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Unfall mit Firmenwagen

Hallo,

gestern durfte ich mit einer Kollegin arbeiten und wir fuhr mit einem Firmenwagen (Transporter).

In einem Wohngebiet passierte es dann:
Links ein Bauzaun und ein Auto parkte mit dem Heck etwas in die Straße. Rechts war eine Parkbucht in der ein VW parkte bei dem der linke Außenspiegel in die Straße reichte.

Ich fuhr da langsam zwischendurch, und plötzlich machte es "klack" und unser rechtes Außenspiegelglas hing nach unten. Wäre unser Außenspiegelglas nicht runtergehangen, dann wäre uns das nicht einmal aufgefallen! An unserem Außenspiegel stellten wir keine Beschädigungen fest. Außer die üblichen leichten Kratzer die eh bei >100000 km normal sind.

Ich hielt an, und an dem VW hing der linke Außenspiegel nach unten!

Ich ging zu dem Fahrer, entschuldigte mich erstmal und der war natürlich total sauer!
Ich gab ihm die Firmenadresse, meine Adresse und er machte sich mit seinem Handy ein Bild von unserem Fahrzeugschein.

Da in meinen Unterlagen 2 verschiedene Versicherungen waren, so machte ich zur Versicherung keine Aussage. Die kann seine Versicherung ja problemlos herausfinden.

Von ihm bekam ich dann auch seine Visitenkarte. Sein Wagen war auch sein Firmenwagen.

Sein Freund wohnte im Haus nebenan, war zum Unfallzeitpunkt im Haus, und wäre sein "Zeuge"!

Am Ende verlangte er, das ich ein Schuldanerkenntnis unterschreibe!
Ich sagte, unsere Daten wären ausgetauscht, und ich müsste weiter fahren. Unterschreiben würde ich nichts. Dann fing der Unfallgegner an fast völlig durchzudrehen und drohte uns mit einer Anzeige wegen Unfallflucht!

Ich rief darauf hin die Polizei und erklärte den Sachverhalt: Die meinten dann, wenn ich schon einen Unfall baue, dann soll ich es auch zugeben und wenn die kommen müssen dann erhalte ich noch ein extra Bußgeld!

Der Unfallgegner behauptete auch, das man die Versicherungsnummer im Fahrzeug mitführen müsste! Ist das was neues? Mir war das überhaupt nicht bekannt!

Am Ende unterschrieb ich ein Schuldanerkenntnis unter Vorbehalt (ich schrieb "unter Vorbehalt" extra dazu) damit die Sache zu Ende ging.

Betroffen waren NUR die Außenspiegel. Beim eigenen Wagen konnte ich das Spiegelglas wieder reindrücken und fertig.

Mein Arbeitgeber wurde natürlich informiert, Unfallberichtsprotokoll in der Arbeit ausgefüllt und am Montag erzähl ich es meinem Chef persönlich. Einen ausführlichen Unfallbericht schreibe ich heute noch.

Meine Kollegin meinte, das dem Unfallgegner eine Teilschuld treffen müsste, weil sein Außenspiegel in die Fahrbahn hing.
Damit ein Außenspiegel abbricht, so das das ganze Teil nach unten hängt, dazu gehört doch normal schon einige Kraft dazu?! Unser eigenes Außenspiegelgehäuse ist nicht einmal nach innen geklappt! Anscheinend hat die Unterkante von meinem Außenspiegel die Oberkante vom VW-Außenspiegel getroffen.
Zumindest kommt mir da irgendwas spanisch vor, je länger ich darüber nachdenke...

Meine Kollegin machte mit ihrem Handy Bilder vom gegnerischen Spiegel und der Unfallstelle. Allerdings waren diese wegen ungünstige Sonneneinstrahlung nicht so gut.

Ich wäre nicht überrascht, wenn der Unfallgegner am Montag bei mir in der Arbeit anruft, und seinen ganzen Wagen neu lackiert haben möchte!

