Unfall mit RA, was tun ?

Fahr ich letzthin gemütlich ne schmale Straße entlang, rechts eine recht-vor-links Einmündung, links Parkboxen mit Besucherparkplätzen einer Behörde mit geparkten Autos.

Ich pass noch auf, dass ich keinem an der Einmündung die Vorfahrt nehme, gebe gerade wieder etwas Gas, da fährt so ein Sepp mit seinem 5er BMW volles Rohr rückwärts aus der Parkbox und wir dengeln zusammen, Schaden ein paar hundert Euro an jedem Auto, keine große Sache.

Anstatt sich zu entschuldigen, macht der Typ mich an, ich hätte vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt, ich hätte gebremst um ihn rauszulassen und dann wieder voll beschleunigt und betet mir die Paragrafen runter, da Rechtsanwalt. Die Polizei nimmt das auf, er steht in Spalte 1 !. Gegenüber der Polizei entblödet sich der Typ nicht zu sagen: "Natürlich habe ich das Auto kommen sehen, meine Beifahrerin hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, rausgefahren bin ich aber trotzdem."

Jetzt habe ich ernsthaft eine Vorladung als Beschuldigter wegen schwerer Straßenverkehrsvergehen und ich soll Führerschein und Ausweis mitbringen. Der Halter, die Versicherung und ich haben eine Zivilklage wegen Schadenersatz.

Der Sachbearbeiter meiner Versicherung fällt bei der Sachlage vom Glauben ab und sagt, dass der keine Chance hat. Doof ist das aber trotzdem.

Was wollen die mit dem Führerschein bei der Vorladung, ich hatte den doch schon bei der Unfallaufnahme gezeigt ? Ziehen die den vorläufig ein ? Wenn ich da nicht hingehe, wird meine Lage wahrscheinlich nicht besser. Warum ermittelt der Staatsanwalt hier überhaupt gegen mich ?

Klar, wenn die Sache durchgestanden ist, lasse ich eine ungerechtfertigte Strafverfolgung prüfen, aber bis dahin wachsen mir noch ein paar graue Haare.

Beste Antwort im Thema

*ausgrab*

Die Sache hat jetzt ein Ende. Für alle, die nicht alles noch einmal lesen wollen: mir ist ein Rechtsanwalt rückwärts aus einer Parkbox vor das Auto gefahren, ich konnte nicht mehr anhalten trotz Vollbremsung mit Blockierspur, Schaden so ca. Eur 1.000 an jedem Auto.
Der Anwalt zieht mich vor Gericht sowohl zivil- als auch strafrechtlich(!), verliert aber alle Verfahren bzw ich werde freigesprochen, weigert sich aber weiterhin den Schaden zu zahlen.
Letztes Verfahren war jetzt die Klage des Halters meines Fahrzeugs auf Ersatz der Werkstattrechnung. Der Anwalt lässt noch ein privates Gutachten erstellen und das Gericht verlangt noch ein weiteres offizielles Gutachten, denn er muss den Augenscheinsbeweis widerlegen, wenn er gewinnen will. Der streckt das alles vor - und verliert. Der kriegt das alles von dem Richter dermaßen links und rechts um die Ohren gehauen, dass es nur so kracht. Wer von seinem Beifahrer auf ein sich annäherndes Fahrzeug beim Ausparken aufmerksam gemacht wird, der muss eben warten. Wer dann doch rausfährt, trägt die Kosten allein. Meine Betriebsgefahr steht hier vollkommen zurück. Den dürfte der Spaß so knapp Eur 10.000 gekostet haben, 3 Zivilverfahren, 4 Gutachten, das ist nicht billig. Kann er aber wohl von der Steuer absetzen, da betrieblich bedingt, er fuhr gerade vom Gericht weg. Die Lust, das alles auch noch einmal vor der nächsten Instanz auszufechten ist ihm wohl vergangen, Versicherung durfte jetzt regulieren.
Leider sind meine Strafanzeigen gegen den Unfallgegner und seinen Spezi bei der Staatsanwaltschaft im Sande verlaufen, die Typen sind also noch weiterhin im Geschäft.

