Unfall mit Neuwagen-Was tun??

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Hallo,

bin gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und musste dann leider von meiner Mutter hören, dass sie einen Unfall mit meinem Polo hatte. War ein Auffahrunfall ins Heck an einer Ampel, sie sagte von außen sieht man nichts wenn man es nicht weiß. Der Gutachter erfasste den Schaden und kam auf einen Reparaturbetrag von 4700€ brutto. Die Wertminderung soll bei 1200€ liegen.Dazu würde noch die Nutztungsentgeld. Das das Auto noch keine 4Wochen alt und noch nicht mal 500km bewegt worden. Nach dem Gespräch mit dem Anwalt gebe es zwei Möglichkeiten, Auto fachmännisch reparieren lassen oder einen neuen bestellen. Das Problem ist nur das der 9n3 ja nicht mehr gebaut wird und das beim neuen die 2,9% statt der 0,9% Finanzierung gilt. Müsste ich die Differnz der Zinsen selber bezahlen? Nach diesem Unfall ist das Auto ja definitiv ein Unfallwagen und ein Auto das 4 Wochen alt ist, schon so zu bezeichnen ist doch beschissen.
Was würdet ihr in dieser Siutation machen?
Eher diesen Wagen reparieren lassen oder auf einen Neuwagen bestehen. Ich bevorzuge eigentlich letzeres. Wenn der Neuwagen von der gegenrischen Versicherung gebilligt wird wird von dieser dann der der Listenpreis gezahlt oder den Preis den ich mit meinem Händler ausgehandelt habe?

Muss die Versicherung des Gegners der Listenpreis von meinem zahlen oder muss sie das neue Auto mit der gleichen Ausstattung bezahlen auch wenn dies teurer wäre?

Ich muss euch wirklich sagen, das das wirklich eine Scheißsituation ist.🙁

Würde mich über Antwort freuen

48 Antworten

Also die Versicherung würde den vergleichbaren Neuwagen zahlen auch wenn dieser ein weniger teurer wäre bei gleicher Ausstatttung?

Für die Zinsen usw. müsste ich dann selbst aufkommen.

@rotwiehre

Wenn ich die Neuwagenregelung nehme, dann gehört doch der Unfallwagen dann nicht mehr mir sondern der gegnerischen Versicherung, dann kann doch mein Freundlicher das Fahrrzeug nicht in Zahlung nehmen oder wie hast du das gemeint?? Wenn ich einen Neuwagen bestellen würde dann logischerweise im gleichen Autohaus.

Zitat:

Original geschrieben von Fladder


Wenn ich die Neuwagenregelung nehme, dann gehört doch der Unfallwagen dann nicht mehr mir sondern der gegnerischen Versicherung,

Das Fahrzeug gehört dir, es gibt von der Versicherung keine Beschlagnahme / Enteignung des Fahrzeuges, du kannst mit dem Fahrzeug was auch immer du machen willst tun.

Die Versicherung wird den Restwert des verunfallten Fahrzeuges, soweit man in deinem Fall von Restwert sprechen kann, von dem Ersatz welchen die Versicherung INSGESAMT leistet abziehen.

Ich meine natürlich Reparaturwerkstatt und Neuwagenverkauf sollten der gleiche VW-Betrieb sein. Wenn die Werkstatt weiss, dass das Auto im selben Betrieb in Zahlung gegeben wird, wird die Reparatur (wahrscheinlich) sorgfältiger erfolgen, als ohne Neukauf.
Wenn sich die gegnerische KFZ- Versicherung zickig anstellt, würde ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Die Kosten muss der Schuldige bezahlen. Da bin ich ganz sicher !

Zitat:

Original geschrieben von rotwiehre


Da bin ich ganz sicher !

Ja das muss die gegnerische Versicherung😉

Normalerweise rate ich nicht zu einem Anwalt, aber hier in diesem Fall ist das nicht das schlechteste, und würde bei geringsten Wiederworten der Versicherung auch einen Anwalt konsultieren.

Ähnliche Themen

Anwalt ist längst eingeschlatet🙂

Dieser nannte mir diese zwei Möglichkeiten??

die gegnerische Verischerung muss mir also einen vergleichbaren neuen Polo mit gelicher ausstattung bezahlen auch wenn dieser z.B 1000€ mehr kostet und ich bekomme also das Fahrzeug das kaputt ist und die Differenz die zwischen dem Neuwagen und dem Restwerts des kaputten Fahrzeugs entsteht?

Also theortischem üsste ich nur für die höheren Zinsen aufkommen. Zahlen die dann den Listenpreis oder den ausgehandelten Neupreis. weil wenn die den Lsitenrpeis zahlen udn ich dann noch Rabtt bekomme ist ja wieder etwas übrig oder verstehe ich das falsch?

Für welche höheren Zinsen willst du denn andauernd aufkommen ?

Wenn die Neuwagenregelung greift und du hast die Bestätigung der Versicherung das es dein Fahrzeug neu nicht mehr gibt, und du nur ein Nachfolgermodell besorgen kannst in selber Austattung, dann ist das toll für dich und überlässt alles deinem Vetragshändler und Anwalt.

