Unfall. Trickst die Versicherung des Gegners?

Hallo,

hier ein ärgerlicher Fall:

Vor etwas 1 Monat ist folgendes passiert:

ich habe am Samstag morgen geschlafen, als mich ein lauter Knall um 6 Uhr morgens aus dem Schlaf riss. Meine Freundi ist zum Fenster gerannt, hat die Hände vor das Gesicht gehalten und gesagt: "Oh, mein Gott".

Ein Mann ist mit voller Karacho in eine Reihe parkender Autos geheizt. Mein Auto stand ganz vorne in der Schlange (5 insgesamt).
Die Autos wurden alle ineinander gedrückt.

Der Unfall war sehr schlimm. Ich ging raus und zusammen mit anderen Anwohnern versuchten wir, dem Mann zu helfen, der fast leblos in seinem völlig zerstörten Auto lag.

Aber das trägt hier nichts zum Thema bei.

Mein Auto hat jetzt einen Heckschaden. Die Stoßstange ist hinüber, Kofferraumdeckel leicht verzogen usw. Aber mein Auto fährt noch einwandfrei.

Die Polizei hat alles aufgenommen.

Ich habe mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt. Diese haben einen Gutachter geschickt. Der hat das Gutachten gemacht.

Ich muss nun eine Summe von über 2500 Euro bekommen.

Soweit so gut.

Aber:

ich habe danach von der gegnerischen Versicherung nix mehr gehört, und somit dort angerufen.

Ein unfreundlicher Mann erklärte mir, dass sie noch keine Erklärung ihres Kunden haben. Zusätzlich war der Fahrer des Unfallautos nicht ihr Kunde, sondern jemand anderes, und der liegt im Koma, oder ist mittlerweile schon tot.

Zudem müssten sie noch den Bericht der Polizei bekommen.

Nun habe ich von der Polizei erfahren, dass die Versicherung schon längst den Bericht der Polizei hat. Von einem anderen Unfallbeteiligten Nachbarn weiß ich, dass der schon Geld erhalten hat, sein Auto ist wieder heile.

Aber ich warte immer noch und gehe davon aus, dass man mich verarschen will.

Ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung sich nicht mehr bei mir meldet und darauf spekuliert, dass ich die Sache vergesse?

Beste Antwort im Thema

@ Hafi,

der Anruf ist doch bereits erfolgt oder habe ich mich verlesen?

Bei einer Eindeutigen Sachlage, wird für die Regulierung die Stellungnahme des Halters nicht benötigt oder irre ich mich da?

Da sich ein Schadensachbearbeiter auf zweifelhafte Anwaltsfristen ala "eine Woche" ein Ei pellt, ist auch klar.
Warum sollte man sich nicht auf ein gesprochenes, vergleichbares Urteil berufen? Die Wahrscheinlichkeit, dass im Streitfall ein vergleichbares Urteil gesprochen wird ist doch relativ Hoch.

Bevor der Eindruck aufkommt, meine FRagen sind nicht sarkastisch gemeint.
Meine Ausbildung in der Schadensabteilung ist inzwischen so lange her, dass meine Erinnerung und die aktuelle Rechtslage doch etwas überholt ist. 😉

Btw. Mir ist aufgefallen, dass hier doch mitunter ein recht rauer Ton herrscht. Freundliche Begrüßungen ala "Ganz tolle Tipps mal wieder . . ." Sind doch unter Erwachsenen nicht wirklich nötig.

😉

Grüße
Lex

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Nimm dir am besten einen Rechtsanwalt, die gegnerische Versicherung muss den bezahlen.

Lass den Thread in das Unterforum "Versicherung" verschieben...😉

Was soll denn das für eine "Trickserei" sein, wenn die Versicherung den einen Schaden (beim Nachbarn) bezahlt und den anderen (an Deinem Auto) nicht??

Wenn an der Haftung etwas unklar wäre, hätte wohl keiner von Euch Geld bekommen...

Ich würde morgen nochmal anrufen und konkret nachfragen, warum bereits andere Fahrzeughalter entschädigt wurden und Du nicht.

Dann weißt Du mehr.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Nimm dir am besten einen Rechtsanwalt, die gegnerische Versicherung muss den bezahlen.

Jau - die müssen schließlich auch von was leben. Auch wenn man sie bei einer klaren Sache nicht braucht.

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du hast 2 entscheidende fehler begangen

1.dir keinen eigenen gutachter genommen

2.nicht sofort für die unfallregulierung einen fachanwalt für verkehrsrecht genommen welcher dich über deine rechte aufklärt

Oh Mann ... Wie die Pawlow'schen Hunde immer die gleiche Reaktion.

War hier irgendwo die Rede davon, dass die Schadenhöhe nicht richtig ermittelt wurde? Irgendwo??

Hallo,
Versicherungen sind dafür bekannt das sie nicht immer gleich zahlen.
Ich musste auch erst nachhaken mit dem Hinweis einen Anwalt zu nehmen um
an mein Geld zu kommen.
Angeblich hatte der Versicherungsnehmer den Unfall noch nicht gemeldet.
Innerhalb der von mir gesetzen Frist wurde das Geld dann überwiesen.
Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


War hier irgendwo die Rede davon, dass die Schadenhöhe nicht richtig ermittelt wurde? Irgendwo??

Vielleicht wird das Procedere gemeint?

Denn ohne RA zahlen die Versicherungen regelmäßig nur 30 EUR Rumrennereipauschale anstatt die gerichtlich festgelegten 50 EUR. Selbst der Hinweis, dass man bitte 20 EUR mehr hätte und ansonsten den klaren Fall einem RA übergibt bringt nichts. Die stehen auf RA-Kosten plus 20 EUR. Und von dem befreundeten RA lasse ich mich nach Mandatserteilung gerne zum Essen einladen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Nimm dir am besten einen Rechtsanwalt, die gegnerische Versicherung muss den bezahlen.

Und das beschleunigt natürlich die ganze Sache ungemein!

Alles geht darüber den Anwalt, die VS redet dann zu 0% nicht mehr mit dem TE. Er bekommt dann bestimmt sein Geld, aber wann? Es dauert ganz einfach länger, aber gut die RA wollen auch was verdienen.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur



Vielleicht wird das Procedere gemeint?

Bei mir war der Hinweis auf den SV gemeint, der hier am Thema vorbei ging.

Zitat:

Denn ohne RA zahlen die Versicherungen regelmäßig nur 30 EUR Rumrennereipauschale anstatt die gerichtlich festgelegten 50 EUR. Selbst der Hinweis, dass man bitte 20 EUR mehr hätte und ansonsten den klaren Fall einem RA übergibt bringt nichts. Die stehen auf RA-Kosten plus 20 EUR.

Ist hier zwar OT, muss aber berichtigt werden.

Die höhe der Unkostenpauschale variiert je nach LG Bezirk / Bundesland zwischen 20 und 25 EUR.
Zwischenzeitlich gab es mit Hinweis auf ein Urteil des LG München mal die Bestrebung in Bayern, das ganze auf 30 EUR zu lupfen.

Das ist gründlich gescheitert, weil das OLG München schon vor einigen Jahren mit einer sehr bissigen Begründung die 30 EUR verworfen hat und klargestellt hat, dass die 25 EUR ausreichen und auch die nach der Euro-Einführung modischen 25,56 EUR seien eine unnötige "Scheingenauigkeit", die es nicht braucht.

Zu Zeiten zunehmender E-Mail Korrespondenz und Telefonflatrates sinken die allgemeinen Kosten für Kommunikation im Schadenfall, so dass für weitere Anhebungen der Pauschale kein Raum ist.

Wenn ein Versicherer mehr als die 25 EUR zahlt, dann nur, damit Ruhe ist🙂

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01



Versicherungen sind dafür bekannt das sie nicht immer gleich zahlen.
Ich musste auch erst nachhaken mit dem Hinweis einen Anwalt zu nehmen um
an mein Geld zu kommen.
Angeblich hatte der Versicherungsnehmer den Unfall noch nicht gemeldet.

Die fehlende Meldung des Kunden ist leider noch immer der häufigste Grund für eine Verzögerung. Leider ist es bei vielen Zeitgenossen üblich, sich damit erstmal viiiiiiiiel Zeit zu lassen, manche brauchen Wochen, um ein paar einfache Fragen zu beantworten und erst, wenn man ihnen mit Regress droht, kommen sie aus dem Quark. Das nervt sowohl den Versicherer als auch den Geschädigten, ist aber heutzutage leider genauso üblich wie Wegfahren nach einem Parkrempler...

Ob Du dann allerdings mit einem Anwalt drohst oder einen Kopfstand machst...

Moin zusammen.

Bei der eindeutigen Sachlage des Schadens muss nicht auf die Meldung des Halters gewartet werden.

Hier sollte schnellstmöglich eine 14 Tägige Regulierungsfrist gesetzt werden. Dies natürlich schriftlich(!).

Wenn diese Frist ungenutzt verstreicht, hilft wohl nur der Weg der Klage.

Diese Frist wurde 2006 vom Amtsgericht Erlangen bestätigt - in leicht abgewandelter Form zwar, dennoch würde ich mich im Schriftverkehr auf eben dieses Urteil berufen.

Grüße

Ganz tolle Tipps mal wieder...

Was geht in diesem Fall wohl schneller? Kurzer Anruf und klären, woran es hapert oder Briefe mit Fristen absetzen?

Übrigens: irgendwelche AG Urteile, die von einem örtlich unzuständigen Gericht in einer anderen Sache gefällt wurden, schinden keinen Eindruck. Im Gegenteil...

@ Hafi,

der Anruf ist doch bereits erfolgt oder habe ich mich verlesen?

Bei einer Eindeutigen Sachlage, wird für die Regulierung die Stellungnahme des Halters nicht benötigt oder irre ich mich da?

Da sich ein Schadensachbearbeiter auf zweifelhafte Anwaltsfristen ala "eine Woche" ein Ei pellt, ist auch klar.
Warum sollte man sich nicht auf ein gesprochenes, vergleichbares Urteil berufen? Die Wahrscheinlichkeit, dass im Streitfall ein vergleichbares Urteil gesprochen wird ist doch relativ Hoch.

Bevor der Eindruck aufkommt, meine FRagen sind nicht sarkastisch gemeint.
Meine Ausbildung in der Schadensabteilung ist inzwischen so lange her, dass meine Erinnerung und die aktuelle Rechtslage doch etwas überholt ist. 😉

Btw. Mir ist aufgefallen, dass hier doch mitunter ein recht rauer Ton herrscht. Freundliche Begrüßungen ala "Ganz tolle Tipps mal wieder . . ." Sind doch unter Erwachsenen nicht wirklich nötig.

😉

Grüße
Lex

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