Unfall mit RA, was tun ?

Fahr ich letzthin gemütlich ne schmale Straße entlang, rechts eine recht-vor-links Einmündung, links Parkboxen mit Besucherparkplätzen einer Behörde mit geparkten Autos.

Ich pass noch auf, dass ich keinem an der Einmündung die Vorfahrt nehme, gebe gerade wieder etwas Gas, da fährt so ein Sepp mit seinem 5er BMW volles Rohr rückwärts aus der Parkbox und wir dengeln zusammen, Schaden ein paar hundert Euro an jedem Auto, keine große Sache.

Anstatt sich zu entschuldigen, macht der Typ mich an, ich hätte vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt, ich hätte gebremst um ihn rauszulassen und dann wieder voll beschleunigt und betet mir die Paragrafen runter, da Rechtsanwalt. Die Polizei nimmt das auf, er steht in Spalte 1 !. Gegenüber der Polizei entblödet sich der Typ nicht zu sagen: "Natürlich habe ich das Auto kommen sehen, meine Beifahrerin hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, rausgefahren bin ich aber trotzdem."

Jetzt habe ich ernsthaft eine Vorladung als Beschuldigter wegen schwerer Straßenverkehrsvergehen und ich soll Führerschein und Ausweis mitbringen. Der Halter, die Versicherung und ich haben eine Zivilklage wegen Schadenersatz.

Der Sachbearbeiter meiner Versicherung fällt bei der Sachlage vom Glauben ab und sagt, dass der keine Chance hat. Doof ist das aber trotzdem.

Was wollen die mit dem Führerschein bei der Vorladung, ich hatte den doch schon bei der Unfallaufnahme gezeigt ? Ziehen die den vorläufig ein ? Wenn ich da nicht hingehe, wird meine Lage wahrscheinlich nicht besser. Warum ermittelt der Staatsanwalt hier überhaupt gegen mich ?

Klar, wenn die Sache durchgestanden ist, lasse ich eine ungerechtfertigte Strafverfolgung prüfen, aber bis dahin wachsen mir noch ein paar graue Haare.

Beste Antwort im Thema

*ausgrab*

Die Sache hat jetzt ein Ende. Für alle, die nicht alles noch einmal lesen wollen: mir ist ein Rechtsanwalt rückwärts aus einer Parkbox vor das Auto gefahren, ich konnte nicht mehr anhalten trotz Vollbremsung mit Blockierspur, Schaden so ca. Eur 1.000 an jedem Auto.
Der Anwalt zieht mich vor Gericht sowohl zivil- als auch strafrechtlich(!), verliert aber alle Verfahren bzw ich werde freigesprochen, weigert sich aber weiterhin den Schaden zu zahlen.
Letztes Verfahren war jetzt die Klage des Halters meines Fahrzeugs auf Ersatz der Werkstattrechnung. Der Anwalt lässt noch ein privates Gutachten erstellen und das Gericht verlangt noch ein weiteres offizielles Gutachten, denn er muss den Augenscheinsbeweis widerlegen, wenn er gewinnen will. Der streckt das alles vor - und verliert. Der kriegt das alles von dem Richter dermaßen links und rechts um die Ohren gehauen, dass es nur so kracht. Wer von seinem Beifahrer auf ein sich annäherndes Fahrzeug beim Ausparken aufmerksam gemacht wird, der muss eben warten. Wer dann doch rausfährt, trägt die Kosten allein. Meine Betriebsgefahr steht hier vollkommen zurück. Den dürfte der Spaß so knapp Eur 10.000 gekostet haben, 3 Zivilverfahren, 4 Gutachten, das ist nicht billig. Kann er aber wohl von der Steuer absetzen, da betrieblich bedingt, er fuhr gerade vom Gericht weg. Die Lust, das alles auch noch einmal vor der nächsten Instanz auszufechten ist ihm wohl vergangen, Versicherung durfte jetzt regulieren.
Leider sind meine Strafanzeigen gegen den Unfallgegner und seinen Spezi bei der Staatsanwaltschaft im Sande verlaufen, die Typen sind also noch weiterhin im Geschäft.

