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Unfall mit (vermutlich) Totalschaden. Ablauf mit Gutachten fragwürdig?!

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 14:14

Hallo zusammen,

wir hatten letzte Woche einen Unfall mit unserem PKW aufgrund eines Transporters der seine Ladung überhaupt nicht gesichert hatte.

Die Sachlage ist ziemlich klar, wurde auch so von der Polizei aufgenommen und eigentlich auch vom Unfallgegner zugegeben.

Unser PKW hatten wir erst vor etwa 2 Monaten als Gebrauchtwagen erstanden, damals für einen super Preis, jetzt nach dem Unfall sieht es wohl eher nach einem Totalschaden aus.

Die Versicherung des Gegners hatte uns dazu bequatscht Ihren Sachverständigen zu nehmen, mit dem Versprechen das dieser noch am gleichen Tag vermutlich das Fahrzeug anschauen würde. Nun ist allerdings eine Woche vergangen und der Sachverständige hat es erst heute geschafft das Auto zu begutachten. Nachdem der Gutachter ein langes hin und her gemacht hat und alle möglichen Daten (KM-Stand, letzte HU/AU, Fahrzeugschein usw.) per Email erfragt hat ging uns heute ein Fragebogen mit weiteren 40 Fragen ein. Hier wird dann noch weiter der Beschaffungspreis erfragt sowie letzte Inspektionen usw.

Nun ist uns dabei auch noch aufgefallen das der Gutachter gute 4 Stunden Autofahrt (eine Strecke) vom Unfallort und vom PKW weit entfernt angereist ist.

Nachdem die gegnerische Versicherung sich hier nun bisher wirklich viel Zeit gelassen hat und immer wieder verzögert hat kommt uns das ganze nun doch etwas seltsam vor, bald so wie wenn man uns um den Wert des PKWs bringen will.

Daher stellt sich für mich hier nun die Frage ob dieser Fragebogen so mit allen Daten wirklich ausgefüllt werden muss und wie wir uns hier am besten weiter verhalten?!

Persönlich finde ich es doch schon recht mühsam das wir eine Woche später quasi immer noch am gleichen Punkt sind und das ganze voraussichtlich mit den Feiertagen auch nicht schneller Ablaufen wird.

Vielleicht noch als kurzen Hinweis, wir wollten die Sache zuerst von einem Rechtsanwalt abwickeln lassen und hatten uns hier telefonisch beraten lassen, nachdem uns dort aber gesagt wurde das in einem so klaren Fall das nicht unbedingt notwendig ist (und es bisher nur gute Erfahrungen mit der gegnerische Versicherung gab) hatten wir dies bisher nicht getan. (Rechtsschutz aktuell nicht vorhanden)

Wir sind über jede Hilfe dankbar, daher schonmal vielen Dank für die Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 23. Dezember 2015 um 22:38

Zitat:

@Evils schrieb am 23. Dezember 2015 um 22:04:07 Uhr:

 

Ich hatte es glaub schon anfangs mal gesagt, wir haben aktuell keinen Rechtsschutz ... daher auch die Empfehlungen vom Anwalt.

rrwaith und seine Anwälte kämpfen für das Recht und nicht wegen des schnöden Mamons

 

 

:)

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Du musst überhaupt nichts ausfüllen. Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges anhand seiner Feststellungen vor Ort und der regionalen Marktpreise festzustellen. Was du für das Fahrzeug bezahlt hast, geht weder den GA, noch die Versicherung etwas an.

Dass du selten dämlich gehandelt hast, ist dir ja selbst klar. Jetzt ab zum Anwalt, jede weitere Zusammenarbeit mit Versicherung und deren Gutachter verweigern, hoffen, dass das Gutachten eindeutig fehlerhaft ist und ein eigenes GA erstellen lassen. Aber das wird dir dein Anwalt erklären. Einfacher ist es nicht geworden durch deine Dummheit!

