Unfall
Hallo zusammen!
Ich brauch dringend hilfe und rat, es geht um folgendes:
Ich hatte ein Auto gemietet und einen kleinen Unfall damit.Aus lauter Angst und Nervosität deswegen hab ich dem anderen ne andere Adresse und Namen angegeben, hab ihm gesagt er soll sich dann auf der nummer melden und seinen namen und adresse hinterlassen.wir hatten alles ohne polizei gemacht, meine schuld hab ich zugegeben.
Da das ein Mietwagen war hatte ich natürlich auch noch ein bisschen angst, ich hab aber gleich bei der Hotline angerufen und alles geschildert, die Dame beruhigte mich etwas und meinte wir sollen jetzt einfach abwarten bis der andere sich meldet.
Ich hab demjenigen wo er sich melden sollte gesagt dass sich bei hm jemand meldet und nach einer bestimmten person fragt, er soll halt sagen sie ist nicht da aber er weiss bescheid, soll sich dann die daten geben lassen und mich informieren, aber hat da wohl bis heute niht angerufen.
Gestern kam die Polizei zu mir nach Hause, meine Eltern waren da und die wissen das alles ja nicht, bin dann mit denen mit und zu hause hab ich mir schnell ne notlüge einfallen lassen.Jetzt liegt das alles bei der Polizei und es soll zum Staatsanwalt.
Ich bin rechtschutzversichert.
Ich ahb jetzt undendlich grosse und tierische Angst.
Kann mir jemand helfen?Wäre super nett.
Beste Antwort im Thema
Tut mir leid, aber mehr als unglaubwürdig und konstruiert, die Geschichte... Welcher Unfallgegner würde sich denn bei einer Abwicklung ohne Polizei mit nicht durch Perso/Führerschein o.ä. Dokument nachgewiesenen Personalien begnügen?!
Ansonsten bleibt festzuhalten, dass der Tatbestand der Fahrerflucht mMn definitiv erfüllt ist und deshalb hier eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist.
Letztlich allerdings noch eins: wer eine Fahrerflucht (insbesondere ohne Personenschaden, wie in diesem Fall) mit Kinderschändung gleichsetzt, sollte sein Rechts- und Moralverständnis hinterfragen und ansonsten seine geistigen Ergüsse für sich behalten...
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von A4HH
Pohh, 😰also Fahrerflucht mit Kifi gleichzusetzen finde ich etwas derbe.
Erst richtig lesen dann meinen Beitrag beurteilen "Fahrerflucht kommt gleich nach " .
Um etwas abzuschweifen ,was ist den dann Deiner Meinung nach "Fahrerflucht mit Todesfolge" ein Kavaliersdelikt und wenn im schlimmsten Fall (Tod eines Menschen für sich ist schon schlimm)einer in eine Menschenmasse reinrast und abhaut?
Und sag nicht das das nicht Möglich ist in Deutschland,übrigens so wie der Themenersteller schreibt würde ich auch anzweifeln ob er überhaupt
Autofahren sollte.
Mann mann,
alter Pfennigfuchser. "Kommt gleich nach" und "gleichzusetzen" ist nicht so ein großer Unterschied wie Fahreflucht OHNE PERSONENSCHADEN (oder gar Todesfolge) und das von Dir erwähnte.
Habe Deinen Beitrag schon richtig gelesen und das was Deinem Sohn passiert ist empfinde ich ebenfalls als absolute Schwe...rei. Mir sind selbst schon etliche Leute beim Parken rein gefahren und abgehauen. Und wenn ich sowas mitbekomme und die fahren weg bekommen die von mir sofort ne Anzeige auch wenn es nicht mein Auto war. Hatte gerade so nen Patienten den ich drauf angesprochen habe und er meinte wiese is ja nichts passiert...
Fahreflucht mit Todesfolge ist schon mit nem kapitalem Verbrechen zu vergleichen, obwohl dabei der psychologische Hintergrund und die daraus resultierenden Folgen der betreffenden Personen ein komplett anderer, als bei einer Kindesmisshandlung
Aber wir müssen uns doch jetzt nicht streiten
Zitat:
Original geschrieben von biancale
was soll das?musst du wenn jemand schon super fertig ist noch eins draufsetzen?????
auf manche kommentare hier kann man wohl verzichten
Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ob nun 20 Jahre oder 30 Jahre alt spielt hier keine große Rolle.
So viel Unreife und (sorry) Dummheit, wird mit Sicherheit gerecht bestraft werden.