98 weitere Antworten
98 Antworten

Der Anwalt der HP ('mein' Anwalt) sagt: sieht nicht sehr gut aus für mich, aber warum muss die HP auch einen Anwalt aus der selben Kleinstadt nehmen, aus der der Verursacher kommt. Na ja für das Strafverfahren werde ich wohl einen anderen Anwalt nehmen.

Die Zeugin, Mandantin des Anwalts, erzählt den gleichen BS wie er selbst, leider.

Aber, ich habe mal gerechnet:

Mein v: 30 km/h, Gummispur lt gegenerischem Gutachter: 5m, soweit sind wir auf einer Linie. Ich sage: gebremst, Auto ohne ABS, bei 6 m/s^2 Verzögerung und 5 m Gummi auf der Straße komme ich auf 5 km/h Aufprall. Der Gegner sagt: voll beschleunigt mit durchdrehenden Rädern. Also ca. 2 m/s^2 Bescheunigung, ergibt knapp über 40 km/h Aufprall.

Da beide Autos noch wegfahren konnten und nur Plastik und ein Scheinwerfer getauscht werden mussten, spricht wohl einiges für 5 km/h und viel gegen 40 km/h.

Habe ich da richtig gerechnet ? Sind 6 m/s^2 eine brauchbare mittlere Verzögerung ?

Kann man eine Bremsspur von einer Beschleunigungsspur nicht unterscheiden?

Anwalt wechseln!
Wie gesagt, wenn dein fahrzeug vorher in einwandfreiem Zustand war und Du eh in der Werkstatt fachgerecht reparieren willst erkenne ich den Sinn der Aktion nicht (Bereicherungsabsicht).
Zuegen können lügen. Wenn Abhängigkeitsverhältnisse bestehen wird jeder richter sich seine Gedanken machen. UndRrichter kennen auch ihre Papenheimer.
Mit durchdrehendenRädern beschleunigt? 6m Gummispur? 250PS? sicher!
Überlegung:
Bei vorsetzlichem herbeiführen eines unfalls ist der versicherer ebenfalls leistungsfrei! Nimm dringenst einen anderen anwalt, auch für das Zivilverfahren, kannst ja beides in eine hand legen.

Zitat:

n Zahlungsverzug aus eigener Tasche zu zahlen, aber das darfst du im Bedarfsfall ja gerne machen bei einer sozialen Ader

Due verstehst es nicht:

Es ist VOLLKOMMEN egal ob das Geld fremd oder Eigenkapital ist, der verszugsschaden ist zu ersetzen. musst halt den entsprechenden zinssatz auf die Entschädigungssumme fordern. Nix aus eignere Tasche zahlen! Natürlich wird Dein kapitaleinsatz auch verzinst, das ist doch der sinn des Verzugs (und genau das ist in der regel der Verzugsschaden!

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Due verstehst es nicht:
Es ist VOLLKOMMEN egal ob das Geld fremd oder Eigenkapital ist, der verszugsschaden ist zu ersetzen. musst halt den entsprechenden zinssatz auf die Entschädigungssumme fordern. Nix aus eignere Tasche zahlen! Natürlich wird Dein kapitaleinsatz auch verzinst, das ist doch der sinn des Verzugs (und genau das ist in der regel der Verzugsschaden!

Oder du jetzt nicht ? … aber lass uns nicht weiter darüber „streiten“ ... die Sache der Handhabung in dem Fall sollte doch sein Anwalt entscheiden, nicht „wir Experten“ hier 😁 ... (obwohl bei dem Anwalt jetzt ... *grübel* )

... man kann es einfach haben (Kreditmethode) oder auf dem Weg wie du ihn beschrieben hast (der ist nicht verkehrt und zu dem die feinere Art und reicht sicher, sofern die Versicherung auch mitspielt ...) ... wenn es bereits ein Verzug gibt, oder einer angedroht wurde, war die von mir beschriebene Methode halt aus eigener Erfahrung her einfach und schmerzfrei ... der erstmalige Rat, dies so zu Handhaben kam übrigens auch von einem Anwalt 😉

Ansonsten kann ich fuchs755 nur beipflichten, ChrisCRI ... wechsele zu einem guten Anwalt (vielleicht aus Empfehlungen im Freundeskreis etc...) Ich drücke dir jedenfalls die Daumen

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Kann man eine Bremsspur von einer Beschleunigungsspur nicht unterscheiden?