Edit: vor allem wirst du jetzt total überzogene Restwertangebote bekommen, die du mangels seriös ermitteltem Restwert schlecht ablehnen kannst. Am schönsten wird es, wenn einerseits der Wiederbeschaffungswert zu niedrig und andererseits der Restwert zu hoch angesetzt ist.

Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung tragen.

Niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen.

Du hättest dich lieber vorher hier erkundigen sollen, bevor du den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen hast.

Was soll man dir jetzt raten, außer zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu gehen.

Abhängig von den Werten lt. Gutachten musst du entscheiden, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist, wobei ggf. die 130%-Regelung in Frage kommen könnte.

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 14:48

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. Dezember 2015 um 15:30:18 Uhr:

Du hättest dich lieber vorher hier erkundigen sollen, bevor du den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen hast.

Was soll man dir jetzt raten, außer zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu gehen.

Abhängig von den Werten lt. Gutachten musst du entscheiden, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist, wobei ggf. die 130%-Regelung in Frage kommen könnte.

Ich hatte mich eigentlich vorher erkundigt weshalb wir auch die telefonische Rechtsberatung angerufen hatten. Nachdem uns dort gesagt wurde das es vermutlich nicht nötig ist, dachten wir eigentlich nichts schlimmes.

Bisher kam ja auch noch kein Gutachten dabei raus, sondern lediglich der Fragebogen. Per EMail hatten wir auch nur den ungefähren KM Stand bisher beantwortet...

Sind wir schon am Punkt wo "alles" zu spät ist?!

Nein ist es nicht. Allerdings würde ich die o.g. Ratschläge ab sofort beherzigen und alles nur noch über nen Anwalt laufen lassen und mit dem Gutachter der Versicherung nicht weiter kooperieren.

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 15:09

Anwalt gerade angerufen, Termin ist vereinbart ...

Danke für die Antworten, dachte eigentlich ich hätte mich auf die Aussage der telefonisch Rechtsberatung verlassen können.

Ich halte euch auf dem Laufenden, zum Glück hab ich den Fragebogen noch nicht ausgefüllt.

Zitat:

@Evils schrieb am 15. Dezember 2015 um 15:48:44 Uhr:

Sind wir schon am Punkt wo "alles" zu spät ist?!

Nein, aber du bist an dem Punkt, wo alles unnötig kompliziert wird.

Und um es nicht noch komplizierter zu deinen Lasten werden zu lassen, such dir einen guten (d.h. Fachanwalt für Verkehrsrecht) Anwalt.

Ich versuch's mal etwas detaillierter zu erklären:

Im Normalfall gehst du zum Gutachter deiner Wahl. Der stellt die Schäden fest, bei einer Schadenshöhe nahe oder über Wiederbeschaffungswert schreibt er auch diesen (und zwar in einer für dich zumindest nicht nachteiligen Höhe) ins Gutachten und holt drei konkrete Restwertangebote auf dem regionalen Markt ein.

Je nach Konstellation hast du dann einen Reparaturschaden (Schaden < WBW) oder einen wirtschaftlichen Totalschaden mit den unterschiedlichen Regulierungsmöglichkeiten. Die dritte Größe im Spiel ist der Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus Restwert).

Der von der Versicherung beauftragte Gutachter wird alle drei Beträge zugunsten der Versicherung feststellen: Schaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Damit versetzt er dich in eine entscheidend schlechtere Lage bei jeder möglichen Form der Abrechnung.

Um das mal am aktuellen Beispiel eines tatsächlichen Schadens aus der Familie zu veranschaulichen:

Schaden lt. Gutachter (eigener!) 9.xxx Euro netto, knapp 11.000 brutto.
Wiederbeschaffungswert: 12.xxx
Restwert (3 Angebote, höchstes davon) 3.xxx

Fahrzeug wird (Eigen-)repariert, abgerechnet wurden die 9.xxx Euro.

Die Versicherung kommt jetzt und überweist 12.xxx Euro abzüglich eines von dort eingeholten Restwertangebots über 7.xxx Euro (Händler von irgendwo 500km entfernt).

