Unfall mit dem Motorrad - Gaffer und Helfer
Hallo liebe Gemeinde,
gestern hatte ich einen üblen Unfall mit dem Motorrad. Bin in einer S-Kurve durch einen Blackout zuerst in die rechte dann in die linke Leitplanke geknallt, anschließend lag das Motorrad auf mir und wurde durch einen Freund von mir herutergeholt. Die Schmerzen sind brutal, auch heute noch. Beide Schienbeine erwischt und Schulter geprellt. Schürfwunden und eine klaffende Wunde an der Wade wurde genäht. Trotz anständiger Motorradkleidung (leider Textil kein Leder) habe ich diverse Wunden erlitten.
Ich möchte hier etwas loswerden was mich belastet: die Gaffer die langsam an mir vorbeifuhren und mich wie ein Affe im Käfig beobachtet haben.... Dreckssäcke! Ich lag da konnte mich kaum bewegen und dann sowas!
Allerdings möchte ich mich an die Ersthelfer wenden und persönlich ihnen Danken, dafür dass alle bis zum eintreffen der Notärzte bei mir waren und mich unterstützt haben. Wie komme ich an die Adresse dieser Menschen? Denke mal die Polizei wird aus Datenschutzgründen nichts herausgeben. Ich will mich jedoch persönlich bei allen Helfern bedanken.
Ich danke euch fürs durchlesen und hoffe der eine oder andere wird die Motorradkleidung niemals weglassen wird.
Beste Antwort im Thema
Finde es nicht korrekt hier den thread eröffner so anzumachen.
Wie kann man denn hinterfragen ob es ihn wirklich so schlecht geht, wie behauptet?
Unglaublich.
Er hat nur eine Frage gestellt und vorab seine Sicht geschildert.
Ein Wunder dass er noch lebt. Und dann hinterfragt man seine Gesundheit? Da sollte man Mal die eigene geistige Eignung hinterfragen.
Traurig.
Trotzdem gute Besserung!
Schön zu hören, dass es wenigstens Ersthelfer gab. Ich lag auch schon überschlagen im Graben und der erste hielt nach ca 15 Autos. Sowas will ich niemanden wünschen, egal im welchen aktuellen Zustand ist (ob tot oder nur Schock). Allein das Prinzip sollte hier jeden klar sein.
101 Antworten
Na klar. Genauso rettungsswimmer. Wenn man in der niesche ausgebildet ist, ist man verpflichtet Hilfe zu leisten die man kann.
Zitat:
Gewisse Berufsgruppen, Ärzte und medizinische s Personal, unterliegen einer sogenannten Pflicht zum Helfen. Auch in Dr Freizeit, das unterlassen könnte dann als unterlassene Hilfspflicht gedeutet werden. Das hat was mit dem Eid zutun, den diese Berufsgruppen ablegen müssen, damit diese auch im medizinischen Dienst zugelassen werden.
Das "Ding" heisst Garantenstellung - zumindest hieß das während meiner Ausbildung mal so. Einen Eid habe ich allerdings nie abgelegt. Egal, wenn ich sinnvoll helfen kann, dann mache ich das. Ohne Wenn und Aber. Um Pflaster zu kleben halte ich dann allerdings nicht an wenn schon drei andere vor Ort sind.
Gruss
Jürgen
Eine Garantenstellung hat m. E. der zum Unfall gerufene Rettungssanitäter oder -arzt, nicht jedoch der zufällig vorbeikommende Mediziner als Ersthelfer. Die Frage der Garantenstellung ist in einer solchen Situation aber sowieso unerheblich, denn für mein laienhaftes juristisches Verständnis reicht § 323 c Abs. 1 StGB (Unterlassene Hilfeleistung) völlig aus, um den ausgebildeten Sanitäter oder Arzt zu verpflichten, das zu tun, was er kann: professionelle medizinische Hilfe zu leisten.
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Unsere angeborene Neugier und die in dem Augenblick begriffene Unversehrtheit von sich selbst und das unmittelbare Erleben des Leid der anderen, während man dem unerträglichem im Umgang nicht gewachsen ist, lässt uns nach außen hin wie ein nach Schaulust wirkenden Menschen aussehen. Es begrenzt den Beobachtenden nicht auf das Zuschauen denn das ist wenn nur für solche angedacht. Somit entwickelt sich rasch die Handlung zur Charakterschwäche seiner selbst.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 12. August 2017 um 11:30:52 Uhr:
Gewisse Berufsgruppen, Ärzte und medizinische s Personal, unterliegen einer sogenannten Pflicht zum Helfen. Auch in Dr Freizeit, das unterlassen könnte dann als unterlassene Hilfspflicht gedeutet werden. Das hat was mit dem Eid zutun, den diese Berufsgruppen ablegen müssen, damit diese auch im medizinischen Dienst zugelassen werden.
Sorry, das ist ziemlicher Nonsens.
Weder habe ich als Krankenpfleger jemals einen Eid ablegen müssen; noch muß ich helfen, wo nicht alle anderen auch helfen müßten.
Es wird allerdings fachlich mehr von mir verlangt. Hier wird´s ziemlich gut erklärt:
"Nach § 323c StGB (Strafgesetzbuch) macht sich einer solchen Straftat schuldig, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm nach den Umständen nach zuzumuten war (insbesondere wenn die Hilfeleistung ohne eigene Gefahr oder Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich war). Ein Unglücksfall nach dieser Vorschrift liegt u. a. dann vor, wenn bspw. Gesundheit oder Leben des Betroffenen erheblich gefährdet werden. In diesem Fall ist jedermann verpflichtet, nach besten Kräften zu helfen.
