Unfall mit meinem si
Hallo ich könnte heulen!!!! Hatte am Freitag einen Unfall mit meinem si,ich bin von einem Parkplatz mit zwei linksabbieger Spuren auf der linken bzw. der innenkurve abgebogen.Auf der rechten Spur kurz vor mir fuhr ein Seat Leon, als dieser plötzlich die Kurve schnitt und auf meine Spur rüber gekommen ist! Rummms hats gemacht!!!
Bilder zum Schaden siehe http://picasaweb.google.de/thelocalwiseman/UnfallVorneRechts02
Sooo und nun ist das Problem der Unfallgegner hat am Unfallort keinen Aussage gemacht das er die Kurve geschnitten hat, er hat mir und der Polizei gesagt er steht unter Schock und macht keine Aussage!!!
Die Fahrzeuge haben wir nach dem Zusammenstoß sofort auf die Seite gefahren um den Verkehr nicht zu behindern, nur jetzt sagt die Polizei sie könne nicht feststellen wer auf die Spur des anderen gekommen ist!
Habe jetzt nen Anwalt eingeschalten, denn ich sehe mich als völllig unschuldig.
Die Beschädigungen am Seat sind auf höhe der Fahrertüre.
Frage 1 was meint ihr wie hoch wird mein Schaden ca. sein?
Frage 2 hatte von euch schon mal jemand nen ähnlichen Unfall und wie ist es da ausgegangen?
Mein Anwalt ist sehr zuversichtlich :-)
Ps: am Samstag wollte ich mitmeinem si zu einem ADAC Fahrsicherheitstraining, ging nun leider net. Bin dann mit dem Mitsubishi Colt meiner Freundin gefahren aber das war natürlich was ganz anderes!!! Es hat halt einfach alles zusammengepasst :-(
MFG Daniel
Beste Antwort im Thema
Auch mal mein Beileid als si Fahrer!!!!
Also ich würde jetzt erstmal noch nichts reparieren .. so wie das aussieht kann man ja noch damit fahren ohne das irgendwas schleift ... warte erstmal ein zwei wochen ab wie sich das mit der Versicherung ergibt!!
Ich hoffe dann mal das es gut für dich ausgeht und dann würde ich es auf kosten der Haftpflicht des Seat Fahrers reparieren lassen und dann so, dass die Kaputten Teile neu dran kommen .. nicht so ein überbügeln ala Beulendoktor, denn dein Auto is ja noch nichmal 2 Jahre alt!!
102 Antworten
Hi,
ich bin kein Experte auf dem Gebiet, man verzeihe mir deshalb meine Meinung....
Für mich ist das ein Schaden aus mehreren (mind. 2) unterschiedlichen "Unfällen". Einer könnte vom beschriebenen Sachverhalt stammen, aber der mit den bräunlichen Spuren glaube ich hat damit nix zu tun.....
Wenn´s aber trotzdem so war wie beschrieben, wünsch ich dem "Spezialgutachter" ein gutes Analyse-Geschick und Dir damit den Erfolg....
Auch ich sehe das so wie Du selbst : Wer Mist baut sollte dazu stehen. Beim Auto sind das wenn die Haftpflicht zum tragen kommt, "nur" 500...600€ über 5-8 Jahre verteilt (Hochstufen der Prämie). Und wenn man ´ne gute Versicherung hat, kostet es gar nix, denn es gibt da auch noch den Rabattschutz......
Ich hoffe zuletzt das der Ehrliche auch Recht bekommt.
Gruß
Jürgen
Es gibt wieder etwas neues zu dem Unfall zu berichten.
Das Gericht hat einen Gutachter beauftragt von beiden Fahrzeugen ein Unfallanalytisches Gutachten zu erstellen.
Der Beauftragte Gutachter ist aus einer anderen Stadt sind ca. 50 km Entfernung, hat mich gewundert dass das Gericht keinen Gutachter aus unserer Stadt beauftragt hat.
Ich bin davon ausgegangen das der Unfallgegner und ich ich unsere Fahrzeug dort vorfahren müssen, um den Schaden begutachten zu lassen. Also habe ich auf einen Termin von Seiten des Gerichts zum vorfahren beim Gutachter gewartet, und gewartet,und gewartet.
Und da bekam ich plötzlich am 15.09.09 einen Brief, und als ich diesen geöffnet habe sah ich das darin ein 11 Seiten langes Analytisches Gutachten war.
