Unfall

Mercedes

Hallo,

als letzter an der Ampel, bin ich heute von einem anderen Fahrzeug auf ein stehendes Fahrzeug vor mir aufgeschoben worden. Das Fahrzeug ist mit ca. 50 km/h auf mich aufgefahren.
Bei mir leichte Nackenschmerzen und eine Schramme am linken Ellenbogen.
Schadensgröße noch nicht bekannt.

Kein schöner Jahresanfang.

Grüße Frank

Studio-20160108-213244
Studio-20160108-213058
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Beste Antwort im Thema

"Davon mal ab das Ich so einen Wagen eh nie kaufen würde der gammelt nach 3 Jahren egal wer das repariert hat die Dichtnähte reißem ein wo das Material gestaucht wurde"

"Minderwert so ca. 2500-5000€"

Hui, ich würde mich als Kaffeesatz-Online-Sachverständiger selbstständig machen.

Wow, echte Experten 🙄

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Zitat:

@Litefor schrieb am 17. Januar 2016 um 18:14:29 Uhr:


Und nochwas: es wäre für den TE wesentlich besser gewesen, der Wagen wäre repariert worden! Dann hätte sich für ihn nämlich gar nichts geändert, der höhere Wertverlust nach 36 Monaten aufgrund Unfall wäre zu Lasten der Leasing-AG gegangen (bzw. dieser wäre er ausgeglichen worden von der Versicherung).

Auch das ist richtig.

Grundsätzlich empfielt sich ein eigener Gutachter.

Mit diesem die beiden wichtigen Werte Widerbeschaffungswert und Restwert genau besprechen. Vor allem alle Aspekte beachten.

Erst dann Entscheidungen treffen. Vor allem nicht einfach die Werkstatt machen lassen. Denen sind die zwei Werte völlig wurscht.

Ich müsste also Widerspruch gegen die Kündigung einlegen?

Grüße Frank

Zitat:

@FJC1964 schrieb am 17. Januar 2016 um 18:53:04 Uhr:


Ich müsste also Widerspruch gegen die Kündigung einlegen?

Grüße Frank

Kannst du nicht, da vertraglich geregelt ist, dass jeder Vertragspartner bei Reparaturkosten von 60% des Wiederbeschaffungswert kündigen darf.

Mit welcher Begründung willst du da widersprechen?

Das Kind ist jetzt bereits in den Brunnen gefallen.

Das Gutachten liegt auf dem Tisch. Damit sind der Wiederbeschaffungswert und der Restwert bereits festgelegt. Die Kündigung ist auch bereits da.

Warum sollte die Leasing die zurück ziehen? Damit du jetzt den reparierten Wagen fahren kannst und der Händler danach einen riesen Verlust macht, weil keiner den mit dem Schaden nimmt.

Wer hat denn die Leasing mit dem Gutachten versorgt.

Der Händler? Merkst du etwas?

Ich verstehe die Diskussion nicht.

Dass Mercedes nach dem Unfall den Leasingvertrag kündigt, ist doch das beste, was dem Threadersteller passieren konnte.

Mir wurde 2012 ein geleaster BMW geklaut, auch ich hatte eine Anzahlung geleistet. Letztendlich ist das ja nicht viel anders als in diesem Fall: Der Leasinggegenstand ist untergegangen. Bei mir durch Verlust, hier weil Mercedes den Wagen nicht reparieren will.

Wie lief das nun bei mir ab? Der Leasingvertrag wurde rückabgewickelt, ich habe meine Anzahlung für die austehenden Monate zurück bekommen und es mussten logischerweise auch keine Raten mehr gezahlt werden. Die GAP-Versicherung hat (vermutlich) die Differenz zwischen Buch- und Zeitwert beglichen, davon habe ich aber nichts mitbekommen, denn das hat die BMW Leasing mit der Versicherung geklärt. Ich habe lediglich 150€ Selbstbeteiligung der Teilkasko an die Versicherung gezahlt. Und habe mir direkt ein neues Auto bestellt. Das war alles. Besser und einfacher hätte das gar nicht laufen können.

Wie viel Geld bekommt der Threadersteller aus seiner Sonderzahlung zurück? Grob überschlagen:
9.500/36 = 264€
264*(36-7) = 7.650€.

Das rechnet der Leasinggeber wie bereits angesprochen auf den Tag genau aus. In diesem Fall - wie auch in meinem - zeigt sich meiner Meinung nach wieder ein Vorteil von Leasing. Was besseres hätte dem Threadersteller nach dem Unfall gar nicht passieren können. Wäre das sein eigenes Auto gewesen (gekauft, finanziert, wie auch immer), hätte das viel mehr Probleme und wohl auch Kosten für ihn bedeutet.

