unfall!

VW Passat B5/3B

hy at all,
habe mal ne frage ich hatte einen unfall bin einem twingo aufgefahren ich fuhr mit ungefähr 35-40 km/h leider unachtsam gewesen habe noch gebremst aber leider war es sehr glatt bin noch so knappe 2 meter gerutscht und direkt hinten rein personen sind zum glück nicht zu schaden gekommen*gottseidank*, also der twingo is total schaden hinten alles hinüber bei mir sind die scheinwerfer und seitenblinker aus der verankerungen raus also die scheinwerfer sind lose drine aber nicht kapput vll. kann man die ja wider verwenden?!stoßstange sieht von aussen nicht so mitgenommen aus aber ich denke ma von innen sieht das schlimmer aus!kotflügel haben zum glück nichts abbekomen aber die motorhaube is auf der linken seite ein bischen nach oben gedrückt und leichte kratzer die ich bestimmt mit nem lackstifft weg bekomme "hoffentlich", wollte mal fragen ob mir da einer weiter helfen könnte und mir vll. sagen was das um den dreh kosten würde ich weiss wen man den schaden sieht kann man eher was dazu sagen aber vll. hatte ja hir auch schon jemand pech?!

THX im vorraus!!

mfg Kr0sZ

18 Antworten

Du kriegst keinen Punkt oder Strafe, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, und dir nichts gesagt hat, bekommst du auch nichts. Wenn personen verletzt sind, müssen die beamten ein Bußgeld wegen Gefährung des Strassenverkehrs anordnen, aber bei blechschäden wird das meinst nie gemacht, da es sehr viel Papirkram ist.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von FlensburgsVW


... Wenn personen verletzt sind, müssen die beamten ein Bußgeld wegen Gefährung des Strassenverkehrs anordnen, aber bei blechschäden wird das meinst nie gemacht, da es sehr viel Papirkram ist...

Fast Rrrrischtisch!

Bei Personenschäden (mal ausgenommen das bekannte Schleudertrauma) wird der Unfall zu einem sog. C-Unfall, d.h. u.a. Personenschaden, also ein schwererer Unfall. Die Beamten werden dann kein Bußgeld anordnen (heißt richtig halt nicht anotdnen sondern ganz einfach kassieren ;-) ) sondern ein schriftl. Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Das bedeutet, das Du irgendwann mal von der Strafsachenstelle Bescheid bekommst und Dich zum Tathergang (Unfall) äußern kannst oder nicht. Tja, und dann wird halt nach der allseits bekannten "Aktenlage" entschieden oder es kommt zur Verhandlung...

So weit mal ganz kurz im Abriss, was da so abläuft...
Bin ja grade auch selber betroffen
a) als Unschuldiger (Geschädigter bei Verkehrsunfall) und
b) als Täter (Vmax leicht überschritten))...

cg

hy,
die hatten ja nur schleudertrauma und ein blech schaden also ich hoffe mal da kommt nichts auf mich zu weil nachschulung is gut teuer🙁
naja hoffe mal das beste;D

mfg Kr0sZ

Habe hier gerade einen Skoda Fabia stehen.
Wenn Du so drauf guckst denkt man Stossfänger ,Scheinwerfer und ein bisschen Lack.
Je mehr abgebaut wurde desto schlimmer wurde es.
Steuergerät Servo, Kondensator ,Kühler und und und
Hatte ein freigabe von der Versicherung bis 3000Euro dachte klappt locker.
Freitag habe ich mir vorsorglich doch ein Gutachter schicken lassen.
Resulat 4800 Euro Schaden.

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