Aus meiner Sicht ist es ein ganz normaler Versicherungsschaden im Bereich von maximal 1000 Euro falls Spiegel mit Innenleber komplett getauscht werden müsste.

Was meint Ihr dazu?
Habe ich falsch gehandelt?

Danke,
Jürgen

Beste Antwort im Thema

Natürlich wurde es erwähnt. Weil er anscheinend nicht weis, dass es Unsinn ist und wissen wollte ob es stimmt, was seine Kollegin da sagte.

Ich dachte immer dafür ist ein Forum da.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Kann man nicht einfach der Versicherung den Schaden melden und zugeben das man selbst Schuld ist? Eindeutiger wie in dem Fall gehts doch gar nicht mehr.

1. Darf der TE dies gar nicht, weil er nicht Versicherungsnehmer ist und es sich auch nicht um sein Fahrzeug handelt. Solche eigenmächtigen Aktionen können einem Chef schonmal übel aufstoßen. Da hat jede Firma ihre eigene Vorgehensweise wie in dem Fall zu handeln ist.

2. Woraus schließt du, dass der TE nicht zu seiner Schuld steht?

niemals etwas zugeben, und auf keinen fall etwas unterschreiben!!

Zitat:

Original geschrieben von motorisiert


niemals etwas zugeben, und auf keinen fall etwas unterschreiben!!

Wenn ich schuld bin bin ich kein A-loch. Wenn man aber so einiges liest, werde ich mir ueberlegen ob ich im Falle des Falles nicht lieber doch A-loch mache so wie ihr euch das wunescht. Wuenscht ihr euch das auch wenn ihr selbst der Geschaedigte seit?

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von motorisiert


niemals etwas zugeben, und auf keinen fall etwas unterschreiben!!
Wenn ich schuld bin bin ich kein A-loch. Wenn man aber so einiges liest, werde ich mir ueberlegen ob ich im Falle des Falles nicht lieber doch A-loch mache so wie ihr euch das wunescht. Wuenscht ihr euch das auch wenn ihr selbst der Geschaedigte seit?

Jede versicherung wird Dir sagen: Keine Schuldbekenntnis unterschreiben ! Auch nicht wenn Du noch so schuldig bist. Das hat nix mit Arschloch sein zu tun.

Den Unfall der eigenen Versicherung melden, sie regelt den Rest.

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Dann werde ich mich hier mal raushalten. Bei uns laeuft es anders als in D.

Mich wundert auch nun nicht mehr das oefters hier Threads kommen wo einer von einem Unfall redet wo der andere Schuld ist und alles abstreitet.
Ich klopf dann mal auf Holz und hoffe das mein Auto knitterfrei bleibt 😉

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Dann werde ich mich hier mal raushalten. Bei uns laeuft es anders als in D.

Mich wundert auch nun nicht mehr das oefters hier Threads kommen wo einer von einem Unfall redet wo der andere Schuld ist und alles abstreitet.
Ich klopf dann mal auf Holz und hoffe das mein Auto knitterfrei bleibt 😉

Man soll auch nix abstreiten, das Beste ist einfach nix zu sagen, frei nach dem Motto reden ist Silber, schweigen ist Gold. Schuldfrage und Schadensbegleichung regeln dann schon die Versicherung, können sie sich nicht einigen geht es vor Gericht. Was die Polizei zur Schuldfrage sagt gilt auch erst vor Gericht. Dann entscheidet der Richter.

Aber näheres und genaueres vielleicht auch richtigeres erfährst und Du mit Sicherheit

hier

.

wenn der TE behauptet, daß ihm die beschädigungsspuren an den Spiegeln seltsam vorkommen, kann man nur hoffen, daß er nicht auf einen Trickbetrüger hereingefallen ist. Sowas hat mal jemand mit unserer Nachbarin versucht. Sein Pech war allerdings, daß die Spiegel so unterschiedlich hoch angebracht waren, daß sie niemals aneinandergeraten sein konnten und die Nachbarin das noch rechtzeitig bemerkte.

