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Unfall mit eventueller Teilschuld

Themenstarteram 12. August 2010 um 2:00

Guten Morgen,

eigentlich habe ich mir mein erstes posting anders vorgestellt, aber es kommt wie es kommt...

Heute Abend auf dem Nachhauseweg hatte ich auf einer Kreuzung einen Zusammenstoss mit einem Linksabbieger.

Zum Tathergang:

Die Ampel schaltete um auf Grün als ich auf die Kreuzung zufuhr und so beendigte ich meinen Bremsvorgang und nahm wieder Fahrt auf, just in dem Moment als ich in den Kreuzungsbereich einfuhr, beschleunigte der Unfallgegner und wollte vor mir noch seinen Abbiegevorgang, als Linksabbieger! durchführen. Ich konnte meinen Wagen nicht mehr zum stehen bringen und habe Ihn mit meiner rechten, vorderen Wagenpartie getroffen (gestriffen) und zwar hinten rechts.

Der Herr ist noch einige Meter weitergerollt, ausgestiegen um sich seine Stossstange - welche auf dem Boden mitschliff anzugucken und einfach wieder eingestiegen und weggefahren. Ich stand währenddessen mit Warnblinker auf der Kreuzung und habe einem Passanten zugerufen er solle doch die Polizei rufen, da hier Fahrerflucht besteht. Habe den Herren aber an der nächsten Ampel stellen können.

Es kommt noch besser. Sowas habe ich lange nicht erlebt.

Wie sich nachher herausstellte hatte der Herr 1,91 Promille!! Eine nette Dame, welche Ihm hinterherfuhr war bereit zu einer Zeugenaussage, Sie bestätigt sein plötzliches Beschleunigen und die Flucht, aber der Punkt weshalb mir eine Teilschuld eingeräumt werden soll, ist der, dass Sie angibt wir alle Drei (Unfallverursacher, Sie dahinter und ich im Gegenverkehr) hätten an der roten Ampel gestanden.

Hieraus ergibt sich meine angebliche! Mitschuld, da ich laut der Zeugin an der Ampel losfuhr hätte ich ausweichen können, aber ich fuhr bereits mit beinahe 50km/h auf die Kreuzung und innerhalb von sieben Metern kann man einfach keinem besoffenen, plötzlich beschleunigendem Linksabbieger ausweichen. Fakt!

Ausserdem wie soll ich innerhalb von diesen paar Metern so stark beschleunigen und dann stark bremsen und Ihn dann nur hinten erwischen??? zur Erklärung E30 316i da kommt der Dampf nur hinten raus :)

Meine quietschenden Reifen haben leider keine Spuren auf dem Asphalt hinterlassen und mein erster Zeuge (der Passant) hat sich selber disqualifiziert.

Dieser werte Herr hat es irgendwie geschafft - ich war abgelenkt - Streit mit dem Beamten anzufangen, so dass dieser Verstärkung rief.

Ich appellierte an seine Vernunft - half nichts, die eintreffende Verstärkung hat Ihn in Handschellen gelegt und mitgenommen. Er war auch angetrunken - seine Freundin/Frau kam noch aus dem Nirgendwo hinzu. KINO!:eek:

Also nur noch ein Zeuge :(

Unglaublich!! Aber so kanns kommen in Hamburg meiner Perle.

Es hat sich zwei Stunden hingezogen, fünf! Einsatzwagen, einer davon ein ziviler! wurden benötigt. :confused:

Zu der späten Stunde wurde die Zeugin telefonisch nicht mehr erreicht. Es kann aber doch nicht sein, dass durch die subjektive Einschätzung - sie stand an der roten Ampel hinter dem Betrunkenen, welcher erst langsam auf die Kreuzung fuhr und dann Gas gab -

mir eine Teilschuld eingeräumt wird. Ich stand DEFINITIV NICHT an der Ampel!

Habe das so alles zu Protokoll gegeben, obwohl meine Aussage in dieser Hinsicht im Wiederspruch zu Zeugin steht und ich auch keine Aussage machen müsste. Hoffentlich drehen Sie mir daraus keinen Strick.

