Unfall mit XC90 - nach 11 Tagen !!!

Volvo S60 1 (R)

Hallo Elchgemeinde,

es gibt Dinge im Leben, die braucht echt kein Mensch. Dazu gehört zum Beispiel ein Unfall mit einem nagelneuen XC90...

In meinem Fall passierte es am Samstag abend, als ein freundlicher Wohnmobil-Fahrer mir die Vorfahrt nahm. Meinen XC90 hatte ich zu diesem Zeitpunkt genau 11 Tage !!!

Ich brauche wohl nicht näher zu schildern was in einem vorgeht, wenn nach der langen Wartezeit und der Freude über das neue Auto sowas passiert...

Da ich meine Freude über den Neuen hier im Forum mit Euch teilen durfte, muss ich jetzt auch den grenzenlosen Frust loswerden, den die Tatsache auslöst, daß ich meinen Grosselch ( der mich auch im dichtesten Schneetreiben am Wochenende sicher ans Ziel gebracht hatte) nun erst mal wieder für eine Weile der Werkstatt übergeben darf... Horror !!!

Nun noch ein paar Fotos von dem Ergebnis des Unfalls...

Gruss,

Limbo ( der es immer noch nicht fassen kann)

76 Antworten

Herzlichstes Beileid, Limbo! Das tut schon weh! So ähnlich erging es mir auch mit meinem letzten Fahrzeug. Der war allerdings schon 6 Monate alt, als mir eine Passatfahrerin die selbe Ecke wie bei Dir zerknitterte. 🙁

Aber mal eine Frage an die Rechtsexperten: Bei einem relativ jungen Fahrzeug hat man doch Anspruch auf einen Neuwagen. Trifft das nur bei einem Totalschaden zu oder auch schon, wenn die Schadenssumme einen gewissen Prozentwert des Neupreises übersteigt?

Gruß JJ

Zitat:

Original geschrieben von JJ90


Herzlichstes Beileid, Limbo! Das tut schon weh! So ähnlich erging es mir auch mit meinem letzten Fahrzeug. Der war allerdings schon 6 Monate alt, als mir eine Passatfahrerin die selbe Ecke wie bei Dir zerknitterte. 🙁

Aber mal eine Frage an die Rechtsexperten: Bei einem relativ jungen Fahrzeug hat man doch Anspruch auf einen Neuwagen. Trifft das nur bei einem Totalschaden zu oder auch schon, wenn die Schadenssumme einen gewissen Prozentwert des Neupreises übersteigt?

Gruß JJ

Diese Klausel kenne ich auch! Meistens gibt es innerhalb der ersten sechs Monate ein neues Fahrzeug oder den Kaufpreis zurück. So ist es zumindest bei meiner Insurance. Ist aber nach meiner Kenntnis nur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden anzuwenden. Hat jemand ganauere Infos???

Zitat:

Original geschrieben von JJ90


Bei einem relativ jungen Fahrzeug hat man doch Anspruch auf einen Neuwagen. Trifft das nur bei einem Totalschaden zu oder auch schon, wenn die Schadenssumme einen gewissen Prozentwert des Neupreises übersteigt?

Kenne keine rechtlichen Grundlagen, mein Vater hat aber mal nach einem Hagelschaden an einem 9 Monate alten Wagen von der Versicherung einen neuen Wagen bekommen.

@Limbo: sehr ärgerlich. aber sei froh das nichts schlimmeres passiert ist. Ich hatte schon einige male das Vergnügen, erst mit einem Gebrauchten, kurz nach dem Kauf hat jemand den Kotflügel aufgeschlitzt, dann mit meinem ersten Neuwagen, den hat es im ersten Jahr 2x erwicht 🙁, davon einmal mit Fahrerflucht 😠

Gruß, Olli

Da gibts definitiv nichts neues,da die gegnerische Versicherung ja den Wertverlust ausgleicht,so wars zumindest bei mir.Mein Händler meinte aber, das der Wagen nicht als Unfallwagen gilt-warum auch immer?!Unfall ist doch Unfall dachte ich.Außerdem,warum zahlt die Versicherung einen Ausgleich?Das wäre nur so bei Schäden an tragenden Teilen,jedenfalls hat er ihn später auch so verkauft!(Habe selbst mit den Käufern gesprochen und sie wußten nichts davon)

Gruß Mittelelch

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Hej,
bin zwar kein Verkehrsrechtler aber meines Erachtens gilt folgendes:

1. Bei Verkehrsunfällen, an denen man nicht schuld ist, sollte man immer einen Anwalt konsultieren. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen!

