Unfall mit Bus - Fahrerflucht
Hallo!
Mir ist heute an einer Kreuzung ein Bus am kotflügel und Stoßstange vorbei geschrubbt und einfach abgehauen. Es handelt sich um einen neuen Audi S3. Polizei hat alles aufgenommen und ich hatte Zeugen + das Unternehmen des Busses ist bekannt.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Schon mal zum Gutachter? Die Schuldfrage ist ja eindeutig geklärt.
Danke!
95 Antworten
Kannst du mal ein Foto von dem Schaden reinstellen?
Zitat:
@S38YFelix schrieb am 15. Juni 2023 um 10:51:23 Uhr:
Zitat:
@crafter276 schrieb am 15. Juni 2023 um 10:48:19 Uhr:
Die besten Erfahrungen habe ich gemacht indem ich das Fahrzeug zu meiner Werksatt gebracht habe. Den Unfall geschildert und einen Auftrag mit Schadensabtretung unterschrieben habe. Und, das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Zeit fix und fertig wieder abgeholt habe. So mußte ich mich um nichts kümmern und habe dazu noch einen kostenlosen Leihwagen bekommen.MfG kheinz
Wie genau läuft das ab mit der Schadensabtretung? Mir wurde gesagt ich soll einen Kostenvoranschlag einholen und das dann mit der gegnerischen Versicherung abklären. Das ist die Aussage vom Anwalt.
Lesen mußt du schon, was ich geschrieben habe.
Und viel mehr kann ich dazu auch nicht schreiben.
Und was deine Anwalt sagt ist immer das was ihm letztendlich Geld in die eigene Kasse bringt und dich Geld kostet.
MfG kheinz
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juni 2023 um 10:53:39 Uhr:
Kannst du mal ein Foto von dem Schaden reinstellen?
Bitteschön.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 15. Juni 2023 um 09:53:02 Uhr:
Ist der Bus in Deutschland oder in Luxemburg zugelassen? Falls in D gilt deutsches Recht und man kann wie in der ersten Antwort vorgeschlagen vorgehen.
Wieso gilt bei einem Unfall in Luxemburg dann deutsches Recht? Meinem Verständnis nach und deswegen frage ich, gilt bis auf wenige Ausnahmen das Recht des Landes in dem es passiert ist.
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Im Ausland gilt nicht unbedingt das landeseigene Recht.
Wenn 2 Deutsche z.B. in Griechenland einen Unfall haben gilt Deutsches Recht.
Ich weiß, es klingt unlogisch.
Zitat:
@S38YFelix schrieb am 15. Juni 2023 um 11:34:13 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juni 2023 um 10:53:39 Uhr:
Kannst du mal ein Foto von dem Schaden reinstellen?Bitteschön.
Danke. Da wird in diesem jungen Fahrzeugalter eine neue Stoßstange mit neuer Sensorik und ein neuer Kotflügel inkl. Lackierung fällig. Damit wird es ein Unfallfahrzeug und es geht dann auch um den merkantilen Minderwert, also den Betrag, den ein korrekt repariertes Auto weniger wert sein wird als eines ohne den Unfall. Da reicht ein Kostenvoranschlag für die Abwicklung nicht aus, weil der diesen Betrag nicht beziffern kann. Das kann nur ein Sachverständiger. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast und der Bus nicht in Deutschland zugelassen ist, würde ich an deiner Stelle zuerst von der gegnerischen Versicherung die Zustimmung zur Gutachtenerstellung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schriftlich einholen. Ohne Verkerhsrechtsschutzversicherung und nichtdeutscher Zulassung des Verursacherfahrzeugs würde ich einen Anwalt nur zu einer ersten Beratung konsultieren, weil dann luxemburgisches Recht gilt und das hat ein paar Besonderheiten. Ist der Bus in Deutschland zugelassen, würde es nach deutschem Recht gehen und da würden dann auch der Anwalt und der Sachverständige (ohne vorherige Zustimmung der Versicherung) übernommen werden müssen. Und in Bezug auf die Unfallflucht wären ggf. einige positive Aspekte bei einer Abwicklung nach deutschem Recht zu sehen. Da sind also einige Weichenstellungen zu beachten, die mir als alleine ziemlich schwer zu bewältigen erscheinen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juni 2023 um 12:21:07 Uhr:
Zitat:
@S38YFelix schrieb am 15. Juni 2023 um 11:34:13 Uhr:
Bitteschön.
