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Unfall mit Radfahrer

Themenstarteram 23. Oktober 2020 um 22:32

Hallo,

ein Radfahrer (Kind) hat mir die Vorfahrt genommen und ist seitlich gegen den Wagen geknallt. Zum Glück alles bei niedriger Geschwindigkeit, es ist ihm nichts passiert.

Der Wagen hat paar Kratzer und Dellen.

Wahrscheinlich wird seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Kann man in diesem Fall auch einen Schadensgutachter und Anwalt beauftragen? Sprich, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung vepflichtet bei voller Schuld des Radfahrers die Kosten für den Anwalt und Gutachter zu tragen?

Oder wird das womöglich ein Eigentor weil nicht eine Autoversicherung si derm eine Haftpflichtversicherung dahintersteckt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:34:36 Uhr:

Die Betriebsgefahr spielt auch eine Rolle. So ganz einfach ist das nicht.

Da gehe ich auch von aus. Wie hier aber einige auf eine ( klassische ) Vorfahrtverletzung kommen, wenn jemand vom Gehweg auf die Strasse fährt, ist schon sehr abenteuerlich bzw. völlig an den Haaren herbei gezogen.

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Besorge Dir Deckungszusage Deiner RSV und gehe zu einem guten Anwalt. Die PHV der Eltern wird vermutlich versuchen den Schaden möglichst gering zu gestalten im Rahmen der Quotelung, so wie von berlin-paul oben beschrieben. :)

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 10:36

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2020 um 11:21:57 Uhr:

Dann ist eine Qoutelung der Haftung zu erwarten. Auf der Fahrbahn der kreuzenden Straße hätte das Fahrrad Vorfahrt gehabt. Auf dem Fußweg nun eher nicht, aber auf den Verkehr von rechts hättest du achten müssen. Die Quote wird kniffelig.

Ich gab auf den verkehr von rechts geachtet. Der gehweg ist jedoch von 2 meter hohen büschen verdeckt. Den radfahrer hab ich nicht gesehen , sondern nur den knall gehört.

Das ist ein für dich sprechender Aspekt. Aber das wird trotzdem eine sehr kniffelige Kiste. Deine RSV kannst du hier gut gebrauchen.

Der TE hat Schuld, der "Verkehr" von Rechts hat immer Vorfahrt, auch wenn der "Rechte" was "verkehrt" macht.

Die Hecke wird wohl nicht bis ganz an die Kreuzung gehen?

Das sehe ich auch so. Klassische Vorfahrtverletzung.

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 11:31

Die hecke ging nicht bis an die kreuzung, da stand noch ein fahrzeug auf einem parkplatz der auch die sicht verdeckt hat.

Und rechts vor links bei einem auf einem rad heranrasendem kind auf dem gehweg, der eigentlich absteigen muss zur überquerung, ist etwas weit hergeholt.

Die Betriebsgefahr spielt auch eine Rolle. So ganz einfach ist das nicht.

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 11:49

Was bedeutet Betriebsgefahr?

Ich sehe schon , das wird kein Selbstläufer, besser ich nehme gleich einen Anwalt von Anfang an.

Zitat:

@born_hard schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:49:21 Uhr:

Was bedeutet Betriebsgefahr?

Ich sehe schon , das wird kein Selbstläufer, besser ich nehme gleich einen Anwalt von Anfang an.

Auf jeden Fall... wie hat sich die Polizei bei Unfallaufnahme geäußert? War dann irgendwann auch ein Erziehungsberechtigter des Kindes zugegen?

Zitat:

@born_hard schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:49:21 Uhr:

Was bedeutet Betriebsgefahr?

Ich sehe schon , das wird kein Selbstläufer, besser ich nehme gleich einen Anwalt von Anfang an.

genau :)

Das Kind muss nicht absteigen, das parkende Auto stand doch auch mindestens 5m vor der Kreuzung?

Ich würde allerdings, in diesem Fall, auch gegenan gehen, wenn es auch noch einen Punkt wegen Vorfahrtsverletzung geben sollte.

Einfach dumm gelaufen.

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 12:03

Zitat:

@keksemann schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:54:31 Uhr:

Zitat:

@born_hard schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:49:21 Uhr:

Was bedeutet Betriebsgefahr?

Ich sehe schon , das wird kein Selbstläufer, besser ich nehme gleich einen Anwalt von Anfang an.

Auf jeden Fall... wie hat sich die Polizei bei Unfallaufnahme geäußert? War dann irgendwann auch ein Erziehungsberechtigter des Kindes zugegen?

Die Polizei hat gesagt ich werde nicht beschuldigt, aber die Sache geht trotzdem an die Staatsanwaltschaft weil das Pflicht ist in so einem Fall. Die Eltern kamen dann auch dazu, ja.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:34:36 Uhr:

Die Betriebsgefahr spielt auch eine Rolle. So ganz einfach ist das nicht.

Da gehe ich auch von aus. Wie hier aber einige auf eine ( klassische ) Vorfahrtverletzung kommen, wenn jemand vom Gehweg auf die Strasse fährt, ist schon sehr abenteuerlich bzw. völlig an den Haaren herbei gezogen.

Zitat:

@born_hard schrieb am 24. Oktober 2020 um 14:03:13 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:54:31 Uhr:

 

Auf jeden Fall... wie hat sich die Polizei bei Unfallaufnahme geäußert? War dann irgendwann auch ein Erziehungsberechtigter des Kindes zugegen?

Die Polizei hat gesagt ich werde nicht beschuldigt, aber die Sache geht trotzdem an die Staatsanwaltschaft weil das Pflicht ist in so einem Fall. Die Eltern kamen dann auch dazu, ja.

Verkehrsrechtlich wirst du hier vermutlich nichts zu erwarten haben, schon gar nicht wegen einer Vorfahrtverletzung. Einzig und allein zivilrechtlich wird´s Probleme geben können.

Wieso keine Vorfahrtsverletzung? Der Radfahrer kam klar von rechts. Gehweg hin oder her.

Aber ok. Soll der Richter festlegen.

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