Z.B.:
Neuwagen kostet jetzt z.B. 20.000, deiner hat noch lt. Gutachtne z.B. einen Verkaufswertwert von 14.000, dann bezahlt die Versicherung 6.000€ und der Rest wird mit deinem Fahrzeug beglichen.
Egal ob dein Wagen "damals" in dieser Ausstattung 17.000€ gekostet hat.
Auf dich kommen keine Kosten zu, auch keine Zinsen welche du dauernd ansprichst.
Dein Vertrag den du bisher geschlossen hast bleibt doch davon unberührt, die Versicherung nimmt doch schließlich keinen Kredit auf um deinen Schaden zu begleichen.

Für weitere Fragen sollte aber dein Anwalt dir weiterhelfen können, über den ausgegegangen Sachverhalt bitte aber um weitere Informationen 😉

Die höheren Zinsen die ich meine sind die,

bei jetzigen Polo waren das 0,9% und bei neuen gilt das Umweltpaket mit 2,9% Zinsen. Diese 2% Zinsen auf 4Jahre gerrechnet, müsste ich ja dann selbst bezahlen. Sie ich das hier jetzt rausgelesen habe.

Das interressiert die Versicherung die den Neuwagen bezahlt doch nicht, was du für Zinsen zahlen müsstest.

Es fallen doch gar keine neuen höheren Zinsen an welche auf dich zukommen, du hast doch mit dem Bezahlen des Neuwagens nichts zu tun.
Wenn die Neuwagenregelung greift, dann musst du den Neuwagen doch nicht bezahlen sondern die Versicherung, abzüglich des Betrages für dein altes Neufahrzeug.

aso, läuft das wirklich so ab wie du das geschildert hast?

das wäre ja wunderbar.Dann müsste ich theoretisch die Raten in der Höhe die im jetzigen Vertrag stehen bezahlen?

Weil in diesem vertrag hängt auch noch eine Garantievelrängerung des jetzigen Fahrzeugs mit drin, und die Verischerung bezahle ich ja auch.

Eine Frage habe ich noch. Wenn ich nun einen neuen bestelle, in der Zeit bis dieser geliefert wird zahle ich ja die Raten und die Versicherung für ein Auto das ich noch gar nicht da ist oder ich nicht mehr habe. Wie ist das da dann??

Weil der neue Polo ist anscheinend auch in neuen Typenklassen eingstuft worden als der alte.

Naja sehr kompliziert😉

Du bezahlst deinen bisherigen Kredit ohne weitere finanziellen Einschränkungen weiter.

Für die Übergangsregelung für die Zeit ohne Auto mit Anwalt und gegnerischen Versicherung klären wie das geregelt werden soll, kann ja einige Monate in das Land ziehen.

Bei dir ist es nunmal so ein "komischer" Fall, 4 Wochen altes Auto und nun nicht mehr gebaut, wenn kein Neufahrzeug (nicht zugelassenes Fahrzeug) zu finden ist in gleicher Ausstattung dann wird es wie ich oben beschrieb auf eine Neubestellung hinauslaufen, aber da sollte dir dein Anwalt genauere Auskünfte geben können, will mich da nicht allzu festlegen.

Versicherung bezahlst du nur für die Zeit wo ein Fahrzeug auf dich angemeldet ist.

Wenn der neue Polo in höheren Typklassen eingestuft ist, dann ist dies in diesem Fall dann dein Pech, wenn er günstiger ist dein Glück 😉

Also um es dir nochmal kurz zusammenzufassen:

Du lässt deinen Unfallwagen reparieren und gibst diesen dann beim Freundlichen in Zahlung, weil du dir nämlich den neuen Polo bestellst.
Die Differenz zwischen "Alt"wagenwert und dem Neuen zahlt die gegnerische Versicherung.
DU zahlst den Kredit bzw. die Finanzierung für deinen alten Polo weiter, bis er abbezahlt ist.
Schwupp diwupp hast du den neuen Polo zum Preis vom alten 😉

Korrigiert mich, wenn ich etwas falsch zusammengefasst habe...

Zitat:

Original geschrieben von creepel


Du lässt deinen Unfallwagen reparieren und gibst diesen dann beim Freundlichen in Zahlung, weil du dir nämlich den neuen Polo bestellst.

Entweder er lässt das Fahrzeug reparieren, oder er nimmt die Neuwagenregelung in Anspruch.

Es gibt nach meiner Erfahrung für Dich nur eine "Zeit ohne Auto", solange es in der Werkstatt repariert wird. Mit dem Neuwagenverkäufer habe ich in meinem Fall ausgehandelt, daß ich das "alte" Auto so lange fahren kann, bis der neue geliefert wird. (Ende Juni werden die ersten Polo V ausgeliefert). Als Autokäufer kannst Du in dieser wirtschaftlichen Lage Druck machen !
Dein Anwalt scheint nicht der erfahrendste zu sein; sonst hättest Du nicht so intensiv in diesem Forum nachfragen müssen ! Vielleicht solltest Du zu einem wirklichen Fachanwalt wechseln, der Deine Interessen versteht und durchsetzt !

Das ist ein Fachanwalt auf diesem Gebiet. Bloß konnte ich noch zu keine Gepräch gehen, da ich zurzeit malade bin. Deswegen frage ich hier so genau nach. Werde mich nacher aber mit ihm noch telefonisch in Verbindung setzen.

Wenn man das Heckabschlussblech tauschen muss und das Heck rückverformt werden muss, hat sich die Karosserie dann verzogen??

Oder wie sieht man das?

Deine Antwort
Ähnliche Themen