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Unfall mit unklarer Schuldfrage, welche Fehler vermeiden

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 17:22

Hallo,

ich war nachts auf der sehr leeren Autobahn auf der linken Spur am Überholen, als der zu Überholende plötzlich den Blinker setzte und nach links zog, weil in einiger Entfernung vor ihm noch ein weiteres Fahrzeug war.

Trotz Vollbremsung kam es zum Aufprall (meine vordere rechte Seite in seine hintere linke Seite)

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, wir konnten beide weiterfahren.

Problem #1: Laut Meinung des Unfallgegners hätte ich eher, stärker oder wie auch immer besser bremsen müssen, um den Unfall zu vermeiden, ich hätte angeblich genügend Zeit gehabt.

Problem#2: Da ich schneller als 130km/h war - wie schnell genau weiß ich nicht, da dort kein Tempolimit war - vermute ich, dass ich alleine deswegen eine Teilschuld bekomme.

Ich war heute in der Werkstatt wegen Kostenvoranschlag und da meinte der Meister, das sind gut 5-6000€ Schaden (komplette Front, Parksensoren, Motorhaube, Scheinwerfer - alles was Halterungen und Nasen hat, ist zerbröselt, auch wenn der Teilehaufen größtenteils zusammengehalten hat). Ohne Gutachter läuft es da nicht und wenn ich mir nicht 100% sicher bin, dass der Schaden komplett übernommen wird, wollte er selbst auch ungern mit einem eigenen Gutachter+Anwalt loslegen, weil es sonst für mich unnötig teuer wird, je nach Eigenanteil.

Am gegnerischen Fahrzeug sind nur Kratzer an der Stoßstange sichtbar gewesen.

Frage #1: Welche Fehler sollte ich möglichst vermeiden?

Frage #2: Ich habe ein Formular von der Versicherung erhalten, wo sie ziemlich viel wissen wollen. u.a.:

-Beruf

-meine eigene Versicherung incl. Selbstbeteiligung, Versicherungsscheinnummer.

-} muss ich diese Angaben machen?

Frage #3: Ich konnte da nachts auf der Autobahn nicht alle Trümmer einsammeln und auf der Weiterfahrt ist auch noch ein weiteres Stück weggebrochen und von meinen Rädern zerkleinert worden, was auf dem Polizeifotos noch zu sehen ist - kann das Probleme geben?

Frage #4: Worauf sollte ich achten, wenn der Gutachter der gegnerischen Versichtung das Auto besichtigt? Das klang am Telefon so wie mal kurz zwischen 2 anderen Terminen, also vermutlich auf der Straße und ohne Demontage.

Ich selbst habe eine Vollkasko, würde die aber nur im Notfall heranziehen wollen.

Meine Priorität hat die Reparatur, damit ich das Auto bald wieder nutzen kann und ich bin könnte das Geld für die Reparatur ggf. auch vorschießen, würde also nicht durch evtl. langwierige Hinhaltetaktiken in die Pleite getrieben werden.

Ich bin für jede Info dankbar, bisher hatte ich zum Glück noch nie so einen Unfall.

Beste Antwort im Thema

Nur mal so, für die Anti Anwalt Fraktion hier:

in solchen Fällen gibt es auch das sogenannte Quotenvorrecht.

Somit kostet das ganze den Geschädigten im Nachgang keinen Cent.

Nicht einen :)

Aber die Besserwisser- Hobby Berater Experten hier

(ich nenne mal keine Usernahmen, sind auch noch nicht aufgetaucht)

haben sicher besserer Ratschläge zur Hand.........

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Themenstarteram 17. Mai 2018 um 19:05

Zitat:

@PayDay schrieb am 17. Mai 2018 um 20:26:06 Uhr:

allerdings gilt es da dann noch zu beweisen, das du schneller warst als 130kmh.

Das ist bereits gegessen, da mich der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat, bereits so unter Druck gesetzt hatte, dass ich ich eine entsprechende Schätzung zugegeben habe.

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 19:10

Wie finde ich am besten einen kompetenten Anwalt, wenn ich mich nicht auf Google-Bewertungen etc. verlassen will?

Manche geben ja immerhin gleich den Stundensatz von mal eben 200€ an. Das klingt für mich ziemlich abschreckend.

Rechtsanwaltskammer - sitzt üblicherweise in der Stadt, wo auch des zuständige Oberlandesgericht ist. Und dort nach örtlichem Fachanwalt für Verkehrsrecht fragen.

Zitat:

@magiceye04 schrieb am 17. Mai 2018 um 21:05:23 Uhr:

Zitat:

@PayDay schrieb am 17. Mai 2018 um 20:26:06 Uhr:

allerdings gilt es da dann noch zu beweisen, das du schneller warst als 130kmh.

