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Unfall mit "Fahrrad" - wie gehe ich vor?

Harley-Davidson FLH Road King Custom
Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 14:17

Moin Moin!

 

Wollte heute eine kleine Abschiedsrunde drehen und war schön unterwegs.

Ich war in einer 30-Zone unterwegs, welche 2 Verkehrsinseln hat, siehe Zeichnung.

"Unfallgegner" ist ein "Fahrrad", so ein Liegeding.

 

Der Fahrer kam um die Ecke, war recht flott und musste daher die Kurve sehr groß nehmen, so dass er in meine Fahrbahn reinkam.

Diese Version wird von einem Zeugen, welcher direkt vor mir war, bestätigt.

Ich musste durch eine Gefahrenbremsung den Unfall verhindern, bin dabei aber gestürzt. Es war noch feucht und ich habe die Haftung verloren.

 

Polizei hat den Unfall aufgenommen, der Radfahrer ist nicht wirklich kooperativ, steht an Ordnungsnummer 01 in der Unfallmitteilung.

 

Meine Verletzungen halten sich in Grenzen, war nicht im Krankenhaus und will auch nicht hin, Mopped hat etliche Schrammen, aber definitiv machbar.

 

Das Mopped läuft auf meinen Vater, ist aber über mich versichert.

Ich bin gefahren. Mein Vater hat keine Rechtsschutzversicherung.

 

Was würdet ihr machen? Rechtsanwalt? Mopped hat VK mit 1000€ SB.

 

Beide Sturzbügel müssen neu, also vorne der große und hinten rechts.

Koffer hinten rechts brauch neuen Lack und die beiden Auspufftöpfe haben leichte Schrammen.

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hd_40er

Adresse des Radfahrers rausfinden und Selbstjustiz ausüben. :rolleyes:

Es gab in jüngster Vergangenheit z.T. heiße Diskussionen um den einen oder anderen Themeninhalt im Forum. So wurden auch Stil- und Höflichkeitsprobleme angesprochen.

Trotzdem entblödet sich 'hd_40er' nicht seinen gefährlichen geistigen Dünnschiß mit 'rollenden Augen' hier zum Besten zu geben.

Motard

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Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 7:21

Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall nicht, da wohl gesetzlich NUR der Halter den Anspruch geltend machen kann und das ist in diesem Fall eben mein Vater...

 

VK habe ich 1000€ SB.

 

Jetzt kann ich entweder zum Anwalt und die Kosten erstmal für diesen selbst tragen oder Mopped selber reparieren und Pech gehabt!?

 

So eine ähnliche Situation hatte eine Freundin von mir auch. Sie hatte ebenfalls keinen Feindkontakt und ist „NUR“ durch eine Gefahrenbremsung gestürzt. Obwohl der gegnerische PKW ihr eindeutig die Vorfahrt genommen hatte, bekam sie keinen Cent für ihr defektes Motorrad, Bekleidung, Schmerzensgeld usw.

Bei der Verhandlung hieß es so: jeder Kraftfahrer muss überall mit Hindernissen Rechnen und so fahren, dass er jederzeit anhalten kann, oder so ähnlich.:rolleyes:

Wäre sie in das Auto reingefahren, sehe die Sachlage anders aus.

 

 

Hatte selber auch das Erlebnis in einer schmalen Wohngebiets- Straße mit 45Grad Kurve, an der auf einer Seite alles mit PKWs zugeparkt war. Diese Straße konnte man nur mit Schritttempo erahnen und da kam mir ein Motorradfahrer entgegen und stürzte in der Kurve, weil er sich erschrak und sein Motorrad verbremst hatte. Er bekam auch nichts von mir oder meiner Versicherung, weil er laut Gutachten mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs war und so nicht mehr rechtzeitig anhalten oder ausweichen konnte. Ich dagegen fuhr im Schritttempo und konnte ohne Gefahrenbremsung locker anhalten.

 

Bin mal gespannt, wie es bei dir ausgeht.

Ich fürchte mal, die Gefahr, daß man dir eine sogenannte Mitschuld ans Knie nagelt ist recht groß.

