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Unfall

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 13:14

Hallo,

Ich weiss nicht wie ich weiter handeln soll.

Meiner Frau ist jemand ins Auto reingefahren. Passiert an einer Ampelkreuzung. Sie, auf der rechten Geradeausspur (will geradeaus) Gegner (Ortsfremd) auf der linken Spur (Blinkt links) ..Es ist grün meine Frau beschleunigt (ca.30kmh) Gegner zieht rechts will Spurwechsel und fährt ihr in die Seite (Höhe Vorderrad rein)....Sie sieht im Rückspiegel wie er schnell noch den Blinker auf rechts stellt.....

Naja auch laut Polizei darf er die Spur nicht wechseln!!!

Habe die Gegnerische Versicherrung angerufen...(Allians) die sagten ich kann mir einen Gutachter nehmen. Er stellt einen Schaden fest....3500€ und nun muß ich wie lange warten. Ich kann nicht in Vorrauskasse gehen!!! Brauche aber das Auto ....Wie soll ich mich verhalten!!!!

Gruß k.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kallek66

....Wie soll ich mich verhalten!!!!

Ohne Kostenzusage der gegenerischen versicherung würde ich an deiner Stelle erstmal gar nix machen...außer nach genau dieser zu fragen bei der gegn. VS.

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Frage: War die POL vor Ort zur Unfallaufnahme? Dann hättest Du was in der Hand. Ein erneuter Anruf bei der Dienststelle könnte dem "Verursacher" einen freundlichen Rückruf durch die Rennleitung bescheren. Bzw. eine Kopie der Unfallaufnahme durch die POL an die Allianz, und diese wird ihrem Versicherungsnehmer Beine machen.

(Beide Tipps hab ich selber schon anwenden müssen :( daher rufe ich bei einem Unfall IMMER die Polizei...)

Lass auf jeden Fall VOR einer Reperatur einen Gutachter Dein Auto prüfen. Oft kommen verdeckte Schäden zum Vorschein. Ohne Gutachten hast Du hinterher nur zusätzlichen Ärger, wenn Dir die Versicherung nicht den vollen Schaden glauben will....

Und nichts glauben was man dir am Telefon erzählt. Wenn die Versicherung irgendwas zusagt direkt per Fax, Mail oder Post schriftlich bestätigen lassen.

Erstmal bei denen Anrufen und sagen so und so und jetzt verbindliche Ansagen wann, wie, warum. Kommst du da nicht weiter oder wollen die dir Mist am Telefon erzählen ab zum Anwalt. Bin zwar kein Freund davon sofort da hinzurennen, aber wenn man sich selber nicht genau damit auskennt und sich die Versicherung blöd anstellt ist man als Unerfahrener besser beim Anwalt aufgehoben.

Je nach Fahrzeugalter geht es auch um die Frage der Wertminderung, da führt kein Weg an einem Gutachten vorbei wo die entsprechenden Werte vernünftig ermittelt werden. Zudem hast du wenn du reparieren lässt mit einem Gutachten eine entsprechend verwertbare Dokumentation über den Schaden falls es später noch Probleme gibt.

Themenstarteram 29. Oktober 2010 um 8:23

Polizei war da- Gutachten erstellt (3100€) wert auto 4000€ soweit sogut....

Versicherung hat Halter informiert (Ist eine Firma) haben sich noch nicht gemeldet.

Heute wieder angerufen Auto kann repariert werden....Polizei hat unter vorgehaltener Hand auch gesagt das er Schuld ist....erkann nicht einfach Spur wechsel dabei noch eine Trennlinie überfahren, meine Frau hatte grün und somit freie Fahrt!Aber Recht haben und Recht kriegen!!!!

am 29. Oktober 2010 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Frage: War die POL vor Ort zur Unfallaufnahme? Dann hättest Du was in der Hand. Ein erneuter Anruf bei der Dienststelle könnte dem "Verursacher" einen freundlichen Rückruf durch die Rennleitung bescheren.