Sollte man können, da eine Beschleunigungsspur plötzlich beginnt und langsam schwächer wird, während es bei einer Bremsspur andersrum ist...

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Der Anwalt der HP ('mein' Anwalt) sagt: sieht nicht sehr gut aus für mich, aber warum muss die HP auch einen Anwalt aus der selben Kleinstadt nehmen, aus der der Verursacher kommt. Na ja für das Strafverfahren werde ich wohl einen anderen Anwalt nehmen.

Ich würd mal vermuten, das dein Anwalt entweder eine Pfeife ist oder aber den anderen persönlich kennt...

Hast du dich schonmal mit deiner Versicherung in Verbindung gesetzt??
Die wird sicher ein interesse haben, dir 'nen ordentlichen Anwalt zu stellen 😉

Such dir erstmal einen guten Anwalt und lass den Unfallhergang ggf. dann durch einen Gutachter rekonstruieren.

Aufprallgeschwindigkeit lässt sich anhand des Schadens feststellen, maximale Bremsverzögerung und Beschleunigung ergibt das Fahrzeug/Motorleistung.

6m mit durchdrehenden Rädern beschleunigung wären etwa 4-5m/s², was auf 6m eine Geschwindigkeit von gut 25km/h aus dem Stand ergeben. Mit vorher rollen entsprechend höher. Und bei 30km/h Aufprall wird ein Auto schon ein Stückchen kürzer. Deckt sich die Geschwindigkeit mit der Aufprallgeschwindigkeit?

Umgekehrt lässt sich daraus auch deine Geschwindigkeit vorher herleiten.

Anhand der Spur lässt sich das kaum unterscheiden da diese Aufprallbedingt plötzlich enden wird. Aber an den Reifen lässt sich was erkennen. Bei einer Blockierbremsung wäre ein (leichter) Bremsplatten zumindest vorne erkennbar.

Rechtliche Tips kann ich nicht geben, dazu frag besser einen Anwalt. Zumal hier Aussage gegen Aussage steht. Aber mögliche Beweise erstellen/sichern untermauert deine Position.

Gruß Meik

Kurz nochmal: ich bin auf ein ausparkendes Auto aufgefahren, der Ausparker war Anwalt und hat mich wegen vorsätzlicher Verkehrsgefährdung angezeigt und die Staatsanwaltschaft hat auch Klage gegen mich erhoben, der Anwalt kennt den Staatsanwalt privat (!)

Jetzt hat der Anwalt hoffentlich die A-karte:

ein vom Zivilgericht bestellter Gutachter hat festgestellt: ich habe gebremst und ca. 2 m Bremsspur hinterlassen.

Damit dürfte der Unfall für mich unvermeidbar gewesen sein.

Kann ich dem *?"*%&$* von Anwalt jetzt wenigstens kräftig eins reinwürgen ?

Kriegt der (und am besten der Staatsanwalt gleich mit) die Lizenz entzogen, wenn er wegen falscher Verdächtigung verknackt wird ?

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Kurz nochmal: ich bin auf ein ausparkendes Auto aufgefahren, der Ausparker war Anwalt und hat mich wegen vorsätzlicher Verkehrsgefährdung angezeigt und die Staatsanwaltschaft hat auch Klage gegen mich erhoben, der Anwalt kennt den Staatsanwalt privat (!)

Jetzt hat der Anwalt hoffentlich die A-karte:

ein vom Zivilgericht bestellter Gutachter hat festgestellt: ich habe gebremst und ca. 2 m Bremsspur hinterlassen.

Damit dürfte der Unfall für mich unvermeidbar gewesen sein.