2. Hier liegt zwar wohl keine Zerstörung des Kfz vor aber es greift die Fallgruppe ein, in dem Dir eine Weiterbenutzung des reparierten KfZ nicht zuzumuten ist (sog. unechter Totalschaden) In diesem Fall steht die Beschädigung einer Zerstörung gleich.
Voraussetzung ist: Wagen muss jünger als ein Monat sein und weniger als 1.000 km auf dem Buckel haben.

Wenn es mehr als 1.000 km sind ist eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nur möglich wenn durch eine Reparatur der frühere Zustand bei obj. Beurteilung auch nicht annähernd wiederhergestellt werden kann.

Ob Dir die Weiterenutzung des reparierten KfZ nicht zumutbar ist sollte ein neutraler Sachverständiger feststellen (nicht der SV der gegnerischen Versicherung)

Mein Tip: Geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bei weiteren Fragen kannst du mich ja mal mittels PN kontaktieren.

Gruß
Hejak

Oh, jammerschade um das schöne, neue Auto.

Mein Beileid. Hoffentlich bekommste nicht auch noch eine Teilschuld, oder so.

herzliche Grüße

Kai

Auua! Mein Mitgefühl hast Du auf sicher! Zum Glück ist dem "Inhalt" des Grosselchs nichts passiert!
Da wird wohl etwas mehr nötig sein, als etwas draufpusten und dann n Pflaster kleben 🙁

Hallo Limbo,

Kopf hoch; Blech kann man wieder richten.
Wichtig ist, dass Dir und Deinen Mitfahrern nicht passiert ist. Sicherlich hat Euer "Schutzelch" eine Hand über Euch gehalten.

Bezüglich der Schadensfrage finde iche s wichtig, sich einen unabhängigen Sachverständigen zu suchen.

Viele Grüße und viel Glück
Steamboat (auf Holz klopfend)

Da kann man sich nur anschließen und hoffen das Dir nicht passiert ist, auch wenn das bzgl. des Elches kein richtiger Trost ist!
So wie das aussieht handelt es sich auch nach einer erfolgreichen Reparatur um einen Unfallwagen und das schon nach 11 Tagen! Auch wenn das mit einer erneuten Wartezeit verbunden ist würde ich mir überlegen einem neuen Elch ins Auge zu fassen, die o.a. Tipps vor allem mit dem fachkundigen Rechtsanwalt kann ich nur unterstreichen!!

Viele Grüße und Kopf hoch!

Hallo Limbo,

und wenn Du alle diese Ratschläge berücksichtigt, kommst Du wie angekündigt zum Mini-GT in die Karawane und stimmen ein kollektives Trösten für Dich ein 🙂

saluti
Torsten
- leidet mit Dir - Ehrensache 😁

Hallo an alle !

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Beileidsbekundungen. Das hilft ein wenig.

Hier also der aktuelle Zwischenstand.

- Wagen heute in die Werkstatt gebracht; haben dort sehr viel zu
tun wegen Wintereinbruch in NRW

- Fahrzeug wird heute zunächst mal durch die Werkstatt inspiziert und ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Bewertung des Schadens durch meinen Freundlichen wird sicher nicht zu meinem Nachteil sein, denke ich. Dann wird sich zeigen, ob die gegnerische Versicherung rumzickt, oder sich kooperativ zeigt. Spätestens dann werde ich entscheiden, ob ich einen Anwalt einschalte oder nicht.

