ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wirtschaftlichen Totalschaden - darf ich das Auto noch fahren?

Wirtschaftlichen Totalschaden - darf ich das Auto noch fahren?

Themenstarteram 19. Dezember 2018 um 6:31

Hallo.

Vor drei Wochen hat mir eine Frau das Vorfahrt nicht gegeben und hat mein Auto rechts hinten aufgeprallt. Hintere rechte Tür, Rahmen des Autos wie das Rad sind kaputt, aber nach Radwechsel fährt das Auto noch "einwandfrei". Nach dem Unfall hatte ich noch ca 900km auch auf Autobahn (in 130km/h) gemacht, ohne irgendwas zu merken.

Jetzt laut das Werkstatt und der Gutachter geht um eine Wirtschaftliche Totalschaden, da die hintere Achse auch beschädigt ist. Das kann ich aber nicht glauben, weil wie gesagt, habe ich auf den Fahrzeug weil fahren nicht bemerkt und auch weil die Fraus VW Polo nur Kunststoff-Schaden hat. Es war kein 50+50 Aufprall, sondern seitlich weil sie hat aus 0 vielleicht nach 30km/h gekommt.

Also hier kommt die Frage: ich habe den Werkstat gefragt, ob kann ich jetzt trotzdem das Auto fahren aber sie hat mir gesagt das ist natürlich nicht möglich weil es sich um ein Totalschaden handelt und laut der Gutachter darf das Fahrzeug nicht gefahren sein. Aber ist es wirklich so? Kann auch das Werkstatt meine TÜV-Plakette entfernen, so das ich kann das Auto nicht mehr fahren? Oder was wenn sie hat mein Auto noch mehr beschädigt, so dass es sich um eine Wirtschaftliche Totalschaden handelt und sie wollen mir seine Gebrauchtwagen verkaufen (sie hat mir schon was angebieten)?

Ich gehe morgen dort und wollte diese Fragen beantwortet haben, so dass kann ich besser aushandeln.

Jetzt habe ich leider nich genug geld ein Neuwagen zu kaufen und Gebrauchtwagen will uch nicht mehr. Also die einige Möglichkeit die sich gibt ist mein Auto billig reparieren zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Beste Antwort im Thema

und wenn ein Gutachter am Fahrzeug einen Achs-Schaden feststellt, dann ist es völlig unerheblich, was du glaubst.

Der glaubt es nämlich nicht nur, der hat es ja in der Tat festgestellt, dass es so ist. Mit dem Glauben ist es so eine Sache - auch wenn Du über längere Strecke einmal Glück gehabt hast, muss das nicht heißen, dass sich deine Hinterachse nicht jeden Moment während der Fahrt verabschiedet und Du somit den Ritt auf der Kanonenkugel startest - ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein schönes Erlebnis ist.

Wenn aber das Geld von der Versicherung reicht, dass Auto wieder fahrbereit zu machen, kannst du es natürlich reparieren. Totalschaden ist es ja meistens nur, weil die Menge an Neuteilen je nach Fahrzeugalter schnell den FZG-Wert übersteigt - aber du musst ja keine Neuteile nehmen..

92 weitere Antworten
Ähnliche Themen
92 Antworten

Die Werkstatt darf an Deinem Fahrzeug ohne Dein Einverständnis KEINE Veränderungen vornehmen. Ist das Fahrzeug für den Verkehr nicht tauglich, weil für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr, dann darf die Werkstatt die Rennleitung informieren und diese kümmert sich um den Teilnehmer.

Das ist vergleichbar, als würde man jemand mit hohen Alkoholspiegel bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeug antreffen. Dieser offensichtlich betrunkene Fahrer stellt eine Gefahr für die anderen Bürger dar.

und wenn ein Gutachter am Fahrzeug einen Achs-Schaden feststellt, dann ist es völlig unerheblich, was du glaubst.

Der glaubt es nämlich nicht nur, der hat es ja in der Tat festgestellt, dass es so ist. Mit dem Glauben ist es so eine Sache - auch wenn Du über längere Strecke einmal Glück gehabt hast, muss das nicht heißen, dass sich deine Hinterachse nicht jeden Moment während der Fahrt verabschiedet und Du somit den Ritt auf der Kanonenkugel startest - ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein schönes Erlebnis ist.

Wenn aber das Geld von der Versicherung reicht, dass Auto wieder fahrbereit zu machen, kannst du es natürlich reparieren. Totalschaden ist es ja meistens nur, weil die Menge an Neuteilen je nach Fahrzeugalter schnell den FZG-Wert übersteigt - aber du musst ja keine Neuteile nehmen..

Sprich mit dem Gutachter warum er "nicht Fahrtüchtig" geschrieben hat.

Evtl ist es nur das Prüfen der Achsgeometrie. Dann bringt das Vermessen hier schon etwas. Hat der Gutachter Bedenken zu der mechanischen Festigkeit wird es natürlich schwieriger.

 

Grüße

Steini

 

Der wirtschaftliche Totalschaden ist mAn. völlig irrelevant!