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hmm

1. RA sind auch nur Menschen
2. ein RA hat nicht immer recht
3. ein RA verhält sich auch nicht immer rechtmässig
4. wer rückwärts aus einer Parkbox fährt hat eine besondere Sorgfaltspflicht und sogar Wartepflicht wenn er auf eine Straße fährt
5. du musstest wegen der Einmündung langsamer werden bzw. stoppen. Dennoch hast Du ihm nicht dadurch angezeigt das Du ihn aus der Lücke lässt (es sei denn sein Beifahrer bestätigt dies)
6. wer "volles Rohr" aus der Parkbucht herausballert, dem kann schon eher Vorsatz bescheinigt werden (Leasingrate zu hoch?) oder geistige Umnachtung
7. die Polizei hat ihn als 1. aufgeschrieben
8. Meine Erfahrung, beruflich und privat, zeigt, das einige RA´s ziemlich dreist sind und es einfach versuchen, zum anderen aber auch manchmal eine Menge Unsinn schreiben...

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Jetzt hatten wir auch noch Druck von der Werkstatt und mein Vater (der Halter) hatte keine Lust auf Stress und hat erstmal die Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung gezahlt. War vielleicht ein Fahler, ist aber nicht mehr zu ändern.

Ihr seid doch verpflichtet, die Rechnung der Werkstatt zu bezahlen, den ihr habt doch den Auftrag zur Reparatur gegeben. Daher ist der Passus "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" hier völlig überflüssig und fehl am Platz. Und ein Fehler war es auch nicht, die Rechnung zu bezahlen, das ändert an der Rechtslage gerade gar nichts.

Ihr habt einen Ersatzanspruch gegen die gegnerische Versicherung, und zwar in Höhe des Dir entstandenen Schadens. Und spätestens wenn die gegnerische Versicherung sich die Ermittlungsakte der Polizei angesehen hat, wird die wohl zahlen.

@silverbullet

Sehe ich genau so.

Grüße

Jan

Re: hmm

Zitat:

Original geschrieben von silverbullet


7. die Polizei hat ihn als 1. aufgeschrieben

Mir hat mal ein Polizist gesagt die Reihenfolge sagt nichts über die Schuld am Unfall aus.

Zitat:

Gut zu wissen, aber eine erpresste Unterschrift zu einem Schuldbekenntnis ist nichts Wert.

Natürlich, aber wie kommt man von einem freiwilligen schriftlichen Schuldeingeständnis auf eine erpresste Unterschrift ? … übrigens können/sollten auch vorhandene Zeugen diese "Geständnisse" mit unterzeichnen ...

... andererseits sollte man künftig vielleicht zu jedem Unfall ein paar Gorillas „aus dem Zoo“ zur Rate ziehen ... für den kleinen Unterschriftszwang 😁

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Der Schaden an meinem Auto ist nicht fiktiv abgerechnet, sondern in einer Fachwerkstatt ordentlich repariert worden. Die gegnerische Versicherung hat aber die Regulierung auf Hinweis des RAs bisher abgelehnt.

Ja, das versuchen alle Versicherungen (ganz ohne böse Absicht ... sie müssen zu sparen versuchen, wo es nur geht … dazu gehört halt auch der „Zahlungsverzug“ …. meist in der Hoffnung, sich später auf einen geringeren Betrag zu einigen …. ein weiter Versuch wäre noch die Werkstattrechnung als zu hoch abzustempeln …) ... wäre es nicht der "Hinweis" des Anwalts, würde sicherlich eine andere "erlaubte" Methode probiert werden …

.... das ist ja der Grund, warum ich bisher "bei Zahlungsverzug (länger als das Gutachen und den Termin machen plus der gängige Aufenthalt in der Werkstatt)" immer den Rechnungsbetrag ganz legitim über einen Kredit (auch dafür samt Zinsen trägt die gegnerische Versicherung die Kosten) hab zahlen lassen. Dies hat die "Zahlungsmoral" jedes Mal etwas angehoben ... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


 

Natürlich, aber wie kommt man von einem freiwilligen schriftlichen Schuldeingeständnis auf eine erpresste Unterschrift ? … übrigens können/sollten auch vorhandene Zeugen diese "Geständnisse" mit unterzeichnen ...

