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Unfall

Yamaha YZF R 125
Themenstarteram 25. April 2014 um 20:38

Moin moin.

Ich habe mir vor 1 Monat eine Yamaha yzf-r Carbon zugelegt gebraucht sie hatte 400km runter.

Nun hat sie 2200 KM runter.

Am Sonntag Abend hab ich einen Kumpel der auch einen Führerschein hat damit fahren lassen.

100 meter nur. Weil es Ostern wa. naja wie auch immer wie es auch kommen musste hat er sich auf die Nase gelegt ihm geht es soweit gut und alles aber die Maschine hat einen schaden von 4500€ die Komplette Rechte Seite ist Kaputt.

Meine frage :Ist die Mutter von ihm dafür Haftbar?

Ihre Versicherung zahlt das natürlich nicht. ich weiß das mein Kumpel das bezahlen muss aber er ist halt 16 und hat das Geld eben nicht.

Bitte um schnellste hilfe. Danke.

Mfg:

Nett , Pascal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pascal97

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

 

Pass nur auf, dass die Eltern deines Kumpels nicht per Gericht klären lassen, inwieweit DU Schuld oder Mitschuld hast, wenn du einen minderjährigen, ungeübten Fahrer mit deinem Lkrad fahren lässt !!!

womöglich kommt noch "fahrlässige Körperverletzung" dabei raus !!! :eek:

kbw :(

Da er einen Führerschein besitzt und auch etwas erfahrung und ich ihn aufgefordert hatte Vorsichtig zu fahren und es nicht zu übertreiben sollte ich soweit keine Mitschuld haben.

Warts ab !! ein cleverer Anwalt biegt das schon hin !!

Haben seine Eltern erlaubt dass du ihn fahren lässt ?? Warum hast du deinen Kumpel extra ermahnt vorsichtig zu fahren ?? Hattest du BEDENKEN und hast ihn TROTZDEM fahren lassen ??? Hast du eine Vereinbarung getroffen, dass er Schäden die er anrichtet, auch selbst bezahlt ??

Ist in deiner Versicherung eingetragen, dass auch andere Personen ausser dir, mit dem Lkrad fahren ??

Siehste, und ein cleverer Anwalt wird noch viel mehr rauskramen, wenn er nur Geld riecht !! ;)

Einige dich gütlich mit deinem Kumpel und seinen Eltern !!!

kbw ;)

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Seine Mutter hat damit gar nichts zu tun. Oder hat sie einen Probefahrt-Vertrag unterschrieben!?

Und bedenke, er ist minderjährig, also nur bedingt geschäftsfähig. Nur ein ziemlich leichtsinniger Besitzer hätte den probefahren lassen.

Wenn er das Geld nicht hat, dann hat er es nunmal nicht.

Natürlich kannst Du mit dem Angebot von Ratenzahlung oder versuchen, gerichtlich mit Mahnbescheid-eidesstattlicher Versicherung etc. gegen den Kumpel vorgehen, aber dann ist die Kumpelei wohl bald vorbei.

Themenstarteram 25. April 2014 um 21:17

Ich danke dir für die antwort das bedeutet wohl nein.

Ja es geht einfach darum sie muss bezahlt werden und wenn man das erste mal auf dem ding sitzt und gleich versucht mit 90 km/h in die Kurve zu gehen und man vorher sagt übertreib es nicht und fahr vorsichtig versteh ich das ganz ehrlich nicht.

Dann werde ich wohl diesen weg gehen müssen.

Anwalt.

Gericht.

Titel.

Somit wird zwar der am ende zu bezahlende Betrag extrem höher aber es muss halt bezahlt werden.

Da dann ja Anwaltskosten dazu kommen sowie auch Gerichtskosten etc.

Da zeige ich auch kein Mitleid wer mit 90 Sachen in ne Kurve will innerorts und das erste mal auf dieser Maschine sitzt und auf die Nase fliegt hat selber schuld.

Das Problem ist nur, dass Du alle Kosten vorstrecken musst.

Anwalt (teuer, aber auch nicht zwingend nötig), Mahngebühren (billig), Gerichtsvollzieher (mittel).

Und wenn er nichts hat, dann hat er nichts und Null bleibt Null.

D.h. Du zahlst dann für gar nichts.

