Unfall und Wertminderung

Mercedes

Hallo zusammen!

Leider ist mir gestern jemand rückwärts beim ausparken reingefahren. Nach Überprüfung von mir habe ich festgestellt, dass die rechte Stoßstange um paar Millimeter verzogen ist (s. Foto). Ich habe bereits mit der gegnerischen Versicherung telefoniert und per Mail die Fotos zugeschickt.Ich warte jetzt erstmal auf eine Antwort. Ich muss dazu sagen, dass der Unfallverursacher aus dem Niederlande kommt und die Dekra für die Bearbeitung hier in Deutschland zuständig ist.
Meine Frage ist, ob ich für den Schaden einen Gutachter dazu beauftragen sollte oder nur einen Kostenvoranschlag beim Freundlichen. Die Versicherung hat mir telefonisch gesagt, dass der Kostenvoranschlag kostenlos sein sollte, aber die Werkstatt verlangt erstmal 10% vom Reparaturschaden. Ich habe auch bedenken, dass die Wertverminderung eine Rolle spielt. Ich hoffe, ihr könnte mir einen Rat geben, wie ich handhaben sollte bei dieser Situation.

Es handelt sich um eine C-Klasse Baujahr 04/2014.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nodpf schrieb am 10. September 2016 um 08:59:41 Uhr:


Gutachter und anwalt. Alles andere wäre dumm. Du willst ja das maximal mögliche rausholen. Alle kosten trägt die gegnerische versicherunf

Was glaubst du wer es letzten Endes zahlt, wenn man die Kosten für die gegnerische Versicherung unnötig maximiert?
Richtig...jeder, der ein Kfz versichert.
Wenn die Sachlage klar ist, bringt die Einschaltung eines Anwalts keine Vorteile, außer dem Atvokaten selbst natürlich.

Wie ich dieses Geschrei nach einem Anwalt hasse....

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Warum fährst Du nicht zu Deiner Werkstatt? Wenn ich einen Schaden hatte, musste ich mich um nichts kümmern!
Ein Wertverlust wird von der Versicherung in der Regel auch ermittelt.
Wenn Du natürlich nur die Kohle möchtest und ein Angebot brauchst, wirst Du wohl an den 10% Bearbeitungsgebühr nicht vorbeikommen.

Grundsätzlich macht es Sinn einen Gutachter einzuschalten. Allerdings muss man dabei bedenken, dass bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze die Kosten für den Gutachter nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Und ein allgemeiner Hinweis: die gegnerische Versicherung ist NIE der Freund vom Geschädigten ;-)

Gutachter und anwalt. Alles andere wäre dumm. Du willst ja das maximal mögliche rausholen. Alle kosten trägt die gegnerische versicherunf

Zitat:

@hrachiag schrieb am 10. September 2016 um 08:05:13 Uhr:


Grundsätzlich macht es Sinn einen Gutachter einzuschalten. Allerdings muss man dabei bedenken, dass bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze die Kosten für den Gutachter nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Und ein allgemeiner Hinweis: die gegnerische Versicherung ist NIE der Freund vom Geschädigten ;-)

nach dem der Kotflügel verzogen ist kannst du das Wort Bagatellschaden gleich wieder vergessen.....

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Zitat:

@nodpf schrieb am 10. September 2016 um 08:59:41 Uhr:


Gutachter und anwalt.

So ein Unsinn, bei einem klarem unverschuldeten Unfall stelle ich meinen Benz mit der Schadensmeldung+Nummer zu der Benz Werkstatt meines Vertrauens

http://wiesenthal.at/,

die haben einen sachverständigen, bekomme Gratis Leihwagen und der Wagen wird wieder hergestellt, den Selbstbehalt über nimmt auch noch die Benzvertretung.

Ich habe 0 Arbeit, Warum kompliziert mit Anwalt usw.

Es gibt auch so etwas wie die Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Wenn ich lese "du willst ja das maximal mögliche rausholen" (sic!), könnte man auf die Idee kommen, aus dem Unfall sollte ein Geschäft gemacht werden.

Unterhalb der Bagatellgrenze wird seitens des Versicherers kein Gutachter eingeschaltet. Wo diese Grenze liegt, definiert der Versicherer selbst; meist liegt sie bei zwei- oder dreitausend Euronen. Wenn der Geschädigte trotzdem gutachtern läßt, ist das sein Privatvergnügen.

Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden normalerweise mit den Reparaturkosten verrechnet, wenn die Werkstatt den Auftrag ausführt. Die Werkstatt schützt sich mit der Gebühr davor, daß ein kostenloser Voranschlag anschließend nur dafür benutzt wird, auf dieser Basis mit dem Versicherer abzurechnen und dann entweder gar nicht oder bei einer anderen Werkstatt oder per Schwarzarbeit die Reparatur machen zu lassen.

