Unfall

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen!

Ich brauch dringend hilfe und rat, es geht um folgendes:
Ich hatte ein Auto gemietet und einen kleinen Unfall damit.Aus lauter Angst und Nervosität deswegen hab ich dem anderen ne andere Adresse und Namen angegeben, hab ihm gesagt er soll sich dann auf der nummer melden und seinen namen und adresse hinterlassen.wir hatten alles ohne polizei gemacht, meine schuld hab ich zugegeben.
Da das ein Mietwagen war hatte ich natürlich auch noch ein bisschen angst, ich hab aber gleich bei der Hotline angerufen und alles geschildert, die Dame beruhigte mich etwas und meinte wir sollen jetzt einfach abwarten bis der andere sich meldet.
Ich hab demjenigen wo er sich melden sollte gesagt dass sich bei hm jemand meldet und nach einer bestimmten person fragt, er soll halt sagen sie ist nicht da aber er weiss bescheid, soll sich dann die daten geben lassen und mich informieren, aber hat da wohl bis heute niht angerufen.
Gestern kam die Polizei zu mir nach Hause, meine Eltern waren da und die wissen das alles ja nicht, bin dann mit denen mit und zu hause hab ich mir schnell ne notlüge einfallen lassen.Jetzt liegt das alles bei der Polizei und es soll zum Staatsanwalt.
Ich bin rechtschutzversichert.
Ich ahb jetzt undendlich grosse und tierische Angst.
Kann mir jemand helfen?Wäre super nett.

Beste Antwort im Thema

Tut mir leid, aber mehr als unglaubwürdig und konstruiert, die Geschichte... Welcher Unfallgegner würde sich denn bei einer Abwicklung ohne Polizei mit nicht durch Perso/Führerschein o.ä. Dokument nachgewiesenen Personalien begnügen?!

Ansonsten bleibt festzuhalten, dass der Tatbestand der Fahrerflucht mMn definitiv erfüllt ist und deshalb hier eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist.

Letztlich allerdings noch eins: wer eine Fahrerflucht (insbesondere ohne Personenschaden, wie in diesem Fall) mit Kinderschändung gleichsetzt, sollte sein Rechts- und Moralverständnis hinterfragen und ansonsten seine geistigen Ergüsse für sich behalten...

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Wer weiss was sonst noch im Busch ist...
Der scheint ja nicht ganz bei einander zu sein...

Ich denke mal, solange wir den konkreten Tatvorwurf nicht kennen, können wir nur spekulieren oder im Kaffeesatz lesen...

Nachdem, was der Autor geschrieben hat, tippe ich auf den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (hier: die verpflichtende, nicht richtige Angabe seiner Personalien) gem. § 142 StGB. Und ab einer Schadenshöhe von 1500 € ist sehr wohl der Führerschein in Gefahr. Von den 7 Punkten ganz zu schweigen.

Die Folgen setzt aber nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft fest, sondern das Gericht. Das die Anzeige - von Amts wegen oder erstattet - von der Polizei an die StA abgegeben wird, ist absolut sicher. Von dort geht es dann ggf. zum zuständigen Amtsgericht weiter und es kommt zur Anklage.

Zitat:

Original geschrieben von biancale


Hallo zusammen!

Ich brauch dringend hilfe und rat, es geht um folgendes:
Ich hatte ein Auto gemietet und einen kleinen Unfall damit.Aus lauter Angst und Nervosität deswegen hab ich dem anderen ne andere Adresse und Namen angegeben, hab ihm gesagt er soll sich dann auf der nummer melden und seinen namen und adresse hinterlassen.wir hatten alles ohne polizei gemacht, meine schuld hab ich zugegeben.
Da das ein Mietwagen war hatte ich natürlich auch noch ein bisschen angst, ich hab aber gleich bei der Hotline angerufen und alles geschildert, die Dame beruhigte mich etwas und meinte wir sollen jetzt einfach abwarten bis der andere sich meldet.
Ich hab demjenigen wo er sich melden sollte gesagt dass sich bei hm jemand meldet und nach einer bestimmten person fragt, er soll halt sagen sie ist nicht da aber er weiss bescheid, soll sich dann die daten geben lassen und mich informieren, aber hat da wohl bis heute niht angerufen.
Gestern kam die Polizei zu mir nach Hause, meine Eltern waren da und die wissen das alles ja nicht, bin dann mit denen mit und zu hause hab ich mir schnell ne notlüge einfallen lassen.Jetzt liegt das alles bei der Polizei und es soll zum Staatsanwalt.
Ich bin rechtschutzversichert.
Ich ahb jetzt undendlich grosse und tierische Angst.
Kann mir jemand helfen?Wäre super nett.

Einfach unfassbar.🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Audi_Audi_Audi



Das war doch eine total sinnlose Aktion!!!

Genauso sinnlos wie Dein Beitrag.

Nochmal so richtig nachtreten- da kommt Freude auf.

Zitat:

Original geschrieben von rki0



Zitat:

Original geschrieben von Audi_Audi_Audi



Das war doch eine total sinnlose Aktion!!!
Genauso sinnlos wie Dein Beitrag.
Nochmal so richtig nachtreten- da kommt Freude auf.

1. Dein Beitrag hat ja auch nicht den aller größten Sinn - bzw. Wertgehalt.

2. Für so ein Verhalten nach einem Unfall gehört auch einer getreten!!!

Gibt sich für 30 aus und schreibt ich hier hatte große und tierische Angst, Papa und Mama waren auch daheim usw... --> Rumgeheule

Was soll denn die Kacke??? Erst feige abhauen und sich dann als Opfer ausgeben.

