Unfall mit Neuwagen-Was tun??
Hallo,
bin gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und musste dann leider von meiner Mutter hören, dass sie einen Unfall mit meinem Polo hatte. War ein Auffahrunfall ins Heck an einer Ampel, sie sagte von außen sieht man nichts wenn man es nicht weiß. Der Gutachter erfasste den Schaden und kam auf einen Reparaturbetrag von 4700€ brutto. Die Wertminderung soll bei 1200€ liegen.Dazu würde noch die Nutztungsentgeld. Das das Auto noch keine 4Wochen alt und noch nicht mal 500km bewegt worden. Nach dem Gespräch mit dem Anwalt gebe es zwei Möglichkeiten, Auto fachmännisch reparieren lassen oder einen neuen bestellen. Das Problem ist nur das der 9n3 ja nicht mehr gebaut wird und das beim neuen die 2,9% statt der 0,9% Finanzierung gilt. Müsste ich die Differnz der Zinsen selber bezahlen? Nach diesem Unfall ist das Auto ja definitiv ein Unfallwagen und ein Auto das 4 Wochen alt ist, schon so zu bezeichnen ist doch beschissen.
Was würdet ihr in dieser Siutation machen?
Eher diesen Wagen reparieren lassen oder auf einen Neuwagen bestehen. Ich bevorzuge eigentlich letzeres. Wenn der Neuwagen von der gegenrischen Versicherung gebilligt wird wird von dieser dann der der Listenpreis gezahlt oder den Preis den ich mit meinem Händler ausgehandelt habe?
Muss die Versicherung des Gegners der Listenpreis von meinem zahlen oder muss sie das neue Auto mit der gleichen Ausstattung bezahlen auch wenn dies teurer wäre?
Ich muss euch wirklich sagen, das das wirklich eine Scheißsituation ist.🙁
Würde mich über Antwort freuen
48 Antworten
Du wirst auf Deine Frage von verschiedenen Stellen unterschiedliche Antworten bekommen. In meinem Fall sagte die VW-Werkstatt "Das Auto sieht nach der Reparatur besser aus, als vorher." Alles Quatsch. Ich rate Dir nochmal "Nutze die Chance und kauf' ein neues Auto !"
Dann brauchst Du Dich nicht - wie in meinem Fall - nach der Reparatur zu ärgern ! (Ich mußte x-mal nacharbeiten lassen....)
Wie ich ja schon sagte könnte ich die Neuwagenregeleung in Anspruch nehmen wie auch mein Anwalt sagte nur ist es, das die gegnerische Versicherung nicht damit einverstanden ist eine Neuwagen zu bezahlen. Dann müsste ich, also wenn die Versicherung nicht zahlt meinen Unfallwagen veräußern und mir dann einen neuen bestellen müsste ich die Differenz zwischen Restwert des Altneuwagen und des Neuwagen per Gericht einklagen und dieser Gerichtsweg würde erstens sehr lange dauern und zweitens habe ich leider nicht die Möglichkeit diese Differenz vom eigenen Geld vorzuschießen. Laut meine Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung nur den Neuwagenpreis (wenn sie zahlt) was mein jetziger gekostet hat. Der neue kostet in gleicher Ausstattung ca. 1600€ die ich dann auch zahlen müsste, zudem würde eine Lieferzeit von ca.4-5 Monaten dazukommen laut Händler. Für diese Zeit bekommt laut Anwalt auch eine Nutzungsentschädigung, aber diese müsste man auch einklagen, weil die Verischeurng diese freiwillig nicht zahlen wird, deswegen müsste ich in dieser Zeit nach einem Mietwagen schauen und das Geld wider vorschießen, das ich nicht habe.
Laut meine Antwalt sei die Abrechnung auf Reperaturkostenbasis die elegantere Lösung. Ich bekomme ja bei meinem Freundlichen VW- Vetragshändler (den ich sehr gut kenne) den kompletten Schaden fachmännisch repariert und bekomme zudem eine Wertimnderung von 1200€ und zusätzlich eine Nutzungsausfallentschädigung von ca.800€. Da ich vorhabe das Fahrzeug ca.5-6 Jahre sowieso zu fahren, dann wird das mit dem Unfall auch nicht mehr so schlimm sein.
am liebsten wäre es mir wenn der Unfall gar nicht erst passiert wäre🙁
Zitat:
Original geschrieben von Fladder
Wie ich ja schon sagte könnte ich die Neuwagenregeleung in Anspruch nehmen wie auch mein Anwalt sagte nur ist es, das die gegnerische Versicherung nicht damit einverstanden ist eine Neuwagen zu bezahlen.
Was soll es dich interessieren womit die Versicherung einverstanden ist oder nicht ?
Wenn dir aufgrund des Schadens eine Neuwagenentschädigung zusteht, dann ist dies so, da spielen die Wünsche der gegnerischen Versicherung keine Rolle.
Wenn du den Wagen reparieren lassen willst, dann gehst du halt den Schritt, ist dein Ding.
Setz dich doch endlich mit deinem Anwalt zusammen, der sollte doch alles Wissen und dich aufklären können, und du musst dann hier nicht dauernd Vermutungen anstellen.
Du unterhälst dich ja scheinbar mehr mit der gegnerischen Versicherung als mit deinem Anwalt.
schon klar, aber ich schrieb ja oben alles was ich schon mit meinem Anwalt besprochen habe.
Anspruch hätte ich wie gesagt sagte er, aber er geht davon aus das die Verischerung nicht sofort damit einverstanden ist einen Neuwagen zu bezahlen. Da das 100% so verlaufen wird, müsste ich den gerichtlichen Weg gehen wie oben alles schon beschrieben und das Geld dann vorschießen usw. und so fort.
