhe feststellen und beanspruchst diese bei der Partnerversicherung des frz. Versicherers in D. Unter Anrechnung der 100€ selbstverständlich.
Eine Feststellung der Schadenshöhe bekommt man aber üblicherweise nicht umsonst. Wenn es dann doch Streitigkeiten gibt bleibt man u.U. auf diesen Kosten sitzen. Zumal man jetzt bei einem Kratzer auch nichts überstürzen muss. Besser erst mal die Regulierungszusage der gegn. Versicherung abwarten.
Zitat:
Oder aber: Lass das alles deinen Anwalt machen. Auch wenn manche hier im Forum ihn nicht brauchen/wollen: bei Auslandsbezug wird es meistens länger dauern und ein bisschen komplizierter. Kostet ja auch nix. Zumindest wenn du darlegen und beweisen kannst, dass der andere dir in die Karre gefahren ist.
Es geht hier um 200€! Da muss man erst mal einen finden der engagiert an die Sache rangeht.
Oh, na gut. Dann ist das was anderes, wenn er den Schaden für 300€ professionell und vollständig wieder ausbügeln kann. Dann kann man das eventuell tatsächlich als Lehrgeld bzw als Bequemlichkeit abhaken. Ist für einen Anwalt dann kein dankbarer Job für ein Honorar von ca 60€ ewig lange mit verschiedenen Versicherern korrespondieren zu müssen.
Machen kann man es trotzdem, ist ja das Problem des Anwalts wenn er annimmt. Je nach dem wie weh einem 200€ tun.
Ich habe das auch schon mal gemacht. Leichter Auffahrunfall auf nem alten Polo. Ein paar weitere Kratzer im Kunststoffstossfänger. Obwohl der Verursacher ein arrogantes Arschloch war, habe ich nix weiter veranlasst. Vielleicht ist ja jemand auch mal so nett zu mir, wenn ich auf dessen Karre rolle.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2019 um 10:23:11 Uhr:
was sollte es ihm denn bringen, den Unfallgegner zu erreichen?
meinst du diese frage ernst??
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 22. November 2019 um 17:24:39 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2019 um 10:23:11 Uhr:
was sollte es ihm denn bringen, den Unfallgegner zu erreichen?meinst du diese frage ernst??
peso
Prinzipiell kann man diese Frage durchaus ernst nehmen.
Da in D ein Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers besteht, muss man sich in der Tat nicht zwingend mit dem Verursacher auseinander setzen. Man darf es aber natürlich sofern man das will.
Gehe mal davon aus, dass es via grüne Karte ähnlich bzw. gleich ist.
Richtig.
Ich habe mich bei Unfällen in der Vergangenheit auch immer direkt an die Versicherung gewandt. Erspart einem u. U. viel Stress mit dem Versicherten.