Ein Wahnsinn, dabei wollte ich meine kleine Dame gerade für den Winter fit machen und jetzt ist Ihr Gesicht ganz verbeult :(

Was kann ich tun? Ich habe ja keine Handhabe, oder? Aber abwarten ist nicht so meine Sache, wie kann ich den Lauf der Dinge in die richtigen Bahnen lenken?

Meint Ihr das ich überhaupt eine Teilschuld angerechnet bekomme angesichts der doch in meinen Augen krassen Umstände?

Ich habe die Telefonnummer der Zeugin, will aber auch nicht in die Polizeilichen Ermittlungen hineinpfuschen.

Übrigens falls es keiner gemerkt hat, irgendwie ist Alkohol garnicht so ungefährlich :)

Sorry für den Roman, aber vlt. war er wenigstens unterhaltsam und jetzt bitte HILFE!!

Gute Nacht/Guten Morgen

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11 Antworten

Zitat:

just in dem Moment als ich in den Kreuzungsbereich einfuhr, beschleunigte der Unfallgegner und wollte vor mir noch seinen Abbiegevorgang, als Linksabbieger! durchführen.

Das hört sich irgendwie so an, als hättest du den Wagen auf der Kreuzung stehen sehen, aber trotzdem beschleunigen, also an ihm vorbeifahren wollen. Es ist klar, dass er sobald die Ampel für dich grün wird nichts mehr auf der Kreuzung zu suchen hat. Also hättest du in eine Kreuzung einfahren wollen die nicht frei war, und das ist nicht rechtens.

Mit der Zeugenaussage hast du somit auf jeden Fall eine Teilschuld würde ich sagen. (Wenn du ganz vorne stehst, siehst du die ganze Kreuzung und somit auch den Unfallgegner ein. Du hast hoffentlich mit zu Protokoll gegeben dass du den Wagen bis zu deiner Notbremsung NICHT gesehen hast. (Ich gehe mal davon aus, dass es wirklich so war) Evtl. Bepflanzer Mittelstreifen, Linksabbieger in deiner Richtung?

Vor Gericht ist die Zeugenaussage anzuzweifeln. Sie stand hinter dem Unfallgegner und hat dich durch ihn hindurch (je nach Auto des Unfallgegners evtl. merkwürdig) beobachten können? Warum steht sie auch noch als Linksabbieger auf einer Kreuzung die shcon wieder für den Querverkehr freigegeben ist?

Die starke Alkoholisierung des Unfallgegners kommt dir natürlich zu Gute, was nicht heist, dass man einfach alle Besoffenen abräumen darf :D

Achso, nicht, dass ich es falsch verstehe, er kam aus der Querstraße, nicht aus dem Gegenverkehr, oder?

Ich drück dir die Daumen, dass was gescheites dabei raus kommt, und dein E30 bald wieder schön ist ;)

verklickt, sorry.

dein Gegner war betrunken, hat dir die Vorfahrt genommen, hat Unfallflucht begangen und die Zeugin hatte nicht freie Sicht auf Dich. So eine Zeugenaussage wird jeder Anwalt ,den du hoffentlich schon eingeschaltet hast, vor Gericht in der Luft zerreißen.

Der Typ stand also an der roten Ampel und bei Grün wollte er schnell vor dem Gegenverkehr links abbiegen.Auch wenn du an der Ampel stehen würdest und bei Grün losgefahren wärst,hätte er warten müssen bis du vorbei wärst.

Ich denke hier spricht alles gegen ihn.

Themenstarteram 12. August 2010 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von Urlauber

 

Das hört sich irgendwie so an, als hättest du den Wagen auf der Kreuzung stehen sehen, aber trotzdem beschleunigen, also an ihm vorbeifahren wollen. Es ist klar, dass er sobald die Ampel für dich grün wird nichts mehr auf der Kreuzung zu suchen hat. Also hättest du in eine Kreuzung einfahren wollen die nicht frei war, und das ist nicht rechtens.