Kann ich dem *?"*%&$* von Anwalt jetzt wenigstens kräftig eins reinwürgen ?

Kriegt der (und am besten der Staatsanwalt gleich mit) die Lizenz entzogen, wenn er wegen falscher Verdächtigung verknackt wird ?

wer soll denn sonst klage gegen dich erheben, wenn nicht die staatsanwaltschaft?

...ich kann ja verstehen, dass du genervt bits. aber mit sachlichkeit und weniger emotionen kommst du in solchen angelegenheiten meist wesentlich weiter, als mit versuchen, jemandem "noch eins reinzuwürgen".

irgendwie widersprechen sich viele der beiträge auch. auf der einen seite sind die anwälte rechtsverdreher, auf der anderen seite nimmt man sich selbst aber ganz gerne so einen "rechtsverdreher" zum anwalt 😉

Zitat:

Original geschrieben von teddybaxter


irgendwie widersprechen sich viele der beiträge auch. auf der einen seite sind die anwälte rechtsverdreher, auf der anderen seite nimmt man sich selbst aber ganz gerne so einen "rechtsverdreher" zum anwalt 😉

oftmals bleibt dir aber nach deutschen rechtssystem nix anderes übrig, da du ohne ra keine akteneinsicht erhälts, bei machen gerichten anwaltszwag herrscht und dich sonst niemand rechtlich beraten darf...

BM

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


oftmals bleibt dir aber nach deutschen rechtssystem nix anderes übrig, da du ohne ra keine akteneinsicht erhälts, bei machen gerichten anwaltszwag herrscht und dich sonst niemand rechtlich beraten darf...

BM

das ist nicht nur nach deutschem rechtssystem so und das hat auch gute gründe. aber die diskussion will ich jetzt auf motortalk gar nicht erst anstossen; weiss, wo das wieder enden wird 🙂

schöne pfingsten
baxter

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Anwalt wechseln!

Das halte ich hier auch für die einzig sinnvolle Handlungsweise.

Auf der Suche nach guten Anwälten ist der ADAC behilflich. Nicht nur bei Unfällen sondern auch bei Bußgeldern. Im Verwandtenkreis wurde schon mal wegen einem Bußgeld und Fahrverbot ein Fachanwalt bemüht. Die erste Besprechung zahlt für Mitglieder der ADAC. Ist ein Verfahren aussichtsreich, so nimmt der Anwalt pauschal 440 Euro. Übrigens: die Anfechtung des Bußgeldes war erfolgreich. Gegen(!) die Aussage eines Polizisten wurde das Verfahren eingestellt.
Hat meinem Verwandten eben nur 440 Euronen gekostet.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer


Gegen(!) die Aussage eines Polizisten wurde das Verfahren eingestellt.
Hat meinem Verwandten eben nur 440 Euronen gekostet.

wie hoch wäre denn das bussgeld gewesen? 😉

...sehn wir mal die Sicht des Anwalts und der Grund seiner Aussage:
Anwalt:" ich wollte aus der Parklücke fahren.da kommt ein Auto und zeigt mir an,das ich rausfahren soll.Womöglich wollte er dann den freiwerdenden Parkplatz nutzen.
Ich fuhr also raus und auf halber Höhe gibt der andere Gas.
Dieser fuhr dann in mein Auto.Meine Beifahrerin und ich haben das vorherige Verhalten des anderen so gedeutet.Es war aus unserer Sicht ein geplantes herbeiführen eines Unfalls.Strafbar gemäß § u.s.w."
Vermutlich wird der Anwalt und seine Zeugin vor Gericht,falls es soweit kommen sollte, so argumentieren.
Zumindest dem Staatsanwalt könnte das Argument zur Klageerhebung reichen.
War nur mal so ein Gedanke.
Viel Glück und Gruß
_________
Günnimatz

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Verleumdung ist eine Straftat, da kann man Strafanzeige erstatten, aber nicht Klage erheben. Das wird aber ziemlich sicher schnell eingestellt und kostet den Gegner nichts.

Warum rechnest du hier mit einer schnellen Einstellung?

Deine Antwort
Ähnliche Themen