Unfall mit Fahrradfahrer auf Gehweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung

Hallo,
ich möchte aus einer Nebenstraße nach rechts auf eine Hauptstraße abbiegen. Halte an und gucke mehrfach nach links und rechts. Rechts auch, weil gegenüber eine Bushaltestelle ist, wo Autos auch schon mal einen Bus überholen. An der Hauptstraße sind an beiden Seiten reine Gehwege. Nirgends war ein ebike-Fahrer zu sehen. Irgendwann kann ich fahren, weil von links kein Auto kommt und beim Anfahren ist auf einmal ein eBike-Fahrer vor mir, welches ich leider leicht anfahre und der Fahrer fällt. Der Fahrer fuhr auf dem linken Gehweg und kam also von rechts. Keine Freigabe für Radfahrer. Er hat sich Gott sei Dank nicht verletzt. Kontrolle durch Krankenwagen und auch Polizei. Polizei sagt, ich habe volle Schuld, weil der Fahrradfahrer Vorfahrt gehabt hätte. Ich bin ratlos. Der fahrradfahrer hat doch auch einiges falsch gemacht.

186 Antworten

Ich würde das genauso sehen. Aber beim TE stehen da vermutlich nur anteilige RTW-Kosten im Raum, also 10% bis 20% von vielleicht ca. 500,- €. Wegen letztlich 50,- bis 100,- € wird es vermutlich nicht vor Gericht gehen.

Zitat:

@Anmak schrieb am 24. Mai 2023 um 23:25:10 Uhr:


Leider keine Verkehrszeichen zu erkennen. Aber rechts an dem Pfosten ist ein Vorfahrtsschild für die Hauptstraße. Da ich das ja sehen kann, heißt es doch automatisch, dass ich Vorfahrt gewähren muss.

Diese Aussage verstehe ich nicht ganz. Heißt das, dass du dir nicht sicher bist, dass du ein Zeichen "Vorfahrt gewähren" hattest? Du hattest ja schon weiter vorne auf meine Nachfrage bezüglich der Begriffe "Hauptstraße" und "Nebenstraße" nicht geantwortet. Könnte es denn auch sein, dass du aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder über einen abgesenkten Bordstein gefahren bist?

Wohnst du denn in der Nähe oder kommst du da regelmäßig vorbei? Dann solltest du noch ein Foto nachreichen, aus dem die Situation beim Ausfahren aus dieser Straße besser hervorgeht.

Zitat:

@Anmak schrieb am 24. Mai 2023 um 23:25:10 Uhr:


Ich stand dort ja einige Zeit, um zu gucken, wann ich fahren kann. Mich muss eigentlich der ebike Fahrer gesehen haben, dass ich da stand. Und dann fahre ich doch nicht einfach vor dem wartenden Auto her und muss dafür eigentlich auch kurz auf die Straße ausweichen, weil ich soweit vorne stehen muss, damit man nach links genug sieht.

Das ist ein schlechtes Argument.

Du schreibst zwar, dass du gewartest hast und dort kein Radfahrer war, aber das kann ja nun nicht stimmen, sonst hätte es keinen Zusammenstoß gegeben!
Also hast du nicht richtig geschaut.
So kommt es tausendfach vor im Straßenverkehr und anstatt die Schuld bei sich zu suchen, werden abstruse Theorien zusammengedichtet, warum sich plötzlich der Radfahrer hingebeamt hat und von selbst ins Auto gefahren ist etc.

Dass dieser eine Teilschuld hat wegen der falschen Straßenseite mal außen vor, aber du bist alles andere als unschuldig und solltest generell auch mal deine Verkehrsbeobachtungen und Wahrnehmung in Frage stellen.

Also trifft eigentlich der Satz zu : Der schwächere (Verkehrsteilnehmer) ist immer im Recht - auch wenn er Sch...e gebaut hat...😮
Wenn z.B. ein Radfahrer einen Fußgänger umnietet - selbst wenn der mit 4,8 Promille auf der Fahrbahn (Radweg) herumtorkelt - bekommt der Radfahrer die Hauptschuld...😁

Könnte man das so pauschalisieren...?!?
(an die Anwälte hier🙂).

P. S.
Diese E-Bike's sind aber auch verdammt schnell unterwegs.
Vor allem hört man dein fast nicht - genau wie die E-Roller...🙄

@TE
Wer hat eigentlich die Polizei und den Krankenwagen gerufen - wäre auch mal interessant zu wissen...

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In diesem Fall sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Eindeutig ist das keineswegs.

Zitat:

@Rockville schrieb am 25. Mai 2023 um 00:45:01 Uhr:



Zitat:

@Anmak schrieb am 24. Mai 2023 um 23:25:10 Uhr:


Leider keine Verkehrszeichen zu erkennen. Aber rechts an dem Pfosten ist ein Vorfahrtsschild für die Hauptstraße. Da ich das ja sehen kann, heißt es doch automatisch, dass ich Vorfahrt gewähren muss.

Diese Aussage verstehe ich nicht ganz. Heißt das, dass du dir nicht sicher bist, dass du ein Zeichen "Vorfahrt gewähren" hattest? Du hattest ja schon weiter vorne auf meine Nachfrage bezüglich der Begriffe "Hauptstraße" und "Nebenstraße" nicht geantwortet. Könnte es denn auch sein, dass du aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder über einen abgesenkten Bordstein gefahren bist?