Die Versicherungen sind auch nicht so senil JEDEN Schaden ungeprüft zu zahlen. Gäbe es sonst diverse Fernsehsendungen zu dem Thema? Warum auch immer gleich so'n Hype gemacht wird um Schuld und Unschuld. Schlimmstenfalls klärt die Versicherung das selbst, wenn ihr etwas unklar ist.
Was ich bei einem Unfall machen MUSS sind meine Personalien angeben - auch der Polizei gegenüber - MEHR NICHT! Alles andere kann mir mehr schaden als es mir nützt. Was ein Polizist bei der eventuellen Unfallaufnahme von sich gibt, ist seine Sache und zählt nicht!
Bei einem Firmenwagen ist es ratsam die Polizei zu rufen, es sei denn es ist ein Bagatellschaden.
Sicherlich hängt es auch von der Größe (Mitarbeiteranzahl) des Arbeitgebers ab, wie man sich verhalten muß. Bei meinem Arbeitgeber gab es eine klare Anweisung IMMER die Polizei zu rufen, egal wer an einem Unfall Schuld hatte. Bei Personenschäden MUSS grundsätzlich die Polizei gerufen werden! Ist leider SO auch den wenigsten bekannt.
Die Versicherung des Arbeitgebers besteht oft darauf die Polizei zu rufen und dann zu prüfen ob sie Schadenersatzpflichtig ist. Bei Unklarheiten kann der angeblich Geschädigte auch ein Problem bekommen, wenn sich heraus stellt, dass er einen Schaden "konstruiert" hat. Versicherungsbetrug kann teuer werden!
Meine "Weisheiten" stammen noch aus meinem Arbeitsleben MIT Firmenwagen und diversen Unfällen, die nicht immer auf meine Kappe gingen! Bei anderen Arbeitgebern kann es durchaus anders gehandhabt werden.

Hallo, A3Misanorot,

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot


Links ein Bauzaun und ein Auto parkte mit dem Heck etwas in die Straße. Rechts war eine Parkbucht in der ein VW parkte bei dem der linke Außenspiegel in die Straße reichte.

die Restfahrbahnbreite muss mindestens 3,05 Meter betragen.

Wenn diese nicht gegeben war, hätte dort niemand parken dürfen, aber da dort ja offensichtlich Parkplätze angebracht sind, kann man davon ausgehen, dass die Fahrbahnbreite selbst bei einem etwas in die Fahrbahn ragenden Außenspiegel noch ausreichend sein sollte, um mit einem Kleintransporter unfallfrei durchzukommen.

Somit deutet alles auf Dich als alleinigen Unfallverursacher hin (auch versicherungstechnisch).

Zitat:

Ich ging zu dem Fahrer, entschuldigte mich erstmal und der war natürlich total sauer!

Löblich, dass Du die Schuld gleich bei Dir gesucht hast (ist ehrlich und ohne jede Ironie gemeint), aber den Ärger des Geschädigten kann man im Grunde genommen auch verstehen.

Die meisten reagieren sich aber ganz schnell wieder ab.

Zitat:

Ich gab ihm die Firmenadresse, meine Adresse und er machte sich mit seinem Handy ein Bild von unserem Fahrzeugschein.

Da in meinen Unterlagen 2 verschiedene Versicherungen waren, so machte ich zur Versicherung keine Aussage. Die kann seine Versicherung ja problemlos herausfinden.

Wenn Du ihm neben diesen Daten auch noch Deinen Namen genannt hast, ist das sowohl für die Versicherung als auch rechtlich (bzgl. Personalienaustausch) ausreichend.

Am besten nimmt man für den Personalienaustausch den europäischen Unfallbericht, den man sich entweder vorher über das Internet ausdrucken oder z. B. über die Versicherung zuschicken lassen und im Fahrzeug aufbewahren kann.Sein Freund wohnte im Haus nebenan, war zum Unfallzeitpunkt im Haus, und wäre sein "Zeuge"!Dieser Freund ist nur Zeuge des Unfalls, wenn er diesen auch gesehen hat.

