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Unfall mit "Fahrrad" - wie gehe ich vor?

Harley-Davidson FLH Road King Custom
Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 14:17

Moin Moin!

 

Wollte heute eine kleine Abschiedsrunde drehen und war schön unterwegs.

Ich war in einer 30-Zone unterwegs, welche 2 Verkehrsinseln hat, siehe Zeichnung.

"Unfallgegner" ist ein "Fahrrad", so ein Liegeding.

 

Der Fahrer kam um die Ecke, war recht flott und musste daher die Kurve sehr groß nehmen, so dass er in meine Fahrbahn reinkam.

Diese Version wird von einem Zeugen, welcher direkt vor mir war, bestätigt.

Ich musste durch eine Gefahrenbremsung den Unfall verhindern, bin dabei aber gestürzt. Es war noch feucht und ich habe die Haftung verloren.

 

Polizei hat den Unfall aufgenommen, der Radfahrer ist nicht wirklich kooperativ, steht an Ordnungsnummer 01 in der Unfallmitteilung.

 

Meine Verletzungen halten sich in Grenzen, war nicht im Krankenhaus und will auch nicht hin, Mopped hat etliche Schrammen, aber definitiv machbar.

 

Das Mopped läuft auf meinen Vater, ist aber über mich versichert.

Ich bin gefahren. Mein Vater hat keine Rechtsschutzversicherung.

 

Was würdet ihr machen? Rechtsanwalt? Mopped hat VK mit 1000€ SB.

 

Beide Sturzbügel müssen neu, also vorne der große und hinten rechts.

Koffer hinten rechts brauch neuen Lack und die beiden Auspufftöpfe haben leichte Schrammen.

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hd_40er

Adresse des Radfahrers rausfinden und Selbstjustiz ausüben. :rolleyes:

Es gab in jüngster Vergangenheit z.T. heiße Diskussionen um den einen oder anderen Themeninhalt im Forum. So wurden auch Stil- und Höflichkeitsprobleme angesprochen.

Trotzdem entblödet sich 'hd_40er' nicht seinen gefährlichen geistigen Dünnschiß mit 'rollenden Augen' hier zum Besten zu geben.

Motard

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Zitat:

Original geschrieben von hd_40er

Adresse des Radfahrers rausfinden und Selbstjustiz ausüben. :rolleyes:

Es gab in jüngster Vergangenheit z.T. heiße Diskussionen um den einen oder anderen Themeninhalt im Forum. So wurden auch Stil- und Höflichkeitsprobleme angesprochen.

Trotzdem entblödet sich 'hd_40er' nicht seinen gefährlichen geistigen Dünnschiß mit 'rollenden Augen' hier zum Besten zu geben.

Motard

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 17:13

Adresse ist vorhanden, aber er hat mich ja nicht absichtlich vom Bock geholt...;-)

 

Ich gebe die Sache morgen an meinen Anwalt weiter und dann sehen wir weiter!

Eine Rechtschutzversicherung ist für Verkehrsangelegenheiten nicht zuständig.

Du brauchst hierfür eine seperate Verkehrsrechtschutzversicherung.

Diese Verkehrsrechtschutzversicherung ist immer empfehlenswert,

auch bei Unstimmigkeiten mit einer KFZ-Werkstatt.

am 30. Oktober 2011 um 17:22

Hey

Wenn du es in einer Werkstatt reparieren lässt ,Teile deiner Versicherung mit das der Fall offen ist und du hinterher entscheidest wer den Schaden bezahlt . Wenn du es selber machst , brauchst du auf jeden Fall ein Gutachten . Habe ich jetzt bei meinem Auto gemacht , bis klar war das ich nicht Schuld war

Gruss

Hai,

ich empfehle dir sehr, zu deinem Arzt zu gehen. Es ist immer möglich, dass es zu den sogenannten Spätfolgen kommen kann. Auch wenn du nur Kratzer hast. Jede Verletzung sollte durch einen Arzt diagnostiziert werden. Du bist dann auf der sicheren Seite.

Gruß und alles Gute für Dich.

Manni

Hallo Hanibal,

wenn der Radfahrer als 01 auf dem Zettel steht, dann gilt er für die Polizei als Unfallverursacher. Hat er Dir seine Versicherung mitgeteilt?

Gruß Brus

Zitat:

Original geschrieben von hd_40er

Adresse des Radfahrers rausfinden und Selbstjustiz ausüben. :rolleyes:

Schwachkopf für die Äußerung im Allgemeinen und Dummkopf für das "Adresse rausfinden", den die steht auf der Unfallmitteilung, die die Unfallbeteiligten von den Cops bekommen!!!!

Gruß Brus

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 18:56

Er steht als 01, ist sicherlich von Vorteil...Seine Versicherungsdaten habe ich nicht.

Das Teil zählt wohl als Fahrrad, er benutzte aber nicht den Radweg, welcher auf der Hauptstr. vorhanden war...

 

Wenn, wird wohl seine private Haftpflicht einspringen müssen!?

Ja genau, bei Radfahrern springt die Privathaftpflicht ein. Wenn er eine hat.... Radfahrer sind nicht mehr an die Nutzung von Radwegen gebunden, gab da vor kurzer Zeit ein entsprechendes Urteil....

Ich würde ihn mal morgen kontaktieren. Dann hat sich der erste Schrecken gelegt... Man kann dann auch schnell erkennen, in welche Richtung sich das entwickelt. Ist er kooperativ, brauch man wahrscheinlich keinen Rechtsanwalt und kann den Schaden schnell und einfach abwickeln.

Zickt er rum, wirst Du einen Rechtsanwalt brauchen und solltest den Schaden entsprechen über Kostenvoranschlag oder Gutachten dokumentieren.

Gruß Brus

Zitat:

Original geschrieben von hd_40er

Adresse des Radfahrers rausfinden und Selbstjustiz ausüben. :rolleyes:

Möchte mal wissen, wer ihm jetzt auch noch für diesen Beitrag "Danke" dalässt:confused:

Unverständnisvolle Grüsse

uwe

Wahrscheinlich die toten Seelen von irgendwelchen Meerschweinchen...

 

@ewu

Ich glaube, der meint das ironisch...

(auch wenn es nicht paßt, aber nu...)

Zitat:

Original geschrieben von Hannibal19xx

denn das Motorrad gehört auf dem Papier meinem Vater...

nur weil er als halter eingetragen ist, ist er noch lange nicht der eigentümer - und damit auch anspruchsteller gegenüber dem radfahrer...

Zitat:

Original geschrieben von hd_40er

Adresse des Radfahrers rausfinden und Selbstjustiz ausüben. :rolleyes:

ein sehr "intelligenter" tip von dir :rolleyes

und dann wegen körperverletzung angezeigt werden,und dann das doppelte selber zahlen.

junge denk mal ein bisserl nach bevor du so einen unsinn schreibst.

:mad::mad:

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 6:29

Das ich keine Selbstjustiz durchführe sollte klar sein...;-)

ich bin mir überzeugt davon das du dir diesen tip nicht zu herzen nimmst ;)

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