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Unfall ohne Versicherung ! UNFALL

Themenstarteram 15. Juni 2014 um 23:19

Hey Leute hab Ne Frage hoffe könnt uns weiter helfen eine gute Freundin von mir hat vor kurzem ihren Führerschein bekommen und hat 2 Tage später also Freitag ein Auto gekauft das schon abgemeldet war 1 Tag vorher. So und sie hat das Auto mitgenommen wollte es vor ihre Tür fahren damit sie das am Montag anmeldet Kaufvertrag alles abgeschlossen und mit den alten Kennzeichen vom vorbesitzer ohne Plakette ! Losgefahren ! An einer Ampel funktionierten die bremsen nicht mehr und sie hat einen blechschaden am Auto davor verursacht das ein firmenwagen war. Es wurde keine Polizei gerufen nur Adresse und Nummern ausgetauscht gestern rief die Frau an und sagte ihr das meine Freundin Brief von ihrer Versicherung bekommt heisst das jetzt die finden das heraus das sie ohne Versicherung gefahren ist weil die Frau hat es nicht gemerkt ? Oder kann sie sich da raus retten und es selbst bezahlen Zb in ratenzahlung ? Sie ist sehr traurig und hat Angst um ihren Führerschein.. danke schonmal für eure antworten !!!!

Beste Antwort im Thema

Ich fass es nicht!!

Deine Freundin ist so bescheuert, mit einem nicht versicherten Fahrzeug zu fahren und dann auch noch blöd genug, einen Unfall zu verursachen, und die einzige Sorge, die ihr zwei Totalausfälle habt, ist ob es rauskommt???

Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein!

Mit einem abgemeldeten Fahrzeug, also ohne Versicherung zu fahren, ist eine Straftat.

Dass da der Lappen gleich wieder weg ist, ist das allergeringste.

Und nur weil die Geschädigte naiv genug war, keine Polizei zu rufen, hat dieser geistige Gartenzwerg von Freundin überhaupt noch den FS in der Tasche.

Spätestens wenn die Geschädigte aber merkt, dass der Schaden an ihrem Wagen nicht versichert ist, wird sie hoffentlich sofort zur Polizei gehen.

Dann geht der Rest von alleine.

Deine Freundin und die Geschädigte hatten riesiges Glück, dass hier keiner Verletzt wurde.

Zahlen wird Deine Freundin am Ende sowieso den ganzen Betrag, weil sie in Regress genommen wird.

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32 Antworten
Themenstarteram 16. Juni 2014 um 0:27

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

Hey Leute hab Ne Frage hoffe könnt uns weiter helfen eine gute Freundin von mir hat vor kurzem ihren Führerschein bekommen und hat 2 Tage später also Freitag ein Auto gekauft das schon abgemeldet war 1 Tag vorher. So und sie hat das Auto mitgenommen wollte es vor ihre Tür fahren damit sie das am Montag anmeldet Kaufvertrag alles abgeschlossen und mit den alten Kennzeichen vom vorbesitzer ohne Plakette ! Losgefahren ! An einer Ampel funktionierten die bremsen nicht mehr und sie hat einen blechschaden am Auto davor verursacht das ein firmenwagen war. Es wurde keine Polizei gerufen nur Adresse und Nummern ausgetauscht gestern rief die Frau an und sagte ihr das meine Freundin Brief von ihrer Versicherung bekommt heisst das jetzt die finden das heraus das sie ohne Versicherung gefahren ist weil die Frau hat es nicht gemerkt ? Oder kann sie sich da raus retten und es selbst bezahlen Zb in ratenzahlung ? Sie ist sehr traurig und hat Angst um ihren Führerschein.. danke schonmal für eure antworten !!!!

Also die Frau meinte das ihre Versicherung meiner Freundin Post schickt.

am 16. Juni 2014 um 0:46

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

....heisst das jetzt die finden das heraus das sie ohne Versicherung gefahren ist

zu 99,9999% wird die 'freundin' nach ihrer versicherungsnummer gefragt werden!

