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Gutachter- und Anwaltskosten

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 16:49

Liebes Forum,

ich habe gestern Abend leider einen Auffahrunfall verursacht und an Ort und Stelle die Schuld anerkannt, gleichzeitig meine Versicherung (HUK24) darüber informiert. Heute schrieb mir nun der Geschädigte, er habe das Auto zur Prüfung ins Autohaus gebracht. Dieses hat wohl nun ohne Einfluss der Geschädigten einen Gutachter und Anwalt eingeschaltet, weil sie angeblich Probleme mit den Versicherungen haben. Ich frage mich nun, ob die Kosten für Gutachten und Anwalt am Ende ohne meinen Einfluss auf mich selbst zurückfallen werden oder ob meine Haftpflichtversicherung diese mitfinanzieren. Wenn nicht, bin ich dann ohne Einfluss den Kosten des fremden Autohauses unterworfen?

Liebe Grüße,

HamletDx

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HamletDX schrieb am 2. Januar 2019 um 17:49:24 Uhr:

Liebes Forum,

ich habe gestern Abend leider einen Auffahrunfall verursacht und an Ort und Stelle die Schuld anerkannt, gleichzeitig meine Versicherung (HUK24) darüber informiert. Heute schrieb mir nun der Geschädigte, er habe das Auto zur Prüfung ins Autohaus gebracht. Dieses hat wohl nun ohne Einfluss der Geschädigten einen Gutachter und Anwalt eingeschaltet, weil sie angeblich Probleme mit den Versicherungen haben. .....

.... und es scheint ein gutes und erfahrenes Autohaus zu sein! :D

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Muss Deine Versicherung zahlen, brauchst Dir keine Gedanken machen.

Warum solltest du etwas zahlen, dass du nicht beauftragst?

Auch wenn gerne über Versicherungen gemeckert wird .... aber solche Fragen kann man der Versicherung auch direkt stellen. Da sind die nicht böse drüber.

Dazu braucht es nicht das Internet und die Neuanmeldung in ein Forum.

Zitat:

@HamletDX schrieb am 2. Januar 2019 um 17:49:24 Uhr:

Liebes Forum,

ich habe gestern Abend leider einen Auffahrunfall verursacht und an Ort und Stelle die Schuld anerkannt, gleichzeitig meine Versicherung (HUK24) darüber informiert. Heute schrieb mir nun der Geschädigte, er habe das Auto zur Prüfung ins Autohaus gebracht. Dieses hat wohl nun ohne Einfluss der Geschädigten einen Gutachter und Anwalt eingeschaltet, weil sie angeblich Probleme mit den Versicherungen haben. .....

.... und es scheint ein gutes und erfahrenes Autohaus zu sein! :D

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 2. Januar 2019 um 18:08:09 Uhr:

 

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 2. Januar 2019 um 18:08:09 Uhr:

Zitat:

@HamletDX schrieb am 2. Januar 2019 um 17:49:24 Uhr:

Liebes Forum,

ich habe gestern Abend leider einen Auffahrunfall verursacht und an Ort und Stelle die Schuld anerkannt, gleichzeitig meine Versicherung (HUK24) darüber informiert. Heute schrieb mir nun der Geschädigte, er habe das Auto zur Prüfung ins Autohaus gebracht. Dieses hat wohl nun ohne Einfluss der Geschädigten einen Gutachter und Anwalt eingeschaltet, weil sie angeblich Probleme mit den Versicherungen haben. .....

.... und es scheint ein gutes und erfahrenes Autohaus zu sein! :D

Nun, wenn das Autohaus einen Anwalt beauftragt, dann muss es den imho auch selbst zahlen.

Wofür beauftragen die einen Anwalt? Das kann nur der Geschädigte zum aktuellen Zeitpunkt. Und auch nur der hat einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Versicherung. Das Autohaus hat hier weder einen Grund noch die Berechtigung einen Anwalt zu Lasten des Verursachers oder der Versicherung zu beauftragen.

Zitat:

@HamletDX schrieb am 2. Januar 2019 um 17:49:24 Uhr:

Heute schrieb mir nun der Geschädigte, er habe das Auto zur Prüfung ins Autohaus gebracht. Dieses hat wohl nun ohne Einfluss der Geschädigten einen Gutachter und Anwalt eingeschaltet,

Ohne Einverständnis des Geschädigten kann ein Autohaus weder Gutachter noch Rechtsanwalt beauftragen, da den Auftrag und das Mandat zwingend der Geschädigte unterscheiben muss, was er wohl auch getan hat.

Deine Haftpflicht übernimmt bei klarer Schuldverteilung derern Kosten, sie gehören zum Gesamtschaden den die Versicherung zu regulieren hat dazu.

So wie weiss-blau geschrieben hat war es mit Grosser Wahrscheinlichkeit!

Die Geschädigte hat sicher dem Autohaus diese Bevollmächtigung erteilt o.Ä. unterschrieben.

Aber das braucht Dich nicht jucken!

Deine Versicherung regelt das und Du wirst halt nächstes Jahr hochgestuft.

Am Ende kriegst Du meist mittgeteilt was deine V.bezahlt hat.

Ist es unter 1000.- kann man drüber nachdenken den Schaden evtl. zurückzukaufen um den SFR zu erhalten.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 2. Januar 2019 um 18:32:07 Uhr:

Ist es unter 1000.- kann man drüber nachdenken den Schaden evtl. zurückzukaufen um den SFR zu erhalten.

Sehe ich absolut nicht so und kommt vor allem auf die konkrete Höherstufung an.

Ich hatte z.B. eine VK Schaden, den die Versicherung mit 550 EUR reguliert hat. Durch die Hochstufung zahle ich nun 40 EUR mehr im 1. Jahr.

Bis ich durch die höhere Prämie durch die Hochstufung auf die geleisteten 550 EUR komme, vergehen ca. 15 Jahre. Da ist es nicht wirtschaftlich, den SFR zu erhalten.

..... sofern du keinen neuerlichen Schaden verursachst. Dann wird es nämlich u.U. happig....

Aber das Thema ist ja OT. Wird in zahlreichen anderen Threads hier ausführlich behandelt.:D

Ja wenn und aber und hätte hätte Fahrradkette ... ist jetzt mein erster VK Schaden in 11 Jahren gewesen.

Kann ja auch jeder seine eigene Meinung zu haben. Ich brauch auch keine Versicherung, wenn ich sie nur im Totalschaden in Anspruch nehme und sonst alles selbst bezahle.

Ist zu diesem Thema aber Offtopic. Nur diese pauschale Aussage unter Anwendung der 1.000 EUR ist imho Humbug und sollte niemandem empfohlen werden.

Richtig - man sollte rechnen (lassen).

Hab ja deshalb geschrieben: „ kann man drüber nachdenken und eventuell“!

Also ausrechnen und sich selber entscheiden! :)

Ich bin bloß froh dass nicht nur die Weltmeere hoffnungslos zugemüllt werden.

Und warum soll er sich hier nicht anmelden dürfen für so eine Frage?? Ein Forum lebt von neuen Membern und nicht nur von Leuten wie dir.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 2. Januar 2019 um 18:07:23 Uhr:

Dazu braucht es nicht das Internet und die Neuanmeldung in ein Forum.

Ich meinte definitiv nicht den TE mit seiner völlig nachvollziehbaren Frage.

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