Unfall mit Bus - Fahrerflucht

Hallo!

Mir ist heute an einer Kreuzung ein Bus am kotflügel und Stoßstange vorbei geschrubbt und einfach abgehauen. Es handelt sich um einen neuen Audi S3. Polizei hat alles aufgenommen und ich hatte Zeugen + das Unternehmen des Busses ist bekannt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Schon mal zum Gutachter? Die Schuldfrage ist ja eindeutig geklärt.

Danke!

95 Antworten

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Juni 2023 um 16:20:28 Uhr:


Ggf. steht zu befürchten, dass nicht alle Kosten übernommen werden, daher wäre auch eine Möglichkeit, über die eigenen Vollkasko mit Quotenvorrecht abzuwickeln.

Bei dem Fall hier gibt es ja keine Teilschuld. Ich habe ja mehrere Zeugen und auch die Gegenseite hat das Verschulden bereits eingeräumt.

Das ist egal, geht trotzdem.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Juni 2023 um 16:35:37 Uhr:


Das ist egal, geht trotzdem.

Die von meiner Versicherung meinten auch wenn die sich jetzt querstellen kann man immer noch über meine Vollkasko gehen und dann über Regress an die Luxemburger Versicherung.

Zitat:

@S38YFelix schrieb am 15. Juni 2023 um 14:55:29 Uhr:


Ich hab jetzt mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte, ein Gutachten ist in Luxemburg praktisch wertlos bzw. Ich sollte darauf eingehen, dass die Deutsche Versicherung (0800-2502600) einen Gutachter von der Dekra stellt. Gleichzeitig habe ich jetzt den ausgefüllten Unfallbericht an die Firma zurück geschickt damit diese dann an die Luxemburger Versicherung weiterleiten können.

Jetzt heißt es wohl warten? Ich bin nicht sicher, ob ich jetzt im Vorfeld schon mal parallel zum Audi Zentrum fahren soll für einen Kostenvoranschlag bzw. die Reparatur anzufragen, oder lieber trotzdem zum eigenen Gutachter? Oder Oder…

hast Du einen Anwalt gefragt oder hast du einen Anwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragt. Das ist ein großer Unterschied. Bei letzterem gibt alleine der Anwalt vor, was als nächstes passiert. Ich fände es als Anwalt (bin keiner) nicht gut, wenn du mich mit der Sache beauftragst und dann ohne meine Wissen und ohne mein Okay irgendeinen x-beliebigen Gutachter nimmst oder in eine x-beliebige Werkstatt rennst. Viele Köche verderben den Brei. Hier noch mehr, als in einer echten Küche.

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Zitat:

@keksemann schrieb am 15. Juni 2023 um 19:47:30 Uhr:



Zitat:

@S38YFelix schrieb am 15. Juni 2023 um 14:55:29 Uhr:


Ich hab jetzt mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte, ein Gutachten ist in Luxemburg praktisch wertlos bzw. Ich sollte darauf eingehen, dass die Deutsche Versicherung (0800-2502600) einen Gutachter von der Dekra stellt. Gleichzeitig habe ich jetzt den ausgefüllten Unfallbericht an die Firma zurück geschickt damit diese dann an die Luxemburger Versicherung weiterleiten können.

Jetzt heißt es wohl warten? Ich bin nicht sicher, ob ich jetzt im Vorfeld schon mal parallel zum Audi Zentrum fahren soll für einen Kostenvoranschlag bzw. die Reparatur anzufragen, oder lieber trotzdem zum eigenen Gutachter? Oder Oder…

hast Du einen Anwalt gefragt oder hast du einen Anwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragt. Das ist ein großer Unterschied. Bei letzterem gibt alleine der Anwalt vor, was als nächstes passiert. Ich fände es als Anwalt (bin keiner) nicht gut, wenn du mich mit der Sache beauftragst und dann ohne meine Wissen und ohne mein Okay irgendeinen x-beliebigen Gutachter nimmst oder in eine x-beliebige Werkstatt rennst. Viele Köche verderben den Brei. Hier noch mehr, als in einer echten Küche.

Habe nur einen um Rat gefragt. Der meinte, da hier wegen Fahrerflucht ermittelt wird und auch mehrere Zeugen vor Ort waren, kommt die gegnerische Versicherung aus der Nummer sowieso nicht raus. Den Unfallbericht aus dem hervorgeht was abgelaufen ist und damit auch wer schuldig ist, hat jetzt die Versicherung. Soll ich jetzt warten auf deren „ok“?