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Du hast ein 4 Wochen altes Auto mit 500 km Laufleistung und einem Schaden lt. Gutachten von 4700€ am Polo welcher einen Gesamtwert von k.A. 18.000€ hat ?
Unter diesen Umständen geht keine Versicherung vor Gericht.
Irgendwie seltsam dein Anwalt, aber wenn dein Anwalt dies meint 🙄
Den Schaden von 4700€ ist inklusive Mehrwertsteuer, also ohne ca. 3900€.
Mein Anwalt wird warscheinlich aus seinen Erfahrungen heraus mich so beraten haben. Eine Entscheidung zu treffen fällt extrem schwer, da wir nun ewig auf dieses Auto nun gewartet haben (mein Sohn stellte es so zusammen wie er wollte) und ihn jetzt nach nicht mal 500km schon wieder hergeben zu müssen ist hart, weil man diesen Polo ja so nicht mehr bekommen kann. Deswegen, weil das Auto dem Sohn gehört fällt die Entscheidung so schwer.
Auf einer Seite neues Auto, anderes Design, bessere Technik vllt., ewige Wartezeit.Auf der anderen Seite das Auto das man bestellt inklusive den 2000€ die man nun als Entschädigung bekommt.
Mmhmh....
Werden es jetzt per Neuwagenregelung versuchen.
Sollte es neue Informationen geben werde ich mich melden und nochmals danke für die Hilfe.
Was oben Kai 70 geschrieben hat, ist genau meine Meinung. Kümmere Dich nicht so sehr um Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten. Fordere auch beim Anwalt "selbstbewußt" klar Deine Vorstellung: Wenn jemand an Deinem neuen Auto hinten rein fährt, ist ein Neuwagen die sachlich richtige Forderung !
so wie es jetzt aussieht, bleibe ich doch den höheren Zinsen sitzen, wenn cih einen Neuwagen bezahlt bekommen würde. Morgen bekomme ich Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von Fladder
so wie es jetzt aussieht, bleibe ich doch den höheren Zinsen sitzen, wenn cih einen Neuwagen bezahlt bekommen würde. Morgen bekomme ich Antwort.
Wenn dir die Neuwagenentschädigung zusteht, und die Versicherung dir einen Neuwagen BEZAHLT bezahlt, WELCHE HÖHERE ZINSEN ????????????
Dachte dies wäre jetzt geklärt ?
Steht dir nun eine Neuwagenentschädigung zu, oder steht dir keine Neuwagenentschädigung zu ?
Diese Frage sollte ja jetzt durch deinen Anwalt geklärt sein oder ?
Ja sie zahlt den Wagen wenn sie die Regelung akzeptiert, aber es wird dann der jetzige Vertrag annuliert und ich muss für den neuen Polo warscheinlich einen neuen Vertrag abschließen. So sagt es mir mein Händler. Aber jetzt mal abwarten auf morgen. Ob sie mir zusteht weiß ich noch nicht bis jetzt.
gruß
Ich habe gerade in der neuesten "Auto-Motor und Sport" einen Testbericht vom Polo V gelesen. Es wurde ein riesen Fortschritt (gegenüber der Version IV) festgestellt. Auch die Vorderachse wurde (in Ergänzung zu meiner Mail, die ich kürzlich geschrieben habe) neu konstruiert. Materialien, Verarbeitung bestens. Durch geringere Höhe, aber mehr Breite ergibt sich geringerer Kraftstoff-Verbrauch, etc.
Ich will hiermit nochmal unterstreichen: Unbedingt einen Neuwagen (Polo V) kaufen ! (selbst wenn dadurch "etwas" Mehrkosten entstehen !).
Viele Grüße
laut Anwalt müssen sie warscheinlich die Mehrzinsen zahle. War vorgestern in einem neuen Polo V Comfortline drin gesessen. Das geschäumte Amaturenbrett ist schon edel, das Fahrzeug hatte das RCD310 fügt sie super ein sieht auch sehr nett aus. Muss aber auch sagen, das viele Teile auch aus dem Polo IV übernommen wurden. Innenleuchte, Sonnenblenden, usw. Die Türinnenverkleidungen sind im verlgeich zum 9n3 meiner Meinung nach auch nich hochwertiger. Es scheint man hat ein wenig mehr Platz, die Mittelarmlehne ist vom Golf IV wirkt meiner Meinung eher billig, aber insgesamt ein schönens Auto. Leider hat die Versicherung noch nicht geantwortet, aber ich hoffe das ich am Montag endlich Bescheid bekomme wie es nun läuft. Mein Händler sagte auch, das der neue sich besser fährt. Fährt sich wie ein Golf.
Endlich gibt es Neuigkeiten.
Es ist nun von der Versicherung bestätigt das auf Neuwagenbasis abgerechnet werden kann und zudem kann ich das alte Fahrzeug bis das neue kommt weiter benutzen.
Es wird also ein Polo 6R 1,4 85PS Highline in Candyweiß, und paar zusätzlicher Ausstattung die der United auch hatte:
z.B -Abgedunkelte Scheiben
-17" Boavista Felgen
-RCD310 4x20w 6 Lautsprecher
-Tagfahrlicht
-Nebelscheinwerfer mit Abbiegelicht
-4 Türen
-Tempomat
-Entfall der Schriftzüge am Heck
und eventuell das Multifunktionslenkrad
Der polo 6R ? GEIL... ich wünsch dir viel glück damit auf das der wagen nich auch putt geht 😁