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Unfall mit ProCeed

Kia Ceed ProCeed (CD)

Hallo zusammen hatte letzte Woche einen Unfall mit meinem 5 Monate alten ProCeed GT! Mir ist im Stehenden Auto einer rückwärts vorne reingefahren! Hab zwar keine Schuld aber jetzt nen Schaden von fast 2000 Euro am Auto! Was natürlich die Gegnerische Versicherung zahlt. Was ich aber schlimm finde das ich jetzt nen Unfall Auto habe! Kennt einer von euch meine Rechte die ich habe?
Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Ich habe bei meinen Unfall (ebenfalls unverschuldet) die Firma "Schaden 360" beauftragt. Ich hatte in Zusammenarbeit mit meinem Händler hat nichts zu tun. Schaden 360 hat die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung geführt, hat einen Gutachter beauftragt und hat die komplette Abwicklung übernommen. Kosten für mich, keine. Hab nicht mal eine Rechnung bezahlen müssen, das haben die alles direkt abgerechnet.

War im übrigen ein Tipp meiner Werkstatt und ich muss sagen, war echt total problemlos.

Nachtrag: Selbst die Beauftragung von Schaden 360 hat die Werkstatt übernommen, ich musste nur eine Unterschrift leisten.

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dafür sollte der ga ja eine entsprechende wertminderung ermittelt haben

Ich kann nur raten: ab zum Anwalt. Nicht irgendeinen, sondern einen Anwalt für Verkehrsrecht. Und nicht erst, wenn die gegnerische Versicherung herumzickt, sondern sofort!

Das ist dein gutes Recht, der Anwalt sorgt für Chancengleichheit gegen die gegnerische Versicherung. Liegt die Schuld beim Unfallgegner, braucht es auch keinen Rechtsschutz, die kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Du kannst dich dann entspannt zurücklehnen, der Anwalt kümmert sich um alles, Wertminderung etc.

ja nach schadenhöhe steht dir ein merkantiler minderwert zu.

beispiel:
20000€ neupreis incl mwst
reperaturkosten 2200€
2200/ 20000 >10% , also oberhalb der bagetellgrenze

wertverhältnis:
16000 zeitwert / 20000€ neupreis = 80%

minderwert:
( 16000€ + 2200€ ) x 7% = 1274€

Ist nur eine Beispielrechnung aber bei einem fast Neufahrzeug durchaus eine ganze Menge Geld.
---------
Solltest du dein Auto irgendwann mal verkaufen wollen wird so mancher anrufer direkt auflegen, wenn er hört das Auto ist nicht unfallfrei. Oder wenn er schon vor Ort ist weil es bisher nicht zu sprache kam dort auf dem Absatz kehrt machen.
Hast du jedoch sämtliche Reperaturunterlagen (Gutachten incl Bildern, Reperaturrechnung) und bist bereit im Preis entsprechend flexibel zu agieren (es ist für den Gebrauchtkäufer durchaus ein unterschied ob der gebrauchte 8300€ kostet....wie andere ähnlich alte Fahrzeuge auch....oder ob du bereit bist trotz einwandfrei reparierten Schadens eben auf 7500, 7200 oder gar 7000€ runterzugehen. Wurden dir damals 1274€ minderwert ausgezahlt bist du ja später um diese Summe gewissermaßen flexibel nach unten).

Die Frage aktuell eben:
- ist es Bagatellgrenze so dass evtl kein Minderwert anzusetzen ist
- und falls minderwert dann in welcher höhe. du wirst dich ggf wundern wie niedrig allein deiner Händlereinkaufspreis deines recht jungen nahezu neuen Fahrzeugs ist (und die Zahl bezieht sich auf ein unbeschädigtes Fahrzeug). Aber irgendeine Summe jenseits der 600€ wird da schon rauskommen von daher ist es irgendwo verschmerzbar auch wenn es doof ist dass die Karre nun was hatte und du die Rennereien an der Backe.

Manch einer verkauf auch direkt unrepariert an den Händler und rechnet fiktiv ab. incl reperaturkosten und minderwert ergibt sich da zwar kein Betrag der direkt für einen Neuwagen reicht aber so riesig ist die Differenz evtl nicht - je nachdem ob der Händler eben zu einem gutem Kurz ankauft oder nicht und was er für eine Preis für einen neuen macht.
Das ganze lohnt besonders dann, wenn du heute ggf anders bestellen würdest als damals (motor, austattung) und auch die Frage wie hoch das Fahrzeug inzwischen rabattiert wird kann eine Rolle spielen. Aber unterm strich lohnt es sich vermutlich kaum 2000, 3000€ für ein paar wenige monate nutzung bezahlt zu haben (kaufpreis 20000€, ankauf des unfallers 14000€, reperaturkosten netto 1800e, minderwert 1200€ , da wären wie bei 17000€ die du hättest und falls der neue wieder 20000 kostet legst du 3000€ was eine ganze menge Geld ist nur damit er neu und eben unfallfrei ist).

