ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall, meine Versicherung bezahlt der Gegnerischen viel zu viel ...

Unfall, meine Versicherung bezahlt der Gegnerischen viel zu viel ...

Themenstarteram 9. November 2009 um 15:54

Hey mal ne Frage,

hab einen Auffahrunfall gehabt mit einem Taxi. Das Auto war ein ungefähr 15 Jahre alter Mercedes mit

einer schon ziemlich verdellten Stoßstange. bin mit 15 km/h aufgefahren, wobei das Taxi aus einer Seitenstraße geschossen kam und ich gerade rückwärts in eine Parklücke an der Straßenecke eingefahren bin.

Heute telefoniere ich mit meiner Versicherung um mal zu fragen wie hoch der Schaden denn war, 1500 Euro.

Jetzt meine Frage, muss die Versicherung mich nicht wenigstens über die Schadenshöhe benachrichtigen, damit ich eventuell nachhaken bzw. Einspruch über die Zahlung erheben kann ?

Schließlich zahle ich ja indirekt über die Prämien den Schaden wieder ab. Habe den Vorfall genau aufgezeichnet mit langem Protokoll und genauer Definition der Schadenslage an die Versicherung geschickt.

Danke schon jetzt für eure Nachricht ...

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Noviomagus75

 

Jetzt meine Frage, muss die Versicherung mich nicht wenigstens über die Schadenshöhe benachrichtigen, damit ich eventuell nachhaken bzw. Einspruch über die Zahlung erheben kann ?

Nein, muss sie natürlich nicht - rechne mal den Aufwand, wenn jede Versicherung bei jedem Schadenfall den Versicherten fragen müsste, ob die Entschädigung nach dessen (pardon: Laienhaften) Verständnis so ok ist, oder nicht.

 

Du kannst aber deiner Versicherung im Zweifelsfalle ein Zahlungsverbot erteilen -NUR:

Kommt es dann zu einem Prozess, in welchem sich herausstellt, dass die Ansprüche der Gegenseite vollkommen berechtigt sind (sowohl zum Grunde, als auch zur Höhe), bezahlst du sämtliche Kosten und Aufwendungen, die durch dein Zahlungsverbot entstanden sind (Gerichtskosten, Anwaltskosten, ggf. Gutachterkosten usw. usw.).

Von daher sollte man sich so etwas sehr sehr gut überlegen.

 

Zur Schadenhöhe allgemein:

Dem geschädigten Taxiunternehmer stehen zu:

-Gutachterkosten

-Reparaturkosten

-Unkostenpauschale

-Kosten für ein Miettaxi für die Dauer der Reparatur, andernfalls Erstattung des entgangen Gewinnes.

 

Was glaubst du, wie schnell da so EUR 1500,00 weg sind?

 

Als Laie betrachtet man häufig nur den reinen Fahrzeugschaden und kennt nicht die Ansprüche, die da sonst noch dranhängen - und selbst beim Fahrzeugschaden liegen schon viele daneben, was die Instandsetzung eines Fahrzeuges heutzutage so kosten kann.

 

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Noviomagus75

Hey mal ne Frage,

hab einen Auffahrunfall gehabt mit einem Taxi. Das Auto war ein ungefähr 15 Jahre alter Mercedes mit

einer schon ziemlich verdellten Stoßstange. bin mit 15 km/h aufgefahren, wobei das Taxi aus einer Seitenstraße geschossen kam und ich gerade rückwärts in eine Parklücke an der Straßenecke eingefahren bin.

Heute telefoniere ich mit meiner Versicherung um mal zu fragen wie hoch der Schaden denn war, 1500 Euro.

Jetzt meine Frage, muss die Versicherung mich nicht wenigstens über die Schadenshöhe benachrichtigen, damit ich eventuell nachhaken bzw. Einspruch über die Zahlung erheben kann ?

Schließlich zahle ich ja indirekt über die Prämien den Schaden wieder ab. Habe den Vorfall genau aufgezeichnet mit langem Protokoll und genauer Definition der Schadenslage an die Versicherung geschickt.

Danke schon jetzt für eure Nachricht ...

Bist du vereidigter Sachverständiger, oder warum maßt du dir ein Urteil an?

Lass der Sache einfach ihren Lauf, Versicherungen zahlenn zu 99% nicht sinnlos.

Zitat:

Original geschrieben von Noviomagus75

 

Jetzt meine Frage, muss die Versicherung mich nicht wenigstens über die Schadenshöhe benachrichtigen, damit ich eventuell nachhaken bzw. Einspruch über die Zahlung erheben kann ?

Nein, muss sie natürlich nicht - rechne mal den Aufwand, wenn jede Versicherung bei jedem Schadenfall den Versicherten fragen müsste, ob die Entschädigung nach dessen (pardon: Laienhaften) Verständnis so ok ist, oder nicht.

 

Du kannst aber deiner Versicherung im Zweifelsfalle ein Zahlungsverbot erteilen -NUR:

Kommt es dann zu einem Prozess, in welchem sich herausstellt, dass die Ansprüche der Gegenseite vollkommen berechtigt sind (sowohl zum Grunde, als auch zur Höhe), bezahlst du sämtliche Kosten und Aufwendungen, die durch dein Zahlungsverbot entstanden sind (Gerichtskosten, Anwaltskosten, ggf. Gutachterkosten usw. usw.).

Von daher sollte man sich so etwas sehr sehr gut überlegen.

 

Zur Schadenhöhe allgemein:

Dem geschädigten Taxiunternehmer stehen zu:

-Gutachterkosten

-Reparaturkosten

-Unkostenpauschale

-Kosten für ein Miettaxi für die Dauer der Reparatur, andernfalls Erstattung des entgangen Gewinnes.