"Geschwindigkeit so wählen, daß man innerhalb der übersehbaren Strecke zum Stillstand kommt..........."

Ist schon ärgerlich, auch wenn du ansich nichts dazu kannst.

Ob das nun 80 / 20 oder 70/30 sein können, weiß ich nicht.

wie ist es denn mit Deiner Privathaftpflicht?

Da das Bike ja einem "Dritten" gehört und Du den Schaden verursacht hast, müsste die ja zahlen.

Oder greift da das Familienverhältnis und es geht nix.

Harleybear

 

PS: da alleine der Vordere Sturzbügel um 1000€ kostet wird das ne teure Bremserei

Zitat:

Original geschrieben von harleybear1

Oder greift da das Familienverhältnis und es geht nix.

die sache ist nochn tick verzwickter...hier greift die "benzinklausel" die schäden die durch/an kraftfahrzeugen entstehen nicht abdeckt...

ob und in welchen umfang die "benzinklausel" hier greift, lässt sich mit einem telefonanruf beim versicherer klären...

Zitat:

Original geschrieben von harleybear1

wie ist es denn mit Deiner Privathaftpflicht?

fast alle Privathaftpflichtversicherungen haben einen Ausschluss bei geliehenen, geborgten und freiwillig zum Gebrauch überlassenen Gegenständen.

Gruß Brus

Geh doch mal zu einem Rechtsanwalt und lass Dich beraten. Kostet nicht die Welt und Du bekommst eine Idee, was für Kosten auf Dich zukommen, welche Chancen Du hast usw.....

Gruß Brus

am 31. Oktober 2011 um 11:08

Wenn so etwas vor Gericht kommt sehe ich sowieso schwarz, bei unseren Ökorichtern.:(

Hi,

wenn der Radfahrer sich so verhalten resp. im Strassenverkehr bewegt hat, dass eine (Not)Bremsung zur Vermeidung eines Zusammenstoßes erforderlich war, hat er m.E. eine "Bevorrechtigungsverletzung" begangen. Ansatzweise vergleichbar mit einer Vorfahrtsverletzung durch ihn als quasi Wartepflichtigen. Durch sein Verhalten hat er billigend in Kauf genommen, mit einem anderen, in diesem Fall entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer zusammen zu stossen, oder diesen in eine wie auch immer geartete Abwehrsituation genötigt.

Ich denke, dass hier die Situation für jeden Verkehrsrichter eindeutig ist. Zumal Benutzer solcher Liegefahrräder sich und andere Verkehrsteilnehmen einer besonderen und erhöhten Betriebsgefahr aussetzen.

Bei der Rechtsschutzversicherung würde ich noch einmal nachhaken, ich schätze, da ist ein Verständnisfehler aufgetreten. Hier geht es ja nicht um einen selbst zugefügten Schaden an einem Fahrzeug, für den sie zur Regulierung herangezogen werden sollen, sondern um die Interessenwahrnehmung eines Versicherungsnehmers gegenüber dem eigentlichen Verursacher.

Unbesehen davon kostet ein aus eigener Tasche zu bezahlender Anwalt einerseits auch nicht die Welt, andererseits, sofern die Angelegenheit vor Gericht ausgefochten werden muss, bestehen mehr als gute Chancen, dass der Verursacher unterliegtund dann eh die Zeche zahlen muss.

Gruß, silent

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 17:22

Ich war heute beim Anwalt und habe auch mit dem Zeugen und dem Unfallgegner telefoniert.

 

Der Zeuge, selbst Moppedfahrer, steht klar hinter mir, der Unfallgegner ist mittlerweile relativ entgegenkommend und gibt die Sache an seine Privathaftpflicht weiter.

 

Mein Anwalt geht dem Ganzen jetzt nach und wir warten mal ab.

 

War heute auch bei Harley, Bügel vorne ~300-350€, Bügel hinten ~240€.

Abdeckung Fender vorne ~50€.

 

Mein Lacker macht mir die Endkappen vom Topf und den Koffer wieder fertig, kein Problem!

 

Ich denke, dass ich den Schaden, falls ich drauf sitzen bleiben würde, für max. 750€ reparieren kann.

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