Zitat:

@MattTrekker schrieb am 9. März 2020 um 19:23:59 Uhr:


Danke für euren schnellen Antworten! Gutachten wurde erstellt vom Gutachter meiner KIA Werkstatt! Auto hat schon 8800 km runter! Polizei war ja vor Ort und der Gegner wurde als Verursacher aufgeführt! Mich regt es nur auf das ich jetzt nach 5 Monaten nen Unfall wagen habe wegen so einem Vollpfosten🙁

Ja bei mir wahr nach 5 Wochen

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Was ist wenn man unterhalb dieser Bagatellgrenze ist? Wenn ich jetzt grob rechne und runde dann nehmen wir 30000 für das Auto und 2000 Gutachten! Sind grob 7 Prozent!

genau sowas ist mir auch passier. Nur ich wolte mir den schaden auszahlen lassen. Da fingen die Probleme an. Die Vers. woltte nicht den kompletten Betrag auszahlen und behielten 50% des Gutachten ein. Die Vers. berief sich auf Richtersprüchen und vergleichbare Urteile. Natürlich haben ich eine AW. Aber nichts als Palaver hast du da.
Wenn du mich fragst lass es richtig teuer Bei KiA machen und handel für dich noch irgendetwas für dich raus.
Inspektion oder Dachträger. Lass es nur machen. Noch besser, kauf dir einen neuen und lass es mit dem Unfall verrechnen leg noch etwas drauf und schon hast du einen Neuen.

Zitat:

@conroy7 schrieb am 9. März 2020 um 19:28:30 Uhr:


Ich kann nur raten: ab zum Anwalt. Nicht irgendeinen, sondern einen Anwalt für Verkehrsrecht. Und nicht erst, wenn die gegnerische Versicherung herumzickt, sondern sofort!

Das ist dein gutes Recht, der Anwalt sorgt für Chancengleichheit gegen die gegnerische Versicherung. Liegt die Schuld beim Unfallgegner, braucht es auch keinen Rechtsschutz, die kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Du kannst dich dann entspannt zurücklehnen, der Anwalt kümmert sich um alles, Wertminderung etc.

Nutzt nur dann alles nix wenn es sich der Verursacher nachher anders überlegt, alles abstreiten tut und Behörden so schlau sind dessen Fahrzeug Monate später zu inspizieren. Dann keinen Beweis sichern können und für den Angeklagten entscheiden. Man also auf seinen Schaden sitzen bleibt. In dem Fall isses nämlich essig von wegen die gegnerische Versicherung zahlt alles. Die zahlt dann gar nichts. Bevor hier einer sagt sowas kann nicht passieren. Ist mir genauso passiert.

Zitat:

@newt3 schrieb am 9. März 2020 um 22:17:23 Uhr:


ja nach schadenhöhe steht dir ein merkantiler minderwert zu.

beispiel:
20000€ neupreis incl mwst
reperaturkosten 2200€
2200/ 20000 >10% , also oberhalb der bagetellgrenze

wertverhältnis:
16000 zeitwert / 20000€ neupreis = 80%

minderwert:
( 16000€ + 2200€ ) x 7% = 1274€

Ist nur eine Beispielrechnung aber bei einem fast Neufahrzeug durchaus eine ganze Menge Geld.
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Solltest du dein Auto irgendwann mal verkaufen wollen wird so mancher anrufer direkt auflegen, wenn er hört das Auto ist nicht unfallfrei. Oder wenn er schon vor Ort ist weil es bisher nicht zu sprache kam dort auf dem Absatz kehrt machen.
Hast du jedoch sämtliche Reperaturunterlagen (Gutachten incl Bildern, Reperaturrechnung) und bist bereit im Preis entsprechend flexibel zu agieren (es ist für den Gebrauchtkäufer durchaus ein unterschied ob der gebrauchte 8300€ kostet....wie andere ähnlich alte Fahrzeuge auch....oder ob du bereit bist trotz einwandfrei reparierten Schadens eben auf 7500, 7200 oder gar 7000€ runterzugehen. Wurden dir damals 1274€ minderwert ausgezahlt bist du ja später um diese Summe gewissermaßen flexibel nach unten).

Die Frage aktuell eben:
- ist es Bagatellgrenze so dass evtl kein Minderwert anzusetzen ist
- und falls minderwert dann in welcher höhe. du wirst dich ggf wundern wie niedrig allein deiner Händlereinkaufspreis deines recht jungen nahezu neuen Fahrzeugs ist (und die Zahl bezieht sich auf ein unbeschädigtes Fahrzeug). Aber irgendeine Summe jenseits der 600€ wird da schon rauskommen von daher ist es irgendwo verschmerzbar auch wenn es doof ist dass die Karre nun was hatte und du die Rennereien an der Backe.

