Unfall mit Fahrradfahrer auf Gehweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung

Hallo,
ich möchte aus einer Nebenstraße nach rechts auf eine Hauptstraße abbiegen. Halte an und gucke mehrfach nach links und rechts. Rechts auch, weil gegenüber eine Bushaltestelle ist, wo Autos auch schon mal einen Bus überholen. An der Hauptstraße sind an beiden Seiten reine Gehwege. Nirgends war ein ebike-Fahrer zu sehen. Irgendwann kann ich fahren, weil von links kein Auto kommt und beim Anfahren ist auf einmal ein eBike-Fahrer vor mir, welches ich leider leicht anfahre und der Fahrer fällt. Der Fahrer fuhr auf dem linken Gehweg und kam also von rechts. Keine Freigabe für Radfahrer. Er hat sich Gott sei Dank nicht verletzt. Kontrolle durch Krankenwagen und auch Polizei. Polizei sagt, ich habe volle Schuld, weil der Fahrradfahrer Vorfahrt gehabt hätte. Ich bin ratlos. Der fahrradfahrer hat doch auch einiges falsch gemacht.

186 Antworten

Zitat:

@manvo schrieb am 24. Mai 2023 um 09:31:12 Uhr:


@Rockville
Ich habe im Bezug auf dem TE seiner Sache, gar nichts falsch behauptet.

Du hast mehrfach das Beispiel gebracht, wo ein Fußgänger die Fahrbahn überqueren will, sogar mit Bild,, obwohl der Ausgangsfall ein ganz anderer ist. Dann hast du behauptet, der Radfahrer sei hier eben genau wie ein Fußgänger zu behandeln, was ja nun mal nicht stimmt. Dann hast du behauptet, dass man auf einem Gehweg nie Vorfahrt haben könne, was eben so pauschal auch nicht stimmt.

Du kannst einen Fehler auch mal zugeben.

https://www.adfc.de/artikel/ein-irrweg-radfahren-auf-gehwegen

Der Radfahrer fuhr auf einem für Radfahrer nicht freigegebenen Gehweg. Damit hat er keinen Vorrang, das merkt ja sogar der ADFC korrekt an.

Das ist ja auch richtig und daher schrieb ich ja schon "Weil der Radfahrer aber auf dem Gehweg nicht fahren durfte, trifft ihn ein erhebliches Mitverschulden, bis hin zur alleinigen Schuld."

Das nützt dem TE aber erst mal nichts, weil es derzeit nicht um zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz geht, sondern um einen möglichen OWi- oder Straftatsvorwurf gegen ihn. Es muss also festgestellt werden, dass weder eine Vorfahrtsverletzung, noch eine Körperverletzung durch Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt vorlag.

@Rockville
Nochmal: Alles was da auf dem Fußweg über die Strasse will , muss da warten.
Warum dann noch dein "pauschaler Fußweg" Whataboutism?
Es stimmt also einfach nicht, was du über meine Beiträge hier geschrieben hast.
Du erweiters immer die Themen, auf die die User geantwortet haben, um deinen "schlauen Senf" dazu geben zu können.
Am liebsten beziehst du die Antworten der User dann auf deinen Senf, dann stimmen die Antworten nur noch zum Teil.
Sieht man gerade wieder direkt oben.
Aber pflege ruhig weiter deine persönlichen Animositäten.
Lese lieber alles so wie es gemeint ist, dann wäre dir auch der Lapsus mit dem Anwalt nicht passiert.

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Zitat:

@Anmak schrieb am 23. Mai 2023 um 17:33:49 Uhr:


Laut den Beamten bekomme ich eine Anzeige wg Körperverletzung, weil ja auch ein Krankenwagen vor Ort war. Der Sanitäter hat allerdings nach der Untersuchung gesagt, dass er nicht verletzt sei und wieder mit dem eBike fahren kann.

Die Anzeige ist Routine da es hier zu einem Sturz gekommen ist.

In der weitern Diskussion geht es wirr durcheinander ohne Unterscheidung von Zivilrecht und Strafrecht.

Zitat:

@manvo schrieb am 24. Mai 2023 um 19:20:46 Uhr:


@Rockville
Nochmal: Alles was da auf dem Fußweg über die Strasse will , muss da warten.

Alles richtig, so steht es in der STVO, kommt es aber zu einem Unfall und geht es vor Gericht bekommst du trotzdem eins übergebraten wenn du in dieser Situation jemanden umnietest. Stichwort Betriebsgefahr oder Fürsorgepflicht. Hier brauchte man dann einen guten Anwalt der belegen kann das der Unfall deinerseits unvermeidbar war.

Zitat:

@manvo schrieb am 24. Mai 2023 um 19:20:46 Uhr:


@Rockville
Nochmal: Alles was da auf dem Fußweg über die Strasse will , muss da warten.

Nein. Der Gehweg gehört zur Straße und nimmt an der Vorfahrt teil. Alles, was auf dem Gehweg fährt, hat zunächst einmal Vorfahrt. Natürlich nicht ohne Eigenverschulden und überwiegender Haftung, denn man darf nicht auf dem Gehweg radeln. Aber strafrechtlich ist der Autofahrer mitschuldig und einen Haftungsanteil wird er auch bekommen.

