Unfall mit Firmenwagen

Hallo,

gestern durfte ich mit einer Kollegin arbeiten und wir fuhr mit einem Firmenwagen (Transporter).

In einem Wohngebiet passierte es dann:
Links ein Bauzaun und ein Auto parkte mit dem Heck etwas in die Straße. Rechts war eine Parkbucht in der ein VW parkte bei dem der linke Außenspiegel in die Straße reichte.

Ich fuhr da langsam zwischendurch, und plötzlich machte es "klack" und unser rechtes Außenspiegelglas hing nach unten. Wäre unser Außenspiegelglas nicht runtergehangen, dann wäre uns das nicht einmal aufgefallen! An unserem Außenspiegel stellten wir keine Beschädigungen fest. Außer die üblichen leichten Kratzer die eh bei >100000 km normal sind.

Ich hielt an, und an dem VW hing der linke Außenspiegel nach unten!

Ich ging zu dem Fahrer, entschuldigte mich erstmal und der war natürlich total sauer!
Ich gab ihm die Firmenadresse, meine Adresse und er machte sich mit seinem Handy ein Bild von unserem Fahrzeugschein.

Da in meinen Unterlagen 2 verschiedene Versicherungen waren, so machte ich zur Versicherung keine Aussage. Die kann seine Versicherung ja problemlos herausfinden.

Von ihm bekam ich dann auch seine Visitenkarte. Sein Wagen war auch sein Firmenwagen.

Sein Freund wohnte im Haus nebenan, war zum Unfallzeitpunkt im Haus, und wäre sein "Zeuge"!

Am Ende verlangte er, das ich ein Schuldanerkenntnis unterschreibe!
Ich sagte, unsere Daten wären ausgetauscht, und ich müsste weiter fahren. Unterschreiben würde ich nichts. Dann fing der Unfallgegner an fast völlig durchzudrehen und drohte uns mit einer Anzeige wegen Unfallflucht!

Ich rief darauf hin die Polizei und erklärte den Sachverhalt: Die meinten dann, wenn ich schon einen Unfall baue, dann soll ich es auch zugeben und wenn die kommen müssen dann erhalte ich noch ein extra Bußgeld!

Der Unfallgegner behauptete auch, das man die Versicherungsnummer im Fahrzeug mitführen müsste! Ist das was neues? Mir war das überhaupt nicht bekannt!

Am Ende unterschrieb ich ein Schuldanerkenntnis unter Vorbehalt (ich schrieb "unter Vorbehalt" extra dazu) damit die Sache zu Ende ging.

Betroffen waren NUR die Außenspiegel. Beim eigenen Wagen konnte ich das Spiegelglas wieder reindrücken und fertig.

Mein Arbeitgeber wurde natürlich informiert, Unfallberichtsprotokoll in der Arbeit ausgefüllt und am Montag erzähl ich es meinem Chef persönlich. Einen ausführlichen Unfallbericht schreibe ich heute noch.

Meine Kollegin meinte, das dem Unfallgegner eine Teilschuld treffen müsste, weil sein Außenspiegel in die Fahrbahn hing.
Damit ein Außenspiegel abbricht, so das das ganze Teil nach unten hängt, dazu gehört doch normal schon einige Kraft dazu?! Unser eigenes Außenspiegelgehäuse ist nicht einmal nach innen geklappt! Anscheinend hat die Unterkante von meinem Außenspiegel die Oberkante vom VW-Außenspiegel getroffen.
Zumindest kommt mir da irgendwas spanisch vor, je länger ich darüber nachdenke...

Meine Kollegin machte mit ihrem Handy Bilder vom gegnerischen Spiegel und der Unfallstelle. Allerdings waren diese wegen ungünstige Sonneneinstrahlung nicht so gut.

Ich wäre nicht überrascht, wenn der Unfallgegner am Montag bei mir in der Arbeit anruft, und seinen ganzen Wagen neu lackiert haben möchte!

Aus meiner Sicht ist es ein ganz normaler Versicherungsschaden im Bereich von maximal 1000 Euro falls Spiegel mit Innenleber komplett getauscht werden müsste.

Was meint Ihr dazu?
Habe ich falsch gehandelt?

Danke,
Jürgen

Beste Antwort im Thema

Natürlich wurde es erwähnt. Weil er anscheinend nicht weis, dass es Unsinn ist und wissen wollte ob es stimmt, was seine Kollegin da sagte.

Ich dachte immer dafür ist ein Forum da.

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Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 27. November 2018 um 12:55:58 Uhr:


Warum hast du (der TE) nicht die Polizei kommen lassen?

Auch für dich: Der Thread wurde vor 5 Jahren erstellt. Hat sich also längst erledigt.

Oh ... stimmt 🙂

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