Der Anwalt und wir haben kurz darüber gelacht und die Versicherung aufgefordert, den Rest zeitnah zu überweisen. Sonst geht es halt vor Gericht mit einer Erfolgsaussicht von 100% (da der Sachverhalt durch reichlich BGH-Rechtsprechung geklärt ist).

So, bei dir fehlt alles, was ich oben farbig markiert habe. Wenn wir bei meinem Beispiel bleiben, wird bei dir der Schaden niedriger ausfallen (z.B. Teile instandsetzen anstatt tauschen, Stundensätze, Verbringung etc. pp.). Ebenso wird der Wiederbeschaffungswert niedriger ausfallen und natürlich wird man dir - falls relevant - ein hohes Restwertangebot vorlegen. Und du hast im Moment überhaupt nichts, um dagegen anzugehen.

Und deshalb nochmal der Rat aus dem ersten Absatz: geh zum Anwalt! Und vorher Füße stillhalten.

Um wieviel Geld geht es denn überhaupt (ungefähr pi mal Daumen)?

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 15:18

Zitat:

 

Um wieviel Geld geht es denn überhaupt (ungefähr pi mal Daumen)?

Es geht um etwa 10 000€. Wie gesagt, auch erst vor 2 Monaten gekauft...

Ja, dann passt mein Beispiel auch ganz gut.

Wäre nett, wenn du berichtest, wie es ausgegangen ist.

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 15:24

Zitat:

@lemonshark schrieb am 15. Dezember 2015 um 16:23:30 Uhr:

Ja, dann passt mein Beispiel auch ganz gut.

Wäre nett, wenn du berichtest, wie es ausgegangen ist.

Wird gemacht!

Was du gezahlt hast ist unwichtig.

Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt, wobei das kein identisch ausgestattetes Fahrzeug sein muss.

Der Wiederbeschaffungswert kann höher oder niedriger sein als der Kaufpreis.

Um was für ein Fahrzeug gehts denn? Zum Rest wurde schonalles geklärt! Welche VS ist so nobel alles in die Hand zunehmen?

Themenstarteram 16. Dezember 2015 um 18:15

So,

kommen gerade vom Anwalt wieder... dieser hat mir allerdings nicht all zu viel Hoffnung gemacht.

Die Aussage ist das ein Gutachten von der gegnerischen Versicherung ja schon erstellt wird und das wir deshalb selbst den zweiten Gutachter engagieren und eventuell zahlen müssten. Man könnte zwar versuchen die Kosten des zweiten Gutachters geltend zu machen, allerdings wird sich da die Versicherung wohl wehren und da wir keinen Rechtsschutz haben ist das auch eher dann risikoreich dort dann zu klagen.

Entsprechend meldet der Anwalt zwar nun das er uns vertritt und das wir den Fragebogen nicht beantworten werden, das weitere Vorgehen müssten wir aber nun entscheiden. Ob wir nun noch schnell ein zweites Gutachten einholen und das dann einfordern und ggf. das Gutachten zahlen oder ob wir einfach das der Versicherung nehmen wollen.

Er meinte auch noch das im Falle dessen das dass Gutachten der Versicherung jetzt dann kommt, wird es schwierig unseres anzubringen da die Versicherung sich dann auf den Standpunkt stellen wird das Ihres ja in Ordnung sei.

Soviel zum Thema ... Da hat man einen unverschuldeten Unfall und wird letztlich dennoch auf gewissen Kosten sitzen bleiben.

Zitat:

@Evils schrieb am 16. Dezember 2015 um 19:15:45 Uhr:

...

Da hat man einen unverschuldeten Unfall und wird letztlich dennoch auf gewissen Kosten sitzen bleiben.

Es ist allein deine Schuld, dass das jetzt so ist.

Mit welcher Berechtigung sollte ein zweites Gutachten von der Versicherung bezahlt werden, nachdem du dem ersten Gutachter zugestimmt hast.

Aber warte erst mal ab, vielleicht ist alles nicht so schlimm, wie du befürchtest.

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