Was mich schon sehr erstaunte, da ich die ganze Zeit der Annahme war, das beide Fahrzeuge beim Gutachter gegenüber gestellt werden und dann vor Ort die Unfallspuren ausgewertet werden.
Aber da habe ich mich wohl getäuscht, denn der Gutachter bekam anscheinend die Unfallbilder der Polizei, sowie die Fotos des Gutachter bei dem ich mein Fahrzeug schon vorher Begutachten habe lassen.
Naja, also jetzt zum Gutachten vorweg als Laie ist es gar nicht so einfach so ein Gutachten richtig zu lesen ;-)
Aber so richtig Interessant wurde es sowieso erst auf der 7 und 8 Seite.
ERGEBNIS:
Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass es im vorliegenden Fall technischerseits nicht möglich ist festzustellen, ob die Kollision im Zuge eines Spurwechsels des Beklagten zu 1 von rechts nach links oder seitens des Zeugen (also Ich) nach rechts stattgefunden hat.
Die nach dem Schadensbild geringfügig höhere Geschwindigkeit des klägerischen Fahrzeuges zum Kollisionszeitpunk, bei der sich letztlich der Zeuge (also Ich) dem Fahrzeug des Beklagten zu 1 von hinten genähert hat ( so auch die Angaben des Beklagten zu 1), würden allerdings eher dafür sprechen, dass der Beklagte zu 1 auch wegen der für ihn im Bereich der Mittelinsel geringeren Breite des markierten Fahrraumes eher nach links geschwenkt ist, als der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges bei angenommen normaler Aufmerksamkeit bei für ihn vorausfahrenden Fahrzeuges nach rechts gezogen hat.
Keine der beiden behaupteten Geschehensabläufe lässt sich technischerseits mit hinreichender Sicherheit ausschließen.
Soooo da hab ich mir dann schon gedacht, Misst so ne Sch.... warum kann man das den nicht erkennen?
Das mit der Wahrscheinlichkeit ist höher usw. wird mir nicht allzu viel bringen.
Ich hatte schon die Schlimmsten Befürchtungen :-(
Und jetzt ist heute ein Schreiben vom Landgericht bei mir zuhause angekommen in dem der Richter einen Vergleich anhand des Unfallanalytischen Gutachtens vorschlägt.
Und jetzt könnt ihr alle mal Raten wie der ausschaut.
Genau 50/50!!!!!!!!
Ich hab echt soooooo nen Hals!!!
So wie die ganze Sache ausschaut geht das ganze halt echt so aus, und der kommt damit durch das er unter Schock gestanden hat (hahaha bei einem mini Rempler)!
Ich werde jetzt morgen einen Termin mit meinem Anwalt machen, um zu besprechen wie wir weiter vorgehen werden. MFG
Das ist aber saudumm gelaufen, tut mir Leid! Was den Vergleich betrifft: Ich sehe aus deiner Sicht keinen Grund, einen 50/50-Vergleich anzunehmen. Damit schneidest du dir nur den weiteren Rechtsweg ab. Habe den Thread zur Auffrischung nochmal überflogen. Deine Freundin und du haben ausgesagt, dass du deine Spur gehalten hast (richtig?). Auch das Gutachten tendiert eher hierzu (was Dir aber nicht viel hilft). Damit kommt im schlechtesten Fall auch bei einem Urteil mit 50/50 raus. Den einzige Vorteil bei einem Vergleich (geringere Kosten) wird dir wohl egal sein, da du eine Rechtsschutzversicherung hast (Bin mir nicht sicher, ob die irgendeine Einschränkung für diesen Fall haben). Dafür kannst du im Fall eines Urteils überlegen, in Berufung oder Revison zu gehen. Die Beweiswürdigung ist zwar Sache des Landgerichts, aber ganz leicht dürfte es trotzdem nicht sein, zwei übereinstimmende Zeugen revisionssicher als unglaubwürdig einzuschätzen. Dies ersetzt natürlich nicht den Rat deines Anwalts! Bin mal gespannt, was er dir rät.
Grüße,
south
scheiße gelaufen bis jetzt. wenn sowas ist würde ich die autos erstmal stehen lassen und bilder machen. danach kann man sie immer noch zur seite fahren.
So ein Depp...ich würde ausrasten wenn mir erst einer an mein geliebtes Auto fährt und ich auch noch dafür bezahlen soll...Wie ich solche Leute hasse!