Zitat:

Oder kann sie sich da raus retten und es selbst bezahlen Zb in ratenzahlung ?

wenn keine versicherung vorhanden war, wird deine 'freundin' nicht drumrumkommen, den schaden aus eigener tasche zu bezahlen...

...ob dies nun auf einen schlag, oder in raten, oder wie auch immer erfolgt, muss deine 'freundin' mit der geschädigten abklären!

Themenstarteram 16. Juni 2014 um 2:59

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

....heisst das jetzt die finden das heraus das sie ohne Versicherung gefahren ist

zu 99,9999% wird die 'freundin' nach ihrer versicherungsnummer gefragt werden!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Oder kann sie sich da raus retten und es selbst bezahlen Zb in ratenzahlung ?

wenn keine versicherung vorhanden war, wird deine 'freundin' nicht drumrumkommen, den schaden aus eigener tasche zu bezahlen...

...ob dies nun auf einen schlag, oder in raten, oder wie auch immer erfolgt, muss deine 'freundin' mit der geschädigten abklären!

Aber wird das raus kommen durch die Versicherung von der Frau ? So das sie ihren Führerschein verliert ?? Oder wird das durch Zahlung geregelt ?

am 16. Juni 2014 um 6:09

Ich will doch hoffen, dass es "rauskommt" und entsprechend geahndet wird.

Die Strafe hat dann vielleicht / hoffentlich eine gewisse Lenkungswirkung für die Zukunft. Sonst haben wir irgendwann hier einen Thread mit der Aussage "Ich wollte nur mal kurz was einkaufen und weil es geregnet hat habe ich halt den abgemeldeten Wagen genommen da hab ich dann aber das Kind übersehen und das sitzt jetzt im Rollstuhl kann ich den Schaden in Raten von meinem Hartz4 abstottern?"

am 16. Juni 2014 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

 

So das sie ihren Führerschein verliert ??

Das kann man wirklich nur hoffen!

Jemand, der so verantwortungslos handelt, hat im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen.

Ich fass es nicht!!

Deine Freundin ist so bescheuert, mit einem nicht versicherten Fahrzeug zu fahren und dann auch noch blöd genug, einen Unfall zu verursachen, und die einzige Sorge, die ihr zwei Totalausfälle habt, ist ob es rauskommt???

Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein!

Mit einem abgemeldeten Fahrzeug, also ohne Versicherung zu fahren, ist eine Straftat.

Dass da der Lappen gleich wieder weg ist, ist das allergeringste.

Und nur weil die Geschädigte naiv genug war, keine Polizei zu rufen, hat dieser geistige Gartenzwerg von Freundin überhaupt noch den FS in der Tasche.

Spätestens wenn die Geschädigte aber merkt, dass der Schaden an ihrem Wagen nicht versichert ist, wird sie hoffentlich sofort zur Polizei gehen.

Dann geht der Rest von alleine.

Deine Freundin und die Geschädigte hatten riesiges Glück, dass hier keiner Verletzt wurde.

Zahlen wird Deine Freundin am Ende sowieso den ganzen Betrag, weil sie in Regress genommen wird.

Und das sehr überschaubare Wissen, bzw. die Bildungsungeübtheit, der Freundin wird noch dadurch manifestiert, dass sie beim Gebrauchtwagenkauf nicht mal schnallt, dass die Bremsen nicht funktionieren.

Sie sollte am Besten den Führerschein freiwillig wieder zurückgeben. Eine tickende Zeitbombe auf der Straße weniger. Hurra wir leben noch!

Aber die einzige Sorge, hoffentlich kommt es nicht raus. Da vergeht mir alles.

am 16. Juni 2014 um 8:15

Wenn der Unfallgegner ein Firmenwagen war, werden die sich kaum auf eine Ratenzahlung einlassen, zumal ja vermutlich ein Ersatzwagen auch noch angemietet wird.

Die werden versuchen über den Zentralruf die Versicherung heraus zu finden, um mit denen direkt abzurechnen ... und dann fliegt die ganze Sache auf.

Sie kann froh sein, daß nicht mehr passiert ist. Wie kann man nur auf so eine Idee kommen???

