Unfall, jetzt Nachschulung anzweifeln?

Servus,

ich habe hier leider am Freitag einen kleinen Crash gehabt.
1,7 Prom. Kollege war dabei, beifahrer. Bin auf leerer Straße an leitplanke gefahren.

Heute kam Brief, 8 Monate Schein weg, ärztloches gutachten incl. verkehrspsychologischen Stellungnahme, und Nachschulung.

Nun meine Frage, ob ich die Nachschulung anzweifeln kann, weil ich fahre jetzt 13 Jahre Unfallfrei und bin ja nicht irgendwie geisterfahrer auf Autobahn, oder habe 10 Verkehrschilder mißachtet.

Schein weg 8 Monate und Strafe passt ja, aber wozu bitte dann Nachprüfung? Für was? Das man am Auto nix trinken soll weiß ich auch so, is aber nun mal passiert.

Hat man da überhaupt eine Chance?

danke

Beste Antwort im Thema

Hier im Forum nehmen es manche zwar nicht so genau mit den Regeln, aber in Sachen "Volltrunken am Steuer" herrscht hier eigentlich Einigkeit. Insofern denke ich, wird dein Anliegen auf wenig Verständnis stoßen.

92 weitere Antworten
92 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Zum Nachlesen:

http://strafprozess.blogspot.com/.../...u-einer-trunkenheitsfahrt.html

Da steht nichts über ein Entzug der Fahrerlaubnis des Beifahrers.

Kannst du keine Urteile posten, sollte doch leicht fallen wenn dies doch schon vielen Zeitgenossen widerfahren ist.

Wollen hier jetzt einige sagen, wenn ich mich mit 2,1 auf den Beifahrersitz schleppe (krieche? erbreche?) dann muss ich erst mal noch dem Fahrer nen Alkotester ins Gesicht halten um meinen Führerschein nicht zu gefährden? Das kann doch nicht ernst gemeint sein?

Wer als Beifahrer erkennt, daß der Fahrzeuglenker über den Durst getrunken hat und nicht mehr fahrtüchtig ist, muß ihn an der Fahrt hindern. (OLG Saarbrücken Az: 4 U 90/91-22).

Und ich dachte, die Sache mit den inoffiziellen Mitarbeitern wäre ausgestanden.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wollen hier jetzt einige sagen, wenn ich mich mit 2,1 auf den Beifahrersitz schleppe (krieche? erbreche?) dann muss ich erst mal noch dem Fahrer nen Alkotester ins Gesicht halten um meinen Führerschein nicht zu gefährden? Das kann doch nicht ernst gemeint sein?

Natürlich nicht. Aber das hier wohl manch einem User zu hoch...

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Natürlich nicht. Aber das hier wohl manch einem User zu hoch...

OK, manchmal bin ich sehr ironieresistent, zugegeben.

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

FS-Entzug: Nach Ablauf der Sperrfrist NEUEN FS beantragen. Möglicherweise darfst du noch vorher ne MPU "Idiotentest" machen und wenn wie hier ALK-Delikt und kein entsprechender Kurs belegt, siehe Nachschulung, kann es dir passieren, daß du alleine deshalb, weil der TE keinen Nachweis  über eine mindestens einjährige Abstinenz vorlegen kann (SCHULUNG!!!! bei TÜV, DEKRA oder entsprechenden zertifizierten Beratungsstellen, FS-Behörde vor Ort gibt Auskunft), er noch ein Jahr mehr warten muss!

Mal ganz davon abgesehen das nach einem Unfall am Freitag sicher noch kein Strafbefehl vorliegen kann,das Gericht dürfte noch nicht mal die Akte haben da die Werte der Blutprobe noch gar nicht vorliegen können. Den Schein kann man 3 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen und sollte das auch machen damit man Zeitnah die Forderungen der Führerscheinbehörde erfüllen kann.

Und bei 1,7‰ führt kein Weg an einer MPU vorbei,ab 1,6‰ ist sie zwingend vorgeschrieben.

Die Vorbereitung für die MPU sollte sofort begonnen werden,dann kann es klappen das man mit Ablauf der Sperrfrist wieder die Karte ausgehändigt bekommt.

Gilt zumindest für D.

1,7 Promille, Unfall...ich weiß echt nicht was der Fred hier soll.
Konseqenzen akzeptieren und fürs Leben lernen.

Ich glaube die echten Männer sind am aussterben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wer als Beifahrer erkennt, daß der Fahrzeuglenker über den Durst getrunken hat und nicht mehr fahrtüchtig ist, muß ihn an der Fahrt hindern. (OLG Saarbrücken Az: 4 U 90/91-22).