Wohnst du denn in der Nähe oder kommst du da regelmäßig vorbei? Dann solltest du noch ein Foto nachreichen, aus dem die Situation beim Ausfahren aus dieser Straße besser hervorgeht.

Wenn ich dort lang komme, ist soviel Verkehr, dass ich nicht einfach anhalten kann, für ein Foto. Wie soll ich die Straßen dann bezeichnen? Vorfahrtsberechrigte Straße auf der 50 gefahren werden darf und Seitenstraße 30er Zone mit Vorfahrt gewähren? Ich habe eine Zeichnung gemacht. Und klar, ich habe den Fahrer angefahren und hätte hätte hätte ...

Zeichnung

Wie gesagt, nicht eindeutig.

Der Radfahrer fährt auf der Vorfahrtsstraße, allerdings falsch herum und verbotenerweise auf dem Gehsteig.
Außerdem ganz offensichtlich nicht ausreichend bremsbereit.

Das Ganze ist niemals schwarz-weiß und sollte vor Gericht geklärt werden.

Zitat:

@Anmak schrieb am 24. Mai 2023 um 23:25:10 Uhr:


Aber rechts an dem Pfosten ist ein Vorfahrtsschild für die Hauptstraße.

Sicher? Steht rechts von der Straße nicht ein Buswartehäuschen, indem sich entweder ein Stopschild spiegelt oder eines durchscheint, da sich hinter diesem Buswartehäuschen ein Richtungsverkehrszeichen befindet? Das in diesem Metallgestell ist garantiert kein "Vorfahrt beachten"-Schild, denn so werden die üblicherweise nicht aufgestellt?

Vermutlich deutet das aber jeder anders?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. Mai 2023 um 09:01:52 Uhr:



Zitat:

@Anmak schrieb am 24. Mai 2023 um 23:25:10 Uhr:


Aber rechts an dem Pfosten ist ein Vorfahrtsschild für die Hauptstraße.
Sicher? Steht rechts von der Straße nicht ein Buswartehäuschen, indem sich entweder ein Stopschild spiegelt oder eines durchscheint, da sich hinter diesem Buswartehäuschen ein Richtungsverkehrszeichen befindet? Das in diesem Metallgestell ist garantiert kein "Vorfahrt beachten"-Schild, denn so werden die üblicherweise nicht aufgestellt?

Vermutlich deutet das aber jeder anders?

Das ist ein roter Kreis auf einem Plakat, was im Wartehäuschen hängt. Ein Stoppschild gibt es dort nicht. Nach rechts kommt ein mini Kreisverkehr in ca 90/100 m.

https://www.onlineurteile.de/.../...aehrt-verbotswidrig-auf-dem-gehweg

Es gibt auf dem Gehweg keine Vorfahrt,das Urteil passt sehr gut zu diesem Fall.

Und der ganze Ärger nur weil so ein Honk meint auf der falschen Seite Fahrrad zu fahren...🙄

Die gibt's bei uns im Ort auch - zu genüge.
Deshalb (mein persönliches Motto) : Immer gucken was die anderen machen - ist traurig aber wahr...😮

Aber nichtsdestotrotz - auf jeden Fall weiterberichten.Falls mir mal so ein Horst reinfährt.😎

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 25. Mai 2023 um 09:12:05 Uhr:


https://www.onlineurteile.de/.../...aehrt-verbotswidrig-auf-dem-gehweg

Es gibt auf dem Gehweg keine Vorfahrt,das Urteil passt sehr gut zu diesem Fall.

--
Sehr gutes Urteil - so muss das sein und nicht anders.
1x Grün. 🙂

Die meisten Radfahrer halten sich ja an die Regeln - sind aber immer wieder manche A...löcher dabei die meinen die Straße gehört komplett ihnen und die Deppen von Autofahrer(innen) sollen gefälligst warten...😠

Sorry - aber da könnte ich mich aufregen ohne Ende...😮

Laut Zeichnung macht der Radfahrer sogar noch einen Bogen, um das Fahrzeug zu umfahren!
Das sagt schon vieles.
Leider normal im Alltag das "Bogenfahren".
Überall, besonders erlebe ich das immer wieder beim Rangieren/Rückwärtsfahren, selten wird verlangsamt oder angehalten, alle müssen noch vorbei, obwohl das andere Fahrzeug nicht wirklich stillsteht.
Vergessen wird immer die Mitschuld des "Bogenfahrers", auf Parkplätzen oft sogar die Hälfte, auch beim Rückwärtsfahren!
Das LG Erfurt hat auch dem Radfahrer, in so einem Fall wie beim TE, die alleinige Schuld gegeben, s.o.
"(LG Erfurt 8 O 1790/06)."
Ja, der TE hat es schon einen Anwalt übergeben 😉

Sorry wenn ich nicht die gesamten sieben Seiten gelesen habe

Aber ich kenne den absolut identischen Fall, nur war es da ein "normales" Fahrrad.

Die Versicherung des PKW Fahrers mußte den Schaden am Fahrrad ersetzen. Den Schaden am PKW hat niemand bezahlt, weil bei dem Typen nichts zu holen ist. Und der PKW Fahrer hatte das ganze Programm mit Nachschulung etc an der Backe, weil er Fahranfänger war.

Da hatte der Richter schlechte Laune und war ausserdem Radfahrer, es gibt durchaus andere Verläufe....

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