Themenstarteram 25. April 2014 um 21:27

Aber sobald er was hat hat er was somit bekomm ich das ja alles wieder.

Und ja ich habe einfach keine andere idee.

Welchen Teil Du wiederbekommen kannst, ist noch gar nicht klar und wäre Ergebnis eines interessanten Prozesses.

Wie gesagt ist ein 16-jähriger nur beschränkt geschäftsfähig.

Als professioneller Händler würdest Du ganz kleine Brötchen backen müssen und dürftest heilfroh sein, dass er nicht im Krankenhaus gelandet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Pascal97

 

...........................

Da zeige ich auch kein Mitleid wer mit 90 Sachen in ne Kurve will innerorts und das erste mal auf dieser Maschine sitzt und auf die Nase fliegt hat selber schuld.

Pass nur auf, dass die Eltern deines Kumpels nicht per Gericht klären lassen, inwieweit DU Schuld oder Mitschuld hast, wenn du einen minderjährigen, ungeübten Fahrer mit deinem Lkrad fahren lässt !!!

womöglich kommt noch "fahrlässige Körperverletzung" dabei raus !!! :eek:

kbw :(

Themenstarteram 25. April 2014 um 21:40

Ich bin selber erst 16.

Die Maschine ist neu. Also meine neue Maschine habe ich vor 1 Monat gekauft.[Also meine Mutter]

Und es ist ein Kumpel von mir falls das nun falsch verstanden wurde.

Ich bin kein Händler.

Und das mit dem Anwalt muss meine Mutter dann ja alles machen was sie auch schon sagte das sie das machen wird wenn die nun nicht in die Reperatur geht.

Themenstarteram 25. April 2014 um 21:41

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Zitat:

Original geschrieben von Pascal97

 

...........................

Da zeige ich auch kein Mitleid wer mit 90 Sachen in ne Kurve will innerorts und das erste mal auf dieser Maschine sitzt und auf die Nase fliegt hat selber schuld.

Pass nur auf, dass die Eltern deines Kumpels nicht per Gericht klären lassen, inwieweit DU Schuld oder Mitschuld hast, wenn du einen minderjährigen, ungeübten Fahrer mit deinem Lkrad fahren lässt !!!

womöglich kommt noch "fahrlässige Körperverletzung" dabei raus !!! :eek:

kbw :(

Da er einen Führerschein besitzt und auch etwas erfahrung und ich ihn aufgefordert hatte Vorsichtig zu fahren und es nicht zu übertreiben sollte ich soweit keine Mitschuld haben.

Zitat:

Original geschrieben von Pascal97

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

 

Pass nur auf, dass die Eltern deines Kumpels nicht per Gericht klären lassen, inwieweit DU Schuld oder Mitschuld hast, wenn du einen minderjährigen, ungeübten Fahrer mit deinem Lkrad fahren lässt !!!

womöglich kommt noch "fahrlässige Körperverletzung" dabei raus !!! :eek:

kbw :(

Da er einen Führerschein besitzt und auch etwas erfahrung und ich ihn aufgefordert hatte Vorsichtig zu fahren und es nicht zu übertreiben sollte ich soweit keine Mitschuld haben.

Warts ab !! ein cleverer Anwalt biegt das schon hin !!

Haben seine Eltern erlaubt dass du ihn fahren lässt ?? Warum hast du deinen Kumpel extra ermahnt vorsichtig zu fahren ?? Hattest du BEDENKEN und hast ihn TROTZDEM fahren lassen ??? Hast du eine Vereinbarung getroffen, dass er Schäden die er anrichtet, auch selbst bezahlt ??

Ist in deiner Versicherung eingetragen, dass auch andere Personen ausser dir, mit dem Lkrad fahren ??

Siehste, und ein cleverer Anwalt wird noch viel mehr rauskramen, wenn er nur Geld riecht !! ;)

Einige dich gütlich mit deinem Kumpel und seinen Eltern !!!

kbw ;)

am 25. April 2014 um 23:05

Also erstmal mein Beileid zu der Sache. Sowas ist natürlich immer extrem scheisse.

Ich denke NICHT das du eine Schuld in irgendeiner Form bekommen wirst wenns vor Gericht geht.

Leider denke ich aber genauso wenig das du Erfolg hast die Haftpflicht der Mutter dran zu bekommen.