Kopf hoch, ich würd mich auf 50/50 nicht einlassen.
Grüße aus der Rhön
proXi
recht haben und recht bekommen sind aber leider 2 verschiedene sachen.
solange es dafür keine zeugen gibt steht aussage gegen aussage.
Es ist ja echt der Hammer, wenn das ganze 50/50 ausgeht ist es natürlich schon schlimm genug. Das der Unfallgegner mit seinem Blödstellen und auf einen unter Schock stehend macht, und damit jetzt wahrscheinlich mit 50% durchkommt macht mich noch viel Wütender als die 100 Euro die meine Versicherung jetzt gestiegen ist!!!!
Aber anscheinend kommt man als ehrlicher Mensch nicht so gut durch´s Leben!
Es ist wirklich kein Wunder das es in unserer Gesellschaft so viele schwarze Schafe gibt, die sich so durch das Leben schleichen und damit durchkommen!
So, langsam ist die Unfallgeschichte zum Glück zu ende.
Nachdem das Gericht den Vergleich mit 50/50 anstrebt, bin ich zu meinen Anwalt und hab mit ihm diese Variante besprochen.
Und wir sind zu dem Entschluss gekommen das wir den Vorschlag annehmen werden.
Dies aber nicht weil ich nun auf einmal der Auffassung bin das ich auch Schuld habe sondern schlicht und ergreifend aus dem Grund weil es höchstwahrscheinlich sowieso keine Möglichkeit mehr gibt ohne Verlust aus der Sache rauszukommen!
1. ich habe "nur" einen Zeugen, und das ist halt meine Freundin, ihre Zeugenaussage wird anscheinend nicht zu 100% Glaubwürdigkeit geschenkt. Wie sonst ist das 50/50 zu werten?
2. Der Gutachter, auf dem alle meine Hoffnungen gesetzt waren, kann es leider auch nicht 100% sagen wie sich der Unfall zugetragen hat. Die Wahrscheinlichkeit sei zwar höher das er mir reingefahren ist aber halt auch nix 100% iges.
3. Irgendetwas anderes an Beweisen oder sonstiges hab ich halt leider auch net.
Würde ich den Vergleich nun nicht annehmen, kann es locker passieren das sich das ganze nochmal ein halbes oder dreiviertel Jahr hinauszögert, und am Ende wird trotzdem nur auf 50/50 entschieden.
Ich habe nun die 50% von der gegnerischen Versicherung erhalten, sind ca. 3000,00 Euro.
Mein BMW ist immer noch nicht repariert. Werde jetzt noch bis ca. März mit der Reparatur warten, dann ist der Winter auch so langsam vorbei. Nicht das mir der nächste gleich reinfährt ;-)
Nach fast 1,5 Jahren kommt es auf 3 Monate auch nixmehr an.
Hab jetzt nur mal eine Frage an die Jungs die auch schon mal so nen 50/50 Fall hatten. Wie ist das nun, wenn ich zu BMW in die Werkstatt fahre und den Schaden reparieren lasse. Dann werden die ja von mir das Geld für die Reparatur haben wollen, jetzt habe ich ja erst mal nur die 50% von der Gegnerischen Versicherung also 3000,00 Euro.
Die 50% von meiner Vollkasko bekomme ich wenn ich die Reparatur Rechnung bei meinem Anwalt eingereicht habe und er das Geld bei meiner Versicherung einfordert.
Kann man das auch anders lösen das ich die ca. 3000 Euro nicht vorstrecken muss?
Oder sollte ich das einfach mal mit meiner Werkstatt abklären?
MFG Daniel
nein dem Autohaus gibst zu zwei Abtretungserklärungen (eine für die Haftpflich des Gegners, eine für deine Kasko Versicherung) und du mußt in der Regel keine Vorleistungen erbringen. Die rechnen üblicherweise direkt mit den Versicherungen ab.
lg
Peter
Ja, so würde ich das in diesem Fall auch machen.
Ok das ist natürlich auch ne Idee mit der Abtretungserklärung, dann Rechnet BMW also direkt mit meiner Vollkasko ab.
Aber wie schaut das mit der Gegnerischen Versicherung aus? Von denen hab ich das Geld ja schon erhalten. Das zahl ich also Bar oder?
Sorry für die dummen Fragen, aber ich hatte halt noch nie so einen Fall.