Unfall mit (vermutlich) Totalschaden. Ablauf mit Gutachten fragwürdig?!

Hallo zusammen,

wir hatten letzte Woche einen Unfall mit unserem PKW aufgrund eines Transporters der seine Ladung überhaupt nicht gesichert hatte.
Die Sachlage ist ziemlich klar, wurde auch so von der Polizei aufgenommen und eigentlich auch vom Unfallgegner zugegeben.

Unser PKW hatten wir erst vor etwa 2 Monaten als Gebrauchtwagen erstanden, damals für einen super Preis, jetzt nach dem Unfall sieht es wohl eher nach einem Totalschaden aus.

Die Versicherung des Gegners hatte uns dazu bequatscht Ihren Sachverständigen zu nehmen, mit dem Versprechen das dieser noch am gleichen Tag vermutlich das Fahrzeug anschauen würde. Nun ist allerdings eine Woche vergangen und der Sachverständige hat es erst heute geschafft das Auto zu begutachten. Nachdem der Gutachter ein langes hin und her gemacht hat und alle möglichen Daten (KM-Stand, letzte HU/AU, Fahrzeugschein usw.) per Email erfragt hat ging uns heute ein Fragebogen mit weiteren 40 Fragen ein. Hier wird dann noch weiter der Beschaffungspreis erfragt sowie letzte Inspektionen usw.
Nun ist uns dabei auch noch aufgefallen das der Gutachter gute 4 Stunden Autofahrt (eine Strecke) vom Unfallort und vom PKW weit entfernt angereist ist.

Nachdem die gegnerische Versicherung sich hier nun bisher wirklich viel Zeit gelassen hat und immer wieder verzögert hat kommt uns das ganze nun doch etwas seltsam vor, bald so wie wenn man uns um den Wert des PKWs bringen will.
Daher stellt sich für mich hier nun die Frage ob dieser Fragebogen so mit allen Daten wirklich ausgefüllt werden muss und wie wir uns hier am besten weiter verhalten?!

Persönlich finde ich es doch schon recht mühsam das wir eine Woche später quasi immer noch am gleichen Punkt sind und das ganze voraussichtlich mit den Feiertagen auch nicht schneller Ablaufen wird.

Vielleicht noch als kurzen Hinweis, wir wollten die Sache zuerst von einem Rechtsanwalt abwickeln lassen und hatten uns hier telefonisch beraten lassen, nachdem uns dort aber gesagt wurde das in einem so klaren Fall das nicht unbedingt notwendig ist (und es bisher nur gute Erfahrungen mit der gegnerische Versicherung gab) hatten wir dies bisher nicht getan. (Rechtsschutz aktuell nicht vorhanden)

Wir sind über jede Hilfe dankbar, daher schonmal vielen Dank für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Evils schrieb am 23. Dezember 2015 um 22:04:07 Uhr:



Ich hatte es glaub schon anfangs mal gesagt, wir haben aktuell keinen Rechtsschutz ... daher auch die Empfehlungen vom Anwalt.

rrwaith und seine Anwälte kämpfen für das Recht und nicht wegen des schnöden Mamons

🙂

53 weitere Antworten
53 Antworten

Von wem ist jetzt der Fragebogen? Vom Gutachter oder von der Versicherung?

Grüße
Steini

PS: Immer schön sachlich bleiben gilt für alle 🙂

PS: Immer schön sachlich bleiben gilt für alle

Fällt aber gerade schwer, steini...

Zitat:

@steini111 schrieb am 16. Dezember 2015 um 22:49:44 Uhr:


Von wem ist jetzt der Fragebogen? Vom Gutachter oder von der Versicherung?

Grüße
Steini

PS: Immer schön sachlich bleiben gilt für alle 🙂

Vom Gutachter

Zitat:

@lemonshark schrieb am 16. Dezember 2015 um 22:44:13 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. Dezember 2015 um 22:21:19 Uhr:


Mannomann, du bist vielleicht ein Experte.
Im Vergleich zu dir allemal. ....