Unfallflucht finde ich schon extrem schlimm, ist aber eventuell durch vorhandenen Schockzustand erklärbar, wenn auch nicht entschuldbar.
Aber die Nummer die Du hier abgezogen hast ist mit Worten einfach nicht mehr zu beschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von MDRS66
... nach "Fahrerflucht mit Todesfolge" ein Kavaliersdelikt ...
Klugscheißmodus an:
Nur zur Klarstellung: Fahrerflucht mit Todesfolge gibt es nicht. Gemeint ist hier sicherlich fahrlässige Tötung UND das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§§ 222, 142, 52, 53 StGB)
Klugscheißmodus aus! D:
Zitat:
Original geschrieben von 2009audi
Wenn Du glück hast, kann aber auch die Angabe falsche Personalien mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. §111 OWiG (falsche Namensangabe), aber unwahrscheinlich.
§ 111 OWiG kann hier nicht greifen, da der Unfallgegner keine Person ist, gegenüber denen man sich ausweisen muss; zumindest im Sinne des Paragraphen. § 34 StVO bleibt hiervon unberührt (Pflicht der Angabe der Personalien im Falle eines Unfalls)!
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@ A4HH Hast Recht,und deswegen streiten wir auch nicht,dafür hast Du ein Danke verdient.🙂
@ Fixel Für den Klugscheissermodus mit guter Erklärung auch Dir ein Danke.😁
hoffe nur das der TE für seine Aktion derb einen auf den Sack bekommt.
Was er da abgezogen hat ist absoulut das letzte.
Ich schrieb ja schon, daß wir zumindest den Tatvorwurf kennen sollten, um hier eine vernünftige Basis für eine Diskussion zu bekommen...
In diesem Falle solltest du auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.
Sei froh wenn es nur dabei bleibt!
Ein lückenloses und vorbehaltloses Geständnis wirkt sich hier sicherlich positiv aus, wenn es sich um eine Ersttat handelt.
Ich denk auch, Fahrerflucht war es ja nicht wirklich. Da würd ich mit der Polizei Klartext reden wie das Ganze abgelaufen ist.
Aber @TE: Wieso zum Geier gibt man bei nem Unfall falsche Personalien an?!? Wenn der das Nummernschild hat muss doch klar sein dass die auf Dich kommen? Sorry, versteh ich nicht.
Mit der Wahrheit fährt man immer noch am besten und wenns nix hilft, dann ab zum Anwalt!
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Ich denk auch, Fahrerflucht war es ja nicht wirklich. Da würd ich mit der Polizei Klartext reden wie das Ganze abgelaufen ist.Aber @TE: Wieso zum Geier gibt man bei nem Unfall falsche Personalien an?!? Wenn der das Nummernschild hat muss doch klar sein dass die auf Dich kommen? Sorry, versteh ich nicht.
Mit der Wahrheit fährt man immer noch am besten und wenns nix hilft, dann ab zum Anwalt!
Das problem hierbei:
A. Falsche angaben am Unfallort ist das eine, aber due hast es bei der Polizei auch so ausgesat = Vorsätzlich! Du warst dir im bewusstsein was du da machst.
B. Hinzu.. entfernen vom Unfallort ohne angabe der Kontatdaten.. sorry aber ich kann den Unfallgegenger verstehen. Nach so einer Aktion wäre für mich auch kein anderer Handlungsbedarf wie der Rechtsweg zu verwenden, geschweige denn eine ruhige abhandlung des Vorfalls anzunehmen, ich hätte auch das bedürfniss danach dir so richtig gem. Rechtsweg die Ohren lang zu ziehen.
Ich frage mich echt wie man mit 30 Jahren so ne Frechheit abziehen kann?
Naja nach der ganzen Haue hier und den Folgen die auf Ihn zukommen, hat es hoffentlich ein Positives - Er wird was draus gelernt haben.
Muss aber auch mal sagen, dass der TE so wie er es beschrieben hat, ja nicht um die Kosten drum rum kommen wollte, er wollte das ja regulieren, jedoch ohne Polizei. Aus welchem Grund man dann aber es über einen Dritten versucht zu regeln, kann ich nicht verstehen.
Hey!
Ich denke der Mietwagen wurde nicht von Ihm gemietet sondern jemand anderes. Und da er aber den Unfall verursacht hat, wollte er den Namen des Mieters angeben, damit man nicht selbst auf dem ganzen Schaden sitzenbleibt. So denke ich das es sein kann.