(...)
Der Fachmann hat zwar nicht etwa, wie oft fälschlich angenommen, nur aufgrund seiner Qualifikation eine Garantenstellung inne; aber an seine Hilfsmaßnahmen werden höhere Anforderungen gestellt. Dabei ist es egal, ob er nur im Rahmen der allgemeinen Hilfspflicht oder als Garant zur Hilfe verpflichtet ist.
In beiden Fällen muss die Hilfeleistung zum einen zumutbar sein und zum anderen nach besten Kräften geschehen.
(...)
Daher kann bei der ersten Hilfe durch den Laien ein Notruf ausreichen, wenn er keine weiteren medizinischen Maßnahmen beherrscht. Von einem Sanitäter, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter oder Arzt wird man hingegen eine Versorgung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und dem jeweils individuellen Ausbildungsstand verlangen."
Quelle:
http://th-h.de/law/sandrd/garantenstellung/Wieso Nonsens? OK nicht jeder muss den Eid ablegen, aber im Grunde bestätigst du in deinem Beitrag das ganze!
Moin,
https://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates
Zitat daraus:
Der Eid des Hippokrates wird in seiner klassischen Form heute nicht mehr von Ärzten geleistet und hat keine Rechtswirkung, hat aber gleichwohl immer noch Einfluss auf die Formulierung moderner Alternativen. Er enthält mehrere Elemente, die auch heute noch Bestandteil ärztlicher Ethik sind
Vieleicht hilft das ja etwas weiter.
Gruß Moorteufelchen
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 13. August 2017 um 15:23:49 Uhr:
(...)
Daher kann bei der ersten Hilfe durch den Laien ein Notruf ausreichen, wenn er keine weiteren medizinischen Maßnahmen beherrscht. Von einem Sanitäter, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter oder Arzt wird man hingegen eine Versorgung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und dem jeweils individuellen Ausbildungsstand verlangen."
Quelle: http://th-h.de/law/sandrd/garantenstellung/
OK, das mit dem Eid ist Geschichte, aber im zitierten Wortlaut ist doch alles gesagt, was weiter oben im Thread in Frage gestellt wurde.
Ich bezog mich darauf:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 12. August 2017 um 11:25:34 Uhr:
Hallo Berlin Paul.
Echt??
Habe auf der ersten Seite den Fall der Fahrradfahrerin erzählt. Auch dort hielt ein Auto als ich bereits vor Ort war. Der Fahrer kümmerte sich um die Patientin und holte einen Stiff Neck aus seinem Auto (habe ich das auch im Verbandskasten?). Als der Sanka kam sagte die Besatzung:" müssen wir dich schon wieder sehen?". Der Helfer im Privat PKW hatte Schichtende und fuhr vorher auf demselben Krankenwagen.
Warum tut der das? Der hatte doch schon Feierabend!🙂Gruß
Hallo ttru74.
Beschwerde steht auf der Rückseite.
Wusste garnicht, dass ich der Urheber dieser" wer darf helfen" Diskussion bin. Hat der Smiley nicht gereicht?
Für mich ist klar, dass jeder im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten helfen muss. Ganz egal ob Arzt oder Gipser. Der Gipser schient den gebrochenen Arm bestimmt besser als der Arzt 🙂
(Achtung, der letzte Satz hat ebenfalls einen Smiley).
Gruß
Zitat:
@ttru74 schrieb am 14. August 2017 um 06:33:09 Uhr:
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 13. August 2017 um 15:23:49 Uhr:
(...)
Daher kann bei der ersten Hilfe durch den Laien ein Notruf ausreichen, wenn er keine weiteren medizinischen Maßnahmen beherrscht. Von einem Sanitäter, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter oder Arzt wird man hingegen eine Versorgung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und dem jeweils individuellen Ausbildungsstand verlangen."
Quelle: http://th-h.de/law/sandrd/garantenstellung/OK, das mit dem Eid ist Geschichte, aber im zitierten Wortlaut ist doch alles gesagt, was weiter oben im Thread in Frage gestellt wurde.
Ich bezog mich darauf:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 14. August 2017 um 06:33:09 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 12. August 2017 um 11:25:34 Uhr:
Hallo Berlin Paul.
Echt??
Habe auf der ersten Seite den Fall der Fahrradfahrerin erzählt. Auch dort hielt ein Auto als ich bereits vor Ort war. Der Fahrer kümmerte sich um die Patientin und holte einen Stiff Neck aus seinem Auto (habe ich das auch im Verbandskasten?). Als der Sanka kam sagte die Besatzung:" müssen wir dich schon wieder sehen?". Der Helfer im Privat PKW hatte Schichtende und fuhr vorher auf demselben Krankenwagen.
Warum tut der das? Der hatte doch schon Feierabend!🙂Gruß
Hab die Beschwerde gerade gelesen, 😁
Sorry, wollte dich damit nicht persönlich in die Mangel nehmen!
Wird mir nochmals vergeben?
Oder muss ich zum steinigen bei V&S? 😁
Hallo ttrue.
Alles im grünen Bereich, die Steinigung kann warten.
Gruß
Zitat:
@ttru74 schrieb am 14. August 2017 um 10:13:27 Uhr:
Hab die Beschwerde gerade gelesen, 😁
Sorry, wollte dich damit nicht persönlich in die Mangel nehmen!
Wird mir nochmals vergeben?
Oder muss ich zum steinigen bei V&S? 😁