Es gibt auch die Möglichkeit, das Auto beim Freundlichen abzugeben und eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Dann wickelt die Werstatt den Schaden direkt mit dem Versicherer ab. Bei Bagatellschäden ist mit einer nennenswerten Wertminderung nicht zu rechnen. Eine kleine merkantile Minderung, z. B. durch größere Lackstärke, muß der Geschädigte hinnehmen. Das gehört zum allgemeinen Betriebsrisiko des Fz-Halters.

Zitat:

@nodpf schrieb am 10. September 2016 um 08:59:41 Uhr:


Gutachter und anwalt. Alles andere wäre dumm. Du willst ja das maximal mögliche rausholen. Alle kosten trägt die gegnerische versicherunf

Da ein Niederländer beteiligt ist, gilt hier nur das oberer Gesetz!
Nicht um das "Mögliche" rauszuholen, sondern um überhaupt den Schaden bezahlt zu bekommen.

Leider läuft es nicht immer wie pefra69 geschrieben hat ( habe ich selbst erlebt ). Plötzlich sagt die gegnerische Versicherung Du bist rückwärts gefahren und bist schuld. Es gibt noch andere perfideTricks der Versicherungen.... die ich hier nicht aufzähle.... um nicht bezahlen zu müssen.
ANWALT und nochmal ANWALT besonders, einen der sich im Auslandsunfallrecht auskennt. Und das, bevor Du irgend was reparieren lässt!

Du hast normalerweise ( wie hier gepostet ) in Deutschland als Geschädigter das Recht einen Gutachter zu beauftragen. Ist das mit einem ausländischen Unfallgegner genau so? Klär das vorher ab, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben!!!

Und hoffentlich haste eine Rechtsschutzversicherung im Rücken wenn was schiefläuft.

Viel Glück

Auch wenn ein Niederländer im Spiel ist, gilt deutsches Schadenersatzrecht, weil der Unfall in Deutschland passiert ist. Deshalb hat der NL Versicherer ja auch ein deutsches Partnerunternehmen mit der Schadensregulierung beauftragt.

Das Problem der Beweislage besteht unabhängig von der Nationalität des Schädigers. Als Geschädigter hast Du immer die Beweislast. Da geht nichts über einen Zeugenbeweis. Im Falle des geparkten Wagens reicht es, wenn ich beweisen kann, daß ich zur Unfallzeit gar nicht im Fahrzeug war.

Ich habe erstmal den Fragebogen von der gegenrischen Versicherung bzw. die deutsche Vertretung zurück geschickt. Der Gedanke mit dem Wertminderung war nur, dass ich befürchte, dass der Wagen jetzt zu einem Unfallwagen zählt und beim späteren Verkauf ich dies natürlich angeben muss. Ich denke auch nicht, dass dies noch zu Bagatellschaden zählt. Erfahrungen habe ich bis jetzt leider nicht gehabt. Von daher wollte ich un euren Rat wissen.

Nach einem Unfall muss ein Wagen nicht unbedingt als Unfallwagen zählen. Sollten die teile nicht instand gesetzt werden sondern ausgetauscht kannst du dir bestätigen lassen, dass der Wagen wieder im Original Zustand ist und somit als unfallfrei zähl für die Wertminderung. Nur bei Instandsetzungen an den einzelnen Teilen und keinem Austausch geht das nicht. Den Zustand unfallfrei muss jedoch, soweit ich weiß, ein Gutachter nachweisen.
Der Austausch der Teile und der Unfall an sich sollte jedoch bei einem Verkauf erwähnt werden. Denn der Wagen ist nur technisch unfallfrei, hatte jedoch trotzdem einen. Ob und wie sich dies dann auf eine Wertminderung bei Verkauf auswirkt kann dir nur der neue Käufer sagen. Technisch und optisch wäre der Wagen ja in dem gleichen Zustand wie ein entsprechender wirklicher unfallfreier Wagen.

Ich hoffe das stimmt so alles wie ich es noch aus meinem Unfall von vor 10 Jahren her in Erinnerung hab...

Zitat:

@nodpf schrieb am 10. September 2016 um 08:59:41 Uhr:


Gutachter und anwalt. Alles andere wäre dumm. Du willst ja das maximal mögliche rausholen. Alle kosten trägt die gegnerische versicherunf

Was glaubst du wer es letzten Endes zahlt, wenn man die Kosten für die gegnerische Versicherung unnötig maximiert?
Richtig...jeder, der ein Kfz versichert.
Wenn die Sachlage klar ist, bringt die Einschaltung eines Anwalts keine Vorteile, außer dem Atvokaten selbst natürlich.

Wie ich dieses Geschrei nach einem Anwalt hasse....

Moin

..das sagen viele,aber wehe wenn sie wirklich einen benötigen,
dann schreien diese am lautesten.................

Turn

Ich drücke dir die Daumen, dass das alles schnell gelöst ist.
Ich persönlich maße mir nicht an anhand 3 Fotos zu sagen wie teuer es wird.

Die Leute, die meinen es braucht keinen Anwalt und keinen, haben einfach keine Ahnung. Mach mal ohne Anwalt. Wenn das Geld nach 3 Monaten nicht da ist oder die gegnerische Versicherung sich nicht mehr meldet wirst du es brauchen

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