Unfall mit RA, was tun ?
Fahr ich letzthin gemütlich ne schmale Straße entlang, rechts eine recht-vor-links Einmündung, links Parkboxen mit Besucherparkplätzen einer Behörde mit geparkten Autos.
Ich pass noch auf, dass ich keinem an der Einmündung die Vorfahrt nehme, gebe gerade wieder etwas Gas, da fährt so ein Sepp mit seinem 5er BMW volles Rohr rückwärts aus der Parkbox und wir dengeln zusammen, Schaden ein paar hundert Euro an jedem Auto, keine große Sache.
Anstatt sich zu entschuldigen, macht der Typ mich an, ich hätte vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt, ich hätte gebremst um ihn rauszulassen und dann wieder voll beschleunigt und betet mir die Paragrafen runter, da Rechtsanwalt. Die Polizei nimmt das auf, er steht in Spalte 1 !. Gegenüber der Polizei entblödet sich der Typ nicht zu sagen: "Natürlich habe ich das Auto kommen sehen, meine Beifahrerin hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, rausgefahren bin ich aber trotzdem."
Jetzt habe ich ernsthaft eine Vorladung als Beschuldigter wegen schwerer Straßenverkehrsvergehen und ich soll Führerschein und Ausweis mitbringen. Der Halter, die Versicherung und ich haben eine Zivilklage wegen Schadenersatz.
Der Sachbearbeiter meiner Versicherung fällt bei der Sachlage vom Glauben ab und sagt, dass der keine Chance hat. Doof ist das aber trotzdem.
Was wollen die mit dem Führerschein bei der Vorladung, ich hatte den doch schon bei der Unfallaufnahme gezeigt ? Ziehen die den vorläufig ein ? Wenn ich da nicht hingehe, wird meine Lage wahrscheinlich nicht besser. Warum ermittelt der Staatsanwalt hier überhaupt gegen mich ?
Klar, wenn die Sache durchgestanden ist, lasse ich eine ungerechtfertigte Strafverfolgung prüfen, aber bis dahin wachsen mir noch ein paar graue Haare.
Beste Antwort im Thema
*ausgrab*
Die Sache hat jetzt ein Ende. Für alle, die nicht alles noch einmal lesen wollen: mir ist ein Rechtsanwalt rückwärts aus einer Parkbox vor das Auto gefahren, ich konnte nicht mehr anhalten trotz Vollbremsung mit Blockierspur, Schaden so ca. Eur 1.000 an jedem Auto.
Der Anwalt zieht mich vor Gericht sowohl zivil- als auch strafrechtlich(!), verliert aber alle Verfahren bzw ich werde freigesprochen, weigert sich aber weiterhin den Schaden zu zahlen.
Letztes Verfahren war jetzt die Klage des Halters meines Fahrzeugs auf Ersatz der Werkstattrechnung. Der Anwalt lässt noch ein privates Gutachten erstellen und das Gericht verlangt noch ein weiteres offizielles Gutachten, denn er muss den Augenscheinsbeweis widerlegen, wenn er gewinnen will. Der streckt das alles vor - und verliert. Der kriegt das alles von dem Richter dermaßen links und rechts um die Ohren gehauen, dass es nur so kracht. Wer von seinem Beifahrer auf ein sich annäherndes Fahrzeug beim Ausparken aufmerksam gemacht wird, der muss eben warten. Wer dann doch rausfährt, trägt die Kosten allein. Meine Betriebsgefahr steht hier vollkommen zurück. Den dürfte der Spaß so knapp Eur 10.000 gekostet haben, 3 Zivilverfahren, 4 Gutachten, das ist nicht billig. Kann er aber wohl von der Steuer absetzen, da betrieblich bedingt, er fuhr gerade vom Gericht weg. Die Lust, das alles auch noch einmal vor der nächsten Instanz auszufechten ist ihm wohl vergangen, Versicherung durfte jetzt regulieren.
Leider sind meine Strafanzeigen gegen den Unfallgegner und seinen Spezi bei der Staatsanwaltschaft im Sande verlaufen, die Typen sind also noch weiterhin im Geschäft.
98 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von teddybaxter
wie hoch wäre denn das bussgeld gewesen? 😉
DAs Bußgeld wären 360 Euro und 4 Punkte einschl Verwaltungsgebühr gewesen. Das geht noch, aber am meisten hätten die 4 Wochen Fahrverbot weh getan, da dann fast der Jahresurlaub draufgegangen wäre und der Führerschein beruflich erforderlich war und noch ist.