Das ist bereits gegessen, da mich der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat, bereits so unter Druck gesetzt hatte, dass ich ich eine entsprechende Schätzung zugegeben habe.

Wäre noch eine Antwort zur Frage Nr. 1 gewesen :p. Sich nicht unter Druck setzten lassen, keine Angaben zur Sache machen.

Wenn du die 130 nur geringfügig überschritten hast, ist das kein großes Problem. Gibt bereits ein Urteil diesbezüglich (aus der Erinnerung heraus, war das ein OLG).

Und bei Inanspruchnahme Kasko und Gegner und Quotenvorrecht auch nicht.

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 19:38

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Mai 2018 um 21:13:26 Uhr:

Rechtsanwaltskammer - sitzt üblicherweise in der Stadt, wo auch des zuständige Oberlandesgericht ist. Und dort nach örtlichem Fachanwalt für Verkehrsrecht fragen.

Mir ging es mehr darum, aus den 99 vorhandenen Anwälten einen rauszufischen, der nicht mich arm macht, sondern die Versicherung. Ne Liste finden, ist ja kein Problem.

Die Vergütung wird das das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Das ist für alle Anwälte verbindlich. Eine Honorarvereinbarung für diese Standardsachen kenn ich nicht.

Frag bei der Terminsvereinbarung bzw. dem ersten Gespräche sofort, ob er seine Gebühren nach dem Wert der Zahlung der gegnerischen Versicherung berechnet.

In Freiburg i. Breisgau oder in Sassnitz auf Rügen?

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 19:51

Nein, in einer größeren Stadt.

Ich hatte die Suche bei der Anwaltskammer schon auf 10km eingegrenzt, mit 3km sind es nicht mehr ganz so Viele.

Bei "meinem" gibts gar kein Eintrag in der google-Map, dessen Anzeige habe ich mal in der BMA, jetzt Kradblatt gelesen.

Ich bin kein Freund vom sofortigen Gang zum Anwalt. In diesem Fall aber nichts wie hin.

Die 130 sehe ich als problematisch an. Wenn der Gegner z.B. angibt, selbst 140 gefahren zu sein, wird es eindeutig. Also schnell erfolgreich suchen.

Zitat:

@magiceye04 schrieb am 17. Mai 2018 um 21:05:23 Uhr:

Zitat:

@PayDay schrieb am 17. Mai 2018 um 20:26:06 Uhr:

allerdings gilt es da dann noch zu beweisen, das du schneller warst als 130kmh.

Das ist bereits gegessen, da mich der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat, bereits so unter Druck gesetzt hatte, dass ich ich eine entsprechende Schätzung zugegeben habe.

Und wie schnell hast du zugegeben gewesen zu sein?

Gruß Metalhead

https://www.wbs-law.de/.../

Themenstarteram 18. Mai 2018 um 21:44

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Mai 2018 um 10:31:13 Uhr:

https://www.wbs-law.de/.../

So etwa in dem Bereich dürfte ich auch gewesen sein.

Nachdem ich mir diverse Anwaltsbewertungen rausgesucht habe, hatte ich dann heute ein Gespräch.

Es kam allerdings als Ergebnis raus, dass ich eigentlich keine große Mitschuld bekommen sollte, den Gutachter ruhig ans Auto lassen darf und bei einer Reparatur sowieso alles bezahlt werden muss, egal wie sich das Gutachten zur Schadenshöhe darstellt. Ich soll also erstmal abwarten und im Falle einer hohen Eigenverschuldungsquote wiederkommen.

Keine Ahnung, was ich davon halten soll, aber mir geht es in erster Linie sowieso um eine schnelle Reparatur, auf einen vorherigen Rechtsstreit längerer Art hätte ich eh keine Lust. Ein Kollege von mir ist über ein Jahr mit seinem demolierten Auto herumgefahren, weil sich der Streit so lange hingezogen hat. Das will ich vermeiden, notfalls über meine Vollkasko.

@magiceye04

wegen dieser ganzen Querelen habe ich eine Versicherung mit Rabattschutz abgeschlossen.

Einen Ignoranten würde ich bei einer solchen Vorlage, wie es @PeterBH zeigt, an die Wand drücken. Das hat hier in D einfach Erziehungscharakter.

Die Urteilsbegründung finge ich aber nicht vorurteilsfrei, einerseits ist vom SEAT die Rede, andererseits vom rumänischen Kfz. Ich vermag es nicht einzuschätzen ob dieses Urteil berufungsfähig ist.

Der Seat war der auf der Überholspur, dessen Halter seinen Schaden vollständig ersetzt bekam.

Das rumänische Kfz. war ein Dacia.

Und Urteil des Oberlandesgerichts sind in solchen Sachen nie berufungsfähig (höchstens revisionsfähig), da das OLG hier bereits die Berufungsinstanz ist. Verfahren fing vor dem Landgericht in Essen an.

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