Wieso sollte dies die POL machen?

Es gibt doch keinen rechtl. Grund dies für den TE zu machen.

Die Vers.-sache ist reines Zivilrecht und nicht Aufgabe der POL.

Solltest du andere Erfahrungen haben bist du wahrscheinlich an einen seeeeehr netten Beamten geraten (der dann auch noch viel freie Zeit in seinem Dienst für Anrufe über hat).

Zitat:

Bzw. eine Kopie der Unfallaufnahme durch die POL an die Allianz,

Die POL sendet von sich aus KEINE Unfallakte an die Versicherung. Ist mit Kosten verbunden und die will die Polizei auf alle Fälle haben. Also warten die auf die Anforderung durch die Versicherung und fertigen eine Kostenrechnung an die Vers.

Zitat:

(Beide Tipps hab ich selber schon anwenden müssen :( daher rufe ich bei einem Unfall IMMER die Polizei...)

Und dann hat die POL noch Zeit im Zivilstreit zu helfen?!:D

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

 

Und dann hat die POL noch Zeit im Zivilstreit zu helfen?!:D

Wenn du da als Zeuge benannt wirst bekommst du eine töne Ladung zum Termin.....Da juckt keinen die Zeit.....:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Frage: War die POL vor Ort zur Unfallaufnahme? Dann hättest Du was in der Hand. Ein erneuter Anruf bei der Dienststelle könnte dem "Verursacher" einen freundlichen Rückruf durch die Rennleitung bescheren. Bzw. eine Kopie der Unfallaufnahme durch die POL an die Allianz, und diese wird ihrem Versicherungsnehmer Beine machen.

(Beide Tipps hab ich selber schon anwenden müssen :( daher rufe ich bei einem Unfall IMMER die Polizei...)

Das wäre mir aber ganz neu. Erstens glaube ich nicht an dieses engagement und zweitens dürfte das rechtlich gar nicht möglich sein, da das präjudizierend wirkt.

Die Polizei macht von sich aus in zivilrechtlicher angelegenheit gar nichts. Nur reaktion auf anfrage der versicherung und das mit gaaaaaaaaanz viel geduld.

Aber vlt. hat fire-fighter einen persönlichen grünen freund, dann ist das etwas anderes.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

...1) nach kostenvoranschlag abrechnen. sprich auto zu einer werkstatt bringen, kostenvoranschlag holen. sagen wir 3500€ schaden. auto so lassen bzw selbst mit schrottplatz teile reparieren und die 3500€ minus 19% mwst und einer kleinen verbringungspauschale (diese kann man nach wunsch auch einklagen) auf die hand kassieren.

...

Bei einer Schadenshöhe von € 3.100 bzw. dem Auto-Restwert von € 4.000 könnte das der richtige Rat sein - guck mal, ob Dir jemand das Auto für die Hälfte wieder in Ordnung bringt.

 

Hallo zusammen,

da ich aktuell mit der Allianz Versicherung in Bezug auf einen nicht verschuldeten Unfall zu tun haben, kann ich nur bestätigen,

dass hier die Versicherung versucht nur unnötig Zeit zu schinden und die Schuldfrage in Frage zu stellen.

Ich weiß nicht was an einer Vorfahrtsstrasse und "Vorfahrt gewähren" in Deutschland unklar sein soll!

Ich kann nur jedem raten dessen Unfall gegnerische Versicherung die Allianz ist, sofort einen Anwalt der spezialisiert ist auf Verkehrsrecht, einzuschalten.

:-)

Unter dem Suchbegriff "Ärger mit der Allianz Versicherung" brachte 1.360.000 Einträge."

Naja, dann ...

am 5. November 2011 um 6:13

Zitat:

Original geschrieben von zorroA8

Hallo zusammen,

da ich aktuell mit der Allianz Versicherung in Bezug auf einen nicht verschuldeten Unfall zu tun haben, kann ich nur bestätigen,

dass hier die Versicherung versucht nur unnötig Zeit zu schinden und die Schuldfrage in Frage zu stellen.

Ich weiß nicht was an einer Vorfahrtsstrasse und "Vorfahrt gewähren" in Deutschland unklar sein soll!

Ich kann nur jedem raten dessen Unfall gegnerische Versicherung die Allianz ist, sofort einen Anwalt der spezialisiert ist auf Verkehrsrecht, einzuschalten.

:-)

WIE WAHR !!!!!

Besonders bei relativ kleinen schäden versuchen die regelrecht die geschädigten auszuhungern. Mir hat neulich ein versicherungsvermittler einen vertrag für eine ganz andere versicherungsart bei der Allianz angeboten. Habe dankend, aber nachdrücklich abgelehnt. Diese versicherungsgauner lernen es nur, wenn die kunden abstand nehmen. Leider lassen die in diesem forum geltenden regeln es nicht zu, die Allianz-versicherung treffend zu beschreiben. Wobei die aufzählung gleichartig handelnder versicherungen nicht abschließend sein dürfte.

am 5. November 2011 um 12:45

Na, na, na, kommt mal endlich alle auf den Boden.

Man muß sich vor Augen halten, daß die Versicherung ja selbst beim Unfall nicht dabei gewesen ist. Sie ist auf die Aussagen der Beteiligten, ggf. Zeugen, polizeiliche Berichte und Gutachten angewiesen. Daß sie nicht bedingungslos jedem dahergelaufenem auf sein Wort heraus jede Reparatur bezahlt, ist doch klar, oder? Zumindest soll die Versicherung die gegnerische Meinung einholen, da sieht der Vorfall übrigens gelegentlich doch anders aus....Wenn der Unfallgegner sich erstmal paar Tage Zeit läßt? Vielleicht weil er so geschockt war, daß er erstmal paar Tage Ruhe braucht, um Distanz aufbauen zu können?

Übrigens, seid wann legt die Polizei die Schuld fest? Nach meinem Kenntnisstand nehmen sie nur den Unfall auf und die Staatsanwaltschaft (?) entscheidet über die Schuld, oder?

Die meisten fühlen sich im Recht und wollen sofort ohne wenn und aber ihr Geld, allerdings sieht der Vorfall in Augen des Unfallgegners manchmal doch anders da. Beispiele aus meinem Familien/Freundeskreis:

1. Auffahrunfall an einer Kreuzung. Fahrzeug A (vorne, der auf den aufgefahren wurde) behauptet, gebremst haben zu müssen, um Auto B auf der vorfahrtberechtigten Straße vorbei zu lassen. C (der aufgefahren ist) behauptet nun gegenüber seiner Versicherung, daß A gebremst sei, ohne daß es auf der Vorfahrtstrasse Fahrzeug B überhaupt gab. C sagt, es hatte überhaupt kein Auto B gegegen und A hätte von seiner Position aus die Strasse über mehrere Hundert Meter einschauen können, also hat er unberechtigt und völlig unnötig gebremst und damit den Unfall provoziert. Zeugen: keine. Auto B keine Spur. Da C aber am Ende seine Unschuld (Auffahrunfall Anscheinbeweis) nicht beweisen konnte bekam am Ende A alles bezahlt. Aber Gutachten+Parteienvernehmung+Prüfung der Gegendarstellung von C+Anforderung Polizeibericht (7 Tage!) hat drei Wochen gedauert.

2. Fahrzeug A ist auf der Vorfahrtstrasse und will gerade aus. B fährt ihm in die Seite rein. B behauptet nun, A hätte Blinker geworfen, um abzubiegen. Aussage gegen Aussage. Polizei sagt, vielleicht hat A aus Versehen (älterer Herr) doch Blinker betätigt, da der Strassenverlauf sehr unklar ist an der Unfallstelle. Vielleicht hat B aber nur gelogen, um den Schaden nicht zahlen zu müssen. Oder hat A gelogen und den Blinker betätigt, bestreitet es aber. A will Geld von B, B will Geld von A. Am Ende ging es 50/50 aus.