Aber wegen der Geschichte mit dem Niveau und der Erfahrung werde ich mich nicht mehr mit dir darüber streiten.

Sorry aber besonders aufmerksame Leser seid ihr beide nicht.

Im Eingangstext steht, dass der Gutachter bisher nur Fragen zum Fahrzeug per e-Mail gestellt hat und einen Fragebogen geschickt hat. Für eine Vorort-Begutachtung war noch niemand da!

Vor dem Hintergrund verstehe ich auch nicht, warum der Anwalt sagt, man muß jetzt mit dem Gutachten der Versicherung leben. Außer ner Mail und nem Fragebogen hat es keinerlei Aktivitäten des Gutachters gegeben.
Da muß man doch seine Meinung bzgl. eigenes Gutachten noch ändern können.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 17. Dezember 2015 um 16:10:14 Uhr:



Sorry aber besonders aufmerksame Leser seid ihr beide nicht.

Im Eingangstext steht, dass der Gutachter bisher nur Fragen zum Fahrzeug per e-Mail gestellt hat und einen Fragebogen geschickt hat. Für eine Vorort-Begutachtung war noch niemand da!

😕😕😕

Zitat:

@Evils schrieb am 15. Dezember 2015 um 15:14:25 Uhr:


... Nun ist allerdings eine Woche vergangen und der Sachverständige hat es erst heute geschafft das Auto zu begutachten. Nachdem der Gutachter ein langes hin und her gemacht hat und alle möglichen Daten (KM-Stand, letzte HU/AU, Fahrzeugschein usw.) per Email erfragt hat ...

Nun ist uns dabei auch noch aufgefallen das der Gutachter gute 4 Stunden Autofahrt (eine Strecke) vom Unfallort und vom PKW weit entfernt angereist ist.

Was meinst denn Du, wo der Gutachter auf seiner 4-stündigen Autofahrt hingefahren ist? Ins Phantasialand nach Brühl zum dortigen Kinderkarussell, oder wie? 🙂

Dafür gibt es ein Sprichwort:

"Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen"

😉

Zitat:

@Evils schrieb am 16. Dezember 2015 um 23:36:32 Uhr:



Zitat:

@steini111 schrieb am 16. Dezember 2015 um 22:49:44 Uhr:


Von wem ist jetzt der Fragebogen? Vom Gutachter oder von der Versicherung?

Grüße
Steini

PS: Immer schön sachlich bleiben gilt für alle 🙂

Vom Gutachter

Dann befürchte ich eine lange Zeit bis das Gutachten bei der Versicherung eingeht 🙁 Das kann aber eine kleine Chance sein doch noch zu einem eigenem Gutachten zu kommen.

Grüße
Steini

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 17. Dezember 2015 um 16:10:14 Uhr:


Im Eingangstext steht, dass der Gutachter bisher nur Fragen zum Fahrzeug per e-Mail gestellt hat und einen Fragebogen geschickt hat. Für eine Vorort-Begutachtung war noch niemand da!

Den Eingangstext fand ich etwas wirr, weshalb ich einfach nochmal nachgefragt habe.

Hallo Evils,
jetzt sind bereits ca. 10 Tage vergangen und Du bist keinen Schritt weiter. Den Ratschlag, noch weiter abzuwarten, halte ich für falsch. Nur weil Du Dich von der Versicherung hast bequatschen lassen, deren Gutachter Dein Auto anzusehen, hast Du das Recht auf einen eigenen Sachverständigen nicht verwirkt. Solltest Du auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet haben, steht es Dir weiterhin zu und Du solltest es schnellstens wahrnehmen. Du musst wissen woran Du bist, um disponieren zu können. Außerdem kann es für Dich unangenehm und vor Allem teuer werden.
Mal ein kleines Rechenbeispiel, welch große Auswirkungen kleine Unterschiede haben können:
Versicherungsgutachter ermittelt folgende Werte:
Reparaturkosten (RepKo) - 10.500,- €; Wiederbeschaffungswert (WBW) - 8.000,- €; Restwert (RW) aus Börse - 3.500,- €; Versicherung zahlt 4.500,- €
Unabhängiger Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis:
RepKo - 10.500,- €; Wertminderung 250,- €; WBW - 8.300,- €; RW regional ermittelt - 2.000,- €; Fahrzeug wird vollständig repariert, Versicherung muss zahlen: 10.750,- €
Durch das "Kaputtschreiben" zum nicht mehr reparaturwürdigen Totalschaden spart die Versicherung 6.250,- €