Danke. Da wird in diesem jungen Fahrzeugalter eine neue Stoßstange mit neuer Sensorik und ein neuer Kotflügel inkl. Lackierung fällig. Damit wird es ein Unfallfahrzeug und es geht dann auch um den merkantilen Minderwert, also den Betrag, den ein korrekt repariertes Auto weniger wert sein wird als eines ohne den Unfall. Da reicht ein Kostenvoranschlag für die Abwicklung nicht aus, weil der diesen Betrag nicht beziffern kann. Das kann nur ein Sachverständiger. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast und der Bus nicht in Deutschland zugelassen ist, würde ich an deiner Stelle zuerst von der gegnerischen Versicherung die Zustimmung zur Gutachtenerstellung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schriftlich einholen. Ohne Verkerhsrechtsschutzversicherung und nichtdeutscher Zulassung des Verursacherfahrzeugs würde ich einen Anwalt nur zu einer ersten Beratung konsultieren, weil dann luxemburgisches Recht gilt und das hat ein paar Besonderheiten. Ist der Bus in Deutschland zugelassen, würde es nach deutschem Recht gehen und da würden dann auch der Anwalt und der Sachverständige (ohne vorherige Zustimmung der Versicherung) übernommen werden müssen. Und in Bezug auf die Unfallflucht wären ggf. einige positive Aspekte bei einer Abwicklung nach deutschem Recht zu sehen. Da sind also einige Weichenstellungen zu beachten, die mir als alleine ziemlich schwer zu bewältigen erscheinen.
Ich hab gerade mit dem gegnerischen Unternehmen telefoniert. Diese haben mir jetzt Ihrerseits einen Unfallbericht geschickt und ich solle ihnen eine Kopie zukommen lassen, sodass der Fall bei deren Versicherung geöffnet werden kann. Die Räumen ihr Verschulden auch ein. Sollte ich nicht einfach mit deren Versicherung in Kontakt treten?
Das hängt tatsächlich davon ab, ob der Bus in Deutschland zugelassen ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juni 2023 um 12:29:43 Uhr:
Das hängt tatsächlich davon ab, ob der Bus in Deutschland zugelassen ist.
Luxemburg.
[Beitrag editiert, MT-Moderation] Den Sachverständigen brauchst du. Aber im luxemburgischen Recht muss da erst die Versicherung zustimmen. Wegen dem merkantilen Minderwert ist das allerdings notwendig. Je jünger ein Auto ist, desto höher fällt dieser Betrag aus und das ist in der Berechnung kein fixer Prozentsatz vom Reparaturwert. Wie gesagt, es ist wirklich schwierig.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 15. Juni 2023 um 11:38:10 Uhr:
Wieso gilt bei einem Unfall in Luxemburg dann deutsches Recht? Meinem Verständnis nach und deswegen frage ich, gilt bis auf wenige Ausnahmen das Recht des Landes in dem es passiert ist.
Ist auch grundsätzlich richtig. Nach Artikel 4, Absatz 2 VO (EG)864/2007 ("Rom II - Verordnung"😉 gilt aber das Recht des Heimatlandes, wenn sich zwei Menschen derselben Nationalität im Ausland schädigen. Es gelten aber die lokalen Verkehrs- und Verhaltensregeln zur Ermittlung des jeweiligen Verursachungsbeitrages.
Klingt erstmal unlogisch, aber ist faktisch ein weiterer Grund, einen Unfall professionell abwickeln zu lassen.
@Taxidiesel: Vielen Dank dir, man lernt nie aus. War mir bisher nicht bekannt und ich finde es hervorragend wie du es erklärt hast!
Auch hier gelten die Sonderregelungen des Versicherungsforums.
Daher fehlt hier einiges.
Ich hab jetzt mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte, ein Gutachten ist in Luxemburg praktisch wertlos bzw. Ich sollte darauf eingehen, dass die Deutsche Versicherung (0800-2502600) einen Gutachter von der Dekra stellt. Gleichzeitig habe ich jetzt den ausgefüllten Unfallbericht an die Firma zurück geschickt damit diese dann an die Luxemburger Versicherung weiterleiten können.
Jetzt heißt es wohl warten? Ich bin nicht sicher, ob ich jetzt im Vorfeld schon mal parallel zum Audi Zentrum fahren soll für einen Kostenvoranschlag bzw. die Reparatur anzufragen, oder lieber trotzdem zum eigenen Gutachter? Oder Oder…
Ggf. steht zu befürchten, dass nicht alle Kosten übernommen werden, daher wäre auch eine Möglichkeit, über die eigenen Vollkasko mit Quotenvorrecht abzuwickeln.