Übrigens Punkte: Nach einem Gerichtsurteil soll es sogar möglich sein, einen Autofahrer mit 8 Punkten zur MPU zu schicken. Wenn man bedenkt, dass Punkte nur dann gelöscht werden, wenn man vom 1. Januar an zwei Jahre ohne weitere Punkte ist und bei einem neuen Verstoß auch die Verjährungsfrist für die neuen anfangen zu laufen, dann kann man ganz schnell auf 8 Punkte kommen. Also, auch die können weh tun.
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Übrigens Punkte: Nach einem Gerichtsurteil soll es sogar möglich sein, einen Autofahrer mit 8 Punkten zur MPU zu schicken. Wenn man bedenkt, dass Punkte nur dann gelöscht werden, wenn man vom 1. Januar an zwei Jahre ohne weitere Punkte ist und bei einem neuen Verstoß auch die Verjährungsfrist für die neuen anfangen zu laufen, dann kann man ganz schnell auf 8 Punkte kommen. Also, auch die können weh tun.
Den Bericht habe ich auch gelesen, so wie ich das verstanden habe war das jedoch eine krasse Ausnahme. Gänge Praxis ist die MPU erst bei 18 Punkten. Aber natürlich trotzdem schöner wenn das Konto in Flensburg leer bleibt 😉
Zitat:
Original geschrieben von D-WS
...... Gänge Praxis ist die MPU erst bei 18 Punkten. Aber natürlich trotzdem schöner wenn das Konto in Flensburg leer bleibt 😉
Gott sei Dank! Hoffentlich bleibt das auch so. Wenn was verdient werden soll, geht das ja meist über den Autofahrer: TüV jedes Jahr und soweiter......
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Übrigens Punkte: Nach einem Gerichtsurteil soll es sogar möglich sein, einen Autofahrer mit 8 Punkten zur MPU zu schicken. Wenn man bedenkt, dass Punkte nur dann gelöscht werden, wenn man vom 1. Januar an zwei Jahre ohne weitere Punkte ist und bei einem neuen Verstoß auch die Verjährungsfrist für die neuen anfangen zu laufen, dann kann man ganz schnell auf 8 Punkte kommen. Also, auch die können weh tun.
Man kann auch jemanden ohne Punkte zur MPU schicken, wenn derjenige entsprechende Ausfallerscheinungen zeigt.
z.B. wenn er jemanden auf der Autobahn blockiert, rausgezogen wird und sich entsprechend uneinsichtig zeigt oder aber jemanden bedroht.
Zitat:
Original geschrieben von D-WS
Den Bericht habe ich auch gelesen, so wie ich das verstanden habe war das jedoch eine krasse Ausnahme. Gänge Praxis ist die MPU erst bei 18 Punkten. Aber natürlich trotzdem schöner wenn das Konto in Flensburg leer bleibt 😉
Gängige Praxis ist eigentlich, das die MPU dann fällig wird, wenn der Fahrzeugführer augenscheinlich nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, sei es charakterlich oder aber körperlich! (jemand mit 18 Punkten aufm Konto ist augenscheinlich nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen 😉)
Also immer schön einsichtig zeigen, wenn die Rennleitung euch rauszieht und anscheißt, an Ort und Stelle könnt ihr eh nix ausrichten.
Wenn ihr die Beamten zu sehr anfahrt und die gerad 'nen schlechten Tag hatten, ist eine MPU nicht unwahrscheinlich!!
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Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Wenn man bedenkt, dass Punkte nur dann gelöscht werden, wenn man vom 1. Januar an zwei Jahre ohne weitere Punkte ist
Wer hat dir denn den Unsinn mit "1.Januar" erzählt? Ab Rechtskraft.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
z.B. wenn er jemanden auf der Autobahn blockiert, rausgezogen wird und sich entsprechend uneinsichtig zeigt oder aber jemanden bedroht.
In diesem konkreten Fall handelte es sich um jemanden, der dreimal innerhalb kurzer Zeit mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (31-50km/h über Limit IIRC) und davon zweimal innerorts bei 50km/h erlaubt erwischt wurde. ME durchaus ein Zeichen dafür, dass der Fahrer nicht willens ist, die Regeln im Straßenverkehr zu akzeptieren -> charakterliche Nichteignung.
