Unfall mit meinem Baby
Gestern Abend ist es passiert an einer Kreutzung in Duisburg, habe gewartet das von rechts kommende Fahrzeug vorbeifährt was die regel Rechts vor Links besagt. trotz meines wartetns hat der gegner mich angefahren dabei ist der soweit nach links gekommen ob wohl er rechts genug platz hatte. Trotz dessen hat die Polizei mich als schuldigen aufgenommen. Ob wohl ich schon stand und uaf das vorbei fahren gewartet habe die warte zeit war ca 10 sek.
Paar bilder sind im Anhang.
21 Antworten
Hi Murat,
Dein Anwalt hat leider Recht. Da geht es um die Betriebsgefahr.
Was ich nur nicht verstehe: Selbst wenn Du 50cm in die Fahrbahn gefahren bist und stehst, warum fährt der dann in Dein Auto? Der hat doch sicher nach sonstwas geschaut, nem Mädel hinterher o.Ä.. Der hat doch so weit drüben überhaupt nichts verloren, wenn es keine Einbahnstraße ist!
Entweder er hat den Unfall provoziert (danach sieht das Auto aber nicht aus, da noch relativ gut in Schuss) oder er hat geträumt (von was auch immer). Aber ich denke, dass es ihm schwer fallen wird, nicht die ganze Schuld zu bekommen. Wie auch immer Du in der Kreuzung standest; er kann nicht einfach in ein stehendes Fahrzeug reinfahren, selbst wenn Du mitten auf der Kreuzung stehst.
Du sagst ja, dass Du langsam in die Kreuzung eingefahren bist und dann wegen dem kommenden Fahrzeug stehen geblieben bist. Wie weit war der denn da noch weg? Er hatte genug Platz zum Ausweichen und Du hast gestanden. Ich verstehe die ganze Situation nicht! Allerdings habe ich in vielen Fällen auch kein Verständnis für die Rechtsprechung. 😕
Beispiel: vor Jahren kam ich aus einer Seitenstrasse und wollte nach links auf die Hauptstrasse einbiegen. Rechts hatten sich Fahrzeuge an einer Ampel zurück gestaut und ich konnte nicht sehen, ob von links jemand kommt. Links habe ich in ca. 150m ein Auto kommen sehen, der sowieso nicht hätte weiterfahren können, wegen dem Rückstau. Der hätte sich also quer vor mich stellen müssen. Die Situation kennt jeder, passiert täglich. Ich habe mich dann langsam zur Mittellinie vorgetastet, um sehen zu können, ob von rechts jemand kommt. Es kam einer und ich bin stehen geblieben, sogar 10-15cm zurück gerollt. Als das Fahrzeug von rechts vorbei war, bin ich weiter nach links abgebogen. Besser gesagt: ich wollte weiter nach links abbiegen. Denn im dem Moment wo ich losfuhr tat es einen Schlag und ich sah einen kleinen weißen R5 an den linken Fahrbahnrand ausrollen mit einem Seitenschaden, den er sich an meiner vorderen (!!!) Stoßstange zugezogen hatte. Die Fahrerin MUSSTE unmittelbar nach dem Fahrzeug, dass von rechts kam einen Haken um mich herum geschlagen haben mit der vollen Breite auf der Gegenfahrbahn, denn an der Mittellinie stand ja ich.
Ende vom Lied: Sie hat 100% Recht bekommen. Begründung: Sie hatte auf der ganzen Breite der Straße Vorfahrt, auch auf der Gegenfahrbahn. Nach der Logik hätte sie schimpfend links von mir stehen bleiben müssen, bis ich weg bin oder hinter mir durchfahren. Aber nach dem Recht hatte sie Vorfahrt und um einen Unfall zu vermeiden ist jede Maßnahme rechtens, selbst wenn sie sich hinterher als die falsche Maßnahme herausstellt.
Ich habe die Welt damals nicht mehr verstanden!!!!
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du einen einsichtigeren Richter oder Versicherungsangestellten hast!
Gruß
Rainer
Ich denke der hat mich gar nicht gesehen warum auch immer. Mein Wagen ist bestens versichert vollkasko Schadenfreiheitsrabatt ich werde also nicht hochgestuft. Mir geht es in der Sache nur wo ich nach meiner Meinung recht habe von der Polizei unrecht bekomme.
Ich sehe das anders: Der blaue kam von rechts und hat somit Vorfahrt. Ihm gehört hier - weil ohne Fahrstreifen - die ganze Fahrbahn. Im Hintergrund sind parkende Autos, so dass er auf die (gedachte) Gegenspur musste. Wer weiß, ob auf seiner Seite hinter Murats einmündender Straße nicht auch wieder parkende Autos stehen? Dann darf er "im Gegenverkehr" bleiben und muss natürlich nicht in die Lücke der parkenden Fzg., um Murat einbiegen zu lassen. Daraus ergibt sich, dass der blaue Fahrer in der vollen Straßenbreite Vorfahrt hat. Murat hat verloren.
Die einzige Chance sehe ich auch darin, dass Murat schon stand (nachweisbar?). Dann hätte er allerdings wieder zurückfahren müssen, um dem blauen Vorfahrt zu gewähren.
Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer schwer, Rechts vor Links sind wir uns wohl alle einig, wenn ich mich aber langsam vortaste und dann stehen bleibe (selbst wenn ich losfahre) hat der von Rechts kommende kein Recht einfach nur durchzubrettern, er muss sich auch vergewissern ob Links einer steht bzw. langsam an eine Kreuzung heranfahren. Nur eben, Aussage gegen Aussage, z.B. deine Antwort: er hat mit dem Handy telefoniert, seine Aussage: du bist in die Kreuzung gerollt, wem soll man jetzt glauben ?
Aber dafür gibt es ja Anwälte und Richter ob aber immer das gerechte siegt ???
Sei frah das dir nichts passiert ist das Auto lässt sich wieder reparieren nur der ganze Ärger nervt halt.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Anwalt. Auf dem ersten Photo sieht man deutlich, dass sich der Unfallgegner zum Aufprallzeitpunkt bewegt hat. Du hast klare "Striche" in dessen Fahrtrichtung, eindeutiger Streifschuss. Das Trefferbild und vor allem deine Beschädigungen sähen deutlich anders aus wenn du noch in Bewegung gewesen wärest. Egal was du gemacht hast, der darf nicht in (d)ein stehendes Fahrzeug fahren.Wird aber wegen r v l wahrscheinlich auf eine Teilschuld hinauslaufen. Wenn du keine Vollkasko hast, so gibts wenigstens etwas Geld. Hochgestuft werden dann beide.
Wen die Polizei vor Ort als (hauptsächlichen) Unfallverursacher reinschreibt ist nahezu irrelevant sobald es zu einem Prozess kommt und Gutachter herangezogen werden. Mit einem Unfalldatenschreiber hättest du kein Problem bei der Beweisführung gehabt ... die 10 Sekunden "steht" bevor es knallt wären perfekt zu sehen gewesen.
Guck mal nach EAS Unfallkamera - 198€, alle Sensoren in die kleine Black Box integriert. Gibt auch andere Anbieter. Mit Beschleunigungssensoren kann man auch Auffahrunfälle wie "aufgeschoben worden" klar dokumentieren.
Moin!
Genau so ist es!
Was die Polente schreibt interessiert keinen. Das Trefferbild spricht eindeutig für Deine Version.
Ich hatte mal ähnliches in meiner Sturm & Drangzeit 😉. In der Stadt 3 Fahrzeuge überholt, wobei die die erste Fahrerin sich verfahren und wenden wollte. Sie riß das Steuer rum, um links in eine Einfahrt zu setzen...dann kam ich...
Gott sei Dank war ich schon neben ihr und sie traf meine Beifahrertür und den ganzen Rest vom Heck.
An der Unfallstelle alle auf mich eingedroschen inkl. der Herren in Blau (damals noch grün/braun). Sie hätte ja geblinkt und somit alles richtig gemacht.
Ende vom Lied, da sie den Schulterblick nicht gemacht hat und ich nachweißlich anhand des Trefferbildes schon an ihr vorbei war mit der Schnautze, hat sie die Schuld bekommen.
Also: Anwalt einschalten und erstmal entspannt zurücklehnen.
Deine Karre ist ja Got sei Dank zudem noch Fahrtüchtig.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von bernile69
Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer schwer...
"Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Rechtssysem nicht.
Wenn euch jemand in einer Strafsache anzeigt, dann gibt es nur einen Zeugen. Und zwar den Anzeigenden! Ihr selber seid Angeklagter und könnt euch zur Zeugenaussage äußern. Zeugen müssen vor i.A. Gericht die Wahrheit sagen, ansonsten drohen ihnen selber hohe Strafen. So, jetzt kommt der Richter in's Spiel: Entweder er glaubt dem Zeugen oder nicht. Die Frage ist dann nur, inwieweit jemand wg. einer Kleinigkeit und in anbetracht des erheblichen Strafmaßes bei Falschaussage, Bullshit erzählt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
"Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Rechtssysem nicht.Zitat:
Original geschrieben von bernile69
Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer schwer...Wenn euch jemand in einer Strafsache anzeigt, dann gibt es nur einen Zeugen. Und zwar den Anzeigenden! Ihr selber seid Angeklagter und könnt euch zur Zeugenaussage äußern. Zeugen müssen vor i.A. Gericht die Wahrheit sagen, ansonsten drohen ihnen selber hohe Strafen. So, jetzt kommt der Richter in's Spiel: Entweder er glaubt dem Zeugen oder nicht. Die Frage ist dann nur, inwieweit jemand wg. einer Kleinigkeit und in anbetracht des erheblichen Strafmaßes bei Falschaussage, Bullshit erzählt.
Nichts anderes Meinte ich ja, einer sagt Ja der andere Nein, wenn eine dritte Person als Zeuge vorhanden ist steht es 2 zu 1 und es wird wohl der Mehrheit geglaubt, was wohl auch jeder hier machen würde, ob es dann die Wahrheit ist steht wieder woanders geschrieben.
Aber ist ja eigentlich auch egal ist immer Käse wenn es dann bis vor das Gericht geht.