Unfall, meine Versicherung bezahlt der Gegnerischen viel zu viel ...
Hey mal ne Frage,
hab einen Auffahrunfall gehabt mit einem Taxi. Das Auto war ein ungefähr 15 Jahre alter Mercedes mit
einer schon ziemlich verdellten Stoßstange. bin mit 15 km/h aufgefahren, wobei das Taxi aus einer Seitenstraße geschossen kam und ich gerade rückwärts in eine Parklücke an der Straßenecke eingefahren bin.
Heute telefoniere ich mit meiner Versicherung um mal zu fragen wie hoch der Schaden denn war, 1500 Euro.
Jetzt meine Frage, muss die Versicherung mich nicht wenigstens über die Schadenshöhe benachrichtigen, damit ich eventuell nachhaken bzw. Einspruch über die Zahlung erheben kann ?
Schließlich zahle ich ja indirekt über die Prämien den Schaden wieder ab. Habe den Vorfall genau aufgezeichnet mit langem Protokoll und genauer Definition der Schadenslage an die Versicherung geschickt.
Danke schon jetzt für eure Nachricht ...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Noviomagus75
Jetzt meine Frage, muss die Versicherung mich nicht wenigstens über die Schadenshöhe benachrichtigen, damit ich eventuell nachhaken bzw. Einspruch über die Zahlung erheben kann ?
Nein, muss sie natürlich nicht - rechne mal den Aufwand, wenn jede Versicherung bei jedem Schadenfall den Versicherten fragen müsste, ob die Entschädigung nach dessen (pardon: Laienhaften) Verständnis so ok ist, oder nicht.
Du kannst aber deiner Versicherung im Zweifelsfalle ein Zahlungsverbot erteilen -NUR:
Kommt es dann zu einem Prozess, in welchem sich herausstellt, dass die Ansprüche der Gegenseite vollkommen berechtigt sind (sowohl zum Grunde, als auch zur Höhe), bezahlst du sämtliche Kosten und Aufwendungen, die durch dein Zahlungsverbot entstanden sind (Gerichtskosten, Anwaltskosten, ggf. Gutachterkosten usw. usw.).
Von daher sollte man sich so etwas sehr sehr gut überlegen.
Zur Schadenhöhe allgemein:
Dem geschädigten Taxiunternehmer stehen zu:
-Gutachterkosten
-Reparaturkosten
-Unkostenpauschale
-Kosten für ein Miettaxi für die Dauer der Reparatur, andernfalls Erstattung des entgangen Gewinnes.
Was glaubst du, wie schnell da so EUR 1500,00 weg sind?
Als Laie betrachtet man häufig nur den reinen Fahrzeugschaden und kennt nicht die Ansprüche, die da sonst noch dranhängen - und selbst beim Fahrzeugschaden liegen schon viele daneben, was die Instandsetzung eines Fahrzeuges heutzutage so kosten kann.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
und diese Untersuchung musste der andere bezahlen!wegen täuschung
Was immer du auch veranlaßt haben magst, aber mir fällt spontan nur ein einziger ein, der im Falle eines unberechtigten Was-auch-immer seinen Kopf hin- bzw. seine Geldbörse aufhalten muß, und das ist der TE. Und ich glaube nicht, dass der TE gut beraten wäre irgendetwas in die Wege zu leiten, dessen Ausgang ungewiß ist und wovon er de facto gar nichts hätte…
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
du kannst aber eine übergehenStellung veranlassen !
Ganz ehrlich Leute - ich kenne wirklich eine ganze Menge Stellungen (sagt zumindest meine Freundin) - aber die hier ist sogar mir neu.
Bitte noch ein paar Infos zu dieser Stellung, auch im Sinne meiner Freundin - danke.
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
( Unfall ermittlungs Beweisaufnahme )über deiner Versicherung.
Zu diesem Punkt wären auch noch ein paar fachliche Erläuterungen notwendig (Ablauf, Kostentragungspflicht usw. usw.) um die ich hier bitten würde.
@ twelferider:
😁du musst langsam mal lernen, dass es auch andere Profis gibt!😁
Unser lieber leuchtturm 86 hatte bestimmt einen Sandkastenunfall mit dem Bobbycar!😎
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Hallo Leuchttumfritz..........🙂
wie ist es denn nun mit einer Antwort von dir ......😕
erklärst du uns hier nun die "übergehenStellung", welche dann in einer "Unfall ermittlungs Beweisaufnahme" endet oder nicht ?
Du darfst auch vorher ein oder zwei Jenever (einen davon auf Delle`s Wohl...😉) trinken
Prost und liebe Grüße vom Neugierigen
Delle 😛
hallo,mit gegenüberstellung meinte ich ! beim aus dem kreisverkehr meinte mein vordermann in den Eisen zu gehen.ich konnte mit meinen Moped noch Grade ausweichen! habe ihn dennoch getroffen mit dem Sturzbügel ,knie und Ellenbogen.
beschädigt wurden ,radkasten hinten mit dem sturzbügel, und Scheibe vom Ellenbogen Reisverschluss (Kratzer in der Seitenscheibe ) und mit dem knie war der Spiegel dran´!
dann kam der KV zur Versicherung ! die komplette Seite wollte er instandgesetzt haben ! und laut Auflistung auch lackieren.habe mich beschwert ! und siehe da ,wurde eine übergegenstellung gemacht vom gutachter. und es waren da Kratzer wo keine sein durften.gutachter geschrieben ,dumm gelaufen für den anderen.hätte er sich bei mir gemeldet,hätte man drüber reden können,so nicht!! denn hoch gestuft wurde ich ja trotzdem ,aber nicht so !mfg fritz
ps,wer sich alles gefallen lässt ist selber schuld.
ersparniss waren ca 2000€
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86............dann kam der KV zur Versicherung ! die komplette Seite wollte er instandgesetzt haben ! und laut Auflistung auch lackieren.habe mich beschwert ! und siehe da ,wurde eine übergegenstellung gemacht vom gutachter...........ersparniss waren ca 2000€
Also, ich persölich kenne jetzt keine Versicherung die sich bei einem solchen Schaden mit einen KV (Kostenvoranschlag) zufrieden gibt. Da möchten die schon ein Gutachten. Und ein Sachverständiger darf nur den wirklichen Schaden hineinschreiben.
Also mir ist somit deine Beschreibung vom Ablauf etwas Suspekt.
Gruß
Frank, dem gerade kein Licht aufgeht