Er kann allenfalls, wenn er später dazugekommen sein sollte, als Zeuge dafür fungieren, dass Du Dich vor Ort als Unfallverursacher zu erkennen gegeben hast, damit nicht später irgendein anderer Firmenmitarbeiter oder wer auch immer angibt, er wäre gefahren.

In Deinem Fall also völlig unwichtig, da Du ja nichts abstreitest.

Zitat:

Am Ende verlangte er, das ich ein Schuldanerkenntnis unterschreibe!

Verständlich, aber falsch.

So mancher Laie denkt, dass er unbedingt ein schriftliches Schuldanerkenntnis braucht, wenn die Polizei nicht vor Ort ist, aber dem ist nicht so.

Selbst, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt und den einen Fahrer verwarnt oder anzeigt, den anderen aber nicht, heißt das nicht, dass damit die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Die Polizei bewertet, ob eine mögliche Owi oder Straftat vorliegt und wer diese begangen hat, aber nicht, ob der eine Fahrer versicherungsrechtlich 100 % Schuld ist und der andere gar nicht oder ob eine Quotelung vorgenommen wird.

Wenn, dann können die Beamten allenfalls aus ihrer Erfahrung heraus Vermutungen anstellen, wie die Versicherungen möglicherweise entscheiden werden, mehr nicht.

Zitat:

Ich sagte, unsere Daten wären ausgetauscht, und ich müsste weiter fahren. Unterschreiben würde ich nichts. Dann fing der Unfallgegner an fast völlig durchzudrehen und drohte uns mit einer Anzeige wegen Unfallflucht!

Im schlimmsten Fall würde das für den Unfallgegner eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung bedeuten, denn Du hast ihm alle erforderlichen Daten gegeben und dann wider besseren Wissens eine Anzeige zu erstatten, ist strafbar.

Zitat:

Ich rief darauf hin die Polizei und erklärte den Sachverhalt: Die meinten dann, wenn ich schon einen Unfall baue, dann soll ich es auch zugeben und wenn die kommen müssen dann erhalte ich noch ein extra Bußgeld!

Hier dürfte ein Missverständnis vorliegen (bei wem der Fehler liegt, kann ich nicht beurteilen).

Wäre der Unfall polizeilich aufgenommen worden, hättest Du mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen müssen, denn Du hast durch das Streifen eines anderen Fahrzeugs eine verwarnbare Owi begangen.

Der Beamte am Telefon hat aber vermutlich nicht so recht verstanden, wo das Problem lag, denn sonst hätte er Dich einfach gebeten, das Handy an den Geschädigten weiter zu geben und er hätte diesem dann erklären können, dass der Personalienaustausch ausreicht und ein schriftliches Schuldanerkenntnis Unsinn ist.

Zitat:

Der Unfallgegner behauptete auch, das man die Versicherungsnummer im Fahrzeug mitführen müsste!

Unsinn. Es ist zwar ganz hilfreich, wenn man so etwas dabei hat, eine Verpflichtung dafür gibt es aber nicht.

Zitat:

Am Ende unterschrieb ich ein Schuldanerkenntnis unter Vorbehalt (ich schrieb "unter Vorbehalt" extra dazu) damit die Sache zu Ende ging.

Keine Sorge; Nachteile dürfte dies wohl nicht haben.

Zitat:

Meine Kollegin meinte, das dem Unfallgegner eine Teilschuld treffen müsste, weil sein Außenspiegel in die Fahrbahn hing.

Damit liegt sie falsch.

Zitat:

Damit ein Außenspiegel abbricht, so das das ganze Teil nach unten hängt, dazu gehört doch normal schon einige Kraft dazu?! Unser eigenes Außenspiegelgehäuse ist nicht einmal nach innen geklappt! Anscheinend hat die Unterkante von meinem Außenspiegel die Oberkante vom VW-Außenspiegel getroffen.
Zumindest kommt mir da irgendwas spanisch vor, je länger ich darüber nachdenke...

