ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall mit Radfahrer

Unfall mit Radfahrer

Themenstarteram 23. Oktober 2020 um 22:32

Hallo,

ein Radfahrer (Kind) hat mir die Vorfahrt genommen und ist seitlich gegen den Wagen geknallt. Zum Glück alles bei niedriger Geschwindigkeit, es ist ihm nichts passiert.

Der Wagen hat paar Kratzer und Dellen.

Wahrscheinlich wird seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Kann man in diesem Fall auch einen Schadensgutachter und Anwalt beauftragen? Sprich, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung vepflichtet bei voller Schuld des Radfahrers die Kosten für den Anwalt und Gutachter zu tragen?

Oder wird das womöglich ein Eigentor weil nicht eine Autoversicherung si derm eine Haftpflichtversicherung dahintersteckt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:34:36 Uhr:

Die Betriebsgefahr spielt auch eine Rolle. So ganz einfach ist das nicht.

Da gehe ich auch von aus. Wie hier aber einige auf eine ( klassische ) Vorfahrtverletzung kommen, wenn jemand vom Gehweg auf die Strasse fährt, ist schon sehr abenteuerlich bzw. völlig an den Haaren herbei gezogen.

57 weitere Antworten
Ähnliche Themen
57 Antworten

Wie alt ist das Kind beim Unfallereignis?

Deine Ansprüche sind identisch zum Kfz-Kfz-Unfall. Aber es gibt hier keinen Direktanspruch gegen eine Versicherung.

Anwalt und Gutachter sind empfehlenswert. Das Vorgehen hängt etwas vom Alter des Kindes ab.

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 6:22

Etwa 12 jahre alt. Ich bin rechtschutzversichert.

Wenn es keinen Direktanspruch gibt gegen die Versicherung, heisst es dass die Eltern des Kindes den Schaden ( Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall) , den Gutachter und Anwalt bezahlen müssen?

waren die Eltern oder eine andere berechtigte erwachsene Aufsichtsperson des Kindes anwesend oder war er alleine unterwegs?

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 6:56

Das Kind war alleine unterwegs. Er war auf einem Gehweg gefahren, das allein ist schon falsch oder? in seinem Alter muss er auf die Strasse. Und ist dann vom Gehweg ohne sich umzuschauen auf die Strasse gefahren und es kam zur Kollision.

war die Polizei an der Unfallstelle und hat die Sachlage aufgenommen? Gerade im Tatbestand mit "schwächeren" Verkehrsteilnehmern (hier Rad und Kind) droht schnell mal ne Teilschuld. In der Haftung sehe ich hier die Privathaftpflicht der Eltern, sofern vorhanden.

Zitat:

@born_hard schrieb am 24. Oktober 2020 um 08:56:09 Uhr:

Das Kind war alleine unterwegs. Er war auf einem Gehweg gefahren, das allein ist schon falsch oder? in seinem Alter muss er auf die Strasse. Und ist dann vom Gehweg ohne sich umzuschauen auf die Strasse gefahren und es kam zur Kollision.

Dann sehe ich die Schuldfrage etwas anders, als du:

Du, als Abbieger hast das Kind, dem du Vorrang hättest einräumen müssen, übersehen.

Damit liegt die Schuld erst mal komplett bei dir.

Ist das Kind (altersabhängig) verbotswiedrig auf dem Gehweg gefahren,

kann dem Kind eine kleine Teilschuld (max.20%) zugesprochen werden.

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 7:33

Polizei war da.

Es war keine Abbiegung/ Kreuzung, sondern es ist vor der Kreuzung passiert. Ich bin geradeaus in die Kreuzung und das Kind kam von rechts. Ich muss ihm keinen Vorrang einräumen. Zudem hat er den Wagen mittig erwischt, Türen sozusagen, nicht den Kotflügerl/ Vorderwagen. D.h ich war schon in die Kreuzung reingefahren.

hättest Du an besagter Kreuzung Vorfahrt gehabt? (jetzt nicht auf den Gehweg und das Kind bezogen, sondern in Bezug auf die kreuzende Straße)

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 8:00

Rechts vor links

War das Kind in deiner Fahrtrichtung, aber auf dem Gehweg, unterwegs oder benutzte es den Gehweg der von rechts kreuzenden Straße?

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 8:42

Letzteres

Dann ist eine Quotelung der Haftung zu erwarten. Auf der Fahrbahn der kreuzenden Straße hätte das Fahrrad Vorfahrt gehabt. Auf dem Fußweg nun eher nicht, aber auf den Verkehr von rechts hättest du achten müssen. Die Quote wird kniffelig.

Zitat:

@born_hard schrieb am 24. Oktober 2020 um 09:33:51 Uhr:

Polizei war da.

Es war keine Abbiegung/ Kreuzung, sondern es ist vor der Kreuzung passiert. Ich bin geradeaus in die Kreuzung und das Kind kam von rechts. Ich muss ihm keinen Vorrang einräumen. Zudem hat er den Wagen mittig erwischt, Türen sozusagen, nicht den Kotflügerl/ Vorderwagen. D.h ich war schon in die Kreuzung reingefahren.

Ich hab mal nach deiner Schilderung eine Skizze gemacht.

Der Junge ist deiner Meinung nach mit hoher Geschwindigkeit von Hinten-Rechts kommend,

in dich reingeknallt.

Anders hätte er dich ja nicht einholen können.

Selbst, wenn du vor der Kreuzung stehengeblienem bist, um Vorfahrt von Rechts zu gewähren,

bist du also in die Kreutzung beschleunigend eingefahren.

Wenn du für diesen Unsinn keine Zeugen hast,

wird dich jeder Anwalt des Kindes auseinandernehmen.

Such dir einen guten Verteidiger.

Unfallskizze
Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 10:22

Nein, der junge ist von rechts herangesaust im 90 ° Winkel. Er ist nicht paralell zu mir gefahren

Deine Antwort
Ähnliche Themen