Augenwischerei

Für den Geschädigten beläuft sich die Differenz auf 250 bzw. 300 Euro

Aber vielen Usern kommt es hier nur darauf an, das eigene Geschäft zu sichern und einem Versicherer möglichst viel zahlen zu lassen.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 18. Dezember 2015 um 17:18:03 Uhr:


Augenwischerei

Für den Geschädigten beläuft sich die Differenz auf 250 bzw. 300 Euro

Nein, er spielt hier mit der 130% Regel und hat das Beispiel so konstruiert, dass sie bei dem einem Gutachten anwendbar wäre, bei dem anderen nicht.

Deswegen frage ich ja weiter oben auch, was mit dem Fahrzeug passieren soll. Wenn es "weg" darf, muss er nur darauf achten, dass im GA ein vernünftiger WBW steht, alles andere ist relativ egal.

Nach langem hin und her kam nun endlich das Gutachten heute per EMail nachdem es wohl per Post verloren ging ...

Gutachten von der Versicherung:

WBW Ohne MWST 8 800€
Reparaturkosten Ohne MWST 13 000€
Restwert Mit MWST 2 200€

Nun zwei Frage von meiner Seite: Wir erhalten gerade das Gutachten, per Post kam nichts. Wiederbeschaffungsdauer ist mit 6-8 Kalendertagen angegeben.
Angeblich wurde das erste Gutachten am 17. verschickt. Das hieße wir müssten morgen den Mietwagen zurück geben. Bisher ging aber nichts bei mir ein, ich bekomm gerade erst das Gutachten und Feiertage sind jetzt auch noch massenweise wo ich mir sicher kein Auto besorgen kann. Kann das angehen?!

Zweitens hatte mein Anwalt mir empfohlen den Gutachter von der Versicherung erstmals machen zu lassen und dann sehen ob ich einen weiteren Gutachter brauch bevor ich diesen selbst zahlen muss. Da das Geld bei mir nicht so dicke ist, bzw. der Schaden jetzt schon schmerzhaft zu spüren ist. Vor zwei Monaten hatte ich für das Auto etwa 1 200 € mehr gezahlt und der Automarkt hatte diesen Preis etwa auch bestätigt.

Meinungen?

Zitat:

@Evils schrieb am 23. Dezember 2015 um 17:16:40 Uhr:


Meinungen?

Ja.

Aber erstmal Fragen:

1. (zum wiederholten Mal: ) soll das Auto weg oder ziehst du eine Reparatur in Betracht?

2. wie wurde der Restwert im Gutachten ermittelt?

Zitat:

Ja.

Aber erstmal Fragen:

1. (zum wiederholten Mal: ) soll das Auto weg oder ziehst du eine Reparatur in Betracht?

2. wie wurde der Restwert im Gutachten ermittelt?

1. Ist mir recht egal, ich muss schauen das ich den Schaden möglichst gering halte da sonst das nächste Problem hab. Wenn es also günstiger für mich ist das Auto weg zu geben, dann ist es halt so.

2. Der Restwert wurde, wenn ich das richtige sehe, über eine Restwertbörse ermittelt. Hier liegt auch ein bindendes Gebot für das Auto vor, welches eben die 2200€ sind

Du hast einen Rechtsanwalt, den du dazu befragen solltest.
Ich würde das Auto nicht reparieren sondern das Geld nehmen und einen anderen Wagen kaufen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen