Unfall mit unklarer Schuldfrage, welche Fehler vermeiden

Hallo,

ich war nachts auf der sehr leeren Autobahn auf der linken Spur am Überholen, als der zu Überholende plötzlich den Blinker setzte und nach links zog, weil in einiger Entfernung vor ihm noch ein weiteres Fahrzeug war.
Trotz Vollbremsung kam es zum Aufprall (meine vordere rechte Seite in seine hintere linke Seite)
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, wir konnten beide weiterfahren.

Problem #1: Laut Meinung des Unfallgegners hätte ich eher, stärker oder wie auch immer besser bremsen müssen, um den Unfall zu vermeiden, ich hätte angeblich genügend Zeit gehabt.
Problem#2: Da ich schneller als 130km/h war - wie schnell genau weiß ich nicht, da dort kein Tempolimit war - vermute ich, dass ich alleine deswegen eine Teilschuld bekomme.

Ich war heute in der Werkstatt wegen Kostenvoranschlag und da meinte der Meister, das sind gut 5-6000€ Schaden (komplette Front, Parksensoren, Motorhaube, Scheinwerfer - alles was Halterungen und Nasen hat, ist zerbröselt, auch wenn der Teilehaufen größtenteils zusammengehalten hat). Ohne Gutachter läuft es da nicht und wenn ich mir nicht 100% sicher bin, dass der Schaden komplett übernommen wird, wollte er selbst auch ungern mit einem eigenen Gutachter+Anwalt loslegen, weil es sonst für mich unnötig teuer wird, je nach Eigenanteil.

Am gegnerischen Fahrzeug sind nur Kratzer an der Stoßstange sichtbar gewesen.

Frage #1: Welche Fehler sollte ich möglichst vermeiden?

Frage #2: Ich habe ein Formular von der Versicherung erhalten, wo sie ziemlich viel wissen wollen. u.a.:
-Beruf
-meine eigene Versicherung incl. Selbstbeteiligung, Versicherungsscheinnummer.
-} muss ich diese Angaben machen?

Frage #3: Ich konnte da nachts auf der Autobahn nicht alle Trümmer einsammeln und auf der Weiterfahrt ist auch noch ein weiteres Stück weggebrochen und von meinen Rädern zerkleinert worden, was auf dem Polizeifotos noch zu sehen ist - kann das Probleme geben?

Frage #4: Worauf sollte ich achten, wenn der Gutachter der gegnerischen Versichtung das Auto besichtigt? Das klang am Telefon so wie mal kurz zwischen 2 anderen Terminen, also vermutlich auf der Straße und ohne Demontage.

Ich selbst habe eine Vollkasko, würde die aber nur im Notfall heranziehen wollen.
Meine Priorität hat die Reparatur, damit ich das Auto bald wieder nutzen kann und ich bin könnte das Geld für die Reparatur ggf. auch vorschießen, würde also nicht durch evtl. langwierige Hinhaltetaktiken in die Pleite getrieben werden.

Ich bin für jede Info dankbar, bisher hatte ich zum Glück noch nie so einen Unfall.

Beste Antwort im Thema

Nur mal so, für die Anti Anwalt Fraktion hier:

in solchen Fällen gibt es auch das sogenannte Quotenvorrecht.

Somit kostet das ganze den Geschädigten im Nachgang keinen Cent.

Nicht einen 🙂

Aber die Besserwisser- Hobby Berater Experten hier
(ich nenne mal keine Usernahmen, sind auch noch nicht aufgetaucht)
haben sicher besserer Ratschläge zur Hand.........

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Wann und wie beantragt man eigentlich eine Nutzungsausfallentschädigung?
Ich habe bisher noch keinen Termin bei der Werkstatt und weiß daher auch nicht, wie lange es dauern wird.
Einen Mietwagen möchte ich nicht und würde stattdessen lieber mit der Bahn heim fahren (Wochenendpendler) und für die Fahrt zur Arbeit nehme ich aktuell das Fahrrad.
Auf dem Schadensberichtsformular war nichts dergleichen vorhanden. Kommt sowas später oder schickt man da einfach einen formlosen Brief?

