Unfall....

VW Passat B5/3B

Ich könnte kotzen....
Ein halbes Jahr hab ich nun meinen Passat.
Bis gestern abend 23Uhr. Da mußte eben eine junge Frau, obwohl ich grün hatte, auf die Kreuzung fahren. Bremsen war komplett unmöglich, und das Ausweichmanöver konnte den Zusammenstoß nicht mehr verhindern.
Ein lauter Knall besiegelte das Schicksal meines Autos. Fast ungebremst in einen 4er Golf reingekracht. Fazit: keine Verletzten zum Glück, meine rechte Schnauze samt Kotflügel hinüber, 4er Golf hat keine "Front" mehr. Bin sozusagen durch die Schnauze gedonnert.
Naja....das ist ja mal ein dolles Weihnachtsgeschenk!
Ich hoffe nur das mein Passi diese Schandtat überlebt!
Morgen gehts zum Autohaus und Schaden bei Tageslicht begutachten. Werde gleich paar Fotos machen...
So schnell kanns eben gehen.

Beste Antwort im Thema

Nun ist schon wieder die Zeit ran, und am Donnerstag ist Urteilsverkündung. Der Anwalt ist sich ziemlich sicher das es zur Berufung kommen wird. Er denkt es wird auf 50/50 hinauslaufen...

PS: SAT 1 hatte mich angeschrieben, die haben einen Beitrag über "Rote Ampel Überfahrer" gebracht. Leider war es zu kurzfristig und zeitlich nicht mehr zu schaffen mit einen Interview.....

Hätte gerne mal meinen Frust freien lauf gelassen...
Für etwas bestraft werden obwohl man unschuldig in diese Scheiße gezogen wurde...
ich könnt der alten echt was tun😠😠😠😠

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na wie siehts aus?! was hat dein anwalt zu den bildern gesagt? bin echt ma richtig gespannt... 

up...

mein Anwalt ist der Meinung das das nicht die Dame wäre...
naja..abwarten...morgen ist ja Termin 2 zur Verkündung, wenn nicht wieder verschoben wird

WoW, krasse Geschichte, ich drücke dir natürlich auch alle Daumen für morgen!

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Ich drück dir auch die Daumen....
Obwohl man das nicht müsste und es aus unserer Sicht natürlich eine klare Sache ist.
Verbleiben wir erstmal optimistisch...

Gruss und viel Glück

und???????????

genau..UND?

sorry jungs...ihr müßt euch leider inclusive mir bis morgen gedulden.
der richter hatte meine akte zur bearbeitung, aber wann der genau fertig geworden ist konnte mein anwalt auch nicht wissen...
er ruft morgen früh dort an und dann werde ich bescheid wissen...

meine güte, du machst es aber wieder spannend 🙁

Hallo Intelinside!!!!

Hab mir jetzt den ganzen Thread durchgelesen und muss dir sagen, dass du mein vollstes Mitgefühl und ich drück Dir alle Daumen für Morgen!!!!!!!!

Zu deinem Anwalt muss ich sagen, der gehört aufn Mond geschossen!!

Wünsche dir alles Gute Für Morgen und toi toi toi!!!!!!!!!!

Gruß Andi

Hi..

also ich versteh das irgendwie nicht.
bekommt der das da nicht gebacken oder wie?.. mh.. das ist ja nun schon das 2. mal, dass er dich warten lässt. Irgendwas stimmt da doch nicht oder weißt du da mehr?..
Naja.. die daumen sind noch immer in "drückstellung" und ich bin eigentlich noch immer ganz zuversichtlich..

dann hörn wir morgen wohl eben..

gruß Marco

Urteil: Klageabweisung...nur das konnte mir die Sekretärin meines Anwaltes am Telefon so bestätigen....
wieso weshalb warum...keine Ahnung...steht alles noch im Urteil schwarz auf weiß...

ich habe einfach mal die Schnauze sowas von gestrichen voll.....🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁😠

mein beileid

ich hab wirklich gehofft,dass die gerechtigkeit immer siegt

aber heut zu tage kommen nur die betrüger besser durch das leben

LEIDER IST ES SO !!!

🙁

tut mir leid 🙁

am 21.5. hab ich bei einem anderen Anwalt einen Termin. Der schaut sich mal meinen Fall an. Mal sehen was er dazu sagt, ob mein Anwalt alles mögliche versucht hat...und so weiter...

PS: schon mal was von einer "Betriebsgefahr" gehört??

selbst wenn man nicht dran Schuld ist; trotzdem bekommt man seinen Schaden sehr selten zu 100% ersetzt...

Zitat ausm Netz:

Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs

Der nach einem Verkehrsunfall Geschädigte bekommt den an seinem eigenen Schaden nur ausnahmsweise zu 100 Prozent von der Gegenseite ersetzt. Das liegt daran, dass oftmals ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt, welches sich anspruchsmindernd auswirkt. Selbst wenn kein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt, ist der Anspruch des Geschädigten in der Regel auf Grund der sogenannten „Betriebsgefahr“ des eigenen Fahrzeugs zu einem Anteil von 15-25 Prozent gemindert.

Die Betriebsgefahr besteht in der Gesamtheit der Umstände, welche auf Grund der Eigenart des jeweiligen Kfz eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Das Ausmaß der Betriebsgefahr wird danach bestimmt, welche Art von Schäden von dem jeweiligen Fahrzeug bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht werden können. Für die Betriebsgefahr kommt es z.B. auf die Fahrzeuggröße, die Fahrzeugart, die Fahrzeugbeschaffenheit, die Beleuchtung und auf die konkrete Benutzung des Fahrzeugs, auch die Fahrgeschwindigkeit, an. Ein leistungsschwacher Kleinst-Pkw, der von einem besonnenen Verkehrsteilnehmer sorgfältig durch den Berufsverkehr gelenkt wird, hat demnach eine geringere Betriebsgefahr als der leistungsgesteigerte, von einem Turbo-Motor angetriebene Sportwagen, der am Samstagabend von einem leichtsinnigen Fahrer über den belebten Boulevard gelenkt wird, mit dem Anliegen, eine möglichst hohe Geschwindigkeit auch auf kurzen Abschnitten zu erreichen, notfalls unter ständigem Wechsel des Fahrstreifens. Von Lkw und Bussen geht regelmäßig eine höhere Betriebsgefahr aus als von Pkw.

Bei der Abwicklung von Unfallschäden muß sich der Geschädigte die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs also regelmäßig mit einer Quote von ca. 20 Prozent entgegenhalten lassen. Das führt dann dazu, dass der Geschädigte nur 80 % seines Schadens von dem Unfallverursacher ersetzt verlangen kann. Ausnahmsweise kann die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs vollständig hinter der Betriebsgefahr des schadensverursachenden Fahrzeugs zurücktreten mit der Folge, dass wegen der Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs auch keine Minderung des Schadensersatzanspruchs erfolgt. Die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs kann z.B. unberücksichtigt bleiben, wenn der Unfallverursacher grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich handelte.

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