@Diedicke1300
Jetzt wieder von vorne?
Hatte ich (und andere), alles schon ganz am Anfang geschrieben:
"Fahrzeuge haben zwar auf der gesamten Hauptstraße/Fahrbahnbreite Vorfahrt, egal was sie da machen, aber querende Fussgänger (also Gehwegbenutzer), sind Wartepflichtig.
Gerade gelesen, war auch anderer Meinung.
Da greift nur noch gegenseitige Rücksichtnahme.
Ich würde Richterliche Entscheidung beantragen."
Aber einige user hier, sind whataboutism Liebhaber.
Ob der TE ungeschoren davon kommt, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Mai 2023 um 22:30:20 Uhr:


Nein. Der Gehweg gehört zur Straße und nimmt an der Vorfahrt teil. Alles, was auf dem Gehweg fährt, hat zunächst einmal Vorfahrt. Natürlich nicht ohne Eigenverschulden und überwiegender Haftung, denn man darf nicht auf dem Gehweg radeln.

So ist es und so sieht es auch die Rechtsprechung. Nur will das nicht jeder glauben. 😉

jetzt schon die Einschränkungen, erst hat der Gehweg Vorfahrt und jetzt nur wer da verbotenerweise fährt?
Ungeschoren wird der TE da auch nicht davon kommen. Er hat immerhin den anderen angefahren...

"Eine Falschfahrt auf dem Gehweg halten viele für weniger gefährlich als die Fahrbahnbenutzung. Kommt es dabei zum Unfall, könnten die Gerichte wie das Landgericht Erfurt entscheiden und dem Radfahrer die alleinige Schuld geben (LG Erfurt 8 O 1790/06)."

Ich möchte nicht stören. Aber da bislang noch kein Foto von der Örtlichkeit des Vorfalls gepostet wurde, ist es schlicht nicht möglich die Frage des TE, ob er etwas relevantes falsch gemacht hat, zu beantworten. Insofern sind das bis jetzt ca. 5 Seiten mit überwiegend OT. Wäre nett wenn @Anmak hier noch ein entsprechendes Foto nachliefern könnte.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2023 um 23:06:19 Uhr:


Ich möchte nicht stören. Aber da bislang noch kein Foto von der Örtlichkeit des Vorfalls gepostet wurde, ist es schlicht nicht möglich die Frage des TE, ob er etwas relevantes falsch gemacht hat, zu beantworten. Insofern sind das bis jetzt ca. 5 Seiten mit überwiegend OT. Wäre nett wenn @Anmak hier noch ein entsprechendes Foto nachliefern könnte.
Unfall

Zitat:

@Anmak schrieb am 24. Mai 2023 um 23:14:12 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2023 um 23:06:19 Uhr:


Ich möchte nicht stören. Aber da bislang noch kein Foto von der Örtlichkeit des Vorfalls gepostet wurde, ist es schlicht nicht möglich die Frage des TE, ob er etwas relevantes falsch gemacht hat, zu beantworten. Insofern sind das bis jetzt ca. 5 Seiten mit überwiegend OT. Wäre nett wenn @Anmak hier noch ein entsprechendes Foto nachliefern könnte.

Habe ich gemacht. Leider keine Verkehrszeichen zu erkennen. Aber rechts an dem Pfosten ist ein Vorfahrtsschild für die Hauptstraße. Da ich das ja sehen kann, heißt es doch automatisch, dass ich Vorfahrt gewähren muss. Ich mache mir so viele Gedanke, was ich wie falsch gemacht habe. Ich stand dort ja einige Zeit, um zu gucken, wann ich fahren kann. Mich muss eigentlich der ebike Fahrer gesehen haben, dass ich da stand. Und dann fahre ich doch nicht einfach vor dem wartenden Auto her und muss dafür eigentlich auch kurz auf die Straße ausweichen, weil ich soweit vorne stehen muss, damit man nach links genug sieht.

Ja, die Anwältin erwähnte schon, dass es evtl zu einem Bußgeldcerfahren kommen kann und ich fur einen Monat abgeben müsste. Sofort, finde ich krass. Hab seit Bestehen der Prüfung vor 25 Jahren keinen Punkt.

Prima. 🙂

Wenn der silbergraue Wagen deiner ist und der überzeichnete Bereich neben dem RTW der Radler ist. dann bist du nicht aus einem beruhigten Bereich eingefahren und hast deshalb dem Radler auch nicht die Vorfahrt genommen. Einen bußgeldbewährten Verkehrsverstoß sehe ich daher nicht. Sollte der Radler eine Verletzung erlitten haben, würde ich auch einen Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung für unzutreffend halten. Der Radler hat sich verkehrswidrig fahrend vom Gehweg auf die Fahrbahn begeben, deine Fahrbahn der Nebenstraße gequert und damit deine Vorfahrt verletzt. Straf- und ordnungsrechtlich sollte da eigentlich nichts kommen. Zivilrechtlich könnte trotzdem was kommen. Die Krankenkassen fordern gerne ihre Aufwendungen für den RTW-Einsatz ein. Das würde ich dann der Haftpflicht des Autos überlassen Abwehrmaßnahmen zu führen. Aus der Betriebsgefahr des Autos haftet man bei sowas schon mal mit 1/10 bis 1/5 mit. Falls es so ausgehen sollte, würde ich einen Schadensrückkauf in Erwägung ziehen um die SF-Klasse zu erhalten. Da gibt die Versicherung Auskunft wenn man dort nachfragt.

@berlin-paul
Ja, da ist noch die "Laune" des Richters im Spiel:
"Eine Falschfahrt auf dem Gehweg halten viele für weniger gefährlich als die Fahrbahnbenutzung. Kommt es dabei zum Unfall, könnten die Gerichte wie das Landgericht Erfurt entscheiden und dem Radfahrer die alleinige Schuld geben (LG Erfurt 8 O 1790/06)."

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