Entscheidend ist die Verkehrstauglichkeit. Da du ja schon einige km mit dem Schaden zurückgelegt hast, könnte der Schaden tatsächlich, der die Verkehrstauglichkeit betrifft, auch gering bis gar nicht vorhanden sein. Die Beurteilung aus der Ferne wird sich aber kaum jemand zutrauen. Ich persönlich würde den Karren aus der Werkstatt holen und bei einer KFZ Prüfstelle vorstellig werden. Das wird sicher auch die Rennleitung dulden. Eventuell mit gebrauchter Achse auffrischen.

Ich hatte mal einen Unfall, bei dem, neben dem Blech, der Hauptscheinwerfer zerstört wurde. Die Lampe funktionierte aber noch. Damit wurde das Fahrzeug dann auch als "nicht verkehrssicher" eingestuft.

Somit kann eine Kleinigkeit schon für eine untüchtigkeit sorgen. Kleinigkeit in dem Sinne, weil es im Sommer geschah, wo es eh fast immer hell ist. Ja, nen Fußgänger sollte man mit dem aufgerissendem Plastik natürlich nicht anfahren, aber das sollte man auch mit heilem Scheinwerfer nicht.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:23:31 Uhr:

Ich hatte mal einen Unfall, bei dem, neben dem Blech, der Hauptscheinwerfer zerstört wurde. Die Lampe funktionierte aber noch. Damit wurde das Fahrzeug dann auch als "nicht verkehrssicher" eingestuft.

Das halte ich auch für völlig korrekt.

 

Zitat:

Somit kann eine Kleinigkeit schon für eine untüchtigkeit sorgen. Kleinigkeit in dem Sinne, weil es im Sommer geschah, wo es eh fast immer hell ist. Ja, nen Fußgänger sollte man mit dem aufgerissendem Plastik natürlich nicht anfahren, aber das sollte man auch mit heilem Scheinwerfer nicht.

Das ist keine Kleinigkeit im Sinne der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer!

Ihr seid ja teilweise mutig, dem TE zu vermitteln es wäre doch nix dran, wenn's bis jetzt gehalten hat.

 

Anscheinend hats den Wagen seitlich aufs Hinterrad getroffen. Immerhin so stark, dass das "Rad" (Reifen oder Felge?) Beschädigt wurde.

Seitlich steckt ne Hinterachse nichts weg und hat auch kein Spiel - die gesamte Energie geht durch alle Bolzen. Es ist also schon durchaus möglich, dass die Achse jetzt versetzt läuft oder Material angebrochen ist.

 

Ist jetzt natürlich auch noch die Frage, was es für ein Fahrzeug ist, bzw was für ein Hinterachse da verbaut ist. Ich würde das auf jedenfall genauer prüfen lassen. Wenn jetzt etwas passiert, ist der TE dran!

Themenstarteram 19. Dezember 2018 um 9:26

OK, wie gesagt, gehe ich morgen in der Werkstatt und da finde ich wirklich, was ist los. Bis jetzt habe ich die Information nur aus ein Telefongespräch: hintere Achse ist beschädigt, Gutachter hat gesagt dass das Auto darf nicht gefahrt sein und dass sie haben sehr gute Angebot für mich. Jetzt stinkt das ganz viel für mich... Die Werkstatt könnte die Achse kaputt gemacht so dass es sich um Totalschaden handelt. Aber hoffentlich nicht. Morgen sehe ich der Report und wisse mehr, dann melde ich mich noch zurück.

Wisst jemand vielleicht wie geht es mit der Nutzungsausfallentschädigungförderung?

Wie wäre es mit ein paar Fotos vom Schaden?

Die Frage ein Auto mit Totalschaden noch zu fahren stellt sich nicht.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht dem nix im Weg (solange es verkehrssicher ist natürlicht, was vermutlich nicht mehr gegeben ist wenn die Achse was hat).

Bei manchen Autos ist ja ein leerer Tank schon ein wirtschaftlicher Totalschaden. :D

Gruß Metalhead

Themenstarteram 19. Dezember 2018 um 9:39

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:26:52 Uhr:

Wie wäre es mit ein paar Fotos vom Schaden?

Also hier ein paar Fotos:

Damit wäre ich nach dem Radwechsel auch nach Hause gefahren. Allerdings keine 130 km/h sondern ganz rechts hinterm LKW und fertig.

Um Gottes Willen, um eine Stahlfelge so dermaßen zu zerlegen, braucht's schon richtig Gewalt. Lass den Hobel bloß stehen!

 

Vielleicht täuscht es optisch, es wirkt aber so als hätte das Hinterrad auf einmal Vorspur. Ich denke auf der Hinterachse wurde hier die meiste Energie abgebaut.

Da ist im Minimum ein neues Radlager fällig und beim Vermessen wird man sehen, ob der rechte Anlenkpunkt der Hinterachse was weg hat. Den Kunstoffkram musst Du natürlich ersetzen. Mit etwas Glück kann man den für einen schmalen Taler nochmal verkehrssicher machen. Aber ohne Vermessung und Radlagerwechsel würde ich nicht damit weiterfahren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wirtschaftlichen Totalschaden - darf ich das Auto noch fahren?