Gerade in dem hier vorliegendem Fall soll beachtet werden, daß bei Firmenfahrzeugen die Unfallfahrer nicht immer sofort Stellungnahme abgeben dürfen! Nicht selten muß Hausjurist, Abteilungsleiter oder Fuhrparkleiter herangezogen werden, und wenn der im Urlaub ist?

So zum Beispiel aus Erfahrung eines Arbeitskollegen: hatte auf dem Parkplatz einen Unfall, FIrmenwagen. Unfallgegnerin, Frau um die 25, schiebt Schuld auf ihn.

Versicherung meldete sich nach drei Tagen, da war er aber schon auf Konferenz in New York. Hat zwar von dort eine Stellungnahme per Mail geschickt, aber laut Versicherung geht nur handschriftlich unterschrieben. Kam mehrere Tage später nach Deutschland, da wollte erstmal die Rechtsabteilung drüber schauen. Somit ging seine Stellungnahme erst etwa zwei bis drei Wochen nach Anfrage der Versicherung raus, begleitet vom Anspruch an die Versicherung der Frau. Übrigens, am Ende zahlte die Versicherung der Frau, da sie offenbar rückwärts schnell rausgefahren ist, ohne zu schauen.

So traurig, lästig und nervig es für das echte Unfallopfer ist, es gibt leider genug schwarze Schafe, die ohne gewiße Vorsicht seitens der Versicherung alles und jeden abkassieren würde. Ich persönlich, sollte ich in einen Unfall verwickelt werden, möchte auch zuerst nach meiner Meinung bzw. Darstellung der Situation gefragt werden, bevor meine Haftpflicht jedem, der was behauptet, sofort jeden Schaden bezahlt und ich dafür mit höherem Tarif blechen muß.

Zitat:

Original geschrieben von Renngrizzly

ist doch klar, oder?

das hinauszögern von berechtigten zahlungen an den geschädigten ist bei der arroganz oberstes gebot - das wird dir jeder anwalt, sachverständige (der nicht über die dekra an die arroganz geknebelt ist) und richter bestätigen...

hab selbst mehrere schadensfälle mit denen durch...vom hausfriendensbruch seitens des allianz-gutachters bis hin dazu, das dinge in gutachten gekürzt wurden die garnicht im gutachten aufgeführt waren (passiert lt. anwalt bei denen öfters, das die sachbearbeiter zwei versch. schadensfälle zusammenwürfeln) war alles dabei...

Wie dem auch sei, dieser Thread sollte ins "Versicherung" - Forum verschoben werden, denn da gehört er hin !

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Renngrizzly

ist doch klar, oder?

das hinauszögern von berechtigten zahlungen an den geschädigten ist bei der arroganz oberstes gebot - das wird dir jeder anwalt, sachverständige (der nicht über die dekra an die arroganz geknebelt ist) und richter bestätigen...

hab selbst mehrere schadensfälle mit denen durch...vom hausfriendensbruch seitens des allianz-gutachters bis hin dazu, das dinge in gutachten gekürzt wurden die garnicht im gutachten aufgeführt waren (passiert lt. anwalt bei denen öfters, das die sachbearbeiter zwei versch. schadensfälle zusammenwürfeln) war alles dabei...

Ich finde der neue firmenname passt ausgezeichnet zur selbstdarstellung des unternehmens! :D

V.a. an "Renngrizzly":

mit sicherheit sind deine einlassungen nicht grundverkehrt, aber ich frag mich doch, ob du noch nie was mit der A... zu tun gehabt hast oder bei denen auf der gehaltsliste stehst?

1 1/2 jahre zur regulierung von weniger als 2000 € bei ganz klarer sachlage (rechtsüberholen auf der autobahn und anschließendes einscheren in den rechten kotflügel des nebenmanns auf der überholspur) war absolut eindeutig (auch von strafverfolgungswegen).

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