Der Wagen fuhr mit geringer Geschwindigkeit auf die normale "Warteposition" eines Linksabbiegers zu, welche nun einmal im Kreuzungsbereich liegt, aber den Verkehr noch passieren lässt - die plötzliche Beschleunigung widersprach ob meines Entgegenkommens jeglicher Logik, ich rollte schon auf die Kreuzung zu mit einer Grundgeschwindigkeit.

Zitat:

Achso, nicht, dass ich es falsch verstehe, er kam aus der Querstraße, nicht aus dem Gegenverkehr, oder?

Unsere Ampeln haben dieselbe Frequenz, er kam aus dem Gegenverkehr.

Es war bis dato eine ganz normale Kreuzungssituation, der UV war wohl so betrunken, dass er meine Entfernung nicht einschätzen konnte.

Danke für dein Interesse, das letzte was ich wollte ist ein zerbeulter Youngtimer! Und nicht zu vergessen 1,91 % sind ne Hausnummer, da hätte ich meine ganze Türseite zerkratzt bis ich mein Auto aufgeschlossen hätte, vom Fahren ganz zu schweigen!!

am 12. August 2010 um 11:38

hallo,

also wie ich das lese und auch verstehe trifft dich keine schuld, auch keine teilschuld!

aber wie die vorgänger schon geschrieben haben, ein ANWALT ist ganz WICHTIG.....ich kenne das, gab auch mal bei mir eine situation wo eine zeugin das vollkommen falsch dargestellt hat. deswegen von mir alles gute und viel glück.

und beileid für deinen e30

 

gruß mario

achso, er wollte aus dem Gegenverkehr links abbiegen. Ich dachte aus der Straße zu diener Linken kommend links (in deine Straße in deine Richtung) einbiegen.

Dann sehe ich wirklich keinerlei Schuld auf deiner Seite!

Aber wie war das so schön? Wer Schuld hat ist egal, wer Recht bekommt hat gewonnen :D Evtl. mal bei deiner Versicherung nachfragen ob du noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen kannst und die gleich für einen schon geschehenen Unfall verwenden kannst. Damit hättest du am wenigsten Ärger.

halte uns auf dem Laufenden ;)

Zitat:

Original geschrieben von Urlauber

Evtl. mal bei deiner Versicherung nachfragen ob du noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen kannst und die gleich für einen schon geschehenen Unfall verwenden kannst.

Das kannst du schon mal knicken.Keine RS-Vers. springt für Fälle ein,die schon vor Abschluß eingetreten sind.

Aber auch ohne RS-Vers. würde ich mir hier einen Anwalt nehmen.Dieser muß auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden,außer der Gegner gewinnt vor Gericht.Aber das halte ich für seeeeeeeehr unwahrscheinlich

das muss nicht unbedingt sein, deswegen einfach das Gespräch mt der Versicherung suchen.

Mit der ADAC Mitgliedschaft st es ähnlich. Wenn du mit dem Auto liegen bleibst kannst du auch vor Ort die Mitgliedschaft abschließen und wirst kostenlos abgeschleppt. Obwohl der Schaden vor der Mitgliedschaft entstand.

Also einfach mal fragen, vielleicht findet sich ja eine Versicherung die das macht.

Themenstarteram 14. August 2010 um 11:29

So, hatte nicht so viel Zeit - viel Arbeit, dafür umso mehr Kopfschmerzen.

Nachdem ich mein Aktenzeichen in Erfahrung gebracht habe, teilte mir die Dame mit, dass der Fall nun zur Staatsanwaltschaft gegangen ist (Fahrerflucht, Trunkenheit) und gegebenenfalls später weiter ermittelt wird.

Die Zeugenaussage bringt mich in Probleme, da die Polizisten Ihr Glauben schenken und nicht meiner Aussage und wäre ich wirklich von 0 km/h an der Ampel gestartet hätte ich den Unfall natürlich vermeiden können. Nun heisst es im Bericht des Unfallortes, dass der Unfall mit rechtzeitigem Bremsen hätte vermieden werden könnte!!! :confused:

Ich kann es garnicht glauben, dass man mir zu spätes Bremsen vorwerfen kann, obwohl die Zeugin zu Protokoll gibt, er habe plötzlich stark beschleunigt!!