Die (Auto)Bild-Zeitung hat ihren Artikel damit beendet, so könne schon einmal zu schnelles Fahren zu einer MPU führen und das dürfe ja wohl nicht sein - wie auch immer bei denen aus dreimal erwischt werden einmal zu schnell fahren geworden ist...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
In diesem konkreten Fall handelte es sich um jemanden, der dreimal innerhalb kurzer Zeit mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (31-50km/h über Limit IIRC) und davon zweimal innerorts bei 50km/h erlaubt erwischt wurde. ME durchaus ein Zeichen dafür, dass der Fahrer nicht willens ist, die Regeln im Straßenverkehr zu akzeptieren -> charakterliche Nichteignung
Nein, einmal reicht, wenn du dann rausgewunken wirst, musst du nur die Schutzmänner entsprechend stark beschimpfen, dann kommst schon zur MPU.
Prinzipiell könnten die Polizisten jeden, der sie beschimpft/beleidigt, bzw sich uneinsichtig zeigt, zur MPU schicken, wenn sie es denn wollten...
Nur sind unsere Polizisten in der Regel besonders nett und bestrafen eher sanft...
Gab mal bei AMS TV soeinen Fall, wo jemand geblitzt wurde, danach rausgewunken und der dann entsprechend uneinsichtig war und die Polizisten entsprechend beschimpfte (kann auch sein, das die beiden Weseler das nur erwähnt haben)...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Nein, einmal reicht, wenn du dann rausgewunken wirst, musst du nur die Schutzmänner entsprechend stark beschimpfen, dann kommst schon zur MPU.
Das mag gut sein, finde ich auch sehr sinnvoll.
In diesem konkreten Fall mit der MPU schon bei acht Punkten (dem einzigen, den google zu kennen scheint) waren es aber drei relativ heftige Geschwindigkeitsübertretungen kurz nacheinander, die die charakterliche Nichteignung gezeigt haben. Nix mit Beschimpfung oder Uneinsichtigkeit gegenüber der Polizei.
edit: Da wird nichtmal erwähnt, ob derjenige "rausgewunken" wurde - nur, dass er zu schnell gefahren ist und dabei erwischt wurde, können also auch feste Blitzer gewesen sein.
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Das mag gut sein, finde ich auch sehr sinnvoll.
Wenn das doch nur bei jedem gemacht werden würde, der sich äußerst uneinsichtig zeigt und einen recht herben Verstoß begangen hätte, wär die Straße recht leer 😉
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
edit: Da wird nichtmal erwähnt, ob derjenige "rausgewunken" wurde - nur, dass er zu schnell gefahren ist und dabei erwischt wurde, können also auch feste Blitzer gewesen sein.
Wenn man die Wahrheit geschrieben hätte, wär das wohl auch nicht so spannend gewesen, man lässt halt die hälfte weg, dann passts scho...
Genau wie man auch durch falschparken zur MPU kommen kann 😉
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Wenn man die Wahrheit geschrieben hätte, wär das wohl auch nicht so spannend gewesen, man lässt halt die hälfte weg, dann passts scho...
Hast du detailliertere Informationen?
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Genau wie man auch durch falschparken zur MPU kommen kann 😉
Richtig, auch da geht es darum, das man alleine durch kurzfristig wiederholte gleichartige Verkehrsverstöße zeigt, dass man nicht willens ist, sich an die Regeln zu halten.
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Prinzipiell könnten die Polizisten jeden, der sie beschimpft/beleidigt, bzw sich uneinsichtig zeigt, zur MPU schicken, wenn sie es denn wollten...
...Sorry,aber wie kommst Du auf diesen Blödsinn.Die können Anzeige schreiben,damit hat sich.Die Entscheidung ob MPU wird n i e von Polizisten bestimmt. Hier entscheidet die Strafbehörde bzw. die Führerscheinstelle.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Man kann auch jemanden ohne Punkte zur MPU schicken, wenn derjenige entsprechende Ausfallerscheinungen zeigt.
z.B. wenn er jemanden auf der Autobahn blockiert, rausgezogen wird und sich entsprechend uneinsichtig zeigt oder aber jemanden bedroht.
......
... oder einen, der mit 130/140 einen Konvoi LKW´s überholt versucht Lichthupe und dichtes Auffahren zur Seite zu drängen.
Ach ja, nun gehts im nächsten Thread weiter....
Und uneinsichtig bist Du auch......
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
...Sorry,aber wie kommst Du auf diesen Blödsinn.Die können Anzeige schreiben,damit hat sich.Die Entscheidung ob MPU wird n i e von Polizisten bestimmt. Hier entscheidet die Strafbehörde bzw. die Führerscheinstelle.
Sie können sicherlich Empfehlungen aussprechen und wenn der Autofahrer, der wegen irgendwas rausgezogen wurde, gleich anfängt, loszupoltern, so könnte man auf den Gedanken kommen, das das bei dem 'normal' ist, wenn etwas nicht so läuft, wie er es sich gedacht hat, gerade wenn man ihn gerad der Nötigung überführt hat...