Ob spanisch oder deutsch: Da ist nichts Ungewöhnliches zu sehen, denn Dein Kleintransporter hat Kraft genug (versuch mal, diesen anzuhalten 😎).

Es ist etwas ganz anderes, ob man selber mit seinem Körper an einem Außenspiegel hängen bleibt oder ob man mit einem KFZ gegen diesen fährt.

Zitat:

Ich wäre nicht überrascht, wenn der Unfallgegner am Montag bei mir in der Arbeit anruft, und seinen ganzen Wagen neu lackiert haben möchte!

Das soll nicht Deine Sorge sein, denn damit wird sich die Versicherung Deines Chefs auseinandersetzen und unberechtigte Ansprüche abwehren, ggf. mit einem Gutachter.

Zitat:

Habe ich falsch gehandelt?

Klar: Du warst zur falschen Zeit am falschen Ort und dabei auch noch zu dicht am anderen Fahrzeug. 😁

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo, Tecci6N,

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Niemals irgendwas unterschreiben.

diese Aussage kann man in ihrer Pauschalität nicht so stehen lassen, denn das kann u. U. teuer werden.

Richtig ist, dass man kein Schuldanerkenntnis oder etwas in der Art gegenüber dem Unfallgegner unterschreiben sollte.

Wird der Unfall polizeilich aufgenommen, muss man als Unfallverursacher keine Angaben zur Sache machen, aber es schadet nicht, wenn man z. B. das Belehrungsformular als Betroffener/Beschuldigter unterschreibt.

Wird einem von der Polizei eine Verwarnung angeboten und ist man sich selber sicher, dass man den Unfall verschuldet hat bzw. dass man (aus bußgeldrechtlicher Sicht) einer der Mitverursacher ist, bietet es sich m. E. an, diese Verwarnung anzunehmen und vor Ort gleich zu unterschreiben bzw. zu zahlen.

Dies hat den Vorteil, dass damit das Owi - Verfahren abgeschlossen ist und dass einem kein Bußgeld und keine Punkte mehr drohen, wenn sich z. B. durch eine nachträgliche Zeugenaussage herausstellt, dass man den Unfall nicht nur durch eine kurze Unachtsamkeit, sondern durch einen bußgeldbewehrten Fehler verursacht hat.

Gerade bei einem Probezeitler kann es finanziell sehr viel ausmachen, wenn er mit einer Verwarnung davon kommt, denn bei einem Bußgeld wäre auch noch ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung fällig.

Hallo, Zyclon,

Zitat:

Original geschrieben von Zyclon


Leider ist es inzwischen so das die Polizei bei solchen Sachen weniger ein Freund und Helfer ist. Ich habe mal jemanden den Spiegel abgefahren und weil der jenige nicht bei seinem Fahrzeug war bin ich mit dem Nummernschild zum nächsten Polizeirevier um es zu melden. Da fing der doch glatt an davon zu sabbeln mit Unfallflucht usw. Einerseits wird immer gesagt das die Polizei bei solchen Bagatellen nicht mehr anrückt aber anderseits soll man sie rufen. Da kann man nur noch den Kopf schütteln.

der Polizeibeamte hat nicht "gesabbelt", sondern recht und Dir damit einen wichtigen Hinweis für die Zukunft gegeben.

Es war zwar ganz richtig, zur Polizei zu fahren und den Unfall zu melden, aber wärst Du auf der Fahrt von der Unfallstelle zur Polizei angehalten worden und man hätte z. B. durch einen Zeugenanruf von Deiner Beteiligung an dem Unfall gewusst, würde der Verdacht des unerlaubten Entfernen vom Unfallort im Raum stehen.

Du könntest zwar angeben, dass Du gerade auf dem Weg zur Polizei warst, aber wie wolltest Du das beweisen?

Richtig wäre gewesen, sofort von der Unfallstelle aus die Polizei anzurufen und dann mit dem Beamten zusammen auszumachen, ob eine Streife zu Dir kommt oder ob Du direkt zur Polizei fährst, denn dann wärst Du eindeutig auf der sicheren Seite gewesen.

Hallo, mattalf,

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von motorisiert


niemals etwas zugeben, und auf keinen fall etwas unterschreiben!!
Wenn ich schuld bin bin ich kein A-loch. Wenn man aber so einiges liest, werde ich mir ueberlegen ob ich im Falle des Falles nicht lieber doch A-loch mache so wie ihr euch das wunescht. Wuenscht ihr euch das auch wenn ihr selbst der Geschaedigte seit?

es geht hier nur darum, dass man kein

Schuldanerkenntnis

gegenüber dem Unfallgegner abgeben und unterschreiben sollte.

Wenn Du einen Unfall verursachst und überzeugt bist, dass Du der alleinige Verursacher bist, kann es trotzdem sein, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass Dein Unfallgegner ebenfalls eine gewisse Schuld hat.

Nur als Beispiel:

Du fährst am Stauende auf ein anderes Fahrzeug auf und siehst nach dem Aussteigen, dass dieser offensichtlich auch noch auf den Vordermann aufgeschoben wurde.

Wenn Du jetzt vor Ort bestätigst, dass Du der alleinige Verursacher bist und dass Deine Versicherung alle Schäden übernimmt, kann es große Probleme geben, wenn sich herausstellen sollte, dass Dein Vordermann vorher selber auf seinen Vordermann aufgefahren ist und dass es somit zwei Unfälle gab.

Besser ist es, einfach ohne gegenseitige Schuldvorwürfe die Personalien auszutauschen, ggf. nach Lage der Dinge den vermeintlichen Unfallverursacher auf dem europäischen Unfallbericht auf der linken und den anderen Beteiligten auf der rechten Seite bzw. auf einem gesonderten Zettel einzutragen, wenn man den Unfall ohne Polizei regelt und dann alles Weitere gegenüber der Versicherung zu Protokoll geben.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@ringo224 schrieb am 24. November 2018 um 22:04:52 Uhr:


Hallo,

ich habe deine Frage gelesen und ich möchte dir helfen. Hast du das mit dem Unfall gelöst? Brauchst du Hilfe? Falls ja dann habe ich einen tollen Vorschlag für dich.

Dein ach so toller Vorschlag lommt wohl 5 Jahre zu spät.

Das ist auch nur ein Fakeaccount, der hier nur Werbung postet. Sieh dir doch seine Beiträge an. Ein ernst gemeinter Privataccount kann das nicht sein.

Mich würde ehrlich gesagt interessieren wie das vergütet wird bzw. was das bringt:

Einmal im Monat mehr oder weniger wahllos einen Thread suchen, einen Link setzen, zwischendrin eine "inhaltslose" Frage, die aber wegen einem "LG" am Ende dann doch schon wieder persönlich wirken soll. Also wenn sich da einer die Mühe macht, das zu posten... 10 Minuten Zeitaufwand sind das sicherlich... und dafür dann 50 Cent?

Aber wenn das gar ein Bot ist, Hut ab!
Verdächtig unauffällig und sehr gewählte Wortwahl.

Denkbar wäre wohl in der heutigen Zeit sogar, dass der Seitenbetreiber selbst solche Werbeanzeigen postet.

Kann mich natürlich auch irren... wie auch immer...

Warum hast du (der TE) nicht die Polizei kommen lassen?
War doch eine Firmenfahrt!
Normalerweise zahlt da die Firmenversicherung.

Bei uns ist es sogar Pflicht, die Polizei einzuschalten, bei jedem Unfall, in den eine andere Person verwickelt ist.

Ist meiner Meinung nach auch das Sinnvollste!

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