Meint Ihr nicht, dass es sich bei dem Thread um einen Fake handelt?

Einen derartigen Fall mit solch einer Konstellation Fall hatte ich beruflich nie.

Im Übrigen zahlt die Verkehrsopferhilfe den Schaden, wenn man als Geschädigter einen Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug hat.

Die holt sich das Geld vom Verursacher in voller Höhe wieder.

Grüße von Klaus

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 0:23

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Wenn der Unfallgegner ein Firmenwagen war, werden die sich kaum auf eine Ratenzahlung einlassen, zumal ja vermutlich ein Ersatzwagen auch noch angemietet wird.

Die werden versuchen über den Zentralruf die Versicherung heraus zu finden, um mit denen direkt abzurechnen ... und dann fliegt die ganze Sache auf.

Sie kann froh sein, daß nicht mehr passiert ist. Wie kann man nur auf so eine Idee kommen???

Also nur mal so zur Info und nochmal die schuldige kriegt Post von der Versicherung des Opfers was redest du von zentralruf jetzt zurzeit ist sie ja wieder versichert also gibt es da jetzt Ne versicherung ! Und ich denke mal das es eher die Versicherung von dem alten Besitzer treffen wird wegen des Kennzeichen ;) denken dann labbern

am 17. Juni 2014 um 0:49

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

Also nur mal so zur Info und nochmal die schuldige kriegt Post von der Versicherung des Opfers

Also nur mal so zur Info: Die Versicherung der unschuldig Geschädigten hat nichts, aber auch gar nichts mit diesem Schaden zu tun.

Da bekommt auch niemand Post von dieser Versicherung - warum auch?

 

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

was redest du von zentralruf

Ja, was "labbert" er denn vom Zentralruf?

Vielleicht mal nachlesen:

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf

Ich darf mal zitieren: "Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers."

Das "labbert" er vom Zentralruf: Die Ermittlung der Versicherung des Unfallverursachers.

Dummerweise hat (die ganz offensichtlich geistig minderbemittelte) Schadenverursacherin aber gar keine Versicherung gehabt zu dem Zeitpunkt, als sie den Unfall mit einem abgemeldeten Fahrzeug verursacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

jetzt zurzeit ist sie ja wieder versichert also gibt es da jetzt Ne versicherung !

Na, das ist doch schön!

Jetzt, also nach dem Schaden, gibt es also eine Versicherung.

Wenn also, nachdem mein Haus abgebrannt ist, ich eine Feuerversicherung abschliesse, dann wird auch alles wieder gut und bezahlt - es ist sehr schwer, für ein derartiges intellektuelles Niveau noch passende Worte zu finden!

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

Und ich denke mal das es eher die Versicherung von dem alten Besitzer treffen wird wegen des Kennzeichen ;)

Welche Versicherung?

Es bestand keine Versicherung mehr, das Kennzeichen war ungültig und entstempelt.

Und der alte Fahrzeugeigentümer bzw. dessen Versicherung soll nun für die Dummheit einer Person herhalten, welche rechtswidrig mit einem abgemeldeten und nicht versicherten Fahrzeug einen Unfall verursacht hat?!

Ja nee.....is klaa du.......

 

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

denken dann labbern

Ich wünsche viel Erfolg beim künftigen Beachten dieser epochalen Erkenntnis!

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Wenn der Unfallgegner ein Firmenwagen war, werden die sich kaum auf eine Ratenzahlung einlassen, zumal ja vermutlich ein Ersatzwagen auch noch angemietet wird.

Die werden versuchen über den Zentralruf die Versicherung heraus zu finden, um mit denen direkt abzurechnen ... und dann fliegt die ganze Sache auf.

Sie kann froh sein, daß nicht mehr passiert ist. Wie kann man nur auf so eine Idee kommen???