Es ist aber noch nicht entgültig, aber der Vorwurf belastet mich doch schon, da die Beamten mich wie einen blöden Gelgenheitsbetrüger behandelt haben, der aus seiner -in Ihren Augen - "Schrottkarre" (hat er wirklich gesagt, und davor wars KEINE Schrottkarre, alles Original, 24 Jahre alt, unfallfrei!!) noch Geld rausholen will. Die quietschenden Reifen und das Bremsmanöver über mehrere Meter scheint wohl keiner mitbekommen zu haben.

Ich bin Rechtschutzversichert, am Montag habe ich einen Termin bei einem Verkehrsstrafrechtler.

Das Problem ist nur, das meine blöde Studenten-Rechtschutzversicherung nicht greift, wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht!, d.h. ich versuche erst einmal das weitere Vorgehen zu besprechen, gegenerische Versicherung kontaktieren und gegebenenfalls muss ich Ihn aus meinem Geldsäckel beauftragen die OWI von mir abzuwenden und selbst wenn ich hier Recht bekomme, das Geld ist Futsch, oder?:(

Aber Akteneinsicht erhalte ich ohne Anwalt nicht, und sollte ich diese Vorwürfe nicht widerlegen können, wird mir die gegnerische Versicherung mit einer Teilschuld kommen oder was auch immer aus der Hölle kommen kann. :mad:

Ich habe jetzt auch von qualifizierten Menschen so viel verschiedenes gehört, zahlt seine Versicherung überhaupt und holt sich das Geld vom UV wieder - oder werden Sie sich herauswinden (grob fahrlässige Handlung) und ich habe einen 30 Jahre vollstreckbaren Titel gegen einen Pleitegeier?

Wer Recht hat und wer Recht bekommt, sind zwei verschiedene Dinge - heisst es so schön.

Danke für eure Unterstützung!

@Vollpfosten_3

Wie ist den der Fall mit der Zeugenaussage ausgegangen?

Man könnte es natürlich verhindern,wenn man an der grünen Ampel nicht anfährt und erst alle Linksabbieger passieren lässt.

Dann kann man direkt alle Vorfahrtregeln in die Tonne kloppen. Wenn ich an der grünen Ampel anfahre,stehe ich nicht schon mit einem Bein auf der Bremse,falls mir der andere die Vorfahrt nimmt und noch schnell vor mir abbiegen will.

Besorg dir unverzüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht.Nur er hat Akteneinsicht.Dann könnt ihr sehen wie glaubwürdig die Zeugin ist,welche Spuren gesichert wurden etc.

Die gegnerische Haftpflichtvers. muß für deinen Schaden voll einspringen.Ob sie ihren Versicherten danach wegen grober Fahrlässigkeit(Trunkenheit,Unfallflucht etc.) in Regress nimmt,ist ihre Sache.

Das wär ja noch schöner wenn mir ein betrunkener unfallflüchtiger in einer Kreuzung die Vorfahrt nimmt und ich eine Teilschuld bekomme

am 17. August 2010 um 17:38

hallo,

also wie es bei mir aus ging habe ich dir ja geschrieben per pn....

das mit der polizei verstehe ich gar nicht. wie sie behaupten können das du ne schrottkarre fährst und dich so zu behandeln als wären sie gott.

zudem was waren das für ordnungshüter? normale streifenpolizisten????

normaler weise ist die polizei nur dafür da den unfall auf zu nehmen, es sei den es waren die unfallpol...... wenn nicht noch nen kleiner tip, wenn nicht ziehe in deinen fall noch einen gutachter hinzu, weil es kann nicht sein das du irgend welche schuld hast nach deinen schilderungen her!

weil sonst könnte man zu einen unfallbeteiligten immer sagen: wären se mal zu hause geblieben, dann wäre das nicht passiert.....

also lass dich nicht unterkriegen....

 

gruß mario

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