ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungseinstufung nach Unfall

Versicherungseinstufung nach Unfall

VW Golf
Themenstarteram 9. Januar 2019 um 13:54

Hallo zusammen, nun hats mich auch erwischt??

Bin mit meinem Gti in die Leitplanke gerutscht. Laut Gutachten ca. 5500€

Der Golf ist Vollkasko versichert.

Meine Frage jetzt, mit welcher einstufung kann man etwa rechnen?

Bin mom. Bei Sf 11, Füherschein seit 2005 bis jetzt Unfallfrei.. Also sozusagen mein erster??

Hat vll. Von euch was ähnliches und kann mir in etwa was dazu sagen?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Ich will ja nicht meckern, aber der thread ist völlig überflüsssig. Die Rückstufung kann der TE seinen Versicherungsunterlagen entnehmen und alles andere regelt die Versicherung, zumal das Ganze hier fehl am Platz ist, gehört wenn schon ind das Versicherungsforum.:o

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten

Das kannst Du der Rückstufungstabelle deiner Versicherung entnehmen. Das ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Die Tabelle findest du in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich schätze, du wirst etwa in SF3 landen.

Die Schadenshöhe spielt übrigens für die Rückstufung keine Rolle. Du kannst die Rückstufung aus deinen Unterlagen raussuchen, ansonsten mit den beiden Begriffen "Versicherungsname" und "Rückstufungstabelle" googlen.

Beim Haftpflichtschaden kannst du dir überlegen, ob er überhaupt reguliert werden soll. Hat es die Leitplanke denn einigermaßen überstanden?

Themenstarteram 9. Januar 2019 um 14:31

Zitat:

@Florian333 schrieb am 9. Januar 2019 um 15:13:49 Uhr:

Die Schadenshöhe spielt übrigens für die Rückstufung keine Rolle. Du kannst die Rückstufung aus deinen Unterlagen raussuchen, ansonsten mit den beiden Begriffen "Versicherungsname" und "Rückstufungstabelle" googlen.

Beim Haftpflichtschaden kannst du dir überlegen, ob er überhaupt reguliert werden soll. Hat es die Leitplanke denn einigermaßen überstanden?

Die Leitplanke ist unbeschädigt.. Umso mehr wunderts mich dass der Schaden am Auto so hoch ist/soviel gebrochen ist.. Dann muss ich wohl die Unterlagen mal durchwühlen??

Gruss

Warte da erstmal ab ob nicht etwas von der Stadt /Land kommt bezüglich der Leitplanke. Auch Kratzer oder Schleifspuren gelten als Beschädigung und werden dann in der Regel ausgetauscht.

Und in Zukunft, immer Rabatt-Schutz mit buchen. Sind vielleicht 20-30€/Quartal, aber helfen sehr viel in solche Fälle.

Gruß

Zitat:

@sizzzle schrieb am 9. Januar 2019 um 15:55:12 Uhr:

Und in Zukunft, immer Rabatt-Schutz mit buchen. Sind vielleicht 20-30€/Quartal, aber helfen sehr viel in solche Fälle.

Gruß

Aber dran denken, dass beim Versicherungswechsel zählt, wohin man runtergestuft worden wäre. Da hilft nämlich der Rabattschutz nicht... außer die neue Versicherung geht auf Kulanz mit. Aber über Rabattschutz gibt es ja bereits unzählige Diskussionen. :)

am 9. Januar 2019 um 15:30

Laut Tabelle wirst du in SF 5 runtergestuft. in der Kasko auf SF 6.

Nach Abschluss des Versicherungsfalles bei der Versicherung bekommst Du Post von Dieser. Dort steht genau Drin, was der Schadensfall in welcher Versicherung gekostet hat. Es wird Dir auch mitgeteilt, ob es nicht Sinnvoll ist den Schaden selbst zu Bezahlen, da die Rückstufung und die Mehrkosten dadurch eventuell Teurer werden könnten.

Bei 5000,00 Euro Schsden lohnt es sich nicht an den Rückkauf zudenken.

Du spartst durch die Hochstufung mehr als 5000,00 euro bezogen auf die Zeit.

Zitat:

@sgpa schrieb am 9. Januar 2019 um 16:55:48 Uhr:

Bei 5000,00 Euro Schsden lohnt es sich nicht an den Rückkauf zudenken.

Du spartst durch die Hochstufung mehr als 5000,00 euro bezogen auf die Zeit.

In der Vollkasko bestimmt.

Aber bei der Leitplanke könnte es knapp werden.

Vollkasko und Haftpflicht sind ja getrennt.

am 9. Januar 2019 um 16:37

Ich würde den Schaden nicht zurückkaufen. In der Haftpflicht warte mal ab, was die Planke kostet. Wahrscheinlich bist du mit deinem Liebling gegen eine Strebe gedonnert, die auch für einen Motorradfahrer fatale Folgen hätte. Daher der hohe

Schaden vermute ich mal. wenn du die beschädigt hast, lass das die Versicherung regeln. Aber wenn du in diesem Jahr noch einen baust, landest du in beiden Versicherungen bei SF 1. Wollen wir ja nicht hoffen. Einmal ist keinmal.

Bisher hat er doch nur die Schadensumme am Golf. Von der Planke ist noch nichts bekannt. Und die Versicherung muss Ihn Mitteilen, was für Ihn Besser ist.

Ich will ja nicht meckern, aber der thread ist völlig überflüsssig. Die Rückstufung kann der TE seinen Versicherungsunterlagen entnehmen und alles andere regelt die Versicherung, zumal das Ganze hier fehl am Platz ist, gehört wenn schon ind das Versicherungsforum.:o

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 9. Januar 2019 um 18:16:34 Uhr:

Ich will ja nicht meckern, ......., zumal das Ganze hier fehl am Platz ist, gehört wenn schon ind das Versicherungsforum.:o

Und, wo befinden wir uns hier? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungseinstufung nach Unfall