Also nur mal so zur Info und nochmal die schuldige kriegt Post von der Versicherung des Opfers was redest du von zentralruf jetzt zurzeit ist sie ja wieder versichert also gibt es da jetzt Ne versicherung ! Und ich denke mal das es eher die Versicherung von dem alten Besitzer treffen wird wegen des Kennzeichen ;) denken dann labbern

Oh Herr lass viel Hirn regnen; vielleicht nützt es ja noch was. Aber ich glaub nicht mehr daran!!

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

Also nur mal so zur Info und nochmal die schuldige kriegt Post von der Versicherung des Opfers

Also nur mal so zur Info: Die Versicherung der unschuldig Geschädigten hat nichts, aber auch gar nichts mit diesem Schaden zu tun.

Da bekommt auch niemand Post von dieser Versicherung - warum auch?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

was redest du von zentralruf

Ja, was "labbert" er denn vom Zentralruf?

Vielleicht mal nachlesen:

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf

Ich darf mal zitieren: "Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers."

Das "labbert" er vom Zentralruf: Die Ermittlung der Versicherung des Unfallverursachers.

Dummerweise hat (die ganz offensichtlich geistig minderbemittelte) Schadenverursacherin aber gar keine Versicherung gehabt zu dem Zeitpunkt, als sie den Unfall mit einem abgemeldeten Fahrzeug verursacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

jetzt zurzeit ist sie ja wieder versichert also gibt es da jetzt Ne versicherung !

Na, das ist doch schön!

Jetzt, also nach dem Schaden, gibt es also eine Versicherung.

Wenn also, nachdem mein Haus abgebrannt ist, ich eine Feuerversicherung abschliesse, dann wird auch alles wieder gut und bezahlt - es ist sehr schwer, für ein derartiges intellektuelles Niveau noch passende Worte zu finden!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

Und ich denke mal das es eher die Versicherung von dem alten Besitzer treffen wird wegen des Kennzeichen ;)

Welche Versicherung?

Es bestand keine Versicherung mehr, das Kennzeichen war ungültig und entstempelt.

Und der alte Fahrzeugeigentümer bzw. dessen Versicherung soll nun für die Dummheit einer Person herhalten, welche rechtswidrig mit einem abgemeldeten und nicht versicherten Fahrzeug einen Unfall verursacht hat?!

Ja nee.....is klaa du.......

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von persianbounty

denken dann labbern

Ich wünsche viel Erfolg beim künftigen Beachten dieser epochalen Erkenntnis!

Eh der vorbesitzer hat meiner Freundin ein Auto verkauft mit einer kaputten bremse und der vorbesitzer war sogar dabaei als dies passierte meine Freundin hat ein kleines baby es hätte schlimmer ausgehen können gottseidank war das Kind nicht im Auto

am 17. Juni 2014 um 8:51

....oh schööön!

Also war der Verkäufer jetzt Schuld, dass deine Freundin so dämlich ist, mit einem nicht zugelassenen Auto zu fahren und dann auch noch dafür, dass sie eine Baby hat...? Fahren mit Auto Ohne Versicherungsschutz und dann noch Unfall gebaut, damit es auch bloß keiner mitbekommt, die ganze Sache noch im Internet breitgetreten....: GEHT ES DENN NOCH DÜMMER?

Also das kommt sichger raus, der Lappen ist weg und den Schaden zahlt die Verursacherin in VOLLER HÖHE. Da kommen dann evtl noch Gutachterkosten und die Kosten für den Nutzungsausfall bzw Mietwagen dazu! Das ist aber ganz sicher nicht alles:

Der Versicherer wird mit Sicherheit vom Vertrag zurücktreten, da ja bereits ein Vorschaden da ist! Ok, ohne Führerschein brauche ich ja auch keine Versicherung mehr. Aber wie schon oben beschrieben: das Fahren mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug ist eine Straftat! da kommt sicher noch was nach! Wenn jetzt der Geschädigte noch schnell irgendein Schleudertrauma aus dem Hut zaubert ( bei Auffahrunfällen sehr häufig!) um Schmerzensgeld zu scheffeln, ist eine Anzeige wegen Körperverletzung auch noch dabei....!

Herzlichen Glückwunsch!

Aber halbe Sachen macht "deine Freundin" nicht gerade!

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