Die Eltern tragen nämlich in solchen Fällen soweit ich weiss nur eine Teilschuld wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben und dadurch der Schaden entstanden ist.

Bin aber genauso wenig ein Jurist wie die anderen... Genau wird dich da ein Anwalt und auch NUR ein Anwalt beraten können. Auch wenn ich meinem Vorredner zustimme und sage das du es, sofern möglich, außerhalb eines Gerichtes klären solltest ;)

 

Unabhängig davon muss ich deinen Schaden von 4500 Euro hart anzweifeln bzw. hinterfragen... so Leid es mir tut.

Die Rede ist von 16 Jahren und damit also sehr wohl einer yzf-r 125... Diese kostet neu selbst als "Carbon" Edition gerade mal 4300 Euro komplett....Also würde selbst n kompletter Totalschaden keine 4500 Euro kosten... o.O

http://www.yamaha-motor.eu/de/news/index.aspx?id=543580 <--- Preis

Wenn die Maschine nicht inzwischen schon einen unvorstellbaren Sammlerwert hat kann ich mir deinen Schaden von 4500 Euro nicht erklären...

Und wenn sie den hat, wärste schön dumm wenn du die Kiste richten lässt für 4500 Euro, wenn du um 4000 ne neue "nicht-carbon" bekommst... :P

Ich kann kbw nur zustimmen:

Mit Diplomatie bekommt man den Schaden wahrscheinlich zum Teil ersetzt.

Mit Gericht werden die Kosten erst einmal nur höher.

Dann geht es (nebst Kostenvoranschlag mit nachweislicherm Schadem) erst einmal darum, ob Fahrlässigkeit vorliegt, und falls ja, ob leichte oder grobe.

Und zwar nachweislich. Wie willst Du Deine Behauptung von 90km/h innerorts in der Kurve beweisen?

Hast Du ein Unfallgutachten vom gerichtlich bestellten Sachverständigen oder allermindestens eine Unfallaufnahme der Polizei?

Aber rate mal, warum Händler meistens einen Probefahrtvertrag mit Haftungsübergang unterschreiben lassen?

Weil der Probefahrer i.A. nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit zahlen muß!

Das Stichwort heisst "stillschweigende Haftungsfreistellung".

90km/h kann er nicht nachweisen, ist auch relativ uninteressant. Ebenso die "Aufsichtspflicht" bei einem 16jährigen. Einen FS hatte er ja wohl. Entsprechend "könnte" die Haftpflicht der Eltern wohl einspringen. Dafür müsste aber seitens der Eltern ein Schuldeingeständnis ggü. der Versicherung ausgesprochen werden. Tut sich von dieser Seite nichts, wird es schwer selbst gerichtlich die Kosten einzuklagen.

Ein persönliches Gespräch, mit beiden Seiten der Erziehnungsberechtigten würde wohl der erste Weg sein. Das Ergebnis darf dann hier gern mitgeteilt werden.

Privat-/Familienhaftpflicht regelt keine Schäden durch Kfz-Gebrauch.

bist du sicher, dass dein motorrad nicht vollkaskoversichert ist und du selber gefahren bist ?

tempo überlegste auch nochmal und vielleicht hast dich ja wegen irgendwas erschreckt und hast die kontrolle verloren ?

wenn du natürlich schon das ganze dorf wild gemacht hast, dann gehts natürlich nichtmehr...

mit gericht und allem, das vergiss lieber mal. ich wundere mich sowieso immer wenn ich hier was von neuen 125ern lese. dann auch noch jemanden fahren lassen und hinterher beleidigt sein. klar, ist das viel geld, aber man holt sich auch keine neue 125er. das machen die leute, die damit klarkommen wenn das teil mal hingelegt wird, bei denen kohle nicht so die rolle spielt. die karre hätteste doch eh nach 2 jahren weiterverkauft.

außerdem hättest dich damit bestimmt auch selber irgendwann hingelegt. jetzt hast du was tolles gelernt, auch wenns weh tut.

fahre nie andere motorräder ohne sie auch bezahlen zu können und überlege dir, wem du dein bike gibst und sei lieber vorsichtiger als leichtsinnig.

du hast einfach pech gehabt, passiert jeden tag zig leuten auf der welt auf unterschiedlichste art. mir auch und dir jetzt auch.

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