Manch einer verkauf auch direkt unrepariert an den Händler und rechnet fiktiv ab. incl reperaturkosten und minderwert ergibt sich da zwar kein Betrag der direkt für einen Neuwagen reicht aber so riesig ist die Differenz evtl nicht - je nachdem ob der Händler eben zu einem gutem Kurz ankauft oder nicht und was er für eine Preis für einen neuen macht.
Das ganze lohnt besonders dann, wenn du heute ggf anders bestellen würdest als damals (motor, austattung) und auch die Frage wie hoch das Fahrzeug inzwischen rabattiert wird kann eine Rolle spielen. Aber unterm strich lohnt es sich vermutlich kaum 2000, 3000€ für ein paar wenige monate nutzung bezahlt zu haben (kaufpreis 20000€, ankauf des unfallers 14000€, reperaturkosten netto 1800e, minderwert 1200€ , da wären wie bei 17000€ die du hättest und falls der neue wieder 20000 kostet legst du 3000€ was eine ganze menge Geld ist nur damit er neu und eben unfallfrei ist).

Den minderwert legt der Gutachter fest, niemand anderes. Er ist der einzige der das realistisch einschätzen kann

Ich hatte ungefähr 2300 km auf dem Tacho und mir ist jemand auf das Heck aufgefahren. Der Schäden war ungefähr 2500 Euro. Der Merkantile Minderwert war lächerlich niedrig, ich glaube so um die 200 Euro. Der Gutachter erklärte das aum meinen Pritest hin damit dass nur Anbauteile betroffen gewesen sind...

Zitat:

@Ceed2020 schrieb am 11. März 2020 um 02:11:42 Uhr:


Nutzt nur dann alles nix wenn es sich der Verursacher nachher anders überlegt, alles abstreiten tut und Behörden so schlau sind dessen Fahrzeug Monate später zu inspizieren. Dann keinen Beweis sichern können und für den Angeklagten entscheiden. Man also auf seinen Schaden sitzen bleibt. In dem Fall isses nämlich essig von wegen die gegnerische Versicherung zahlt alles. Die zahlt dann gar nichts

Hallo,
würde man solche, "oh es war doch ganz anders"-Diskusionen vom Unfallgegner nicht umgehen, indem man die Polizei hinzuzieht? Die nehmen doch den Unfall auf, wie er war.
Ich weiß die kommen kaum noch und drohen, man müsse den Einsatz dann bezahlen,oder so, aber das wäre es im Endeffekt vllt.wert.
Gruß jaro

Zitat:

@ARTSA schrieb am 11. März 2020 um 06:58:11 Uhr:


Ich hatte ungefähr 2300 km auf dem Tacho und mir ist jemand auf das Heck aufgefahren. Der Schäden war ungefähr 2500 Euro. Der Merkantile Minderwert war lächerlich niedrig, ich glaube so um die 200 Euro. Der Gutachter erklärte das aum meinen Pritest hin damit dass nur Anbauteile betroffen gewesen sind...

Ja also. Austauschbare Teile. Wozu da großer minderwert

Zitat:

@jaro66 schrieb am 11. März 2020 um 12:51:29 Uhr:



Zitat:

@Ceed2020 schrieb am 11. März 2020 um 02:11:42 Uhr:


Nutzt nur dann alles nix wenn es sich der Verursacher nachher anders überlegt, alles abstreiten tut und Behörden so schlau sind dessen Fahrzeug Monate später zu inspizieren. Dann keinen Beweis sichern können und für den Angeklagten entscheiden. Man also auf seinen Schaden sitzen bleibt. In dem Fall isses nämlich essig von wegen die gegnerische Versicherung zahlt alles. Die zahlt dann gar nichts

Hallo,
würde man solche, "oh es war doch ganz anders"-Diskusionen vom Unfallgegner nicht umgehen, indem man die Polizei hinzuzieht? Die nehmen doch den Unfall auf, wie er war.
Ich weiß die kommen kaum noch und drohen, man müsse den Einsatz dann bezahlen,oder so, aber das wäre es im Endeffekt vllt.wert.
Gruß jaro

Hab ich natürlich alles getan. Aber deren Bericht wie auch ein Zweifel freies Gutachten hat den Richter nicht die Bohne interessiert

Zitat:

@ARTSA schrieb am 11. März 2020 um 06:58:11 Uhr:


Ich hatte ungefähr 2300 km auf dem Tacho und mir ist jemand auf das Heck aufgefahren. Der Schäden war ungefähr 2500 Euro. Der Merkantile Minderwert war lächerlich niedrig, ich glaube so um die 200 Euro. Der Gutachter erklärte das aum meinen Pritest hin damit dass nur Anbauteile betroffen gewesen sind...

Interessant, mein Unfall (übrigens am Tag der Erstzulassung 😁) ergab eine Wertminderung von 2000 EUR bei einem Schaden von 3000 EUR - nur Anbauteile.

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