Weil mein Vater mal erpresst wurde, indem er in ein Zimmer gesperrt wurde und erst herausgelassen wurde, nachdem er die Unterschrift leistete ... mehr gehört aber nicht zum Thema. ... kann aber gerne woanders erörtert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Weil mein Vater mal erpresst wurde, indem er in ein Zimmer gesperrt wurde und erst herausgelassen wurde, nachdem er die Unterschrift leistete ... mehr gehört aber nicht zum Thema. ... kann aber gerne woanders erörtert werden.

na ich hoffe doch, das gehört noch nicht zum Autofahreralltag (oder überhaupt zum Alltag) und will ferner hoffen, die Sache ist damals für ihn im Nachhinein trotzdem gut ausgegangen 😉

das ja, aber der Typ(Gebrauchtwagenhändler) hatte ja unsere Adresse, 2 Tage nachdem er merkte das er doch nix holen konnte (wollte nen Altschaden an meinem Vater abwälzen, 2 Tiefe Kratzer im Lack die mein Vater angeblich mit dem Schlag mit Handschuhen verursacht haben soll, als er ihn auf dem Fahrrad ohne Sicherheitsabstand mit dem Auto überholte) hat die Polizei an der Haustür geklingelt und gesagt Nachbarn hätten gesehen wie von unserem Auto nen Reifen abgestochen wurde(der war grad neu, 130€ Schaden), Anzeige gegen Unbekannt ist ist wohl im Sande verlaufen

Unfall mit RA geht ja noch - hab mal einen mit einem Richter ...

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


eine erpresste Unterschrift zu einem Schuldbekenntnis ist nichts Wert.

Das war keine erpresste Unterschrift (SA unterschreiben, ansonsten Polizei), da keine Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Relation.

Zitat:

Original geschrieben von silverbullet


5. (es sei denn sein Beifahrer bestätigt dies)

Da liegt doch der Hund begraben.

Wird gegen ihn strafrechtlich ermittelt, dann ist er Beschuldigter. Gegen seine Aussage stehen die Aussagen von zwei Zeugen. Behauptet also der Anwalt und seine Beifahrerin, dass Du angehalten, ihm ein Zeichen zum Herausfahren gegeben hast und dann in sein Heck gerauscht bist, dann sieht die Sache nicht mehr ganz so easy aus.

Naja,
ist der Beifahrer verwand sieht das wieder nich so toll für den RA aus. Ansonsten wird sich jeder Richter Denken können was sache ist.
Das absichtliche Herbeiführen eines Unfalls ohne Bereicheungsabsicht? was soll das denn? Er will eine ordnungsgemäße reparatur ersetzt und ist nicht aufällig wegen versicherungsbetrug. Ich denke nicht dass der Anwalt mit seiner Behauptung Erfolg haben wird.

Zitat:

immer den Rechnungsbetrag ganz legitim über einen Kredit (auch dafür samt Zinsen trägt die gegnerische Versicherung die Kosten) hab zahlen lassen

der Kredit ist volkommnere Schwachsinn! wenn du das geld hast kannst Du auch so bezahlen, du kriegst den verzugsschaden ersetzt! (natürlich est nach Verzug der versicherung)

Schuld anerkenntnisse am Unfallort sind immer gefährlich. Wird sowteas schriftlich abgegeben gefährdet man unter Umständen seinen versicherungsschutz. (obliegenheitsverletzung)

Das Starfrechtliche Verfahren hat nur indirekt mit den zivilrechtlichen Ansprüchen zu tun. ermittelt MUSS werden, da ein Strafdelikt angezeigt wurde und sei es noch so schwachsinnig.

