Unfall mit (vermutlich) Totalschaden. Ablauf mit Gutachten fragwürdig?!

Hallo zusammen,

wir hatten letzte Woche einen Unfall mit unserem PKW aufgrund eines Transporters der seine Ladung überhaupt nicht gesichert hatte.
Die Sachlage ist ziemlich klar, wurde auch so von der Polizei aufgenommen und eigentlich auch vom Unfallgegner zugegeben.

Unser PKW hatten wir erst vor etwa 2 Monaten als Gebrauchtwagen erstanden, damals für einen super Preis, jetzt nach dem Unfall sieht es wohl eher nach einem Totalschaden aus.

Die Versicherung des Gegners hatte uns dazu bequatscht Ihren Sachverständigen zu nehmen, mit dem Versprechen das dieser noch am gleichen Tag vermutlich das Fahrzeug anschauen würde. Nun ist allerdings eine Woche vergangen und der Sachverständige hat es erst heute geschafft das Auto zu begutachten. Nachdem der Gutachter ein langes hin und her gemacht hat und alle möglichen Daten (KM-Stand, letzte HU/AU, Fahrzeugschein usw.) per Email erfragt hat ging uns heute ein Fragebogen mit weiteren 40 Fragen ein. Hier wird dann noch weiter der Beschaffungspreis erfragt sowie letzte Inspektionen usw.
Nun ist uns dabei auch noch aufgefallen das der Gutachter gute 4 Stunden Autofahrt (eine Strecke) vom Unfallort und vom PKW weit entfernt angereist ist.

Nachdem die gegnerische Versicherung sich hier nun bisher wirklich viel Zeit gelassen hat und immer wieder verzögert hat kommt uns das ganze nun doch etwas seltsam vor, bald so wie wenn man uns um den Wert des PKWs bringen will.
Daher stellt sich für mich hier nun die Frage ob dieser Fragebogen so mit allen Daten wirklich ausgefüllt werden muss und wie wir uns hier am besten weiter verhalten?!

Persönlich finde ich es doch schon recht mühsam das wir eine Woche später quasi immer noch am gleichen Punkt sind und das ganze voraussichtlich mit den Feiertagen auch nicht schneller Ablaufen wird.

Vielleicht noch als kurzen Hinweis, wir wollten die Sache zuerst von einem Rechtsanwalt abwickeln lassen und hatten uns hier telefonisch beraten lassen, nachdem uns dort aber gesagt wurde das in einem so klaren Fall das nicht unbedingt notwendig ist (und es bisher nur gute Erfahrungen mit der gegnerische Versicherung gab) hatten wir dies bisher nicht getan. (Rechtsschutz aktuell nicht vorhanden)

Wir sind über jede Hilfe dankbar, daher schonmal vielen Dank für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Evils schrieb am 23. Dezember 2015 um 22:04:07 Uhr:



Ich hatte es glaub schon anfangs mal gesagt, wir haben aktuell keinen Rechtsschutz ... daher auch die Empfehlungen vom Anwalt.

rrwaith und seine Anwälte kämpfen für das Recht und nicht wegen des schnöden Mamons

🙂

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Den Fragebogen nicht zu beantworten verzögert nur die Schadenbearbeitung, da der SB ohne diesen Fragebogen nicht weiter arbeiten kann.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 16. Dezember 2015 um 19:34:44 Uhr:


Den Fragebogen nicht zu beantworten verzögert nur die Schadenbearbeitung, da der SB ohne diesen Fragebogen nicht weiter arbeiten kann.

Das stimmt so nicht. Er hat alle Daten wie KM Stand, Fahrzeugschein + Brief usw. aber Sachen wie den Kaufvertrag und sonstiges müssen wir Ihm wirklich nicht Preis geben.

Zitat:

Es ist allein deine Schuld, dass das jetzt so ist.
Mit welcher Berechtigung sollte ein zweites Gutachten von der Versicherung bezahlt werden, nachdem du dem ersten Gutachter zugestimmt hast.
Aber warte erst mal ab, vielleicht ist alles nicht so schlimm, wie du befürchtest.

Also bitte, ich muss doch widersprechen. Ich hätte erwartet das ein Gutachter neutral ist und das ich mich auf die telefonische Rechtsberatung verlassen kann. Das die telefonische Rechtsberatung meint das ist gar kein Problem das selbst zu regeln und es dann doch nicht so ist hätte ich auch nicht gedacht.

Sorry das ich einmal angenommen hatte das man sich darauf verlassen kann wenn man Versicherungen massenhaft Geld hinschmeißt.

Wie du siehst kann man sich halt nicht darauf verlassen.
Ich bin mir sicher, dass einige die "Hier" jetzt groß erzählen was du alles Falsch gemacht hast, auch solche Fehler schon begangen haben. Nennt man Lehrgeld.