- Mein Freundlicher hat mir gesagt, daß er mir ggf. relativ schnell einen Neuwagen besorgen könnte, da er bereits einige Fahrzeuge vorbestellt hat, die man dann nur "umkonfigurieren" müsste. Alternativ gäbe es auch noch Lagerfahrzeuge, die sofort verfügbar wären, aber natürlich nicht exakt meiner Konfiguration entsprechen ( sind z.B. Executive statt Inscription)

In 2 bis 3 Tagen werde ich hoffentlich schon schlauer sein...

Gruss,

Limbo

Ich würd mir bei einem Schaden an einem so jungen Elch sicherlich auch in den Allerwertesten beißen (zumindest virtuell). Mein Mitlied ist dir sicher!

Aber mich wundert es kaum noch, wenn die Versicherungsprämien so langsam ins Unermessliche steigen, wenn nach einem Blechschaden (substanzielle Schäden und wirtschaftlichen Totalschaden mal ausgeschlossen) sofort nach einem kompletten Neufahrzeug gerufen wird.

Bitte teil uns mit, was bei der Schadensbewertung herauskommt.

Gruß, Holger

Mein Mitgefühl für Dich und Deinen Elch. So, wie die Fotos ausschauen, dürfte einer zügigen Heilung wohl wenig entgegenstehen.

Eine Frage noch: Wie schaut eigentlich das Wohnmobil, bzw. die Reste davon, aus ? Hast Du Fotos gemacht; magst Du Sie uns zeigen ??

Ulli

Zitat:

Original geschrieben von u.hartung


Mein Mitgefühl für Dich und Deinen Elch. So, wie die Fotos ausschauen, dürfte einer zügigen Heilung wohl wenig entgegenstehen.

Eine Frage noch: Wie schaut eigentlich das Wohnmobil, bzw. die Reste davon, aus ? Hast Du Fotos gemacht; magst Du Sie uns zeigen ??

Ulli

Hallo Ulli,

hier das Foto von dem betroffenen Wohnmobil. Wie unschwer zu erkennen fehlt auf ca. 2 Meter Länge die untere Seitenverkleidung. Die hat mein Grosselch quasi abgerissen...

Gruss,

Limbo

Zitat:

Original geschrieben von Expat


Ich würd mir bei einem Schaden an einem so jungen Elch sicherlich auch in den Allerwertesten beißen (zumindest virtuell). Mein Mitlied ist dir sicher!

Aber mich wundert es kaum noch, wenn die Versicherungsprämien so langsam ins Unermessliche steigen, wenn nach einem Blechschaden (substanzielle Schäden und wirtschaftlichen Totalschaden mal ausgeschlossen) sofort nach einem kompletten Neufahrzeug gerufen wird.

Bitte teil uns mit, was bei der Schadensbewertung herauskommt.

Gruß, Holger

Hallo Holger !

Zunächst mal vielen Dank für Dein Mitgefühl. Zum Thema Versicherungsprämie:

Mal ehrlich: wärst Du damit einverstanden, wenn Dein 11 Tage (!!!) altes Auto, für das Du nen Haufen Geld hingelegt hast, nur notdürftig wieder zusammengflickt wird (ich übertreibe jetzt natürlich, aber Du weisst schon wie ich es meine...)und Du ab sofort mit einem "Unfallwagen" unterwegs bist, den Du später dann auch als solchen verkaufen musst...???

Aber um eines gleich zu klären: die Versicherung zahlt natürlich nicht ein komplett neues Auto. Das Fahrzeug würde vielmehr vom Freundlichen repariert, der das Auto dann zum verminderten Neuwert übernimmt und weiter veräußert. Ich bekäme dann ein neues Auto. Die Versicherung zahlt letztendlich nur die Reparaturkosten und die Wertminderung des reparierten Autos. Den Rest regelt der Händler (sofern er dazu bereit ist und das Ganze ohne Verlust abwickeln kann).

Gruss,

Limbo

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