3. Und ich würde Dich gerne anstelle der gegnerischen Seite sehen. Du würdest in der Situation genauso handeln!!!

Bist Du die gegnerische Seite?

Zitat:

Original geschrieben von Audi_Audi_Audi


Und ich würde Dich gerne anstelle der gegnerischen Seite sehen. Du würdest in der Situation genauso handeln!!!

Ich denke mal, die meisten von uns würden so handeln.

wenn die Geschichte mal kein Fake ist....(neu angemeldet ist er auch noch)

was hat das überhaupt mit dem Audi A4 8E zu tun ?

Gott sei Dank nicht!
Aber so wie es aussieht, bist Du sein Anwalt...

Wenn die falschen Personalien angegeben werden handelt es sich in der Tat um Betrug (man könnte das ja auch tun, um sich zum Beispiel der Strafverfolgung zu entziehen). Sofern die Personalien einer existierenden anderen Person angegeben wurde kommt noch Verleumdung hinzu. Hinzukommt dann wohl noch Fahrerflucht, welches sich aus Angabe von falschen Angaben ergibt.

Wenn Du glück hast, kann aber auch die Angabe falsche Personalien mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. §111 OWiG (falsche Namensangabe), aber unwahrscheinlich.

Konsequenzen Fahrerflucht

Die Konsequenzen, die bei einem bewiesenen unerlaubten Entfernen vom Unfallort drohen, sind erheblich und oft existenzbedrohend.

Zivilrechtlich gleicht der eigene Haftpflichtversicherer zwar die gegnerischen Schadenersatzansprüche aus, hat aber die Möglichkeit, den unfallbeteiligten Versicherungsnehmer für einen Teil der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.

Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Für alle anderen 7 bzw. 5 Punkte im Verkehrszentralregister.

Zitat:

Original geschrieben von Fixel


Nachdem, was der Autor geschrieben hat, tippe ich auf den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (hier: die verpflichtende, nicht richtige Angabe seiner Personalien) gem. § 142 StGB. Und ab einer Schadenshöhe von 1500 € ist sehr wohl der Führerschein in Gefahr. Von den 7 Punkten ganz zu schweigen.

Die Folgen setzt aber nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft fest, sondern das Gericht. Das die Anzeige - von Amts wegen oder erstattet - von der Polizei an die StA abgegeben wird, ist absolut sicher. Von dort geht es dann ggf. zum zuständigen Amtsgericht weiter und es kommt zur Anklage.

das glaube ich nicht...der andere Fahrer war wohl damit einverstanden es ohne Polizei zu regeln. Dann ist es kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort...ganz abgesehen mal davon steht in jedem Mietvertrag einer Autovermietung dass, egal wie gross die Art des Unfalls ist, IMMER die Polizei hinzugezogen werden muss...normal regelt das sowieso die Autovermietung. Das mit der falschen Adresse kommt mir bisl spanisch vor...

Zitat:

Original geschrieben von Fixel


Nachdem, was der Autor geschrieben hat, tippe ich auf den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (hier: die verpflichtende, nicht richtige Angabe seiner Personalien) gem. § 142 StGB. Und ab einer Schadenshöhe von 1500 € ist sehr wohl der Führerschein in Gefahr. Von den 7 Punkten ganz zu schweigen.

Die Folgen setzt aber nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft fest, sondern das Gericht. Das die Anzeige - von Amts wegen oder erstattet - von der Polizei an die StA abgegeben wird, ist absolut sicher. Von dort geht es dann ggf. zum zuständigen Amtsgericht weiter und es kommt zur Anklage.

Und ich hoffe auch das es so passiert,mein Sohn schraubt den ganzen Tag als KFZ Mechatroniker an Autos um sie wieder Flott zu bekommen und als er Feierabend hat und zu seinem Auto geht ist die linke Seite seines A3 eingedrückt und der Verursacher geflüchtet.

Erst sind sie Mutig beim Fahren/Rasen danach Feige dafür einzustehen,Fahrerflucht kommt gleich nach Kinderfi....,Frauen schlagen.

Pohh, 😰

also Fahrerflucht mit Kifi gleichzusetzen finde ich etwas derbe.

An sich ist es aber schon ne Angelegenheit die verurteilt gehört. Es geht ja hierbei, bzw. ging ja nur um Geld und da es nicht mal die eigene Vers. ist sondern nur um die der Mietwagenfirma, nicht mal SF relevant.

Aber trotz allem muss man doch nicht gleich so heftig werden, erschreckend...

Tut mir leid, aber mehr als unglaubwürdig und konstruiert, die Geschichte... Welcher Unfallgegner würde sich denn bei einer Abwicklung ohne Polizei mit nicht durch Perso/Führerschein o.ä. Dokument nachgewiesenen Personalien begnügen?!

Ansonsten bleibt festzuhalten, dass der Tatbestand der Fahrerflucht mMn definitiv erfüllt ist und deshalb hier eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist.

Letztlich allerdings noch eins: wer eine Fahrerflucht (insbesondere ohne Personenschaden, wie in diesem Fall) mit Kinderschändung gleichsetzt, sollte sein Rechts- und Moralverständnis hinterfragen und ansonsten seine geistigen Ergüsse für sich behalten...

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