Ob "verwandt" oder nicht, spielt erst mal keine Rolle. Es gibt zwei Zeugen und einen Beschuldigten. Wie die Aussagen dann letztendlich zu bewerten sind, entscheidet der Richter. Es gibt aber keine grundsätzliche Wertigkeit von Zeugen.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Das absichtliche Herbeiführen eines Unfalls ohne Bereicheungsabsicht? was soll das denn? Er will eine ordnungsgemäße reparatur ersetzt und ist nicht aufällig wegen versicherungsbetrug. Ich denke nicht dass der Anwalt mit seiner Behauptung Erfolg haben wird.

Sorry, aber wir haben hier nur eine Schilderung einer Partei erhalten. Was wirklich geschehen ist, weißt Du genauso wenig wie ich. Das zum Thema mögliche Bereicherungsabsicht.

Wenn sich der Vorfall so zugetragen hat, wie vom Threadhersteller geschildert, dann hat er nichts zu befürchten.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


der Kredit ist volkommnere Schwachsinn! wenn du das geld hast kannst Du auch so bezahlen, du kriegst den verzugsschaden ersetzt! (natürlich est nach Verzug der versicherung)

bist wohl bei einer Versicherung „Schadensfall-Sachbearbeiter“ 😁 ... "Schwachsinn" ist es allenfalls der gegnerischen Versicherung den Zahlungsverzug aus eigener Tasche zu zahlen, aber das darfst du im Bedarfsfall ja gerne machen bei einer sozialen Ader 😉

Zitat:

... zur Fahrzeugreparatur bei „Zahlungsmoralproblemen bei den Versicherungen“ ergab bisher immer eine schnelle und reibungslose Schadensabwicklung (Kostenanstieg zieht halt bei den meisten sturen Versicherungen)

... wie es zu lesen ist, wurde es bei bereits bestehendem oder angedrohten Zahlungsverzug gemacht … da hilft ein aufgenommener Kredit der Zahlungsmoral schneller auf die Sprünge, als Bettelbriefe ... aber das muss man so nicht machen und kann stattdessen auf den guten Willen der Versicherung vertrauen, ohne weitere Nachhilfe und Anregung alle entstandene Kosten freiwillig und rechtzeitig in voller entstandener Höhe zu erstatten 😁

Re: Re: hmm

Zitat:

Original geschrieben von tos2gl


Mir hat mal ein Polizist gesagt die Reihenfolge sagt nichts über die Schuld am Unfall aus.

Doch, eigentlich schon.

Die Person wird dann im OWI-/Strafverfahren als der ON 01 geführt und wird daher erst einmal als Betroffener/ Beschuldigter angesehen. Das kann sich aber nach der Vernehmung bzw. der schriftlichen Anhörung ohne Probleme wieder ändern. Die Polizei ermittlet ja immer nur, ein Urteil fällt bei deiner Sache höchstens ein Richter.

Dieser Anwalt wird, meiner Meinung nach, vor Gericht haushoch verlieren, da er beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat. Desweiteren kommt noch hinzu, dass der fließende VK in jedem Fall Vorrang hat; eine präventive Bremsung sagt absolut gar nichts darüber aus, ob du ihn einfahren lassen wolltest. Oder halt auch nicht 😉!

Und die Polizisten kann ich in dem Fall auch nicht wirklich verstehen...!

Der geschilderte Sachverhalt kann nur zu einer Verurteilung des RA führen.

Was tatsächlich nachweisbar ist,
wird zur Entscheidung des Richters führen.

Meine berufliche Erfahrung mit Verischerungen:
Kleine Schäden werden im Zweifel eher zähneknirrschend reguliert,
bei großen lässt man es selbst im Unrecht eher darauf ankommen.

Deswegen lebt der Versicherungsbetrug bei Kleinschäden,
ufgrund der Grpßschäden bestehen Vorbehaltre gegen Versicherungen.

Umgekehrt wäre es besser.
Hohe SB würden die immensen Bearbeitungskosten bei Kleinschäden ausschalten,
und ohne die zahlreichn Kleinschäden könnten Versicherungen Großschäden einfacher regulieren.

Geschätzte Branchenerkenntnis:
1.000 EUR SB würden 50 % Prämienersparnis bringen.

Zitat:

Was tatsächlich nachweisbar ist,wird zur Entscheidung des Richters führen.

Und die ist - leider - in D völlig unvorsehbar.

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