Unfall mit Radfahrer
Hallo,
ein Radfahrer (Kind) hat mir die Vorfahrt genommen und ist seitlich gegen den Wagen geknallt. Zum Glück alles bei niedriger Geschwindigkeit, es ist ihm nichts passiert.
Der Wagen hat paar Kratzer und Dellen.
Wahrscheinlich wird seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Kann man in diesem Fall auch einen Schadensgutachter und Anwalt beauftragen? Sprich, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung vepflichtet bei voller Schuld des Radfahrers die Kosten für den Anwalt und Gutachter zu tragen?
Oder wird das womöglich ein Eigentor weil nicht eine Autoversicherung si derm eine Haftpflichtversicherung dahintersteckt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2020 um 13:34:36 Uhr:
Die Betriebsgefahr spielt auch eine Rolle. So ganz einfach ist das nicht.
Da gehe ich auch von aus. Wie hier aber einige auf eine ( klassische ) Vorfahrtverletzung kommen, wenn jemand vom Gehweg auf die Strasse fährt, ist schon sehr abenteuerlich bzw. völlig an den Haaren herbei gezogen.
57 Antworten
Dann sind Deine Karten imho garnicht mal so schlecht. Bei A hättest Du ihn viel eher sehen müssen, aber auch reagieren können, weil er aus der vorfahrtberechtigten Zone kam. 😉
Heute hatte ich mit dem gleichen Wagen einen Auffahrunfall. Jemand ist mir hinten draufgefahren.
Dumm gelaufen. Stossfänger zerkratzt, darunter evtl. auch was verzogen, das war schon ein grösserer Bumms denn bei dem Unfallgegner haben beide Airbags ausgelöst.
Soll ich beide Unfälle jetzt in meinem Aufwasch abarbeiten? Also bei einem Anwalt und einem Gutachter, oder macht das keinen Sinn? Ich kenne mich da nicht aus..
Du hast nen Lauf, Junge.... ich würde jetzt einen Lottoschein ausfüllen.
Zwei Unfälle, zwei Schädiger, ... lass das bitte Deinen Anwalt machen. Frag bei solchen Sachen NICHT die Anonymität des Internets. Du siehst doch, was in den letzten 4 Seiten rum gekommen ist.
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Es hat mir geholfen, was in den 4 Seiten zusammengekommen ist, und ich nehme einen Anwalt keine Frage. Mir gehts nur darum ob die 2 Schäden in einem Zug vom selben Anwalt und Gutachter abgearbeitet werden sollen oder hat das Nachteile?
Du kennst doch sicher den Spruch: zu viele Köche verderben den Brei 🙂
Ne, das kann schon ein einziger GA und RA sein. Würde ich sogar empfehlen...
Aber es sind 2 verschiedene Schadensereignisse! Es werden daher auch 2 Gutachten etc. angefertigt...;-)
Anwalt: ja, Gutachter: Anwaltsfrage. Ich würde es davon abhängig machen, wie mir das erste Gutachten "gefällt". Es sollte egal sein, da die Gegenseite so oder so ein eigenen Gutachten erstellen lässt und vor Gericht ggf keines von beiden Anerkennung findet. Es spielt also zum jetzigen Zeitpunkt keine entscheidende Rolle.
Das Schadensgutachten ist meiner Meinung nach das zentrale Element in der Regulierung, denn sie beinhaltet die Schadenshöhe und den merkantilen Minderwert. Diese Summen werden dann von der gegn. Versicherung bezahlt. Zu einem Gerichtsverfahren wird es in aller Regel nicht kommen.
Und die Gegenseite wird in der Regel keinen Gutachter schicken.
Zitat:
@born_hard schrieb am 26. Oktober 2020 um 19:40:10 Uhr:
Das Schadensgutachten ist meiner Meinung nach das zentrale Element in der Regulierung, denn sie beinhaltet die Schadenshöhe und den merkantilen Minderwert. Diese Summen werden dann von der gegn. Versicherung bezahlt. Zu einem Gerichtsverfahren wird es in aller Regel nicht kommen.
Und die Gegenseite wird in der Regel keinen Gutachter schicken.
Du hast nicht viel Erfahrung und glaubst an das Gute im Menschen? 🙄 Hinter das Hervorgehobene würde ich ein dickes Fragezeichen setzen.
Das geht oft anders herum, lies mal durchs Forum. 😉
Zitat:
@born_hard schrieb am 25. Oktober 2020 um 08:56:23 Uhr:
Es war B.
Ich sehe hier den Radfahrer als Haupt-, evtl sogar Alleinschuldigen:
1. Die Vorfahrt gilt dort nur für die Fahrbahn und nicht für den Gehweg
2. Der Radfahrer hätte den Gehweg gar nicht befahren dürfen.
Fraglich ist nur noch, ob der Unfall für dich unvermeidbar war. Hier tendiere ich auch zu "ja" - falls das so festgestellt wird, wärst du bei 0% Haftung.
Ich würde unbedingt zum Anwalt und den beide Sachen machen lassen. Beim 2. Unfall warst du auch unschuldig?
Ja, beim 2 unfall ist mir jemand hinten reingefahren, vor einer Einfahrt in den Kreisverkehr. Ich musste bremsen da im Kreisverkehr jemand unterwegs war und hinten ist mir dann jemand mit etwa 20-30km/h reingeknallt. Da ich nach links geschaut hab im Moment des Aufpralls, zieht es jetzt gewaltig im Nacken und mein Ohr ist taub. Mal schauen was der Arzt sagt. Aber eine Anzeige hab ich nicht vor, ich hoffe dass es in paar Tagen weggeht.
Bei dem Unfallgegner haben beide Airbags ausgelöst.
Die Polizei hat mich noch gefragt, ob ich verletzt bin und Anzeige erstatten möchte, dann wäre das im Strafrecht angesiedelt. Und sie müssten dann die komplette Unfallaufnahme fahren mit Fotos und pipapo. Oder belassen wir es beim "Bagatellschaden".
Zut Not kann ich später auch ein Verfahren einleiten, wenn ich tagelang Schmerzen haben sollte.
Zitat:
@born_hard schrieb am 27. Okt. 2020 um 10:54:06 Uhr:
Die Polizei hat mich noch gefragt, ob ich verletzt bin und Anzeige erstatten möchte, dann wäre das im Strafrecht angesiedelt. Und sie müssten dann die komplette Unfallaufnahme fahren mit Fotos und pipapo. Oder belassen wir es beim "Bagatellschaden".
Zut Not kann ich später auch ein Verfahren einleiten, wenn ich tagelang Schmerzen haben sollte.
Du bist echt zu gut für die Welt...
Erstatte in jedem Fall Anzeige. Nicht unbedingt wegen des Schmerzensgeldes. Aber bei Nackenverletzungen kann es noch einige Zeit später unangenehme Folgen geben, bis hin zu beruflichen Einschränkungen und Rentenforderungen an die Versicherung des Unfallgegners. Da sollte der Unfall schon bestmöglich dokumentiert sein.
Alleine schon Taubheit auf einem Ohr. Ich mache seit einem halben Jahr mit einem Hörsturz rum. Ist nicht schön und sollte auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden.