Unfall... mit ausländischem Unfallverursacher :(
Hallo zusammen,
gestern hat mich auf der Autobahn der Anhänger eines russisch-sprachigen Autoschiebers in einem Fahrzeug mit britischer Zulassung gestreift 🙁 Nun ist an meinem Touring die komplette rechte Seite zerkratzt und die Türen leicht eingedrückt, also schon ein ganz ordentlicher Schaden.
Hat jemand Erfahrung mit der Abwicklung mit englischen Versicherungen, wie lange das ungefähr dauert? Ich wollte mein Auto diese Woche verkaufen, so ein besch***ener Zeitpunkt 😠
...und wenn jemand einen guten und günstigen Lackierer im Großraum Karlsruhe kennt bitte bei mir melden. Und die Stoßleisten für die rechte Seite brauche ich auch neu 😉
Viele Grüße
Markus
Beste Antwort im Thema
Erfahrungswert mit nem Ukrainer (NICHT EU! ! ):
Mitte Juni
- Unfall Schaden fast 8000€ (Fzg nicht Fahrbereit)
- Unfallaufnahme durch örtliche Polizei incl. Dolmetscher (wo die den auch mitten in der Nacht aufgetrieben haben)
Ende Juni (2 Wochen nach Unfall)
- erste Reaktion der Versicherung. Alle Unterlagen doppelt (Deutsch / Ukrainisch). Musste mit anerkanntem Dolmetscher meine Unterlagen in Ukrainisch übersetzen lassen
- Einschaltung eines Fachanwaltes, um Verfahrensfehler zu umgehen (Rechtschutzversichert! SB 150)
Ende Juli
- Betätigung des Eingangs der Unterlagen
- Meine Vollkasko ist eingesprungen, damit ich das Fahrzeug wieder auf die Strasse bekomme! (SB 500€ musste ich zahlen)
- Reparatur in 1 Woche erledigt, Fahrzeug auf der Strasse (Rechnung 7800€)
Ende August
Nachfragen zum Hergang der Versicherung des Ukrainers, erneuter Schriftverkehr
Ende September
- eine Abrechnungsunterlage der Versicherung bekommen.
Jetzt kommt der Hammer
Unfallschaden als nicht so schlimm eingestuft.
Von 8.000 auf 2000€ gekürzt, da man ja ein 2 Jahre altes Auto mit Gebraucht-Teilen repariert!
Dolmetscher Kostenübernahme komplett abgelehnt (bisher 600€)
Anwalt komplett abgelehnt (bisher 500€)
Leihwagen komplett abgelehnt (6 Wochen/ 42 Tage *25€ =1050€)
- Anwalt kümmert sich!
Ende Oktober
nächstes Angebot (sorry, anders kann ich das nicht nennen!)
Von 8.000 auf 4000€ gekürzt
Dolmetscher Kostenübernahme bis 150€ (bisher 800€)
Anwalt komplett abgelehnt (bisher 700€)
Leihwagen max 7 Tage... 175€ (6 Wochen/ 42 Tage *25€ =1050€)
Und sie wollen das Auto noch einmal begutachten lassen, ob der Schaden auch sooo stimmt, NACH 5 Monaten.. Gehts noch
- Anwalt kümmert sich! Er meinte, jetzt hilft nur noch der ganz grosse Hammer! Keine Ahnung was er gemacht hat!
Ende November
gab es dann Weihnachtsgeld aus der Ukraine
Keine Kürzung mehr der Rep Summe
Dolmetscher komplett
Anwalt zu 90%
Leihwagen bis 1000€
Die Kosten, auf denen ich Sitzen geblieben bin, waren keine 200€. Für mich so OK
32 Antworten
Puh. Heftig. Ja sowas ähnliches habe ich woanders auch gelesen über einen Unfall mir einem rumänischen Fahrzeug. Dann hoffe ich mal dass die Briten etwas seriöser sind 😉
Habe übrigens heute die Reparatur des Schadens in Auftrag gegeben. Ist zum Glück ein relativ kleiner 4stelliger Betrag, kann man also gut vorstrecken.
Das mit der grünen Karte hat der Polizist gesagt. Siehe auch Wikipedia-Eintrag dazu:
Zitat:
Mittlerweile ist auch diese Karte aufgrund des Kennzeichenabkommens eigentlich überflüssig. Daher besitzt sie längst nicht mehr jeder Autohalter.
Viele Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
Das mit der grünen Karte hat der Polizist gesagt. Siehe auch Wikipedia-Eintrag dazu:
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
Viele GrüßeZitat:
Mittlerweile ist auch diese Karte aufgrund des Kennzeichenabkommens eigentlich überflüssig. Daher besitzt sie längst nicht mehr jeder Autohalter.
Markus
Wie gesagt ich habe hier mal eine böse Überraschung in Italien gehabt, wo es nicht ausreichte ein EG-Kennzeichen oder den Fahrzeugschein mit dabei zu haben. Die Grüne Karte ist kostenlos und erleichtert vieles, so dass jeder der ohne fährt sich nur unnötig Probleme macht.
Muss jeder für sich wissen, daher kann ich nur drauf hinweisen...
Hier noch die Quellen die du angesprochen hast...
Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr
Kennzeichenabkommen
Ja danke, kann gut sein dass du Recht hast, ich hab mich halt auf die Infos verlassen die ich zu dem Thema hatte.. Werde es vllt in Zukunft auch anders machen 😉
Hallo. Wollte auch mal mitreden😉 Ich hatte im Juni 2012 auf der Urlaubsfahrt einen Auffahrunfall auf der Autobahn. 4 Tage Krankenhaus. Auto Totalschaden. Der Verursacher war ein Tscheche. Die Rechnung für den Abschleppdienst, Verschrottung und den Sachverständigen musste ich Anfangs selbst bezahlen da die Versicherung trotz anwaltlicher Aufforderung diese ingnoriert hat. Seit dem habe ich nur das Geld für das Auto (obwohl ich eine 1 jährige Autogasanlage hatte ) und 1/4 des Schmerzensgeldes bekommen. Es steht noch die Summe für das Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung , Schadensersatz für die zerstörten Sachen (Urlaubsfahrt) und die Ferienunterkunft aus. Die Sache zieht sich Ewigkeiten hin und jetzt frage ich mich ob es nicht irgendwelche Fristen gibt die die Versicherer einhalten müssen. Hat einer da ne Ahnung?
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Ja, die Verjährung von Ansprüchen nach drei Jahren... 😁
Das sollte doch dein Anwalt wissen?
Also wenn die Versicherung innerhalb drei Jahren nicht zahlt hab ich Pech gehabt?
Ich hab dem RA gesagt das er eine Klage einreichen soll. Wie lange soll ich denn bitte noch warten?
Das würde ich mit dem Anwalt klären.
Eine Klage kostet viel, der Ertrag ist gering verglichen zum Aufwand.
Hättest Du die Grüne Karte würdest Du schnller an die Regulierungsgesellschaft dran kommen, die Du dann über Grüne Karte Büro in Berlin kontaktieren musst. Evtl. hat die Polizei aber die Vers. auf Unfallmitteilung notiert, was nicht immer der Fall ist.
Ohne die Daten kannst Du bis zu 6 Wochen warten, bis Du erfährst wer in D für die geg. Vers. zuständig ist.
Alles andere ist Glücksache, es kann mehrere Monate dauern, bis Du dein Geld bekommst.
Evtl. wenn bekannt die britische Vers. in GB anrufen und nerven!
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ja, die Verjährung von Ansprüchen nach drei Jahren... 😁
Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig!
Man muss innerhalb der von dir genannten Frist von 3 Jahren zum Jahresende seine Ansprüche geltend machen. Die berechtigten Forderungen verfallan natürlich nicht nach drei Jahren.
(ich hab z.B. einen Titel gegen einen H4-Empfänger für die Dauer von 30 Jahren seit 1996 laufen = bis 2026 könnte ich die Forderung eintreiben oder eintreiben lassen)
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig!Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ja, die Verjährung von Ansprüchen nach drei Jahren... 😁
Man muss innerhalb der von dir genannten Frist von 3 Jahren zum Jahresende seine Ansprüche geltend machen. Die berechtigten Forderungen verfallan natürlich nicht nach drei Jahren.
(ich hab z.B. einen Titel gegen einen H4-Empfänger für die Dauer von 30 Jahren seit 1996 laufen = bis 2026 könnte ich die Forderung eintreiben oder eintreiben lassen)
es sei denn dein Hartz4 Empfänger geht aufgrund von weiteren Schulden in den nächsten Jahren in Privatinso- dann macht er eine Null Insolvenz und du siehst nicht einen cent-da kannste dir deinen Titel übers Bett nageln...😉
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig!
Man muss innerhalb der von dir genannten Frist von 3 Jahren zum Jahresende seine Ansprüche geltend machen. Die berechtigten Forderungen verfallan natürlich nicht nach drei Jahren.
Du musst sie
gerichtlichgeltend machen (Mahnbescheid oder Klage), sonst verjähren sie natürlich auch wenn sie berechtigt sind.
Im Gegenteil: Unberechtigte Forderungen können nicht verjähren, denn die bestehen ja von Anfang an nicht...
Zitat:
Die berechtigten Forderungen verfallan natürlich nicht nach drei Jahren.
(ich hab z.B. einen Titel gegen einen H4-Empfänger...
Die Forderung ist tituliert, daher verjährt sie erst nach 30 Jahren. Ohne Titel wäre sie futsch.
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
Das mit der grünen Karte hat der Polizist gesagt. Siehe auch Wikipedia-Eintrag...
es gibt einige länder innerhalb der eu, in denen man nur eine "prepaid-vrsicherung" kaufen kann, also für bspw. ein jahr. kauft man sich in einem jahr keine neue, führt es nicht dazu, dass der wagen automatisch abgemeldet wird. resume: die idee ist ja schön und gut, nur müssten dafür so einige staaten ihre zulassung- und versicherungsprozeduren denen der brd anpassen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
(ich hab z.B. einen Titel gegen einen H4-Empfänger für die Dauer von 30 Jahren seit 1996 laufen = bis 2026 könnte ich die Forderung eintreiben oder eintreiben lassen)
Dann sollte man aber immer mal wieder Vollstreckungsversuche unternehmen, nicht dass die Forderung verwirkt. Denn wenn man jahrelang nichts unternimmt, kann sie futsch sein.
Sorry für das off-topic.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Du musst sie gerichtlich geltend machen (Mahnbescheid oder Klage), sonst verjähren sie natürlich auch wenn sie berechtigt sind.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig!
Man muss innerhalb der von dir genannten Frist von 3 Jahren zum Jahresende seine Ansprüche geltend machen. Die berechtigten Forderungen verfallan natürlich nicht nach drei Jahren.
Im Gegenteil: Unberechtigte Forderungen können nicht verjähren, denn die bestehen ja von Anfang an nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Forderung ist tituliert, daher verjährt sie erst nach 30 Jahren. Ohne Titel wäre sie futsch.Zitat:
Die berechtigten Forderungen verfallan natürlich nicht nach drei Jahren.
(ich hab z.B. einen Titel gegen einen H4-Empfänger...
Hafi:
hab ich etwas falsches geschrieben oder wieso nimmst du meine Antwort auseinander und legst sie auf die Goldwaage?
Sie liegt nicht auf der Goldwaage.
Der Satz "Die berechtigten Forderungen verfallan natürlich nicht nach drei Jahren." klang halt so, als ob berechtigte Forderungen nicht der Verjährung unterliegen.
Vielleicht hast Du es ja gar nicht so gemeint, wie es da steht.
Aber das schien mir klarstellungsbedürftig. Keine Kritik.😉