Da z.B. gibt es eine Vorlage, falls die Kostenpauschale nicht gezahlt wird kann diese ja gleich mit gefordert werden:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

https://www.bussgeldkatalog.org/kostenpauschale-unfall/

Der Gutachter hat den Schaden nun geschätzt und liegt noch deutlich über der Werkstatt.
Irgendwie ist die gesamte Front schräg nach hinten gewandert, was sich bis zur Tür und A-Säule fortgesetzt hat.
Restwert+Reparaturkosten liegen damit dann auch deutlich über dem Wiederbeschaffungswert.
Somit stehe ich jetzt erst einmal vor der Frage trotzdem reparieren lassen oder einfach Lebewohl zu dem Auto sagen.
Ich tendiere im Moment zu Letzterem, einfach weil vielleicht doch noch irgendwas bei der Reparatur übersehen wird und dann Folgeschäden drohen. Aber noch hat sich die Versicherung nicht gemeldet.

Zitat:

@magiceye04 schrieb am 24. Mai 2018 um 17:42:11 Uhr:


Restwert+Reparaturkosten liegen damit dann auch deutlich über dem Wiederbeschaffungswert.
Somit stehe ich jetzt erst einmal vor der Frage trotzdem reparieren lassen oder einfach Lebewohl zu dem Auto sagen.

Sofern deutlich heißt ">30% über Wiederbeschaffungswert" stellt sich die Frage nicht mehr.

Selbst wenn nicht, warum sollte man sich ein (schlecht) repariertes Unfallfahrzeug an die Backe binden wenn man einfach was neues kaufen kann?

Gruß Metalhead

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Nicht ganz, nur 28%.
Und das ja auch nur incl. dem Restwert.

Ich habe noch eine Frage zur Nutzungsausfallentschädigung.
Ich bin Wochenendpendler, also brauche ich das Fahrzeug vor allem für die Wochenendheimfahrten.
Wochentags kann ich notfalls auch S-Bahn oder Fahrrad nehmen.
Kann ich trotzdem für Werktage UND Wochenenden die Entschädigung verlangen?
Dazu kommt, dass ich ein Ersatzfahrzeug nicht von heute auf morgen kaufen will, es wird also sicherlich noch weitere Wochenenden geben. Die 35€ pro Tag würden nur für die Wochenenden ca. die Hälfte der Bahn-Kosten ausmachen - damit kann ich leben. Einen Mietwagen möchte ich nicht, darum die Bahnfahrkarten. Oder kann das auch ein Problem sein?

Laut Ford-Werkstatt wäre die Kalkulation vom Gutachter noch zu niedrig, da kämen noch ca. 2000€ dazu.
Eine Reparatur wird so immer unwahrscheinlicher für mich.

Wenn ich mich recht erinnere, kannst du z.B. eine Tagespauschale als Entschädigung geltend machen.
Allerdings weiß ich jetzt nicht, für welchen Zeitraum maximal.

Dieser fängt aber im Prinzip ab dem Tag des Unfalls an... ich glaube, maximal eine oder zwei Wochen wären das??

Ich denke mal, für die Tage, wo ich auch kein Ersatzfahrzeug genutzt habe, wird es wohl auch nix geben.
Ich brauche das Auto eigentlich nur am Wochenende.
Mal schauen, ob meine beiden Bahn-Fahrkarten akzeptiert werden.

ANDERES PROBLEM:
Die Versicherung will vom Wiederbeschaffungswert 2,5% Mehrwertsteuer abziehen.
(Und dann natürlich auch noch den Restwert.)
Ich würde es einsehen, wenn ich das Auto selbst reparieren würde in der heimischen Garage.
Aber beim Neukauf sollte doch normalerweise nicht irgendwas abgezogen werden.
Vermutlich kann ich diesen Betrag dann nachfordern, wenn ich ein neues, teureres Auto gekauft habe?

Oder muss ich gar noch beim Verkauf des Rest-Autos auf den Verkaufspreis eine Mehrwertsteuer zahlen?

WBW - RW und von dieser Differenz 2,5% USt-Abzug wäre erstmal i.O.. Bei Kaufpreis ab WBW - 2,5% wird das dann solange nachreguliert, bis WBW erreicht ist.

Es ist aber WBW-2,5% und dann erst -RW.
Dadurch ist der Steueranteil doppelt so hoch.
So lange der dann aber nach dem Neukauf und Vorlegen der Rechnung erstattet wird, ist es mir egal.
Oder was bedeutet "nachreguliert" konkret?

Wenn Du den neuen Gebrauchten hast, verlangst Du das dann eben nach.

Kurze Rückmeldung:
Die Versicherung hat die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert minus Restwert, Nutzungsausfall für 1 Monat und die MwSt. gezahlt.
Also auch ohne Anwalt gehts anscheinend.

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