 

Was glaubst du, wie schnell da so EUR 1500,00 weg sind?

 

Als Laie betrachtet man häufig nur den reinen Fahrzeugschaden und kennt nicht die Ansprüche, die da sonst noch dranhängen - und selbst beim Fahrzeugschaden liegen schon viele daneben, was die Instandsetzung eines Fahrzeuges heutzutage so kosten kann.

 

am 9. November 2009 um 16:55

haha, der TS weiß wie hoch der Schaden beim Gegener war. Die genaue Schadenshöhe kann nur ein vereidigter Sachverständiger feststellen. Was für einen Einspruch willst du einlegen? Beim Unfallbericht kannst du nur angeben ob du die Schuld zu 100% anerkennst oder nicht. Den Rest erledigt deine Vericherung!

Kann dir auch egal sein. Ob 1500 oder 50000. Du wirst in der SF zurückgestuft und gut ist.

@samcos:

Siehe mein Posting.

Häufig ist die Denkweise diese: "War ja gar nicht so schlimm, kann ich ja selbst bezahlen und mein Rabatt bleibt erhalten".

 

Da kommt dann aber wieder ins Spiel, dass man als Laie den wahren Umfang so gar nicht abschätzen kann.

 

Ach menno....... das ist doch unser täglich Brot........:rolleyes:

 

Hobby- Sachverständige und Experten, die natürlich ganz genau wissen wie hoch der Schaden ist, den Sie verursacht haben und allen anderen erzählen möchten, dass Sie keine Ahnung haben.

 

Soso........mit 15 km/h eine Kollision und dann sooovieel Geld für die Reparatur....:rolleyes:

 

Naja, twelferider hat ja eigentlich schon alles weitere geschrieben.

 

@Noviomagus75  lass es gut sein, oder hole dir eine Blutige Nase.......;)

 

In deinem Fall werden schon genügend Fachleuchte dein "Anliegen" geprüft haben, deine Meinung ist da nicht mehr ganz so wichtig, glaube mir........:D

 

Gruß

 

Delle

 

Ein ca. 15 Jahre altes Taxi? Wundert mich, dass das Teil nicht auseinandergefallen ist.  

 

Bei so kleinen Schäden überlegt eine Versicherung wohl nicht lange und zahlt. Die verdienen woanders ihr Geld 

Ich find ja 1.500 Euro Schaden eher gering, muss ich sagen. Dass das nicht der reine Sachschaden sein muss, wurde schon hinreichend erläutert. Aber selbst 1.500 Euro reiner Fahrzeugschaden würden mich an der Stelle nicht umhauen. Einer Selbstaussage von "15 km/h Aufprallgeschwindigkeit" stehe ich allgemein kritisch gegenüber. Wer schaut in solch einem Moment schon auf den Tacho, besonders, wenn man gerade rückwärts einparkt?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Du kannst aber deiner Versicherung im Zweifelsfalle ein Zahlungsverbot erteilen, welches sie allerdings nicht akzeptieren muss, da die Regulierungsvollmacht lt. AKB weder beschränkbar noch widerruflich ist -NUR:

Kommt es dann zu einem Prozess, in welchem sich herausstellt, dass die Ansprüche der Gegenseite vollkommen berechtigt sind (sowohl zum Grunde, als auch zur Höhe), bezahlst du sämtliche Kosten und Aufwendungen, die durch dein Zahlungsverbot entstanden sind (Gerichtskosten, Anwaltskosten, ggf. Gutachterkosten usw. usw.).

Der Vollständigkeit halber ergänzt.

Gruß

traumzauber

Erbsenzählerin....................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:D:D

Passt so - danke;)

twelf, dass du aber auch immer die Hälfte vergessen musst...........:(

 

Man gut das traumzauber hier was aufpassen thut .........:D

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:D Rofl :D

 

@ :o traumzauber :o von die Delle

 

am 9. November 2009 um 21:00

Welche Versicherung war das denn, die zu viel bezahlt hat?

Da leg ich mir nen extra Ordner für an...

1500 € für nen Unfall mit nen Taxi ist günstig.

ca. 500 € für Stoßstange mit Montage, Kleinteile (wenn unter der Stoßsstange kein Schaden ist...). und gute 700 € gehen auch mal schnell für nen Miettaxi drauf. und dann noch viele Kleinigkeiten.

bin nur zufällig auf diesen thread gestoßen.

habe jetzt von jemandem gehört, das die versicherung 3000 € für einen parkrempler zahlen mußte.

ein vw fox hat einen renault laguna grand tour am heck touchiert.

der fox hat ein paar schrammen, am laguna wurde die heckschürze links aus der halterung gerissen. park distance hatte er, aber 3000 €!!!???!!!

sorry......

vielleicht war es nicht nur die schürze , sondern kleinigkeit am heckblech- dann bist du mit neuer schürze u. abstandssnsoren gleich bei 2000,-, dann vielleicht noch 600,- EUR für ein vergoldetes gutachten u. 400,- eur für den unfall-tarif mietwagen - fertig ist die kiste.

also ganz ruhig bleiben - und auch die nebengeräusche beachten.

grüsse 

 

du kannst aber eine übergehenStellung veranlassen !( Unfall ermittlungs Beweisaufnahme )über deiner Versicherung.so habe ich es gemacht ! da wollte einer eine komplette seiten lackierung haben! hatte aber nicht damit gerechnet das ich mich beschweren würde!mfg Fritz aus hamm

PS,es liegt in ermessen deiner Versicherung! und diese Untersuchung musste der andere bezahlen!wegen täuschung

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall, meine Versicherung bezahlt der Gegnerischen viel zu viel ...