Gruß Frank,
der jeden Tag dazu lernt weil er nicht alles weis.

Zwischendurch mal ein danke für alle Antworten.

Jetzt stellt sich mir noch die Frage:
Ich hab immer noch die Entscheidung zu treffen ob ich ein gesondertes Gutachten einholen lasse und das auch zahle oder eben das von der Versicherung schlucke...
Meinungen?!

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Warte doch erstmal das Gutachten ab, dann kannst Du mit Rücksprache des Anwaltes immer noch entscheiden ob ein zweites GA überhaupt Sinn macht.

Ich würde "jetzt" auch abwarten was die Versicherung ermittelt und dann überlegen was ich tun soll.

Gruß Frank,
Ruhe bewahren ist nicht immer einfach. 😉

Nur solange der Fragebogen dem SB nicht vorliegt, wird auch keine Entscheidung des Versicherers erfolgen.

Mal abwarten, ob der Fragebogen noch zurückgefordert wird, wenn das Anwaltsschreiben bei der Versicherung vorliegt.

Zitat:

@Evils schrieb am 16. Dezember 2015 um 19:51:31 Uhr:


...
Das die telefonische Rechtsberatung meint das ist gar kein Problem das selbst zu regeln und es dann doch nicht so ist hätte ich auch nicht gedacht.
...

Welche Stelle hat dir diese telefonische Rechtsberatung erteilt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. Dezember 2015 um 21:19:15 Uhr:



Zitat:

@Evils schrieb am 16. Dezember 2015 um 19:51:31 Uhr:


...
Das die telefonische Rechtsberatung meint das ist gar kein Problem das selbst zu regeln und es dann doch nicht so ist hätte ich auch nicht gedacht.
...
Welche Stelle hat dir diese telefonische Rechtsberatung erteilt.

Advocard.

Die telefonische Rechtsberatung war über die Generali Autoversicherung von uns mit dabei

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. Dezember 2015 um 19:32:18 Uhr:


Mit welcher Berechtigung sollte ein zweites Gutachten von der Versicherung bezahlt werden, nachdem du dem ersten Gutachter zugestimmt hast

Z.B., weil das erste Gutachten fehlerhaft ist?

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5104.php

@Evils ein paar Fragen noch:

War der Gutachter in Person schon bei dir, um das Auto zu besichtigen?

Hast du vor, das Auto weiter zu fahren oder ist es für dich ok, wenn es "weg" ist?

Die Aussagen deines Anwalts halte ich für.... na ja. Aber erstmal ist es richtig, dass er sich bei der Versicherung meldet und klarstellt, dass keine weiteren Angaben von dir gemacht werden.

Jetzt soll der Gutachter mal machen und dann schauen wir mal.

Gleich mal ein paar Anhaltspunkte, worauf zu achten ist:

Du kannst verlangen, dass die Stundensätze einer markengebundenen Werstatt deiner Wahl zugrunde gelegt werden.
Schau dir zum Thema Wiederbeschaffungswert den örtlichen Gebrauchtmarkt (seriöse Händler!!) an.
Und beim Restwert müssen ebenfalls Angebote am regionalen Markt eingeholt werden.

Sollte das nicht passen, lass deinen Anwalt nochmal darüber nachdenken, ob das Gutachten im Lichte der oben verlinkten Entscheidung fehlerhaft sein könnte.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 16. Dezember 2015 um 21:55:55 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. Dezember 2015 um 19:32:18 Uhr:


Mit welcher Berechtigung sollte ein zweites Gutachten von der Versicherung bezahlt werden, nachdem du dem ersten Gutachter zugestimmt hast
Z.B., weil das erste Gutachten fehlerhaft ist?

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5104.php

@Evils ein paar Fragen noch:

War der Gutachter in Person schon bei dir, um das Auto zu besichtigen?
...

Vielleicht liest du erst mal den Thread von Anfang an, bevor du Ratschläge erteilst.

Ich schlage stattdessen vor, dass du überhaupt keine Ratschläge zu solchen Themen erteilst. Was ich bisher von dir in diesem Unterforum gelesen habe, ist schlicht und ergreifend unqualifiziert.

Unqualifiziert sind einzig und allein deine Äußerungen.

Du fragst, ob der Gutachter schon da war, obwohl der TE eingangs geschrieben hat, dass das bereits der Fall war.
Sodann willst du ein Gutachten anzweifeln, das nicht einmal vorliegt und führst einen untauglichen Link an.

Mannomann, du bist vielleicht ein Experte.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. Dezember 2015 um 22:21:19 Uhr:


Mannomann, du bist vielleicht ein Experte.

Im Vergleich zu dir allemal. ....

Aber wegen der Geschichte mit dem Niveau und der Erfahrung werde ich mich nicht mehr mit dir darüber streiten.

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