Gruß

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Zitat:

@boofoode schrieb am 17. Januar 2016 um 20:36:12 Uhr:


Mir wurde 2012 ein geleaster BMW geklaut, auch ich hatte eine Anzahlung geleistet. Letztendlich ist das ja nicht viel anders als in diesem Fall: Der Leasinggegenstand ist untergegangen. Bei mir durch Verlust, hier weil Mercedes den Wagen nicht reparieren will.

Wie lief das nun bei mir ab? Der Leasingvertrag wurde rückabgewickelt, ich habe meine Anzahlung für die austehenden Monate zurück bekommen und es mussten logischerweise auch keine Raten mehr gezahlt werden.[...]

Aha, also gibt es auch bei BMW die Sonderzahlung anteilig wieder zurück! 😰

crazyblack (seines Zeichen Mitarbeiter einer Leasinggesellschaft) behauptet nämlich das Gegenteil, sprich dass die Sonderzahlung bei BMW nicht zurückgezahlt wird.

Und genau deshalb gibt es jetzt diese Diskussion. 🙄

@crazyblack
Und jetzt kommst du? 😉

cu term0815

Zitat:

@termi0815 schrieb am 17. Januar 2016 um 21:27:04 Uhr:



Zitat:

@boofoode schrieb am 17. Januar 2016 um 20:36:12 Uhr:


Mir wurde 2012 ein geleaster BMW geklaut, auch ich hatte eine Anzahlung geleistet. Letztendlich ist das ja nicht viel anders als in diesem Fall: Der Leasinggegenstand ist untergegangen. Bei mir durch Verlust, hier weil Mercedes den Wagen nicht reparieren will.

Wie lief das nun bei mir ab? Der Leasingvertrag wurde rückabgewickelt, ich habe meine Anzahlung für die austehenden Monate zurück bekommen und es mussten logischerweise auch keine Raten mehr gezahlt werden.[...]

Aha, also gibt es auch bei BMW die Sonderzahlung anteilig wieder zurück! 😰

crazyblack (seines Zeichen Mitarbeiter einer Leasinggesellschaft) behauptet nämlich das Gegenteil, sprich dass die Sonderzahlung bei BMW nicht zurückgezahlt wird.

Und genau deshalb gibt es jetzt diese Diskussion. 🙄

@crazyblack
Und jetzt kommst du? 😉

cu term0815

Ich bleibe auch dabei. Es gibt keine anteilige, nach Monaten abgerechnete, Rückzahlung der Leasingsonderzahlung.

Weder bei BMW, noch bei Mercedes.

Steht auch eindeutig in den AGB's. Besser gesagt, es steht eben nicht drin, dass sie anteilig zurück gezahlt wird. Oder hat jemand den entsprechenden Abschnitt in den AGB's gefunden?

Ohne den Fall von boofrode zu kennen, war hier von einer Rückabwicklung des Leasingvertrages und nicht von einer Kündigung die Rede. Das kann zum Beispiel damit zusammen hängen, dass bei der Versicherung eine Neupreisentschädigung vereinbart war. Dann liegt die Versicherungsleistung über dem Ablösewert.
Dann gibt es eine Rückzahlung. Nichts anderes habe ich geschrieben.

Aber, keiner muss mir glauben. Ich bin nur überrascht, dass die BMW anscheinend gemeinnützig sein soll.
Der TE wird ja berichten, wie es bei ihm abgelaufen ist.

PS: das Einzige, was bei der Leasingsonderzahlung korrigiert wird, ist der Mehrwertsteueranteil. Wahrscheinlich rührt Euer Missverständnis daher.
Es gibt eine Gutschrift der Rechnung der Leasingsonderzahlung, damit der Leasingnehmer die Vorsteuer auf den Restanteil korrigieren kann. Gleichzeitig fließt der Netto-Betrag der Gutschrift in den Schadenersatz/Ablösewert ein.

Hier mal das entsprechende BGH-Urteil
das der Leasinggesellschaft Leasingraten, Leasingsonderzahlung und komplette Versicherungsleistung inkl. Restwert auch bei Übererfüllung zustehen.
Der BGH urteilt gerade nicht, dass die Leasinggesellschaft die Leasingsonderzahlung anteilig zurück zahlen muss.

Also Fazit aus der Geschichte: Keine Sonderzahlungen bei Leasing leisten.

Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 21:41:44 Uhr:


Ich bleibe auch dabei. Es gibt keine anteilige, nach Monaten abgerechnete, Rückzahlung der Leasingsonderzahlung.
Weder bei BMW, noch bei Mercedes.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Letztes Jahr habe ich regulär bei BMW das Fahrzeug gewechselt, allerdings lief mein alter Leasingvertrag noch bis Juli und meinen neuen BMW bekam ich bereits im März. Folge: Der alte Leasingvertrag wurde im März aufgelöst, weitere Raten waren nicht fällig und auch hier bekam ich anteilig meine Anzahlung zurück. Was ich sagen will: Es ist alles andere als ungewöhnlich, dass man die Anzahlung für die Restzeit zurück bekommt, wenn der Leasingvertrag vorher beendet wird.

Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 21:41:44 Uhr:


Ohne den Fall von boofrode zu kennen, war hier von einer Rückabwicklung des Leasingvertrages und nicht von einer Kündigung die Rede. Das kann zum Beispiel damit zusammen hängen, dass bei der Versicherung eine Neupreisentschädigung vereinbart war. Dann liegt die Versicherungsleistung über dem Ablösewert.
Dann gibt es eine Rückzahlung.

Ich habe in meinem Versicherungsvertrag keine Neupreisklausel. Der BMW ist mir nach ungefähr 33 von 36 Monaten geklaut worden.

Ich habe jetzt die Unterlagen zu dem gestohlenen BMW rausgesucht. BMW hat auch in meinem Fall den Leasingvertrag gekündigt ("Wir kündigen den Leasingvertrag..."😉. Die Folge der Kündigung habe ich oben schon beschrieben. Für die 93 ausstehenden Tage bis zum Ende des Vertrages habe ich die Leasingsonderzahlung erstattet bekommen.

Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 21:41:44 Uhr:


Aber, keiner muss mir glauben. Ich bin nur überrascht, dass die BMW anscheinend gemeinnützig sein soll.

Ich möchte deinen Wissenstand nicht kommentieren, aber was hat das denn mit Gemeinnützigkeit zu tun? Meine Versicherung hat BMW den Zeitwert erstattet. Die Differenz zum Buchwert, gleicht die GAP-Versicherung aus dem Leasingvertrag aus. BMW hat davon keine finanziellen Nachteile, für die ist das sauber (Mal abgesehen davon, dass BMW 3 Monate später die Differenz aus Buchwert und Zeitwert selbst hätte tragen müssen).

Genauso wie in diesem Fall. Auch der verunfallte Mercedes hat noch einen (Schrott-) Wert, dazu kommen die Zahlungen der Versicherung für den Schaden und die GAP-Versicherung. Wenn man das zusammen nimmt, kommt Mercedes sauber aus der Nummer raus.

Gruß

Da wird jetzt so viel vermischt, dass ich jetzt hier aussteige.

In Bezug auf das vorzeitig zurück gegebene Fahrzeug: Bedanke dich bei deinem Händler, der hat das gegenüber der BMW Leasing ausgeglichen. Mit 50% der noch fälligen Raten. Den Rest übernimmt die Leasing aufgrund des neuen Vertrages.
Ist eine BMW interne Absatzlösung.
Die Gutschrift kommt aus der Mehrwertsteuer Korrektur.
Die muss erstellt werden, weil du auf diesen Teil keine Vorsteuer geltend machen darfst. Diese Korrektur muss jede Gesellschaft erstellen. Aber, so lange keine komplette Amortisation beim Leasinggeber eingetreten ist, wird das keiner auszahlen.

Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 22:30:37 Uhr:


Hier mal das entsprechende BGH-Urteil
das der Leasinggesellschaft Leasingraten, Leasingsonderzahlung und komplette Versicherungsleistung inkl. Restwert auch bei Übererfüllung zustehen.
Der BGH urteilt gerade nicht, dass die Leasinggesellschaft die Leasingsonderzahlung anteilig zurück zahlen muss.

Das Urteil passt weder zu meinem Fall noch zu dem des TE. Da geht es um etwas anderes. Mehr Details hier:

http://lexetius.com/2007,3713

Zitat:

@boofoode schrieb am 17. Januar 2016 um 23:22:06 Uhr:



Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 22:30:37 Uhr:


Hier mal das entsprechende BGH-Urteil
das der Leasinggesellschaft Leasingraten, Leasingsonderzahlung und komplette Versicherungsleistung inkl. Restwert auch bei Übererfüllung zustehen.
Der BGH urteilt gerade nicht, dass die Leasinggesellschaft die Leasingsonderzahlung anteilig zurück zahlen muss.
Das Urteil passt weder zu meinem Fall noch zu dem des TE. Da geht es um etwas anderes. Mehr Details hier: http://lexetius.com/2007,3713

Natürlich passt das Urteil. Ein km-Leasingvertrag ist ein Leasingvertrag ohne Mehrerlösbeteiligung.

Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 23:19:57 Uhr:


In Bezug auf das vorzeitig zurück gegebene Fahrzeug: Bedanke dich bei deinem Händler, der hat das gegenüber der BMW Leasing ausgeglichen. Mit 50% der noch fälligen Raten. Den Rest übernimmt die Leasing aufgrund des neuen Vertrages.

Ich weiß. Ich zitiere dich noch mal:

Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 21:41:44 Uhr:


Ich bleibe auch dabei. Es gibt keine anteilige, nach Monaten abgerechnete, Rückzahlung der Leasingsonderzahlung.

Das gibt es eben doch 😉

Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 23:19:57 Uhr:


Die Gutschrift kommt aus der Mehrwertsteuer Korrektur.
Die muss erstellt werden, weil du auf diesen Teil keine Vorsteuer geltend machen darfst. Diese Korrektur muss jede Gesellschaft erstellen. Aber, so lange keine komplette Amortisation beim Leasinggeber eingetreten ist, wird das keiner auszahlen.

Die Aussage ist falsch. Das hat damit nichts zu tun. Es ist auch Privat-Leasing 😉

Ich habe die Endabrechnung der BMW Bank hier liegen:
Sonderzahlung: 8.766 brutto (7366,39 netto)
Laufzeit: 09.07.09 - 08.07.2012
Resttage: 93
Gutschrift 754.83 brutto (634,31 netto)

Mal umgekehrt gerechnet
8766/36 Monate =243,50
243,5*3 Monate =730,50

Ich hoffe, wir haben es jetzt.

Gruß

Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 23:26:57 Uhr:



Zitat:

@boofoode schrieb am 17. Januar 2016 um 23:22:06 Uhr:


Das Urteil passt weder zu meinem Fall noch zu dem des TE. Da geht es um etwas anderes. Mehr Details hier: http://lexetius.com/2007,3713

Natürlich passt das Urteil. Ein km-Leasingvertrag ist ein Leasingvertrag ohne Mehrerlösbeteiligung.

Wir diskutieren hier um die Leasingsonderzahlung. Hast du verstanden, was da eingeklagt werden sollte? Es ist nicht die Leasingsonderzahlung oder einen Anteil davon 😉

Gruß

Zitat:

@boofoode schrieb am 17. Januar 2016 um 23:49:01 Uhr:



Zitat:

@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 23:26:57 Uhr:


Natürlich passt das Urteil. Ein km-Leasingvertrag ist ein Leasingvertrag ohne Mehrerlösbeteiligung.

Wir diskutieren hier um die Leasingsonderzahlung. Hast du verstanden, was da eingeklagt werden sollte? Es ist nicht die Leasingsonderzahlung oder einen Anteil davon 😉
Gruß

Ich habe es mit bekommen. Du anscheinend nicht. Wo steht in dem Urteil, dass die Leasingsonderzahlung durch die Leasing nur anteilig vereinnahmt werden durfte? Im Gegenteil. Die gezahlte, komplette Leasingsonderzahlung zzgl. aller gezahlter Raten, zzgl Versicherungsleistung, zzgl. Restwert durfte die Leasing behalten. Nach deinem Vortrag, hätte die Leasing zumindest die anteilige Leasingsonderzahlung erstatten müssen. Merkst du etwas?

Zu deiner Abrechnung des BMW Leasingvertrages. Auch, wenn es Privat Leasing ist, muss die BMW Leasing die Mehrwertsteuer korrigieren. Denn die BMW Leasing muss für diese 3 Monate auch keine Mehrwertsteuer abführen. Aus diesem Grund bekamst du die Gutschrift. Gleichzeitig werden die 3 Netto-Leasingraten und die netto Leasingsonderzahlung für die 3 Monate als Schaden berechnet. Diesen Schaden hat der BMW Händler für dich ausgeglichen. Damit hat die Leasing dir keine Sonderzahlung erstattet. Sondern dein Händler aus dem Nachlass des Neuwagens. Gib mal deinen BMW 3 Monate vor Vertragsende zurück und kaufe keinen Neuen. Dann bekommst du zwar eine Gutschrift, aber keine Auszahlung. Die wird dann mit dem geltend gemachten Schaden verrechnet.

Ich gebe es jetzt trotzdem auf. Wahrscheinlich habe ich die letzten 21 Jahre einfach Glück gehabt, dass weder meine Kollegen, mein Aufsichtsrat, meine Studenten noch die BaFin gemerkt haben, dass ich einfach keine Ahnung habe.
Am Donnerstag werde ich auch beim GF der BMW Leasing Abbitte leisten, wenn ich mit ihm beim BDL zusammen treffe 🙂

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