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Unfall mit Radfahrer

Themenstarteram 23. Oktober 2020 um 22:32

Hallo,

ein Radfahrer (Kind) hat mir die Vorfahrt genommen und ist seitlich gegen den Wagen geknallt. Zum Glück alles bei niedriger Geschwindigkeit, es ist ihm nichts passiert.

Der Wagen hat paar Kratzer und Dellen.

Wahrscheinlich wird seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Kann man in diesem Fall auch einen Schadensgutachter und Anwalt beauftragen? Sprich, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung vepflichtet bei voller Schuld des Radfahrers die Kosten für den Anwalt und Gutachter zu tragen?

Oder wird das womöglich ein Eigentor weil nicht eine Autoversicherung si derm eine Haftpflichtversicherung dahintersteckt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:34:36 Uhr:

Die Betriebsgefahr spielt auch eine Rolle. So ganz einfach ist das nicht.

Da gehe ich auch von aus. Wie hier aber einige auf eine ( klassische ) Vorfahrtverletzung kommen, wenn jemand vom Gehweg auf die Strasse fährt, ist schon sehr abenteuerlich bzw. völlig an den Haaren herbei gezogen.

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Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 24. Oktober 2020 um 16:35:05 Uhr:

Wieso keine Vorfahrtsverletzung? Der Radfahrer kam klar von rechts. Gehweg hin oder her.

Aber ok. Soll der Richter festlegen.

Eben weil er vom Gehweg kommt.

Als ob jeder Radfahrer, der sich, hier noch widerrechtlich, auf dem Gehweg bewegt, einfach so auf die Strasse fahren kann, nur weil er von rechts kommt. Die Vorfahrtsregelung "Rechts vor links" gilt an nicht beschilderten Kreuzungen/Einmündungen und nicht beim Einfahren in den fließenden Verkehr vom Gehweg.

Wenn man das weiterspinnt, müßte jeder Vorfahrt haben, der von einem Parkstreifen in den fließenden Verkehr fährt. Kommt ja für den fließenden Verkehr von rechts:rolleyes:

Hoffe du bemerkst den Fehler jetzt selber.

Es gibt da diese Dunkelnorm der Illuminaten. Das ist der § 2 Abs. 5 Sätze 5-7 StVO. Den möchte man in Berlin gerne in den suizidal radelnden Teil der Menschheit "einmeisseln". Verstöße dagegen sieht man hier ständig. Und man wird als Autofahrer angepöbelt, wenn man grad noch den Anker vor dem Fußgängerüberweg so werfen konnte, dass man die keifende Person auf dem Damenrad und die vorausschießenden Bambis nicht umgepflügt hat. Nunja ... Darwin eben.

Trotzdestonichts kann man zivilrechtlich in der Mithaftung sein und das ist sehr kniffelig.

Der Unfall wäre wohl nicht passiert, wenn der Radler auf der Fahrbahn von rechts gekommen wäre? Was, wenn der Radler 8 Jahre alt ist und auf dem Gehweg fahren darf? Fragen über Fragen... ;)

 

Ich würde mich bei einer etwaigen Quotelung an den Verwarn- bzw Bußgeldern für die Verstöße jedes Unfallbeteiligten orientieren...

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 18:50

Es war kein zebrastreifen oder fussgängerüberweg mit ampel. Einfach nur strasse. Da darf kein radler von rechts reinfahren ohne zu schauen.

@ TE

Der @berlin-paul hat es recht schön dargestellt und @AS60 hat das schön untermauert.

Ich wiederhole meinen Tipp: Deckungszusage der RSV + Anwalt. :)

Die gegnerische Versicherung wird alles tun um die Quote zu ihrem Vorteil zu optimieren :)

Zitat:

@born_hard schrieb am 24. Oktober 2020 um 20:50:01 Uhr:

Es war kein zebrastreifen oder fussgängerüberweg mit ampel. Einfach nur strasse. Da darf kein radler von rechts reinfahren ohne zu schauen.

Schon klar. Dort gilt § 2 Abs.5 StVO übrigens genauso.

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 19:32

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2020 um 21:12:13 Uhr:

Zitat:

@born_hard schrieb am 24. Oktober 2020 um 20:50:01 Uhr:

Es war kein zebrastreifen oder fussgängerüberweg mit ampel. Einfach nur strasse. Da darf kein radler von rechts reinfahren ohne zu schauen.

Schon klar. Dort gilt § 2 Abs.5 StVO übrigens genauso.

Und da steht:

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Der junge war 12 jahre, er durfte gar nicht auf dem gehweg unterwegs sein, zudem hätte er absteigen müssen vor Überquerung. Und meine Geschwindigkeit war an Fußgängerverkehr angepasst. Aber nicht an Fahrradverkehr, denn da hätte ich mit 2km/h fahren müssen

Ich schrobte auch nix entgegenstehendes. ;)

Für einen OWi-Schuldvorwurf in deiner Richtung ist die Basis sehr sehr dünn. Bei der Haftung nach Betriebsgefahr geht es auch nicht um derartiges Verschulden, sondern um verschuldensunabhängige Haftung weil man bereits durch die Teilnahme am Straßemverkehr eine Risikoerhöhung für andere ist. Wie gesagt, das ist kniffelig.

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 19:58

Auf jeden Fall waren wertvolle Tipps dabei, vielen Dank dafür, besonders an berlin-paul geht mein Dank.

Ich weiss was zu tun ist.

Dann viel Erfolg!

Gerne :)

Ich habe richtig verstanden, dass der gute Junge auf der falschen Bürgersteigseite (quasi entgegen der Fahrtrichtung) gefahren ist?

Dann hat man als Autofahrer kaum eine Chance, ihn zu bemerken und den Unfall zu vermeiden. :(

Nein.

Es wurde doch vom TE sehr gut erklärt von wo der Junge kam und er hinwollte usw.

Merkwürdig daß nun schon der 2.das ganz falsch versteht.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 25. Oktober 2020 um 05:07:03 Uhr:

Es wurde doch vom TE sehr gut erklärt von wo der Junge kam und er hinwollte usw.

Merkwürdig daß nun schon der 2.das ganz falsch versteht.

Das liegt daran, dass sich der TE alle Würmer einzeln aus der Nase ziehen lässt.

Eine von Ihm angefertigte Skizze wäre aufschlussreich.

Meiner Meinung nach gibt's nur noch zwei Möglichkeiten, siehe Skizze.

In beiden Fällen hat der TE doch viel bessere Chancen, als von mir bis jetzt vermutet.

Aber er sollte sich auf eine Teilschuld wegen der "Betriebsgefahr" einstellen.

Unfallskizze
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