Meine Versicherung meinte tatsächlich dass wenn es noch Probleme geben sollte kann man es dann über meine Vollkasko machen und die holen sich das Geld dann zurück. Ich hatte jetzt im Sinn, die Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung schicken zu lassen. Wie ja leider gesagt, ein Gutachten bringt in Luxemburg kaum was bezüglich Wertminderung.

Wenn das Auto finanziert oder geleast ist, muss auch noch eine Abstimmung mit der Eigentümerin des Fahrzeugs, also der Leasinggeberin/Bank erfolgen.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 16. Juni 2023 um 07:52:21 Uhr:


Wenn das Auto finanziert oder geleast ist, muss auch noch eine Abstimmung mit der Eigentümerin des Fahrzeugs, also der Leasinggeberin/Bank erfolgen.

Tatsächlich? Das wusste ich nicht. Der ist finanziert. Dann sollte ich wohl die Bank anrufen?

Hast Du die Versicherung separat abgeschlossen, oder als Paket zusammen mit der Finanzierung?

Es gibt schließlich oft Paketangebote, die sich im Schadensfall als komfortabel darstellen, weil dann alles in einer Hand ist und das Autohaus hinter den Kulissen alles klären kann, so dass man selbst nicht zwischen Versicherung und reparierendem Autohaus vermitteln muss.

Ansonsten solltest Du mal in Deinen Finanzierungsvertrag reinschauen, was da drin steht, wie Du Dich im Fall eines Unfalls zu verhalten hast.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. Juni 2023 um 08:14:15 Uhr:


Hast Du die Versicherung separat abgeschlossen, oder als Paket zusammen mit der Finanzierung?

Es gibt schließlich oft Paketangebote, die sich im Schadensfall als komfortabel darstellen, weil dann alles in einer Hand ist und das Autohaus hinter den Kulissen alles klären kann, so dass man selbst nicht zwischen Versicherung und reparierendem Autohaus vermitteln muss.

Ansonsten solltest Du mal in Deinen Finanzierungsvertrag reinschauen, was da drin steht, wie Du Dich im Fall eines Unfalls zu verhalten hast.

Ist eine separate Vollkasko.

Im Vertrag steht nur ich soll den Schaden melden. Bei der Bank heißt es aber, ich sollte das online machen und hier wird eine Schadensnummer verlangt, die ich noch nicht habe…

Das würde ich noch einmal telefonisch bei der Bank hinterfragen. Welche Schadensnummer muss angegeben werden? Das Aktenzeichen der Polizei, oder die Schadensnummer Deiner Versicherung? Letzteres wäre wohl paradox.

Ich kenne es so, dass man den Schaden telefonisch meldet und der Vorgang dann bei der Versicherung angelegt wird. Dabei bekommt man die Schadensnummer mitgeteilt, unter der man alle weiteren Angaben zum Unfall mitteilen soll.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. Juni 2023 um 08:57:57 Uhr:


Das würde ich noch einmal telefonisch bei der Bank hinterfragen. Welche Schadensnummer muss angegeben werden? Das Aktenzeichen der Polizei, oder die Schadensnummer Deiner Versicherung? Letzteres wäre wohl paradox.

Ich kenne es so, dass man den Schaden telefonisch meldet und der Vorgang dann bei der Versicherung angelegt wird. Dabei bekommt man die Schadensnummer mitgeteilt, unter der man alle weiteren Angaben zum Unfall mitteilen soll.

Die Schadensnummer von der gegnerischen Versicherung. Meine Versicherung ist ja im Endeffekt raus, da keine Teilschuld oder sonstiges vorliegt…

Die Schadensnummer hab ich noch nicht…

Deine Versicherung ist insoweit nicht raus als dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. Juni 2023 um 09:02:56 Uhr:


Deine Versicherung ist insoweit nicht raus als dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt.

Deshalb haben die ja gesagt, dass falls die gegnerische Versicherung das nicht übernimmt oder was auch immer, meine Vollkasko einspringen wird. Den Vorgang aufgenommen haben die aber nicht. Aus dem Grund, dass die Schuld ganz klar ist.

Mach es schrifltich! 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Juni 2023 um 09:37:10 Uhr:


Mach es schrifltich! 😉

Ich warte ja noch auf Antwort von der gegnerischen Versicherung bezüglich „Haftungsanerkennung“. Oder meinst du meine eigene Versicherung?

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