Ach Leute, dieses

ZIVIL

rechtliche Urteil betrifft die Teilschuld bei Kenntnis das der Fahrer getrunken hat, bezüglich Ansprüche von Schmerzensgeld gegenüber dem Fahrer etc.

Noch immer hat keiner die Frage beantwortet auf welcher Rechtsgrundlage die Fahrerlaubnis des Beifahrers in Gefahr sein soll, dies will ich wissen, nicht das keine Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht werden können wenn der Beifahrer wissentlich bei einem betrunkenen einsteigt 🙄

Das dies eine Folge sein kann ist klar, weiß ich, will ich nicht nochmal wissen durch mir bekannte Urteile.

Ich will STRAFrechtliche Urteile sehen von dem was behauptet wurde, dass der Beifahrer ein Entzug der Fahrerlaubnis bekam, weil er zu einem betrunkenen in das Auto stieg.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wer als Beifahrer erkennt, daß der Fahrzeuglenker über den Durst getrunken hat und nicht mehr fahrtüchtig ist, muß ihn an der Fahrt hindern. (OLG Saarbrücken Az: 4 U 90/91-22).

Tja und was ist, wenn der Beifahrer, eben weil er fahruntüchtig wegen Alk ist, nicht in der Lage ist, das unrechtmäßige Handeln des Fahrers zu erkennen? Hier greift das Urteil des OLG SB, auch wenn ich es nicht direkt kenne, unter Garantie nicht. Ich schätze mal es galt für ne Fahrt in der der Beifahrer nüchtern und im Wissen, daß der Fahrer besoffen ist, einstieg und sich bewusst dieser Gefährdung aussetzte!

Stimme hier Kai zu!

Hat aber mit dem oben genannten Thema gar nichts zu tun!

@TE

Du hättest Dir eben den richtigen Job aussuchen müssen. Dann wäre die Trunkenheitsfahrt nämlich nur ein Anlaß um Dir auf dem nächsten Kirchentag zuzujubeln. So mußt Du Dich hier von den vermutlich gleichen Leuten vollsülzen lassen...🙁

Aber es hat schließlich niemand behauptet, das Leben wäre gerecht...😛

@Hadrian
Hattest du dabei an den folgenden Thread gedacht?

http://www.motor-talk.de/.../...itsfahrt-lohnen-kann-t3116870.html?...

eine nachschulung kann nicht sein. wer 13 jahre den lappen hat, ist nicht mehr in der probezeit.
eine nachschulung ist aber eine maßnahme innerhalb der probezeit!

irgendwas stimmt an der beschreibung des TE schlicht nicht. außerhalb der probezeit gibt es aufbauseminare (die berühmten punkteabbau-geschichten), aber keine nachschulung.

ab 1,1promille ist man übrigens immer im bereich der straftat. im falle eines unfalls gibt es im regelfall auch keinerlei erbarmen beim richter.

hier die 2011er (!!!!) regelung der STVO:
http://www.bussgeldkatalog.biz/alkohol.html

7 punkte, geldstrafe schlappe 3mille, führerscheinentzug 6 monate bis 5 jahre.

ich denke die MPU (die ab 1,6promille im regelfall immer angesetzt wird) wird darüber entscheiden...letztlich ein richter.

das wurde deutlichst (und zu recht) verschärft.

an stelle des TE wäre eine "nachschulung" (die es nicht sein kann) sicherlich meine geringste sorge.

ob man was anzweifelt oder nicht...aus der nummer kommt man mit dem besten anwalt nicht raus.
im gegenteil: ein guter anwalt berät einen dahingehend, eine gewisse reue und einsicht zu zeigen. dies wirkt sich eventuell positiv auf die MPU (welche übrigens den namen idiotentest gar nicht verdient hat, da sie SAUSCHWER zu bestehen ist) aus.

ich würde sogar sagen: jeder versuch sich rauszuwinden ist kontraproduktiv, da in dem fall von einsicht in den augen der zuständigen behörden keine rede sein kann. das erleichtert weder die MPU, noch verkürzt es den entzug der fahrerlaunbnis.

eine MPU kann man zwar wiederholen, sie hat aber auch ein enormes risiko: ein mögliches ergebnis kann auch die einstufung "charakterlich nicht zum führen eines kraftfahrzeuges" sein, dann ist das thema lappen für immer erledigt.

daher nicht auf die leichte schulter nehmen 😉

(mein nachbar ist dauerfußgänger. unfall mit 1,3promille, mit dem anwalt alle register gezogen (er hat ja geld)...und bei der MPU mit der arrogantoschiene voll auf die nase gefallen)

Wo ist eigentlich der TE abgeblieben? 😕😁

Hat sich auf den Schreck einen genehmigt…

Deine Antwort
Ähnliche Themen