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
... oder einen, der mit 130/140 einen Konvoi LKW´s überholt versucht Lichthupe und dichtes Auffahren zur Seite zu drängen.
Ach ja, nun gehts im nächsten Thread weiter....
Und uneinsichtig bist Du auch......
Ach, unser liebes Fräulein Meyer mal wieder, das sich hier mal wieder von ihrer 'besten' Seite zeigt und so ziemlich alle 'Vorurteile', die ich so über weibl. Personen habe, bestätigt hat, besonders im
Tempolimit Thread, aber schön zu sehen, das man in der eigenen Meinung bestärkt wird, statt das man sie überdenken müsse.
Besonders hervorzuheben wären folgende 'Eigenschaften':
a) Frau reagiert überhauptnicht auf Argumente.
b) Für Frau ist der eigene Standpunkt bzw die eigene Ansicht das einzig richtige, andere Meinungen/Ansichten kann/darf es nicht geben.
c) Frau ist frei von Fehlern, wenn was nicht ganz so gut läuft, war jemand anders schuld, auf jedenfall hat man selbst keinen Fehler gemacht und zugeben tut mans ja auch nicht.
d) Frau ist absolut NICHT sachlich und kommt immer, überall mit der Emotionalen Schiene, welche im Straßenverkehr völlig fehl am Platze ist.
Und nein, das ist kein Grund für eine MPU, denn der kommt erst durch das "Gespräch" mit den Polizeibeamten!!
Aber anscheinend scheint folgenes nicht bei allen angekommen zu sein:
Zitat:
Nein, einmal reicht, wenn du dann rausgewunken wirst, musst du nur die Schutzmänner entsprechend stark beschimpfen, dann kommst schon zur MPU.
Ergo:
Fehlverhalten nix grund für MPU
Verhalten nach Fehlverhalten Grund sein kann für MPU.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Sie können sicherlich Empfehlungen aussprechen und wenn der Autofahrer, der wegen irgendwas rausgezogen wurde, gleich anfängt, loszupoltern, so könnte man auf den Gedanken kommen, das das bei dem 'normal' ist, wenn etwas nicht so läuft, wie er es sich gedacht hat, gerade wenn man ihn gerad der Nötigung überführt hat...
Ach, unser liebes Fräulein Meyer mal wieder, das sich hier mal wieder von ihrer 'besten' Seite zeigt und so ziemlich alle 'Vorurteile', die ich so über weibl. Personen habe, bestätigt hat, besonders im Tempolimit Thread, aber schön zu sehen, das man in der eigenen Meinung bestärkt wird, statt das man sie überdenken müsse.
Besonders hervorzuheben wären folgende 'Eigenschaften':
a) Frau reagiert überhauptnicht auf Argumente.
b) Für Frau ist der eigene Standpunkt bzw die eigene Ansicht das einzig richtige, andere Meinungen/Ansichten kann/darf es nicht geben.
c) Frau ist frei von Fehlern, wenn was nicht ganz so gut läuft, war jemand anders schuld, auf jedenfall hat man selbst keinen Fehler gemacht und zugeben tut mans ja auch nicht.
d) Frau ist absolut NICHT sachlich und kommt immer, überall mit der Emotionalen Schiene, welche im Straßenverkehr völlig fehl am Platze ist.Und nein, das ist kein Grund für eine MPU, denn der kommt erst durch das "Gespräch" mit den Polizeibeamten!!
Aber anscheinend scheint folgenes nicht bei allen angekommen zu sein:
Ergo:
Fehlverhalten nix grund für MPU
Verhalten nach Fehlverhalten Grund sein kann für MPU.
Mensch, dass hört sich an wie das Profil von Stefan Payne, ist das vielleicht Stefanie Payne?
Argumente hat der nicht und persönliche Angriffe und Vorurteile sind seine Spezilität.
Aber er hat sich wirklich gut beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Mensch, dass hört sich an wie das Profil von Stefan Payne, ist das vielleicht Stefanie Payne?
Argumente hat der nicht und persönliche Angriffe und Vorurteile sind seine Spezilität.
Aber er hat sich wirklich gut beschrieben.
Sorry aber jetzt muss ich mal Partei für Stefan Payne ergreifen! Wir haben zwar nicht immer die gleiche Meinung, aber er hat bisher hier sahclich argumentiert und ist nicht ausfallend geworden! Biehr kamen von dir keine Argumente, ganz im Gegensatz zu Stefan Payne.